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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 41 (4. Oktober 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- ArtikelDer Weg in die Zukunft 297
- ArtikelSingende und klingende Schwarzwalduhren 298
- ArtikelSprachgestaltung im Verkauf 299
- Artikel"U" Interessantes aus aller Welt 300
- ArtikelNeues auf dem Gebiet der Stoppuhren 300
- ArtikelFür die Werkstatt 301
- ArtikelDie neuen Ostgebiete 301
- ArtikelDie Anzeige als Angebot 302
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 302
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 302
- ArtikelFirmennachrichten 304
- ArtikelPersonalien 304
- ArtikelInnungsnachrichten 305
- ArtikelAnzeigen 305
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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I 5. JAHRGANG / 1940 / NR. 41 303 ,1er Urlaubszeit im Betriebe keine Mehrarbeit zu leisten war, obwohl jonst regelmäßig Mehrarbeitsstunden anfielcn, so entfällt damit auch jier Anspruch auf eine entsprechende Vergütung während des Urlaubs. | Im einzelnen sind endlich noch Bestimmungen zu beachten, die etwa in den Tarifordnungen enthalten sind. Soweit darin die Bcrech- hung des Urlaubsentgeltes geregelt wird, sind diese Vorschriften zu grunde zu le^en. Eine Vereinbarung ist darüber nur zugunsten des beurlaubten Gefolgschaftsmitgliedes möglich. I Lohnsteuer von Urlaubsabgeltungen Die Einkommen bis zu 234 m im Monat bleiben bekanntlich vom Kriegszuschlag zur Einkommensteuer befreit. Nun kann es Vorkommen daß ein Gefolgschaftsmitglied durch die Ablösung des Urlaubs- Anspruches durch eine bestimmte Geldsumme — was für rückständigen Urlaub aus dem Jahre 1939 möglich ist — diese Freigrenze übersteigt In dem Monat, in dem das normale Gehalt und die Urlaubsabgeltung gezahlt wird, muß dann vom Gesamteinkommen Kriegszuschlag gezahlt werden, also auch vom Gehalt, das normalerweise vom Krieöszuschlafi frei bleibt. K ^ W ürde die Urlaubsabgeltung auf mehrere Monate verteilt, so könnte in vielen Fällen erreicht werden, daß das Monatsgehalt zuzüglich einem bestimmten Teil der Urlaubsabgeltung unter der Freigrenze von 234 'M und damit kriegszuschlagsfrei bliebe. Der Reichsfinanzminister hat in einem Erlaß an die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel ein solches Verfahren für zulässig erklärt. Die Auf teilung der Urlaubsabgeltung auf verschiedene Monate ist auch insofern gerechtfertigt, als vielfach der Urlaub nicht auf einmal, sondern nur in verschiedenen Teilen hätte gewährt werden können. Markenartikel und Preisbindung Der Reichskommissar für die Preisbildung hat in einem Rund erlaß Nr. 110/40 herausgestellt, daß eine großzügige Handhabung bei der Erteilung von Einwilligungen nach § 2 der Preisbindungsverord nung nicht angebracht sei. Der Reichskommissar für die Preisbildung hat im allgemeinen bei neuen Markenartikeln, für die Preisbindungen beabsichtigt werden, besondere Anforderungen an die Qualität des Markenartikels gestellt. Die Erteilung der Einwilligung wurde vor Kriegsbeginn stets ab gelehnt, wenn das betreffende Erzeugnis nicht gewissen Qualitäts anforderungen, die sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergaben, entsprach. Die Kriegswirtschaft bringt es nun mit sich, daß eingeführte Markenartikel vielfach nicht mehr hergestellt werden und an ihre Stelle Ersatzmittel treten, für die ebenfalls die Einwilligung in Preis bindungen der zweiten Hand, d. h. die Bestimmung eines Festpreises für den Ladenverkauf, nachgesucht wird. Bei solchen Ersatzmitteln sowie bei sonstigen neu eingeführten Erzeugnissen wird eine Preis bindung der zweiten Hand künftighin nur dann vorgenommen werden, wenn die betreffenden Erzeugnisse be stimmten, nach Lage des Einzelfalles zu beurtei lenden Q u a 1 i t ä t s a n f o r d e r u n g e n genügen. Im übrigen darf darauf aufmerksam gemacht werden, daß der Reichskommissar für die Preisbildung schon dann bei Markenartikeln eine Preisbindung annimmt, wenn diese Markenartikel mit Preis- schildern (die nichts anderes als den Publikumspreis enthalten) ver sehen vom Lieferanten geliefert werden. Der Lieferant muß also ent weder auf solche Preisauszeichnungen verzichten, oder aber die Ein willigung des Reichskommissars für die Preisbildung zu dieser Preis bindung einholen. Reiseverkehr mit dem Protektorat Der Reichsführer jf und Chef der deutschen Polizei im Reichs ministerium des Innern gibt bekannt: Der Reiseverkehr mit dem Protektorat Böhmen und Mähren unterliegt auch nach Aufhebung der Zollgrenze am 1. Oktober 1940 den bisherigen Beschränkungen. Das Betreten oder Verlassen des Protek torats ist nach wie vor nur auf Grund einer behördlichen Erlaubnis in form von Durchlaßscheinen gestattet, die von den Kreispolizeibehörden unter besonderen Voraussetzungen ausgestellt werden. Die an der Protektoratsgrenze eingesetzten Polizeikräfte sind angewiesen, alle Per sonen, die nicht im Besitz vorschriftsmäßiger Durchlaßscheine sind, am Urenzübcrtritt zu hindern. Zuwiderhandlungen werden nach der Ver ordnung über Beschränkungen des Reiseverkehrs mit Gebietsteilen des yroßdeutschen Reiches und dem Generalgouvernement vom 20. Juli 1940 (RGBl. I, S. 1008) bestraft. Werk-Ausstellung der Firma Gebr. Junghans Die Gefolgschaft der Firma Gebr. Junghans zeigt in einer Aus stellung Arbeiten, die in der Freizeit gebastelt wurden. Die schönen Leistungen bewiesen handwerkliches Geschick und fanden durch alle Besucher lebhafte Anerkennung. Manche Anregung wird für eine spatere Ausstellung verwertbar sein. Solche Werk-Ausstellungen sind nicht nur ein Zeugnis von Fleiß un d Geschick, sie fördern auch in vorbildlicher Weise die Gemein- ?. c *) a b des Betriebes und bringen die Gefolgschaft unter sich persön- ich näher. Die „Uhrmacherkunst“ bittet daher um Berichte und Photos solcher Veranstaltungen. D. Uhrmacher-Soldaten werben für unser Handwerk Berufskamerad Petzhold aus Berlin O 34, der zur Zeit als Soldat in lolen Dienst tut, hat mit anerkennenswertem Einverständnis seiner Vorgesetzten vor seiner Schwadron einen Vortrag über Interessantes „aus dem Berufsleben des Uhrmachers“ gehalten. An Hand von eigenen Wandtafelzeichnungen entwickelte Berufskamerad Petzhold das Bild der komplizierten Gange und bewies damit das Unrecht falscher oder gar abfälliger Beurteilung unseres Handwerks durch Unwissen Dabei verwies er eindringlich auf die Parole: Die Uhr dem gelernten Uhrmacher! letzholds Ausfuhrungen, denen der nötige Humor nicht teh te, rechtfertigten die Reparaturpreise und glossierten die Uber- schlauen, nach deren Meinung sich die Uhrmacherarbeit im Aus blasen erschöpft. Die Lehrzeit in ihren vielseitigen Anforderungen war Gegenstand seiner Schlußausfuhrungen, die von Vorgesetzten und Mannschaften ebenfalls mit Interesse und Beifall aufgenommen wurden. Wir begrüßen diese Tat unseres Berufskameraden Petzhold und empfehlen sie reger Nacheiferung. Eine bessere Werbung, die zugleich allen Berufskameraden dienstbar ist, gibt es nicht. Die „Uhrmacher kunst wird fortan von jedem derartigen Einsatz berichten. Dänische Goldschmiede und deutsche Edelsteine Die Goldschmiede von Kopenhagen haben sich bereit erklärt deutsche Edelsteine zu verarbeiten und diese damit auch zu propa- gieren. Die schlesischen Nephrit-Brüche in Jordansmühle lieferten die auf der Leipziger Messe gezeigten und von der Kopenhagener Gold schmiedezunft verarbeiteten deutschen Jadesteine. Die begrüßenswerte Zusammenarbeit mit der deutschen Industrie schafft bei der erschwerten Materialeinfuhr neue Möglichkeiten und macht jede Stockung auf diesem Gebiete der Schmuckwarenindustrie unmöglich. L <£t (ft 6tc beftc ©atcintte für 3f)te llljr! 23dm f^auf einet übr, oöet bei ffjtet Pflege, muffen öfe öle ©erofßbeft haben, öaß öfe ein Fachmann be* tat unö beölenf. Oer Saifjmann fm übren.'Sacbgefcbäft bat öfe praktffeben (Erfahrungen, öas Sacbnnffen unö «können, öfe notroenöfg ffnö, um rofrblfrb gute unö 3u* oerläfffge übten bfefen 311 können. 60 jft öer gefcbulte, erfahrene Sacbmann öfe befte ©arantfe, öaß 6fe fm übren«5acbgefcbäft aus einer großen 2lu6roabl öfe für öfe richtige übt ffnöcn. (Et berät öfe beim (rauf unö forgt öafür, öaß öfe für Jbt (5elö Öen größtmöglichen ©egenroert erhalten. Oie gekaufte übr un'rö auch fpäter t>on ihm gerofffenbaft gepflegt. An diesem Zeichen erkennen Sie das Uhren-Fachgeschäft! Die neue Anzeige der Gemeinschaffswerbung ! I /
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