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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 49 (29. November 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Förderung des Nachwuchses durch den RIV. des Uhrmacherhandwerks
- Autor
- Natorp
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- ArtikelMan muß einmal darüber sprechen! 369
- ArtikelDie Bedeutung der deutschen Uhrenindustrie für den Weltmarkt 370
- ArtikelDas Schaufenster Weihnachten 1940 -
- ArtikelDas neue Weihnachtsplakat der Berufsförderung SP 72 -
- Artikel4 neue Anzeigen für Goldankauf -
- ArtikelDiapositive -
- ArtikelDie schönsten Sonderplakate der Berufsförderung als vorteilhafte ... -
- ArtikelDer Reichsinnungsmeister ruft zum Sparen 371
- ArtikelFörderung des Nachwuchses durch den RIV. des Uhrmacherhandwerks 371
- ArtikelLeistung und Sparsamkeit 374
- ArtikelWer rechnet richtig? 375
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 375
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 376
- ArtikelJulius Du Bois 70 Jahre ! 376
- ArtikelPersonalien 376
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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aus dem untenstehenden Abdruck entnehmen. Der Urkunde über die Meisterschulprämie sind genaue Richtlinien über den Erwerb der Meistei- schulprämie beigefügt. Daraus geht hervor, daß derReichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks die Meisterschulprämien auf ein Sonderkonto bei einer Volksbank einzahlt. Sie stehen zur Verfügung des Lehrlings und künftigen Meisterschulanwärters. Mit dem Wort „Meisterschulprämie* ist die Zweckbestimmung der Prämie klar umrissen. Die Meisterschul- prämie wird dem tüchtigen Lehrling dann ausgezahlt, wenn er^ als Meisterschüler der Meisterschule des Uhrmacherhandwerks in Glas hütte (Sa.) eingetragen wurde. Dabei wird ihm das Geld nicht selbst zur Verfügung gestellt, sondern es wird mit der Meisterschule ver rechnet, damit so das Schulgeld und Verpflegungskosten bestritten werden können. Es ist nun der Wunsch des Reichsinnungsmeisters des Uhrmacher handwerks, daß die Innungen des Uhrmacherhandwerks gleiche Maß nahmen ergreifen. Auch sie sollen ihren jungen Lehrlingen, die als Meisterschulanwärter ausgezeichnet werden, eine gleiche Prämie zur Verfügung stellen. Das wird bei gutem Willen vielen Uhrmacher- mnungen möglich sein, da in jeder Innung ja immer nur wenige Lehr linge die Meisterschulprämie erwerben werden. Die Innungen werden am besten genau das gleiche Verfahren einschlagen wie der Reichs innungsverband des Uhrmacherhandwerks. Sie werden die Meisterschul prämie auf ein Sonderkonto der Volksbank am Ort überweisen und zur Verfügung des Meisterschulanwärters halten, wenn er die Meister schule in Glashütte besucht. Ist die Innung in der Lage, die gleichen Summen aufzubringen wie der Reichsinnungsverband des Uhrmacher handwerks, so kann die Organisation des Uhrmacherhandwerks dem jungen Menschen für den Besuch der Meisterschule insgesamt 400 Ji)l bereitstellen. Sinn und Endziel dieses Förderungswerkes sind damit klar: Das Uhrmacherhandwerk bekennt sich wie jeder andere Hand werkszweig zum Leistungsgrundsatz. Es will die tüchtigen Menschen mit allen nur erdenklichen Mitteln fördern. Es soll in Zukunft nicht möglich sein, daß ein junger Mensch unseres Handwerks aus Mangel an Mitteln die Meisterschule in Glashütte nicht besuchen kann. Der Tüchtige soll eine hochwertige Ausbildung erhalten, damit unser Be rufsstand der deutschen Wirtschaft beste Kräfte vermitteln kann. Gleichzeitig soll dadurch der Gedanke der Meisterschulen gepflegt und besonders herausgestellt werden. Es soll für jeden Uhrmacherlehrling in Zukunft selbstverständlich werden, daß er seine Ausbildung mit einem Besuch der Meisterschule in Glashütte abschließt. Durch das Prämiensystem wird erreicht, daß die Auslese unseres Handwerks die Meisterschule in Glashütte besuchen wird. Diese leistungsbesten Männer unseres Handwerks werden vorbildlich werden für alle Be rufskameraden des Bezirks, in dem die künftigen Meister der Meister schule Glashütte ansässig werden. Wir rufen unsere Berufsangehörigen, namentlich unsere Meister, auf, immer wieder dafür zu werben, daß die jungen Menschen sich mit dem Gedanken des Besuches der Meisterschule in Glashütte vertraut machen. Nicht nur die Organisationen, nicht nur unsere Amtsträger, sondern alle Berufskameraden müssen sich dafür einsetzen, daß in Zu kunft der Ausbildungsgang unserer jungen Menschen seine Krönung im Besuch der Meisterschule findet. Der Reichsinnungsmeister des Uhrmacherhandwerks hat neben den Leistungsgrundsatz den Spargrundsatz gestellt. Der junge Mensch soll zum Sparen angehalten werden. Er soll wissen, daß es gut ist, sich Geld zu verdienen, daß es aber noch besser ist, vom Verdienten Be träge zurückzulegen, um sie für die Gestaltung des Lebensberufes zu verwenden. Wer spart, der weiß auch die Leistungen der Meister und Betriebsführer zu schätzen. Wer schon in der Jugend sparen gelernt hat, wird nachher auch ein guter Verwalter seines Betriebsvermögens und volkswirtschaftlicher Güter sein. Darum ruft der Reichsinnungs verband des Uhrmacherhandwerks unsere jungen Meisterschulanwärter zum Sparen auf. Wie wir das Sparsystem aufgezogen haben, das sehen die Leser dieser Zeitschrift aus dem Abdruck der Richtlinien. Dort sind im § 6 die Mindestsparbeträge vom 1. Lehrjahr bis zum 4. Gehilfen jahr genannt worden. Wer diese Mindestbeträge auf das Sonderkonto unserer Bank einzahlt, bekommt bei Antritt des Besuches der Meister schule eine Anerkennungsprämie für eifriges Sparen. Der Betrag von 100 OVU ist sicherlich ein Anreiz für unsere jungen Meisterschulanwärter, sich dieser Aufgabe zu unterziehen. Der junge Meisterschulanwärter, der in jeder Zwischenprüfung gute Leistungen vollbringt und der dar über hinaus eifrig spart, kann bei Antritt des Besuches der Meister schule vom Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks insgesamt 300 Jl)l zur Verfügung gestellt bekommen. Leistet die Innung den gleichen Betrag, so wird der Meisterschulanwärter über 600 JM verfügen können. Dazu kommt sein eigener Sparbetrag. Diese Summen reichen aus, um Schulgeld und Unterhalt an der Meistcrschule des Uhrmacher handwerks in Glashütte (Sa.) zu bestreiten. Damit keine Mißverständnisse entstehen, sei darauf aufmerksam gemacht, daß die Sparanerkennungsprämie neben der Meisterschul prämie läuft, und daß die Meisterschulprämien gezahlt werden, selbst wenn der Meisterschulanwärter die Sparaufgabe nicht erfüllt. Am Rande darf bemerkt werden, daß es den Reichsinnungsmeister des Uhrmacherhandwerks außerordentlich gefreut hat, daß ihm schon jetzt ein junger Lehrling seinen Sparbetrag überwiesen hat. Das sei den anderen Meisterschulanwärtern zur Nachahmung empfohlen. Mit diesem Förderungswerk schaffen wir einen engen Zusammen halt zwischen Organisation und den Menschen unseres Handwerks, Namentlich wird sich jede Uhrmacherinnung darüber freuen, den Werdegang der besten Lehrlinge ihrer Innung zu verfolgen. Die Innungen werden mit diesen tüchtigen jungen Menschen laufend in Verbindung bleiben. Das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen Organi sation und den Berufsangehörigen wird dadurch beträchtlich gestärkt werden. Wir verwirklichen so in neuartiger Form bewährte national sozialistische Grundsätze. Das Förderungswerk des Reichsinnungsver bandes des Uhrmacherhandwerks wird dazu beitragen, die Ertüchti gung unseres Nachwuchses voranzutreiben. Die Männer, die sich nach dem Besuch der Meisterschule in Glashütte selbständig machen, wer den eine Zierde unseres Handwerks sein. töortlaut 6er 2Irfun6e 6er „‘meifterfdjulprämie" 6es KJU Mein lieber Lehrling! Du hast in der Zwischenprüfung des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacher handwerks für das Jahr 194.. das Ziel erreicht; Du hast mit der Punktzahl ... und der Note ... abgeschnitten. Damit hast Du gleichzeitig die Anwartschaft als künftiger Meisterschüler der Meisterschule des Uhrmacherhandwerks, Fachschule des Reichs innungsverbandes, erworben. Als Anerkennung Deiner Leistung erhältst Du eine Meisterschulprämie in Höhe von 50 RM. Sie gehört Dir, wenn Du nach Ablauf der Lehr- und Gehilfenzeit die Meisterschule besuchst; sie wird auf das Schulgeld ver rechnet und enthebt Dich der Last der Aufbringung der Schulgelder. Wenn Du eifrig sparst, winkt Dir außer der Meisterschulprämie noch die An erkennungsprämie für fleißiges Sparen in Höhe von 100 RM. Wer spart, wird nie ein Diener des Kapitals sein, sondern es mit gutem Nutzen für sich und den Staat ver walten. In der beigefügten Schrift „Die Meisterschul- und Sparanerkennungsprämien" findest Du die Bestimmungen über den Erwerb der Meisterschul- und Sparanerkennungs prämien; studiere sie genau und befolge sie. Ein Merkblatt unterrichtet Dich über einige technische Einzelheiten. Drei Karten über Anschriftenveränderung sollen Dich daran erinnern, die Veränderung Deines Aufenthaltsortes dem Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks mitzuteilen. 52 Zahlkarten sollen Dir die Einzahlung der Sparbeträge auf das Sparbuch bei der Kredit- und Sparbank e. G. m. b. H., Berlin, erleichtern. Nun schaffe und spare! Werde ein tüchtiger, strebsamer Meister, ein Vorbild tür den Berufsstand! XOortlaut 6er XidjtHmen 6er „Tneifterfdjul- un6 Sparanerfennungs-- prämien' 6es KJYJ. A) Meisterschulprämie § \ Voraussetzung der Verleihung der M e i s t e r s r h it I p r ämii, Für die Ansammlung der Meisterschulprämien wie auch der unter B (§ 6 ff.) genannten Sparanerkennungsprämien wird ein Sonderkonto heim Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks gebildet. Der Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks zahlt zugunsten des Uhrmacherlehrlings eine Meisterschulprämie in Höhe von 50 unter folgenden Voraussetzungen auf dieses Konto: 1. Der Uhrmacherlehrling muß hei einem selbständigen, in der Handwerks rolle eingetragenen Uhrmaehermeister ausgebildet, werden. 2. Der Uhrmacherlehrling muß deulschbliitig sein und die deutsche Staats angehörigkeit besitzen. Die Volkszugehörigkeit wird der Staatsangehörig keit gleichgestellt. :i. Der Uhrmaeherlelirling muß sich regelmäßig an den Zwischenprüfungen des Uhrmacherhandwerks beteiligen. 4. Der Uhrmaeherlelirling. muß in der Zwischenprüfung des Uhrmacherhairl- werks eine so gute Leistung gezeigt haben, daß der Zentralprüfungsaus schuß des Reichsinnungsverbandes seine praktische und seine theoretische Arbeit mit acht oder mehr Punkten bewertet hat. 5. Der Lehrling muß sich in der Lehre gut führen. * 2 - . - A n s a m in 1 n n g u n d H ö h e n d e r M e i s t e r s c h u 1 p r ä m i e. Der Uhrmacherlehrling hat einen Anspruch darauf, daß zu seinen Gunsten die im § 1 genannte Prämie von 50jeweils nach Beendigung des ersten, des zweiten und des dritten Lehrjahres auf das Sonderkonto gezahlt v.ird, sofern die im § 1 Ziff. 1—5 aufgestellten Voraussetzungen vorliegen, fcr wirbt der Lehrling im ersten, zweiten und dritten Lehrjahr die Meisterscnul Prämie, so steht ihm eine Zusatzprämie von 50 itfAC zu. Der Höchstsatz der Meisterschulprämie beträgt somit 200 § 3. Nachweis der Verleihungsvoraussetzungen. Die zuständige Ulirmacherinnung hat im Aufträge des Reichsinnungsver- bandes die im § 1 Ziff. 1. 2, 3 aufgestellten Voraussetzungen zu prüfen und dem Reichsinnungsverhand zu bestätigen, daß diese Voraussetzungen vorliegen. Die im $ 1 Ziff. 4 aufgestellte Voraussetzung hat der Uhrmaeherlelirling naehzu weisen. Das im % 1 Ziff. 5 erwähnte Führungszeugnis haben der Lehrmeister und der Lehrlingswart der zuständigen Uhrmacherinnung auszufertigen und dem Reichsinnungsverhand auf Verlangen einzusenden. % 4. Fälligkeit der Meisterschulprämien. Der Prämienbereohtigte hat nach Beendigung der Lehr- und Gehilfenzeü den Antritt des Besuches der Meisterschule des Uhrmacherhandwerks, Fach schule des Reichsinnungsverbandes in Glashütte, dem Reichsinnungsverband rechtzeitig anzuzeigen und eine Bescheinigung des Leiters der Meisterschuß beizufügen. Der Reichsinnungsverhand erteilt daraufhin die Genehmigung zur Ein zahlung des Prämienbetrages auf das Konto der Schulbehörde, damit der Betrag auf das vom Prämienberechtigten zu zahlende Schulgeld in Anrechnung g f " bracht werden kann. Eine anderweitige Verfügung über die abgelaufenen Prämien, insbesondere eine Barauszahlung an den Berechtigten, ist ausgeschlossen. § 5 - V e r t a 1 1 der M e i s t e r s c h u 1 p r ä m i e n. Der Prümienberechtigte verliert <1 ie Anwartschaft auf die im ^ 4 ge regelte Zahlung der Meisterschulprüinie. wenn 1. sein Aufenthalt unbekannt ist; der Prämienbereehtigte ist verpflichtet, die Änderung des Wohnortes dem Reichsinnungsverhand laufend bekannt- zugehen;
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