Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (9. Februar 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Steuererklärungen
- Autor
- Apelt, Rudolf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- ArtikelGlashütte, erste "Meisterschule des deutschen Uhrmacherhandwerks" 43
- ArtikelDie Bedeutung der Meisterschule für das Uhrmacherhandwerk 43
- ArtikelAusbau der ersten "Meisterschule des deutschen ... 44
- ArtikelDer Unterricht an der "Meisterschule des Uhrmacherhandwerks" 44
- ArtikelKriegswirtschaftliche Arbeitstagung des Handwerks 45
- ArtikelDie Steuererklärungen 45
- ArtikelWochenschau der U 47
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 48
- ArtikelVeränderungen im Stande der Uhrmacher-Mitglieder der Wiener ... 48
- ArtikelFirmennachrichten 49
- ArtikelPersonalien 49
- ArtikelTerminkalender 49
- ArtikelWirtschaftszahlen 49
- ArtikelAnzeigen 50
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
46 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 7 Einkommensteuererklärung Personalien und Familienstand Kine genaue Beantwortung der im ersten Teil des Ein- kommensteuererklärungsformulars stehenden Fragen nach den Personalien und dem Familienstand liegt im Interesse des Steuer pflichtigen, weil sich hiernach der Steuersatz richtet. Wesentlich sind z. B. die Ermäßigungen für minderjährige eigene Kinder und für sonstige minderjährige nahe Angehörige (Enkel, Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegerkinder, Stiefkinder, Stiefenkel), die im Jahre 1939 zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörten bzw. deren Unterhaltskosten er überwiegend getragen hat. Sogar nicht mehr lebende Kinder haben auf die anzuwendende Steuergruppe unter Umständen Einfluß. Kinderermäßigung kann auch für volljährige Kinder und für andere volljährige nahe Angehörige beantragt werden, die nach dem 30. April 1939 das 25. Lebensjahr vollendet haben und für die der Steuerpflichtige im Jahre 1939 mindestens vier Monate überwiegend die Kosten des Unterhalts und der Berufsausbildung getragen hat. Als Berufsausbildung gelten auch: 1. die Zugehörigkeit zum Reichsarbeitsdienst bis zum außerplanmäßigen Truppführer oder bis zur außerplan mäßigen Gehilfin; 2. die Zugehörigkeit zur Wehrmacht bis zum Gefreiten (nicht Obergefreiten, Stabsgefreiten usw.) oder bei Fahnenjunkern bis zum Oberfähnrich; ^/' e ,^ u g e hörigkeit zur fjr - Verfügungstruppe bis zum jrf - Mann; 4. die Ausbildung in der Hauswirtschaft gegen Lehr- oder Schulgeld. , Tätigkeit in der Landhilfe und die Ableistung des l tlichtjahres sind keine Berufsausbildung. _ Sämtliche Steuervergünstigungen gelten nicht für jüdische Kinder. Angaben über die Einkünfte „ u Im , zwe ! ten tI T , eil des Formulars sind die zahlenmäßigen An gaben über die Hohe der erzielten Einkünfte zu machen Neben seinem eigenen Einkommen hat der Uhrmacher auch eventuelle Einkünfte seiner Ehefrau und seiner Kinder sowie sonstiger An gehöriger, die zu seinem Haushalt gehören und für die er Kinder ermäßigung beamsprucht, anzugeben. Hierbei bleiben Lohn- und Gehaltsbezuge der Kinder oder Angehörigen aus einem dem Haushaltungsvorstand fremden Betriebe außer Ansatz. Einkünfte aus Land - und Forstwirtschaft Die Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft sind auch Nach TrA h \’ r C lVo r m et L ieb nur ncbcnbei ausgeübt wird. Nach t; 13 Abs. 3 EinkStG. bleiben aber die diesbezüglichen Ein künfte bis zum Betrage von 3000 M. H. einkommensteuerfrei, wenn das Gesamteinkommen des Pflichtigen 8000 M.H nicht übersteigt. Einkünfte aus Gewerbebetrieb P' e ei nz usetzende Zahl entnimmt der Uhrmacher aus seiner für das Kalenderjahr 1939 aufgestellten Bilanz und Gewinn berechnung (vgl. den ausführlichen Artikel in Nr 1 des laufenden Jahrgangs der „Uhrmacherkunst“). lautenden Die Führer handwerklicher Organisationen (Obermeister Bezirksinnungsmeister usw.) müssen hier auch ihre En schad ’ IxfSf i? r y U t dieser Täti J*eit erhalten, angeben N^h .1 ehf v n nkomrncns teuerrichtlinien vom 15. Januar 1940 Fntsnr? h ? Bezüge zu den gewerblichen Betriebseinnahmen - Entsprechend stellen natürlich die durch die Tätmkeit rnkffUn den Kosten Betriebsausgaben dar. latigkeit entstehen- Einkünfte aus selbständiger Arbeit ■iU .wlh" d l eSCn - Begri / f fal,en die Finahmcn aus der Tätigkeit als eines , £' en Berufes, als Aufsichtsratsmitglied neh,n^r^ C r p ä^e£ , ‘r n,SVOl,5 ' r “ k "' “' S Einkünfte aus n ich tsc Ibs tä n d ige r Arbeit Dazu gehören Lohn- und Gehaltsbezüge, die dem Steuer «SW XkXr&x — ä \y . U,e rt b, sherige Kürzung eines Pausehsatzes von ^00 MH f,ir mulars'anzugeben. Luhns,eu " b «™^ sind auf Seite 2 des b„r- Einkünfte aus Kapitalvermögen papieren, aus Sparkonten', Vpo X Es muß stets der volle Bruttobetrag zur Einstellung kommen Soweit bei den Dividenden Kapitalertragsteuer einbehalten wor den ist, rechnet sie mit zu den Einkünften; sie ist dafür auf Seite 2 des Formulars gesondert anzugeben und wird bei der Fankommensteuerveranlagung von der zur Festsetzung gelangen den Fjinkommensteuer gekürzt. Für Werbungskosten, die im Rahmen der Einkünfte aus Ka pitalvermögen entstehen, wie z. B. Bankspesen, sieht das Steuer erklärungsformular eine Abzugszeile vor. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die Aufgelder, die der Steuerpflichtige bei der Weitergabe von im Privatbesitz befindlichen Steuergutscheinen II erhalten hat, des gleichen die Zinsen, die ihm bei der Auslosung alter Anleihen zugeflossen sind. Es kann auf diese Einkünfte ein ermäßigter Steuersatz angewendet werden. Ei n k ü n f t e aus Vermietung und Verpachtung Die Ermittlung dieser Einkünfte geschieht im allgemeinen durch Gegenüberstellen der Mieteinnahmen und der mit dem Grundstück verbundenen Unkosten einschließlich der Abschrei bung für Abnutzung. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die für Zwecke des zivilen Luftschutzes gemachten Aufwendungen (z. B. Ausbau eines behelfsmäßigen Luftschutzraumes) voll zu den abzugsfähigen Ausgaben gehören. — Das gilt auch für Einfamilienhäuser, bei denen die Ermittlung des Einkommens durch Einsetzen eines Nettomietwertes von 3 oder 3Va % des Einheitswertes erfolgt von welchem Betrage die Schuldenzinsen bis zur Höhe des Netto- mietwertes abgezogen werden dürfen. Neben den Schuldenzinsen können jetzt noch die Aufwendungen für Luftschutzaniagen zur Kürzung kommen, und zwar in voller Höhe, selbst wenn sich da durch ein Verlust ergibt. Ein derartiger Verlust ist von den sonstigen Einkünften abzugsfähig. Für die diesmalige Veranlagung stellen noch verschiedene Obertmanzpräsidenten \\ erbungskosten - Pauschsätze auf. Aus kunft erteilen die örtlichen Grundbesitzerorganisationen. S onstige Einkünfte Darunter fallen Renten, Altenteile, Spekulationsgewinne usw. Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren bleiben nach der Verordnung vom 22. Juli 1939 bei der Einkommensteuerver anlagung für das Kalenderjahr 1939 (und auch für das Jahr 194(1) steuerfrei. Familienunterstützungen und Beihilfen Die Unterstützungen, die den Angehörigen der zum Wehr dienst oder zu sonstigen Formationen (z. B. zum Luftschutzdienst) Einberufenen gezahlt werden, sind einkommensteuerfrei, soweit es sich um Unterhaltsleistungen, Erziehungsbeihilfen, Beihilfen zur Autrechterhaltung einer Lebensversicherung usw. handelt sie brauchen also nicht angegeben zu werden. Dagegen sind die Wirtschaftsbeihilfen, die bei der Weiter- ..U 1 R in V e k neS ! n s zur Auszahlung kommen (z. B. für Miete), < j Betriebseinnahmen anzusetzen. Demgegenüber gelten die \uf- wendungen die durch die- Beihilfe zur Deckung gelangen, in ' ollem Umfange als Betriebsausgaben Abzüge Von der Gesamtsumme der Einkünfte können die Sonder ausgaben gekürzt werden. Darunter fallen: 1. Schuldzinsen soweit sie nicht schon bei einer der Ein- kunttsarten berücksichtigt worden sind, sowie Renten und sonstige dauernde Lasten; 2 IPctHlf Z V ,P r ; Ulkcn ’ , Untal1 -’ Haftpflicht-, An- ” V, nllv ahden- und Erwerbslosenversicherungen sowie Prämien zu Lebens-, Witwen-, Waisen- Ve sorgungs- und Sterbeversicherungen. werkli!h von den Uhrmachern im Rahmen der hand werklichen Altersversorgung gezahlten Angestellten- ' crsicherungsbeitrage gehören auch hierher 1 darIehns; ZLI BaUSparkasstn z " e <-' k s Hrlangung eines Bau- 4- wiÄt au L Ge r crb f b * c i ricb oder ai,s La,ui und Fürst - v lrtschutt in den letzten zwei Jahren sofern der Steuerpflichtige ordnungsmäßige Bücher führt. Wirtschaftliche Belastungen SlücMUl,. i„ w,c r s " nst 'o e cv liehe Leistungsfähinkeir w L^habt, die seine wirtschaft etes «j H SS 1 tr « Cht,gCn ; so kann ih ™ auf Grund währt werden FhcscHehV 1 g k" g F Kink u mi »ensteuer ge- Kin diesbezügliches Gesuch wdrd 1 * k besünde ™ Antrag. kommensteuercrklärung gleich beigeleS 1 h ^ P’"'
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder