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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (9. Februar 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kriegswirtschaftliche Arbeitstagung des Handwerks
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Steuererklärungen
- Autor
- Apelt, Rudolf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- ArtikelGlashütte, erste "Meisterschule des deutschen Uhrmacherhandwerks" 43
- ArtikelDie Bedeutung der Meisterschule für das Uhrmacherhandwerk 43
- ArtikelAusbau der ersten "Meisterschule des deutschen ... 44
- ArtikelDer Unterricht an der "Meisterschule des Uhrmacherhandwerks" 44
- ArtikelKriegswirtschaftliche Arbeitstagung des Handwerks 45
- ArtikelDie Steuererklärungen 45
- ArtikelWochenschau der U 47
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 48
- ArtikelVeränderungen im Stande der Uhrmacher-Mitglieder der Wiener ... 48
- ArtikelFirmennachrichten 49
- ArtikelPersonalien 49
- ArtikelTerminkalender 49
- ArtikelWirtschaftszahlen 49
- ArtikelAnzeigen 50
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 7 DIE UHRMACHERKUNST 45 ! firiegsmirtfctiaftUctie Arbeitstagung Des fjnnöinerhs Der Reichsstand des deutschen Handwerks hat eine drei tägige Arbeitstagung im Haus des deutschen Handwerks in Berlin durchgeführt, die im wesentlichen kriegswirtschaftlichen Fragen gewidmet war. Im Zusammenhang mit dieser Tagung hat auch die bekannte Sitzung führender Männer des Reichsstands und des Fachamts „Das Deutsche Handwerk“ in der DAF. statt gefunden, auf der die Arbeitsgemeinschaft zwischen beiden Organisationen im Sinne einer einheitlichen Handwerksführung gebildet und durch eine Rede des Reichsorganisationsleiters Dr. Ley begrüßt und bekräftigt wurde. Der Reichshandwerks meister leitet die Arbeitsgemeinschaft, Reichsamtsleiter S e h n e r t ist sein Stellvertreter. Der Arbeitstagung der Landeshandwerksmeister, die von Reichshandwerksmeister Schramm geleitet wurde, folgte eine zweitägige kriegswirtschaftliche Sonder tagung, auf der auch in den mannigfachen Einzelfragen des hand werklichen Kriegseinsatzes die Wege geklärt wurden. Im ganzen reicht die Beteiligung geschlossener Handwerksbetriebe an Kriegs aufträgen viel weiter, als gemeinhin angenommen wird. Aufn Hensdike Reichshandwerksmeister Ferdinand Schramm bei seiner Rede in der Feiersfunde im Haus des deutschen Handwerks in Berlin. Neben ihm sitzend: Reichsorganisationsleiter Dr. Robert Ley und der Leiter des Fachamtes Handwerk in der DAF., Hans Sehnert. Die Steuererklärungen Kutlolf 1/irlt. I.fit fr ihr lirtrirhurirtscli ajtsstrllr </<■« Reirhsinntingarerlmniles ilfx I lirni nrlicr-llii ml irrrk * Einreichungsfrist Die diesjährigen Steuererklärungen sind bis zum 29. Februar abzugeben. In Anbetracht einer schnellen Durchführung der Veranlagung sollen Fristverlängerungen über diesen Zeitpunkt hinaus nur dann gewährt werden, wenn stichhaltige Gründe vor liegen. In erster Linie ist hierbei an die eingezogenen und dienst verpflichteten Steuerpflichtigen gedacht. Bei größeren Betrieben kann auch Personalmangel ein anzuerkennender Grund sein. An träge auf Fristverlängerung müssen rechtzeitig gestellt werden. Abgabepflicht Fs sind diesmal vier Steuererklärungen einzureichen: 1. Umsatzsteuererklärung für 1939; 2. Finkommensteuererklärung für 1939; 3. Gewerbesteuererklärung für 1940; 4. Vermögenserklärung nach dem Stande vom 1. Januar 1940. Die Pflicht zur Abgabe einer Vermögenserklärung besteht — ohne daß es einer Aufforderung durch das Finanzamt be darf —, wenn das Vermögen eines ledigen Steuerpflichtigen . . 10 000 • /?.//, eines verheirateten Steuerpflichtigen . 20 0(K) ■/?■(/ übersteigt. Uhrmacher, deren Vermögen unter den ebengenannten Grenzen liegt und die vom Finanzamt keine Vermögensteuer formulare zugesandt bekommen haben, reichen eine Frklärung über den Gesamtwert ihres Betriebsvermögens am 1. Januar 1940 ein. Umsatzsteuererklärung Umsatz Als Jahresumsatz gelten die im Kalenderjahr 1939 ver einnahmten Fntgelte. An sich liegt der Jahresumsatz durch die im Laufe des Jahres 1939 eingereichten monatlichen oder viertel jährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen bereits fest. Fs emp fiehlt sieh aber nicht, einfach die hier angegebenen Zahlen zu sammenzurechnen, sondern es ist der Jahresumsatz auf Grund iles Buchabschlusses bzw. einer besonderen Zusammenstellung aus dem Kassenbuch selbständig zu ermitteln. Dann wird er mit den vorangemeldeten Beträgen verglichen. Auf diese W eise wer den eventuelle Rechen- oder sonstige Fehler, die in den Vor anmeldungen vorgekommen sein können, entdeckt, und der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, durch Einsetzen der rich tigen Zahlen die Unstimmigkeiten zu bereinigen. Bei der Errechnung des Jahresumsatzes muß der Uhrmacher besonders darauf achten, daß alle steuerpflichtigen Umsätze zur Erfassung kommen. Hierbei ist z. B. daran zu denken, daß auch die Abgabe des Altgoldes und Altsilbers an die Lieferanten meist umsatzsteucrpflichtig ist, daß also die gutgeschriebenen bzw. mit Warenlieferungen verrechneten Beträge mit zum Umsatz zu schlagen sind. Für die Uhrmacher der neu zum Deutschen Reiche ge kommenen Gebietsteile sei darauf hingewiesen, daß zum steuer pflichtigen Lhnsatz nicht nur die Einnahmen aus Warenverkäufen, sondern auch die Erlöse aus W'erkarbeit (für Reparaturen, Neu anfertigungen usw.) gehören. Eigenentnommene Waren Zum steuerpflichtigen Umsatz ist ferner der Wert der aus dem Geschäft zu privaten Zwecken entnommenen Gegenstände (Wareneigenentnahme) hinzuzurechnen (II/2 des Umsatzsteuer erklärungsformulars). Als Wertbetrag gilt der Preis, der am Ort und zur Zeit der Entnahme für Gegenstände der gleichen oder ähnlichen Art von Wiederverkäufern gezahlt zu werden pflegt, im allgemeinen also der Einkaufspreis. Steuerfreie Umsätze Von dem sieh ergebenden Gesamtumsatz sind die steuer freien Umsatzbeträge abzuziehen (11/4 des Umsatzsteuer erklärungsformulars). Eine Einzelaufstellung über die Zu sammensetzung ist auf der Rückseite des Formulars zu machen. Für den Uhrmacher kommen steuerfreie Umsätze nur in vereinzelten Fällen in Betracht. Insbesondere handelt es sich um Heimuhrmacher, die als Hausgewerbetreibende auf Grund des § 4 Ziff. 14 UmsStG. für die Umsätze, die sie aus ihrer Tätigkeit für andere Berufskameraden erzielt haben, Steuerfreiheit be antragen können. Bei den Uhrmachern, die nebenbei auch Optik führen, sind die Einnahmen aus dem Verkauf von Hilfs- und Heilmitteln (Brillen) für die gesetzlichen Krankenkassen und Sozialversicherungen umsatzsteuerfrei. Die Abgabe des Bruehgoldes und Bruchsilbers an Hersteller und sonstige Lieferanten genießt Steuerfreiheit nach § 4 Ziff. 4 UmsStG. lediglich dann, wenn der Uhrmacher naehweist, daß er im Kalenderjahr 1938 einen Großhandelsumsatz von min destens 23 " o seines Gesamtumsatzes gehabt hat. Steuersatz Die nach Kürzung der steuerfreien Beträge als zu ver steuernder Umsatz verbleibende Summe ist unter 11/3 in das Umsatzsteuererklärungsformular einzustellen. Unter Ziffer 6 wird der steuerpflichtige Umsatz auf die in Betracht kommenden Steuersätze verteilt. Der Uhrmacher hat fast immer nur mit dem Satz von 2 "/<> zu tun. Den er mäßigten Steuersatz von '/-Wo für Großhandclslieferungen ohne Be- und Verarbeitung der umgesetzten Gegenstände kann er — abgesehen von den im Gesetz festgelegten Voraussetzungen^ nur beanspruchen, wenn im Kalenderjahr 1938 mindestens 23"» seines Gesamtumsatzes auf Großhandel entfallen. Wareneingang Im ersten Teil des Umsatzsteuererklärungsformulars, und zwar unter 1/7, muß der Wareneingang laut dem W'areneingangs- buch angegeben werden.
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