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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (23. Februar 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- Artikel"Made in Germany" 59
- ArtikelDas neuzeitliche Besteck 60
- ArtikelDer Edelstahl-Schmuck 61
- ArtikelZweifelsfragen um den neuen Lehrling 61
- ArtikelNachwuchs tut not! 62
- AbbildungPforzheimer Goldschmiedekunst 62
- ArtikelFür die Werkstatt 63
- ArtikelDie Werkstatt in Nöten 63
- ArtikelWochenschau der U 64
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 65
- ArtikelFirmennachrichten 65
- ArtikelPersonalien 65
- ArtikelFragekasten 66
- ArtikelWirtschaftszahlen 66
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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64 DIE UHRMACHERKUNST WöcUeH&tUau, dcc Wichtig für das Sudetenland: Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärungen Die Industrie - Abteilung der Wirtschaftskammer Sudeten land hat unter Hinweis auf die besonderen Umstände und Schwierigkeiten, die hinsichtlich der erstmaligen Abgabe der Steuererklärungen nach Reichsrecht im Sudetengau bestehen, das Reichsministerium um eine allgemeine Fristverlängerung gebeten. Dieser Bitte wurde nunmehr mit dem Erlaß des Reichs- ministers der Finanzen vom 30. Januar 1940 entsprochen. Danach ist die I’rist zur Abgabe der Erklärungen für die Einkommen steuer, für die Wehrsteuer, für die Körperschaftsteuer, für die (.»ewerbesteuer, für die Umsatzsteuer und zur Abgabe der Ver mögenserklärung für die sudetendeutschen Gebiete bis zum 31. März 1940 verlängert. Es wird dies für viele Berufskameraden von Wichtigkeit sein, um die neuen Vorschriften entsprechend beachten zu können bei der Bilanz und den Steuerbekenntnissen. Das Ausland auf der Leipziger Messe Auf der ersten Kriegsmesse wird das Ausland wie früher vertreten sein. Neben Böhmen und Mähren wird die Slowakei im Ring-Messehaus zu finden sein. Ungarn, Jugoslawien und Bulgarien werden Südosteuropa in Leipzig vertreten. Außer Lett land wird auch Estland — letzteres zum ersten Male — in der keichsmessestadt ausstellen. Auch Belgien wird eine Kollektiv ausstellung aufbauen. Die Schweiz wird eine Auskunftsstelle auf der Frühjahrsmesse errichten. Damit wird der Beweis erbracht werden, daß Deutschland trotz des Krieges ein Wirtschaftszentrum ersten Ranges bleibt. Eine deutsch-niederländische Vereinbarung zur Leipziger Frühjahrsmesse 1940 ,.^ ur kommenden Leipziger Frühjahrsmesse 1940 (3. bis k März) wird auf Grund einer deutsch-niederländischen Verein barung wiederum ein gewisser Prozentsatz der meisten der in den Niederlanden bestehenden Einfuhrkontingente für den Einkauf deutscher Waren zur Verfügung gestellt. Entsprechende Anträge tur Einkäufer aus den Niederlanden sind während der Messe bei i er Auskunttsstelle der Deutschen Handelskammer für die Nie derlande zu stellen, die im ,,Messedienst“ des Leipziger Messe amtes (Leipzig C I, Katharinenstraße 10/12, 1. Stock) vertreten ist Diese Vereinbarung sowie auch die diesmal wieder statt- tmdende Kollektiv-Ausstellung der Niederlande im Ring-Messe haus werden dazu beitragen, die geschäftlichen Beziehungen beider Lander zu vertiefen. Günstige Fahrtmöglichkeiten zur Leipziger Frühjahrsmesse Da die fahrplanmäßigen Reisezüge voll ausgelastet sind, benutzt der Einkäufer zum Besuch der vom 3. bis 8. März statt findenden Reichsmesse Leipzig die von der Reichsbahn ab 2. März eingelegten Messezüge. Diese stehen lediglich dem Messeverkehr zur Verfügung, ihre Benutzung ist daher an den Besitz eines Messeabzeichens und den F/rwerb einer kostenlosen Zulassungs karte gebunden. Diese Zulassungskarte muß bis zum 20. Februar bei der Fahrkartenausgabe des Abgangsbahnhofes bestellt und spätestens vier Tage vor Abfahrt des Zuges abgeholt werden. Diese Messezüge bieten eine Reihe von Vorteilen. Sie geben Ge währ für einen Sitzplatz, sie verkehren in günstiger Fahrplanlagc und haben wenig Aufenthalt, außerdem werden sie geschlossen durchgeführt. Die meisten Züge führen Speisewagen. Für die Rückreise von Leipzig ist der Verkehr von Messezügen unter gleichen Bedingungen vorgesehen. Von welchen Bahnhöfen Messezüge nach Leipzig verkehren, kann bei den Vertrauensstellen und Ehrenamtlichen Vertretungen des Leipziger Messeamtes, den Messeabzeichen - Vorverkaufs stellen, den Reisebüros und den Fahrkartenausgaben erfragt werden. Versand von Gütern zur Leipziger Messe Güter, die nachweislich zur Ausstellung auf der Leipziger Frühjahrsmesse oder zum Verbrauch in Leipzig während der Leipziger Frühjahrsmesse bestimmt sind, werden bis zum 8. März nach Leipziger Empfangsbahnhöfen ohne Einschränkung und be sondere Genehmigung angenommen. Für Ausstellungsgüter ist die Abstempelung des Frachtbriefes notwendig. Die für den Ver brauch in Leipzig während der Frühjahrsmesse bestimmten Waren werden nur zu diesen Vergünstigungen angenommen, wenn der Auflieferer eine Kopie der Bestellung vorlegt, die vom Leipziger Messamt, Leipzig C 1, Markt 4, IV. Stock, Zimmer 63, ab gestempelt worden ist. Wichtig für die Ostgebiete: Einführung des Einkommensteuergesetzes Durch die Dritte Verordnung zur Einführung steuerrecht licher Vorschriften in den eingegliederten Ostgebieten, die am 10. Januar 1940 ergangen ist, sind in den Ostgebieten auch das Einkommensteuergesetz sowie die dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen eingeführt worden. Das Einkommen steuergesetz ist danach in den eingegliederten Ostgebieten erst- m a 1 i g auf die E inko m mensteuervcranlagung für «.las Kalenderjahr 1940 anzuwenden. Eine Einkommensteuerver anlagung auf Grund des Reichsreehts findet für das Kalenderjahr 1939 noch nicht statt. Die Vorschriften über die Lohnsteuer sind bei laufendem Arbeitslohn erstmalig auf den Arbeitslohn anzuwenden, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Januar 1940 endigt. Die neuen Bestimmungen sind weiter bei sonstigen (insbesondere einmaligen) Bezügen auf den Arbeitslohn anzuwenden, der nach dem 31. Januar 1940 ge zahlt wird. Wertvoll für Uhrmacher, die zur Messe fahren! O"-" «Wk der Beratungsstelle des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks Sprechzeit: von 10 bis 12 und 15.30 bis 16.30 Uhr. V’«a. U ».p»W.m.. Vonchlig. Ilir dl. VeH.ll gng g . r ,„ ger W. n „ Ment „,„ Dekorationsmaterial. Tu s küTtt • Wenn Sie nach Leipzig kommen, dann gehen Sie Hainstraße 17118 zur Beratungsstelle des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks efolg schaftsraum der Furniturengroßhandlung Jacob. Hainstraße 17,18.
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