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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 51 (13. Dezember 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sind das Unkosten?
- Autor
- Wertheim, F. M.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Für die Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- ArtikelDer Uhrmacher muß etwas davon wissen 385
- ArtikelDie astronomische Zeitbestimmung 387
- ArtikelEtwas über Dekoration 389
- ArtikelSind das Unkosten? 389
- ArtikelFür die Werkstatt 390
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 390
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 391
- ArtikelFirmennachrichten 391
- ArtikelPersonalien 391
- ArtikelEinbruchsdiebstahl in Dresden 391
- ArtikelErmittlung! 391
- ArtikelAnzeigen 392
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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390 UHRMACHERKUNST schöne Verpackung dagegen setzt die Freude herab und ist sinnwidrig. — Schmeckt das gleiche Essen an einem nett gedeckten Tisch nicht besser, als wenn man es unappetitlich serviert? Aber auch hier kommt es auf das „Wie“ an: Einmal habe ich zu gesehen, wie ein Schmuckstück mit Sorgfalt in eine Schachtel gelegt wurde und durch ein paar kleine, geschickte Bemerkungen die Schön heit der Verpackung und jene des Schmuckes in Zusammenhang ge bracht wurden. Diese Schachtel ist bestimmt nicht unbeachtet an genommen worden und gehörte nicht bloß zu den Unkosten. Und glauben Sic, daß der Kunde so viel lieber wiederkommt, als wenn man den Schmuck wortlos in irgendeine beliebige Schachtel legt, ihn mit der Linken überreicht, um mit der Rechten eiligst das Geld entgegenzunehmen? Der Kunde empfindet sehr fein, ob man die Ver packung nur zugibt oder ob sie zu seiner Freude oder zumindest als Aufmerksamkeit überreicht wird. Je aufmerksamer, je einfühlsamer Sie sind, je mehr Sie es fertig bringen, mit dem Kunden zu kaufen, desto leichter verkaufen Sie, desto wohler fühlt sich der Kunde bei Ihnen, desto eher kommt er wieder. Die Kartonagen seien Ihnen dabei keine lästigen Unkosten, sondern Bausteine zur Freude. Wenn Sie einige nette Stunden mit Bekannten in einem Lokal verbringen wollen, werden Sie auch wieder dorthin gehen, wo schon einmal alles so harmonisch gestaltet war, daß Ihre Freude am Zu sammensein nicht getrübt, sondern erhöht wurde. F. M. Wertheim. Zentrieren Es kommt doch immer wieder einmal vor, daß man ein Loch auf sein Rundlaufen im Drehstuhl prüfen muß. Und dann wird irgendein Stück Putzholz genommen, vielleicht sogar frisch angespitzt und in das Loch gedrückt. Dann aber wundert man sich, wenn es herum geschleudert und nicht auf der Sattelauflage still liegen bleibt. Durch Erfahrung gewitzigt, wird nunmehr wohl ein Stück Messing draht in das flach geschnittene Putzholzende gesteckt, damit es sich Eine ganz einfache Zenfriernadel aus Aluminium frei im Loch bewegen kann. Jetzt läßt es sich schon eher damit zen trieren, aber warum kann nicht ein solches Werkzeug ständig bereit liegen? Es ist doch nur eine Dreharbeit von wenigen Minuten: Ein Alu miniumdraht von etwa 2 mm Stärke wird vorn mit einem zylindrischen Zapfen versehen, der ungefähr einen Durchmesser von 0,3 mm besitzt. Vorn wird dieser Zapfen sehr schlank angespitzt. Dahinter wird die starke Welle ein Stück auf etwa zwei Drittel seines Durchmessers flach gefeilt, damit die Auflage auf dem Sattel gesichert ist. Jendritzki. 23erufsfamera6 Milges, fjamburg, fenöet (Prü^e aus Jeinbeslanb Aufn.: Privat HO&ehetiiekaiL der „QL”-DCuml Erlaß von Ehestandsdarlehen Laut einer Mitteilung des Reichsministers der Finanzen vom 26. November 1940 sind die Finanzämter ermächtigt worden, den Witwen von Gefallenen oder bei besonderem Einsatz Verstorbenen die aus gewährten Ehestandsdarlehen noch offenen Beträge zu er lassen, es sei denn, daß der Witwe nach ihrer wirtschaftlichen Lage die weitere Tilgung unbedenklich zugemutet werden kann. Ist aus der Ehe bereits ein Kind hervorgegangen oder wird ein Kind erwartet, so wird die Darlehnsschuld ohne Rücksicht auf die wirt schaftlichen Verhältnisse in jedem Falle erlassen. Fachschule für Schaufenstergestaltung in Wien Durch eine Vereinbarung zwischen der Gesellschaft für Arbeits technik, dem Werberat der deutschen Wirtschaft, der Reichsfachschaft deutscher Werbefachleute und der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel ist die in Wien arbeitende Fachschule für Schaufenstergestaltung auf eine neue Grundlage gestellt worden. Die Fachschule führt verschieden aufgebaute Lehrgänge von 14 tägiger bis 5 monatiger Dauer durch. Der Lehrplan geht von allgemeinen Werbefragen aus und beschäftigt sich mit Werbeplanung, Werbetext und auch Werberecht. Für die eigent liche Schaufensterlehre stehen Ubungsfenster zur Verfügung, in denen die Kursusteilnehmer mit Waren ihres Geschäftszweiges arbeiten können. Mit den Gesetzen der Raumgestaltung und Farbenlehre wer den die Schüler ebenso vertraut gemacht wie mit den praktischen Ar beitsgebieten der Schriftgestaltung, des Entwurfzeichnens, der Schau fensterbeleuchtung, der Spritztechnik. Auch auf die richtige Behand lung der für die Auslagen bestimmten Waren wird im Unterricht Wert gelegt. Anlieferung von Altgold beim Einkauf von Dubleewaren Nach den neueren Anordnungen kann beim Einkauf von Dublee waren an Stelle von Altdublee, das sich nur schwer beschaffen läßt. Altgold an die Hersteller und Grossisten gegeben werden. Hier tauchen nun zwei Fragen auf: 1. Darf wahllos Altgold abgegeben werden, d. h. auch aus solchen Beständen, die als Gegenwert für verkaufte neue goldhaltige Gegenstände hereingenommen worden sind, oder darf nur frei händig erworbenes Altgold verwendet werden? 2. Ist das für den Einkauf von Dubleewaren angelieferte Altgold im Goldüberwachungsbuch abzuschreiben? Die Reichsstelle für Edelmetalle erteilte auf diese Fragen folgen den Bescheid: „Zur Klarstellung weise ich zunächst darauf hin, daß die Verwendung von Alt- und Bruchgold bei der Flerstellung von Dublee nur zulässig ist, wenn eine dazu berechtigende Ge nehmigung im Einzelfall erteilt ist. Unter dieser Voraussetzung ist es unerheblich, ob das Altgold freihändig erworben oder beim Ankauf neuer gold haltiger W aren hereingenommen wurde. Das zur Beschaffung oder Herstellung von Dublee ver wendete Alt- und Bruchgold bzw. das beim Einschmelzen an fallende Schmelzgut oder Feingold unterliegt den allgemein gültigen Abschreibebestimmungen.“ Hieraus ergibt sich: 1. Altgold für Dubleewaren darf nur angeliefert werden, wenn der Hersteller bzw. Grossist im Besitze der Sondergenehmigung ist. Er muß hieriiber gegebenenfalls eine entsprechende Er klärung abgeben. 2. Das für Dublee angelieferte Altgold ist, da durch die Abgabe eine Minderung des Gesamtgoldbestandes des Betriebes ein- tritt, im Goldüberwachungsbuch zu vermerken. 3. Wird durch Einschmelzen von Altgold gewonnenes Feingold angeliefert, so muß auch dieser Posten auf dem Anhängebogen zu dem Genehmigungsbescheid A abgeschrieben werden. Eiulragung der Kenntnisse in Kurzschrift und Maschine schreiben im Arbeilshuch Der Reichswirtschaftsminister hat die Industrie- und Handels kammern mit der Durchführung von Prüfungen in Kurzschrift und Maschineschreiben beauftragt. Es können dabei folgende Prüfungen abgelegt werden: Stenotvpisten- und Kurzschrift - Anfängerprüfung. Stenotypisten- und Kurzschriftprüfung und die Maschinenschreibprüfung- Bei Bestehen der Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer ein Zeugnis ausgestellt. Auf Grund dieses Zeugnisses ist, wie der Reichsarbeitsminister im „Reichsarbeitsblatt“ Nr. 32, Teil I, Seite 548, anordnet, jetzt die Eintragung dieser Kenntnisse durch die Arbeits ämter im Arbeitsbuch bei Vorlage des Prüfungszeugnisses der Industrie - und Handelskammern möglich.
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