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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 9 (23. Februar 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Personalien
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fragekasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wirtschaftszahlen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeAusgabe 1
- AusgabeAusgabe 11
- AusgabeAusgabe 19
- AusgabeAusgabe 25
- AusgabeAusgabe 31
- AusgabeAusgabe 37
- AusgabeAusgabe 43
- AusgabeAusgabe 51
- AusgabeAusgabe 59
- Artikel"Made in Germany" 59
- ArtikelDas neuzeitliche Besteck 60
- ArtikelDer Edelstahl-Schmuck 61
- ArtikelZweifelsfragen um den neuen Lehrling 61
- ArtikelNachwuchs tut not! 62
- AbbildungPforzheimer Goldschmiedekunst 62
- ArtikelFür die Werkstatt 63
- ArtikelDie Werkstatt in Nöten 63
- ArtikelWochenschau der U 64
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 65
- ArtikelFirmennachrichten 65
- ArtikelPersonalien 65
- ArtikelFragekasten 66
- ArtikelWirtschaftszahlen 66
- AusgabeAusgabe 67
- AusgabeAusgabe 75
- AusgabeAusgabe 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeAusgabe 89
- AusgabeAusgabe 95
- AusgabeAusgabe 105
- AusgabeAusgabe 113
- AusgabeAusgabe 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeAusgabe 127
- AusgabeAusgabe 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeAusgabe 139
- AusgabeAusgabe 145
- AusgabeAusgabe 153
- AusgabeAusgabe 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeAusgabe 169
- AusgabeAusgabe 173
- AusgabeAusgabe 181
- AusgabeAusgabe 187
- AusgabeAusgabe 195
- AusgabeAusgabe 201
- AusgabeAusgabe 207
- AusgabeAusgabe 213
- AusgabeAusgabe 227
- AusgabeAusgabe 235
- AusgabeAusgabe 243
- AusgabeAusgabe 253
- AusgabeAusgabe 261
- AusgabeAusgabe 269
- AusgabeAusgabe 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeAusgabe 287
- AusgabeAusgabe 297
- AusgabeAusgabe 307
- AusgabeAusgabe 325
- AusgabeAusgabe 333
- AusgabeAusgabe 343
- AusgabeAusgabe 359
- AusgabeAusgabe 369
- AusgabeAusgabe 377
- AusgabeAusgabe 385
- AusgabeAusgabe 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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66 DIE UHKMACHEWKUN5I Nr. 9 Bielefeld (Westf.). An Stelle des zum Heeresdienst einbe- rufenen Obermeisters Wiethüehter hat Ehrenobermeister Bieder die Leitung der Uhrmaeherinnung übernommen. Steinbach-Hallenberg (Thür.). Uhrmaehermeister Max Koch konnte sein <5. Lebensjahr vollenden. Todestafel: Uhrmaehermeister Alfred Herehen, Braunschweig; Uhr maehermeister Wilhelm Schürmann, Düsseldorf; Uhrmacher Carl Becker, Wiesbaden. München. Der Seniorchef des Uhren-, Gold- und Silber warengeschäftes J. B. Eridrieh, Wilhelm Fridrich, ist im Alter von 65 Jahren gestorben. Rumburg (Sudefengau). Im 77. Lebensjahre verschied Be rufskamerad Oswald Wirsig. Er war Ehrenobmann der früheren Uhrmachergenossenschaft Rumburg und Ehrenmitglied des ehe maligen Verbandes deutscher Uhrmachergenossenschaften in Böhmen, womit seine Organisationstätigkeit gewürdigt worden ist. Sein Andenken wird treu in Ehren gehalten werden bei den Berufskameraden im Sudetengau. Skontoabzug bei verzögerter Warenzustellung 9874. Von einer Schwarzwälder Uhrengroßhandlung erhielt ich bereits die Rechnung über eine Ware, die noch nicht einge troffen ist. Da ich gewöhnt bin, meine Rechnungen innerhalb von 10 Tagen mit 3% Skonto zu bezahlen, bedaure ich dies sehr, denn in diesem Eall kann ich dies nicht tun. Oder läuft die Frist erst vom Tage des Empfanges der Ware und nicht vom Rcch- nungsdatum an? \\'. P. in E. A n t w o r t 9874. Es kommt darauf an, wer an der ver zögerten Zustellung der Ihnen im Dezember durch Rechnungs erteilung angekündigten Sendung Schuld hat. Liegt die Ver zögerung an der Post, so können Sie unseres Erachtens den Skontoabzug nicht mehr in Anspruch nehmen, denn es trifft die Lieferfirma kein Verschulden, wenn Sie erst heute in den Besitz der Ware gelangen und infolgedessen nicht in der Lage waren, die Rechnung innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Hat dagegen die Firma die Sendung erst später abgeschickt, als in der Rechnung angegeben, so haben Sie unseres Erachtens auf den Skontoabzug noch mindestens 10 Tage nach Erhalt der Ware Anspruch. Unauffindbare Uhrreparatur soll nach 4 Jahren abgeholt werden 98/5. Eine frühere Kundin kommt plötzlich zu mir und ver langt eine Damcn-Zylinderuhr, die sie vor 4 Jahren zur Repa ratur gebracht haben will. Ich erinnere mich des Falles nicht, und die Uhr ist bei mir nicht zu finden. Die Kundin droht, wei tere Schritte zu unternehmen. Bin ich verpflichtet, für die Uhr zu haften oder wie ist die Rechtslage? F. L. in U. Antwort 9875. Vor allen Dingen kommt es darauf an. daß die Kundin ihren Anspruch auf Aushändigung der vor etwa 4 Jahren zur Reparatur angeblich übergebenen goldenen Damen- unr durch Vorlage der entsprechenden Reparaturmarke beweisen kann. Ist das nicht der Fall, empfehlen wir Ihnen, vorläufig jeden Anspruch zurückzuweisen und die Kundin aufzufordern, die Re paraturmarke beizubringen. Sollte aber vielleicht die Reparaturmarke schon vorgelegt sein dann sieht die Angelegenheit für Sie allerdings verhältnis mäßig ungünstig aus, denn in diesem Falle müssen Sie nach weisen, daß Sie entweder die Uhr an die Kundin zuruckgegeben haben oder aber daß die Kundin von Ihnen unter Hinweis auf die ablaufende besondere Sorgfaltspflicht zur Abholung der Re paratur aufgefordert worden ist. Mit Hilfe der Reparaturmarke werden Sie an Hand des Reparaturbuches wahrscheinlich auch tcststellcn können, ob und wann die Uhr zur Reparatur war und was mit ihr geschehen ist. Des ferneren läßt sich an Hand der Eintragungen voraussichtlich auch feststellen, um was für eine Uhr es sieh handelt. Das ist für den Fall einer wirklich cin- tretenden Haft- bzw. F.rsatzpflicht besonders wichtig Gemäß den Bestimmungen des BGB. brauchen Sie der Kundin nur den hatte ZU CrSetzen ’ d,c 1 hr bei c,cr Übergabe zur Reparatur Hinsichtlich der Haftpflicht ist die Rechtslage folgende: Uurch Annahme des zu reparierenden Gegenstandes verpflichten Ir i . J- m Kunden gegenüber zu einer besonderen Sorgfalts- ptlicfit. Sie müssen also die Reparaturgegenstände außergewöhn- ich sorgfältig autbewahren. Diese besondere Sorgfaltspflicht lauft an sieh unbegrenzt; sie kann von Ihnen nur dadurch ab- gclost w'erden, daß Sic den Kunden durch eingeschriebenen Brief Ztiiu J ‘! aß Si ° in Zl,kunft dit besondere Sorgfalt ablehnen, zur Abholung des Gegenstandes unter \n- setzung einer angemessenen Frist auffordern. Läßt der Kunde diese Frist verstreichen, dann setzt die gewöhnliche Sorgfalts pflicht ein, d. h. Sie brauchen die Gegenstände nur in der Weise aufzubewahren, wie das bei Gegenständen ähnlicher Art in Ihrem Betriebe üblich ist. Wird die Reparatur nach außergewöhnlich langer Zeit auch noch nicht abgeholt, so müssen Sie den Kunden noch einmal durch eingeschriebenen Brief auffordern und ihm hierbei mitteilcn, daß Sie nunmehr den Reparaturgegenstand ver steigern lassen werden, um aus dem Erlös zu Ihrem Reparatur entgelt zu kommen. Nach Ablauf der wieder zu setzenden Frist können Sie dann den Gegenstand durch einen Gerichtsvollzieher öffentlich versteigern lassen. Hierbei dürfen Sie persönlich mit bieten. Aus dem Erlös erhalten Sie die Ihnen zustehende Re paraturentsehädigung zuzüglich der durch die Mahnungen usw. entstandenen Kosten. Einen eventuellen Überschuß stellt der Ge richtsvollzieher dem Kunden zur Verfügung, Wird der Betra« nicht abgeholt, dann hinterlegt ihn der Gerichtsvollzieher beim zuständigen Gericht. Nach 30 Jahren verfällt er zugunsten der Staatskasse. Ein freihändiger Verkauf der Reparaturgegenstände ist unter keinen Umständen zulässig und zieht gegebenenfalls Firsatzansprüche durch den Kunden nach sich. Ob die gegen Sie jetzt geltend gemachte Forderung zu einem Erfolge führen kann, hängt demnach, wie bereits gesagt, ganz und gar davon ab, inwieweit die Kundin ihre Ansprüche nachweisen kann bzw. wie weit es Ihnen möglich ist, an Hand Ihrer Bücher usw. den Beweis zu erbringen, daß Sie korrekt ge handelt haben. l(/iUscltfifäszcdUCH Eingesandtes Bruchsilber wird zum Geldkurs der Berliner Börse vom Vortag des Eintreffens im Werk vergütet. Für Fein silber wird der Briefkurs bezahlt. Die Notierungen der Berliner Börse waren am: Durchschn. Preis nachlaß der 4 Tage keiner. Dat. briet Geld Mittel 13. 2 40 30.50 35.50 37,- 14. 2. 40 3ö,50 35,50 37,- 15. 2. 40 30,50 35,50 37,- 16. 2. 40 3ö,50 35,50 37.- 140,00 : 4 = 37,— t Mein Betrieb muß öurdi äußere Einwirkung oorübergehenö cin= gcfchränht arbeiten. Ich bitte für öic nächften Tage nur öao Notwenöigfte zu beftcllen, ine= befonöerc Oie Beftellung uon Einzelteilen nadi Mufter ober zum Werk zurüdizuhaltcn, bis ein geregelter Betrieb roieöcr möglich ift. Die unuermeiöbare Verzögerung aller Lieferungen muß leiöer in Kauf genommen werben. Rubolf Flume, Berlin C 2 » D a H a u © b e o Uhrmachero«
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