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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (16. Februar 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Steuererklärungen (Schluß)
- Autor
- Apelt, Rudolf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unfallverhütung im Uhrmacherhandwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- ArtikelZum 125 jährigen Geburtstag Ferd. Adolph Lange's 51
- ArtikelDie Steuererklärungen (Schluß) 53
- ArtikelUnfallverhütung im Uhrmacherhandwerk 54
- ArtikelLohnende Goldwerbung 55
- ArtikelWochenschau der U 55
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 57
- ArtikelPersonalien 57
- ArtikelWirtschaftszahlen 57
- ArtikelKurzfilm Frankfurt a. M. 57
- ArtikelAnzeigen 58
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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DIE UHRMACHERKUNS1 Ni 8 Einzusetzen sind sie mit dem gemeinen Wert. Als solcher gilt der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die 1 Preis beeinflussen, zu berücksichtigen; es werden aber un- gewöhnliche oder persönliche Verhältnisse nicht in Betracht ge zogen. i) G e gens t ä n de aus e d 1 e m M e t a I 1 , Schmuck- gegenstände u n d Luxusgegenstände Dazu gehören Tafelsilber, Ringe, Ketten, Diademe, wertvolle leppiche, Vasen usw. I ür den Uhrmacher gilt auch bezüglich dieser Gegenstände das im vorigen Abschnitt Gesagte. Die Gegenstände aus edlem Metall sowie die Schmuck ennm St ^ e , sin ^ nur c * an 11 anzugeben, wenn ihr Wert insgesamt 10 000 ,HJi ubersteigt. Luxusgegenstände, die nicht aus edlem Metall sind, brauchen nur aufgetuhrt zu werden, wenn sie nicht zur Wohnungsaus stattung gehören. Personenkraftwagen, Motorjachten und Segeljachten zählen nicht zum steuerpflichtigen Vermögen, wenn sie im Inland her gestellt sind. k) Kunstgegenstände und Sa m m I u n g e n Auch diese stellen steuerpflichtiges Vermögen dar, jedoch nur dann, wenn ihr gemeiner Wert insgesamt 50 000 ./2<fi über steigt. Kunstgegenstände, die von deutschen Künstlern geschaffen worden sind, die noch leben oder die seit nicht mehr als 15 Jahren verstorben sind, bleiben in jedem Falle, d. h. ohne Rücksicht auf den Wert, außer Ansatz. I) Anderes V er m ö gen Darunter sind aufzuführen: Patente, Gebrauchsmuster- rechte usw. Abzüge Unter V der Vermögenserklärung werden die am 1. Januar 1040 vorhanden gewesenen Schulden aufgeführt. Fs fallen dar unter: Hypothekenschulden, Darlehnsschulden, Altenteilslasten Rentenlasten usw. Zu den Schulden gehören auch die auf Grund des im Jahr e 1939 gehabten Einkommens demnächst zu leistenden Abschluß zahlungen auf die Einkommensteuer und den Kriegszusehlaa zur Einkommensteuer, ferner die am 10. März 1940 fällige letzte^Ratc der Mehreinkommensteuer 1939. ln Anbetracht der letztjährigen Geschäftsentwicklung wird es sich in vielen Fällen um ziemlich erhebliche Beträge handeln so daß sieh die Kürzung vom Vermögen lohnt. Eine Absetzung der Steuerschulden erfolgt nur, wenn der Abzugsanspruch aus drucklich geltend gemacht wird. UnfQlloechütung im Ulirmadicrfianömech Nie die oberste Stufe benutzen! Hammer fest, Schrau benzieher scharf! Am Stecker, nicht an der Leitung ziehen! Beim Auskochen flachen Deckel bereit! 1« Keine Flamme bei offenem Benzin! In jedem Jahre wird durch den Unfallverhutungs- kalender des Reichsverbandes der gewerblichen Be rufsgenossenschaften e. V., der ihn gemeinsam mit der Deutschen Arbeitsfront herausgibt, eine Auf klärungsarbeit geleistet, die der deutschen Wirtschaft und den Berufstätigen wertvolle Arbeitskräfte er halt. In der Kriegszeit muß diese Aufgabe besonders notwendig erscheinen, da, wie statistisch festgestellt, aus verschiedenen Gründen eine Erhöhung der Be- triebsunfälle eintritt. Wir weisen aus diesem Grunde aut einige Be rufsunfälle im Uhrmacherhandwerk und ihre' Ver hütung hin. Auch die kleinste Unterbrechung der Arbeitsleistung durch Schäden an Personen und M i terial muß vermieden werden. Beim Authangen von Uhren im Ladenraum nur einwandfreie Stufenleiter verwenden, die möglichst von einer Hilfskraft gehalten wird. Nur schwindel- reie ersonen dürfen auf Leitern stehen. Nie die oberste Stufe benutzen' Wir empfehlen die An schaffung einer betriebssicheren Leiter nach den Vor schriften des Reichsausschusses für Lieferbedingungen. Verwendung einwandfreier Werkzeuge ist Vor aussetzung für sicheres Arbeiten. Vor allen Dingen prüfen, ob die Hefte von Hammer, Feilen und Stichel richtig sitzen. Schraubenzieher müssen vorschrifts mäßig angefeilt sein, damit Abrutschen verhindert wird. Beim Hantieren mit Flüssigkeiten, die gütige ampte ausstromen, ist für gute Entliiftuim /u sorgen. * Elektrische Leitungen und Anschlüsse sind stets -n Ordnung zu halten. Bewegliche Leitungen sorg- a lg ehandeln, Beschädigungen sofort beseitigen assen. Schadhafte Leitungen geben Kurzschluß und bringen Menschenleben in Gefahr. Elektrische I ei- tungen nicht mit nassen Händen berühren' Beim Auskochen gelackter Teile halt man das Ge- aL niemals über die Hamme, da diese leicht hinein schlagen kann. Es entstehen Brände und Ver ätzungen. Das Gefäß wird vielmehr im Schraubstock estgespan nt und die Spiritusflamme darunter ge halten. Sie kann dann beim Hineinschlagen fort gezogen werden, während ein bereitgehaltener Deckel die Flamme erstickt. Als Sicherheitsvorrichtung ist ein Sieb zu emp fehlen, das über dem Gefäß liegt, so daß eine Ver bindung von Flamme und Dämpfen vermieden wird. Beim Hantieren mit Benzin und anderen ätheri schen Stoffen müssen alle offenen Flammen auf dem Werktisch gelöscht werden (Explosionsgefahr). Giftige Flüssigkeiten sind nach Gebrauch sofort vom Werktisch zu entfernen. In dicht schließende kenntlich gemachte Gefäße zurückfullen und ständig m einem stets verschlossenen Giftschrank aufbe" wahren. Gebrauchte Gefäße werden sofort ausge spult. Man verwende auf keinen Fall Trinkgläser, lassen usw. Nach dem Gebrauch von Giftstoffen (Zyankali. Renovirin) ist sorgfältiges Händereinigen mit Seife und Handtuch unbedingte Pflicht Ju«cnd- 1 dürfen Giftstoffe nicht ausgehändigt werden. Benzinreste sollen nicht in den Ofen oder Ausguß wandern, sondern sorgfältig gesammelt werden da mit sie durch einen Regenerator (jede größere Gara«e hat einen solchen) gesäubert und nieder ihrem Ver wendungszweck zugeführt werden. Eventuell kann das durch die Innung arrangiert werden. Beim Abspannen der Großuhrfedern ist zu be achten: Werk sicher anfassen, Schlüssel richtig halten • lan darf natürlich nicht vergessen, die Feder über haupt abzuspannen. Den Sperrhorn-Amboß läßt man nicht langer als notwendig ,,n Schraubstock, seine beiden spitzen letzu?gcn rrC d,C Kleidimg Und gebcn b(lsc Vcr ' Bei Verwendung größerer Maschinen in der Werkstatt (1 oliermaschinen, Drehbank) müssen die x orschrittsinaßigen Schutzeinrichtungen für Trans missionen vorhanden sein. Große Dreharbeiten wer den nur mit Schutzbrille ausgeführt. Beruf s k «m er aden, achten Sie auf alles, was Ihnen im Beruf Schaden bringt. Gerade in der heutigen u . h , UUCh . t Urch Unfallverhütung die Arbeits- höchst I CIS tu n CJ CH'hprrtorfolli .... 1 Bei Wunden am Finge Vorsicht mit Gift! Benzin gehört nie in den Ofen! Unvorsichtiges Abspannen kann die Hand kosten! Spitze Werkzeuge so fort wieder fortlegen! hochstleistung sichergestellt werden. Bmifsforöerung öes Rddisinnungsuerbanöes öes Uhrmactierlicmöam’hs Berlin U) 35. potsönmwStrnM 111. Grob - Drehen ohne Schutzbrille gefährdet das Auge!
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