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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 41 (4. Oktober 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Anzeige als Angebot
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- ArtikelDer Weg in die Zukunft 297
- ArtikelSingende und klingende Schwarzwalduhren 298
- ArtikelSprachgestaltung im Verkauf 299
- Artikel"U" Interessantes aus aller Welt 300
- ArtikelNeues auf dem Gebiet der Stoppuhren 300
- ArtikelFür die Werkstatt 301
- ArtikelDie neuen Ostgebiete 301
- ArtikelDie Anzeige als Angebot 302
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 302
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 302
- ArtikelFirmennachrichten 304
- ArtikelPersonalien 304
- ArtikelInnungsnachrichten 305
- ArtikelAnzeigen 305
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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/ 302 UHRMACHERKUNST <DLt c luaciifc als c Imfebßt „Die Anzeige in der Tageszeitung hat die wichtige Funktion des Warenangebotes“, so lautet die Formel der Anzeigenwerbung für eine Zeit, in der viele Wirtschaftsgüter in starkem Maße den Markt be herrschen. Nun, wir haben Krieg und wissen, daß jetzt die Waren erzeugung in manchen Dingen und daraufhin auch das Warenangebot zurückstehen müssen. Trotzdem ist die Anzeige für diejenigen, die ge wohnt waren, die Tageszeitung zum Sprachrohr ihrer Werbeabsicht zu machen, nach wie vor wichtig geblieben. Als Erinnerungswerbung hat sie nun die Aufgabe, den Kunden auf die Zeit zu vertrösten, in der sein Kaufbedürfnis wieder restlos befriedigt werden kann. Auch der Uhr macher, der gewohnt war, regelmäßig in seiner Tageszeitung zu stehen, wird mehr oder weniger darauf bedacht sein, unter Herausstellung seiner handwerklichen Fähigkeiten die Erinnerung an sein Geschäft und seine Leistung wachzuhalten, bis eine spätere Zeit ihm wieder ge stattet, seine gemachten Zusiche- rungen unter Beweis zu stellen. Das ist soweit ganz gut, aber was würde wohl der geneigte Zei tungsleser sagen, wenn sich jeder Geschäftsmann nur noch auf eine solche Zukunftswerbung be schränken müßte. Es würde, offen gesagt, keinen Menschen mehr interessieren, wenn nicht doch An zeigen dazwischen wären, die noch ein regelrechtes Angebot machen würden. Was der Uhrmacher jetzt anbieten kann, ist Schmuck. Seine Vielfältigkeit in der Materialver wendung und Formgebung ge stattet auch jetzt noch eine Er zeugung in ausreichendem Maße. So manchem Berufskameraden ist es dadurch möglich gewesen, sich eine vorzügliche Auswahl dieser begehrten Dinge zu sichern. Und so kann er auch in seinen Schmuckanzeigen mit einem An gebot aufwarten — nebenbei ge- Jn r ()erelu'iin(j qeaüdmet Schöner Schmuck als Ge schenk an eine Frau, das ist seine Bestimmung. Der aufmerksame Mann wird das nicht vergessen. Sie wählen gut bei GUTZEIT • AM MARKT Nr. 316 fi „cdas alt macht neu” sagt die Schneiderin. Unter ihren geschickten Händen entsteht für Sie das nette Kleid, zu dem ein solch reizendes Schmuckstück so gut passen würde. GUTZEIT • AM MARKT IVählen Sie dttre Jlieblimp{arbe das tiefe Rot des Granat schmuckes, das zarte Blau des Aquamarins, das leuchtende Gold des To pases, und alles in künst lerische Formen gebracht. Schöner Schmuck — eine Freude für Sie. GUTZEIT • AM MARKT Nr. 317 Nr. 318 rfleieh s in n tt ft qM)et e b n n d$- QlaehxlcJilen Verantwortlich: Assessor Hans Natorp, Berlinl Betr.: Bezug von Kernseife und Schmierseife Immer noch bestehen bei den Uhrmachern über den Bezug von Kern- und Schmierseife Unklarheiten. Unser erster Antrag auf zusätz liche Zuteilung von Kernseife für Uhrmacherbetriebe wurde abschlägig beschieden. Zur Zeit laufen neue Verhandlungen. Den Bezug von Schmierseife für Uhrmacherbetriebe (zur Reinigung von Uhrteilen und Ausrüstungsgegenständen) hat die Reichsstelle für industrielle Fettver sorgung sichergestellt. Der Uhrmacher muß sich wegen des Bezuges von Schmierseife für seinen Betrieb an das zuständige Wirtschaftsamt wenden. Betr.: Preisgestaltung im Uhrenverkauf In einem Bescheid des Reichskommissars für die Preisbildung wird klar herausgestellt, daß derjenige Uhrmacher, der Repassagekosten früher berechnete (in der Ostmark ab 18. März 1938), es heute auch tun darf. Nur darf er die durch die jetzige Mehrarbeit entstehenden Mehrkosten dem Verbraucherendpreis nicht zuschlagen. Beispiel : Ein Uhrmacher repassiert alle Kleinuhren mit einem Einkaufspreis ab 20 Jl)l. Für Taschenuhren berechnete er im Rahmen der Selbstkosten durchschnittlich 2,50 Jltl. Dann muß er heute auch bei diesem Satz verbleiben. Die jetzige Mehrarbeit und die dadurch entstehenden Mehrkosten darf er nicht zuschlagen. Er darf also bei spielsweise jetzt nicht 3,50 Jl)l berechnen. Preisrechtlich sind drei Begriffe wesentlich: 1. Repassage: Repassage ist die Abhilfe von Fehlern, die den Uhrmacher in den Stand setzt, die Uhr mit bestem Gewissen als ge brauchsfertig in einer dem Preis entsprechendem Beschaffenheit ab zugeben. Beispiel: Entgraten der Uhr, Räder gerade stellen, Ein griffe ordnen, Klemmungen beseitigen. 2. Veredelung einer Uhr ist die Verbesserung der Leistungen der Uhr. Beispiel : Die tägliche Gangschwankung von 30 Sekunden wird durch die Arbeit des Uhrmachers auf 10 Sekunden herabgesetzt; der Lagenfehler von 1 Minute wird auf 20 Sekunden reduziert. 3. Überholen einer LJhr ist die allgemeine gründliche Re paratur. Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks. Flügel, Natorp, Reichsinnungsmeister. Geschäftsführer. lOoehenschau dev „Ql” -CKunä sagt gleichzeitig eine vorzügliche Erinnerungswerbung für die anderen Gegenstände des Geschäfts, die zur Zeit nicht zu haben sind. Heute kommen wir mit den nächsten drei Anzeigen, eingedenk der Werbeforderung: Erfolgreich ist nur die Anzeigenserie. Es ist zwecklos, einmal zu inserieren oder in den Anzeigen immer nur das gleiche Bild und den gleichen Text zu bringen. Sag es mit neuen Worten und mit neuen Bildern, und das wollen wir hiermit tun. Die Matern 316, 317 und 318 bilden die Fortsetzung der An zeigenwerbung für Schmuck, die der Reichsinnungsverband bringt. Die Matern kosten 50 Pf. je Stück, der Betrag ist bei Bestellung auf unser Postscheckkonto Berlin Nr. 146 784 oder in Briefmarken einzusenden. Berufsförderung des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks, Berlin W 8, Markgrafenstr. 35, IV. E b e 1 i n g. Berechnung des Urlaubsentgelts Das Reichsarbeitsgericht hat in verschiedenen Entscheidungen die Grundsätze entwickelt, nach denen das Urlaubsentgelt zu berechnen ist. In einem Urteil vom 21. Mai 1940 sind diese Gesichtspunkte noch mals zusammengefaßt und teilweise ergänzt worden. Als allgemeiner Grundsatz ist voranzustellen, daß der Beurlaubte auch während des Urlaubs so gestellt werden soll, als ob er in dieser Zeit im Betrieb gearbeitet hätte. Llieraus ergibt sich, daß auch während des Ur laubs Nebenleistungen, Zulagen usw. nicht fort fallen, sondern weiter zu gewähren sind. Das gleiche gilt von Um satzbeteiligungen, Provisionen usw. Auch hier ist der Beurlaubte so zu stellen, als ob er im Betriebe gearbeitet hätte. Bei der Berechnung von Provisionen oder Umsatzbeteiligungen kommt es im einzelnen auf die Form der Regelung an, insbesondere darauf, ob sie auf die persönliche Leistung des betreffenden Gefolgschaftsmitgliedes abgestellt ist, also z. B. auf die von ihm erzielten Lfmsätze, oder ob die Provisionen oder Beteiligungen für die Ergebnisse einer bestimmten Betriebsabteilung oder einer Arbeitsgruppe mehrerer Personen gezahlt werden. In diesen letztgenannten Fällen dürften besondere Schwierigkeiten kaum auf- treten. Da, wo ausschließlich auf die persönlichen Leistungen des ein zelnen abgestellt ist, wird man, da die Ergebnisse hier naturgemäß schwankend sind, einen Durchschnittsverdienst der letzten Monate in angemessener Weise zugrunde zu legen haben. Auch saisonbedingt Schwankungen sind gegebenenfalls zu berücksichtigen. Zu den weiter zu gewährenden Nebenleistungen gehören unter Umständen auch Mehrarbei ts vergüt ungen, sofern in der Zeit des Urlaubs im Betriebe Mehrarbeit geleistet worden ist und fest steht, daß der Beurlaubte im Falle seiner Anwesenheit im Betriebe ebenfalls hätte Mehrarbeit leisten müssen. Auch hier wird der Berecb nung gegebenenfalls ein Durchschnittsbetrag zugrunde zu legen sein. Aus der grundsätzlichen Linie der Rechtsprechung ergibt sich an dererseits, daß der Beurlaubte während des Lfrlaubs auch nicht besser gestellt sein soll als die im Betriebe arbeiten den Gefolgschaftsmitglieder. Wenn infolgedessen z. B. i* 1
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