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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 44 (25. Oktober 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichstagung des deutschen Handwerks
- Autor
- Dierich, Bernhard
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichstagung des deutschen Handwerks in Berlin
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einkommensänderung und Altersversorgung (Schluß)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- ArtikelReichstagung des deutschen Handwerks 325
- ArtikelReichstagung des deutschen Handwerks in Berlin 326
- ArtikelEinkommensänderung und Altersversorgung (Schluß) 326
- ArtikelDie Industrie der Schwarzwälder Uhren und ihre Entwicklung 327
- ArtikelDie Armbanduhr mit Waagebalken 328
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 328
- ArtikelFür Dich, Frau Meisterin! (Folge 1) 329
- ArtikelEin moderner Ladenumbau 330
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 330
- AbbildungWerk einer alten Orgel-Uhr mit Tanzdiele Baujahr um 1800 331
- ArtikelFirmennachrichten 331
- ArtikelPersonalien 332
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 332
- ArtikelEinbruchsdiebstahl in Dresden 332
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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/ 326 UHRMACHERKUNST Relctistagung öes Deutfctien Ranötncrhs in Berlin Reichshandwerksmeister Schramm unterhält sich mit dem Hauptschriftleiter der .Uhr macherkunst', Uhrmachermeister B. Dierich Der Reichshandwerksmeister bespricht Fragen des Handwerks Mitten im Tagungsbetrieb Alle Aufnahmen: B. Dierich (.Uhrmacherkunst') Lehrmeisters. Diese „Straffung der Lehre“ dient dem umfassenden Lehrprinzip, der miterstrebten menschlichen Förderung. Dabei ist dis Unterstützung und Zusammenarbeit des Elternhauses mit dem Lehr' meister unerläßlich. Die Erziehung zu Sauberkeit, Ordnung, Pünktlich keit ist auch von Erfolg für den inneren Menschen und somit auch für seine Arbeitsleistung. Von allen diesen Grundregeln her bestimmt sich der Ablauf des Arbeitstages, der in seiner Anlage und Durch- führung dem Schwung und der Größe nationalsozialistischen Geistes entsprechen muß. Professor Arnhold forderte für die Berufserziehung in verstärktem Maße Lehrpläne, Lehrbücher, Lehrgänge und Lehr mittel. Die beschlossene enge Zusammenarbeit mit der Arbeitsfront wird das Berufserziehungswerk, das Reichshandwerksmeister Schramm in hervorragender Weise entwickelt hat, wesentlich fördern. Die Ar beitsfront versicherte durch Pg. Sehnert eine Förderung mit allen Mitteln und Erfahrungen der Arbeitsfront. Der Lehrling der Industrie aber wird nach dem Vorbild der handwerklichen Lehre geschult wer den. Wo es sich ermöglichen läßt, werden, um dem Lehrling Übungs- möglichkeiten im selbständigen Disponieren zu geben, „Scheinbetriebe“ errichtet, die dann miteinander ohne Risiko nach genauem Vorbild der Wirklichkeit arbeiten. In ihnen kann der Lehrling selbständig „ein kaufen“, „finanziell disponieren“ usw. und sich ohne Gefahr praktisch kaufmännisch bewähren, um allen später an ihn gestellten kaufmänni sehen Anforderungen gewachsen zu sein. Auch diese Arbeiten am „Sandkasten des Handwerks“ wird Professor Arnhold vom Reichswirt Schaftsministerium aus in jeder Weise unterstützen. Eine auf so breiter und planvoller Grundlage gedeihende Handwerksausbildung muß die Zukunft des deutschen Handwerks garantieren. Als Ausklang der Tagung überbrachte Reichshandwerksmeister Schramm die Grüße und besten Wünsche des Führers und des Ehren meisters des deutschen Handwerks, Reichsmarschall Göring. (Des beschränkten Raumes wegen müssen wir leider auf die Wiedergabe der weiteren Tagungsvorträge verzichten.) Bernhard Dierich. selber ibgeslh Einhommensanöcrung imöflltersnerforgunj Unfer nactimuctis unö feine flltersoerforgung (Schluß) Will der Handwerker seine Altersversorgung nicht durch Beitritt zur Angestelltenversicherung regeln, sondern durch einen privaten Lebensversicherungsabschluß, oder will er sich von der halben Beit; leistung zur Angestelltenversicherung befreien, so erreicht er dies, wenn er mit einer öffentlichen oder privaten Lebensversicherungs-Unter nehmung einen Versicherungsvertrag abschließt, der die Auszahlung der Versicherungssumme für den Fall des Todes und des Erlebens des 65. oder eines niedrigeren Lebensjahres, frühestens des 60. Lebens jahres, vorsieht. Der Handwerker ist voll versicherungsfrei, wem und solange er für seine Lebensversicherung mindestens ebensoviel auf wendet, wie er zur Angestelltenversicherung zu zahlen hätte. Ist der Lebensversicherungsvertrag auf die Zahlung eines Kapitals gerichtet, ist außerdem erforderlich, daß die Versicherungssumme mindestens 5000 JM beträgt und daß etwaige Gewinnanteile zur Erhöhung der Ver Sicherungsleistung verwendet werden. Will der Handwerker sich von der halben Beitragsleistung zur Angestelltenversicherung befreien, so muß er einen entsprechenden An trag bei der Angestelltenversicherung stellen. Solange er halb soviel für die Lebensversicherung aufwendet, wie er zur Angestelltem^ Sicherung zu zahlen hätte, wird er von der halben Beitragsleistung zur Angestelltenversicherung befreit. In diesem Falle ist bei einer Lebern Versicherung, die auf die Zahlung eines Kapitals gerichtet ist, eint Mindest-Versicherungssumme von 2500 Jt)l erforderlich. Auch müssei etwaige Gewinnanteile zur Erhöhung der Versicherungsleistung ver wendet werden. Auf die Erhöhung der Versicherungsleistung durch die Gewinnanteile kann dann verzichtet werden, wenn die Versicherung summe mindestens 10 000 M beträgt. Das gilt sowohl für die volle Befreiung von der Angestelltenversicherungspflicht als auch für <ü f halbe Befreiung. Die Lebensversicherung, die zur Versicherungsfreiheit oder Halt Versicherung dienen soll, muß spätestens in dem Zeitpunkt beginnen in dem der Handwerker in die Handwerksrolle eingetragen wird, we® nicht für eine Zwischenzeit eine Beitragspflicht zur Angestellten Versicherung entstehen soll. Ist der Lebensversicherungsvertrag auf die Zahlung einer Rente gerichtet, so können Versicherungsfreiheit und Halbversicherung ad ihn nur gestützt werden, wenn für die Witwe mindestens fünf Zehntel und für jede Waise mindestens vier Zehntel der dem Handwerker selbst zustehenden Rente und die Gewährung der Waisenrente bis a® Vollendung des 18. Lebensjahres zugesichert wird. Die Renten d £l Hinterbliebenen brauchen zusammen die Rente des Handwerkers nicht zu übersteigen. Auf die übrigen für den Versicherungsvertrag maßgebenden Bf Stimmungen wird der Handwerker in jedem Falle von den Versieht rungsunternehmungen hingewiesen werden. Es ist lediglich erfordernd 1
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