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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (1. März 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- ArtikelDie Kriegsmesse 1940 und die deutsche Uhr 67
- ArtikelDie Deutsche Armbanduhr ein Meisterwerk der Technik 68
- AbbildungPforzheimer Armbanduhren 68
- ArtikelTrotz allem - Vorwärts! 69
- ArtikelFür die Werkstatt 70
- ArtikelEinsegnung und Osterfest im Kriegsjahr! 70
- ArtikelWochenschau der U 71
- ArtikelReichssteuertermine für den Monat März 1940 72
- AbbildungDeutscher Edelstahlschmuck 72
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 73
- ArtikelFirmennachrichten 73
- ArtikelPersonalien 73
- ArtikelWirtschaftszahlen 73
- ArtikelAnzeigen 74
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 10 DIE UHRMACHERKUNST 71 W(ycUenscUau cUt Bekannimachung über die Ausdehnung des Verfahrens mit Metallanforderungs scheinen für Wehrmachtaufträge und Unterlieferungsscheinen zur Erlangung von Nichteisenmetallen, Stahllegierungsmetallen (Chrom, Molybdän, Wolfram) und Edelmetallen auf die ein gegliederten Ostgebiete. Das Verfahren mit Metallanfordcrungsscheincn für Wehr machtaufträge und Unterlieferungsscheinen, das zur Inanspruch nahme einer Versorgung mit Nh. - Metallen, Stahllegierungs metallen (Chrom, Molybdän, Wolfram) und Edelmetallen nach den Vorschriften der entsprechenden Reichsstellen dient, findet nach Einführung der Bedarfsscheinpflicht für Metalle in den em- oeuliederten Ostgebieten auf Grund der Anordnung 02 der Rekhsstelle für Metalle (..Deutscher Reichsanzeiger und Preußi scher Staatsanzeiger“ Nr. 39 vom 13. Februar 1940) ab 1. Marz 194(1 auch in den eingegliederten Ostgebieten Anwendung. Der Verfahrensgang ist aus dem „Merkblatt zum Verfahren mit Metallanforderungsscheinen für \\ ehrmachtaufträge und Unterlieferungsscheinen“ ersichtlich. Das Merkblatt und die Vordrucke sind bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern erhältlich. Berlin, den 19. Februar 1940. Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. I. A.: B e e h t. Von der Prager Frühjahrsmustermesse Sic findet in der Zeit vom 31. März bis t. April 1940 statt. Ihre Hauptaufgabe besteht heute darin, die Wirtschaftslage des Protektorats an die allgemeine W irtschaftslage des Deutschen Reiches anzupassen und dementsprechend unter besonderer Be rücksichtigung der Kriegswirtschaft Nachfrage und Angebot zu vermitteln. Fs sei hier vor allem auf eine größere Absatzmög lichkeit für Goldschmiedewaren-, Juwelen- und Uhrenerzeuger hiimewiesen, da im Protektorat die Lagerbestände in diesen Branchen seit Weihnachten 1939 stark dezimiert sind. Sehr viele reichsdeutsche Firmen haben den Ausfall ausländischer Aussteller mehr als wett gemacht, eine Folge der hier rege entfalteten fatig- keit des Reichsausschusses für volkswirtschaftliche Aufklärung im Werberat der deutschen Wirtschaft. F.s ist auch eine größere Anzahl von Fachvorträgen von reichsdeutschen Fachleuten vor gesehen. Die Prager Frühjahrs-Mustermesse 1940 vermittelt auch in hohem Maße neue Absatzmöglichkeiten auf den Märkten neu traler Länder, denn ihre heute besonders großzügige W erbung ist hauptsächlich auf die Besucher und Interessenten auch aus allen jenen Ländern eingestellt, mit welchen das Deutsche Reich Handelsverträge abgeschlossen hat. So ist hier also auch dem Austausch von Fertigwaren für die nötigen Rohstoffe ein neues Tor offen. Aus dem Protektorat Böhmen und Mähren Die Januar - Nummer des Zentralorgans „Orloj der Uhr macher, Goldschmiede und Juweliere berichtet an leitender Stelle, daß der letzte Weihnachtsabsatz in diesen Branchen alle Erwartungen weit übertroffen hat. Diese schon seit vielen Jahren nicht beobachtete Erscheinung ist eine Folge der im Dezember 1939 cingetrctencri wesentlichen Lohn- und Gehaltserhöhungen und des^Sinkcns der Arbeitslosigkeit seit Errichtung des Pro tektorats. Die bisher in Prag selbständig geführte Goldschmicdesehule und die LJhrmacherschule wurden vereinigt. Zum Leiter wurde Professor Otto Jelcn ernannt. Der bisher bestandene Genossenschaftsverband der Uhr macher und Goldschmiede für Böhmen und Mähren mit dem Sitz in Prag soll zufolge einer Regierungsverordnung in einen Landesgenossenschaftsverband umgewandelt werden. Da deshalb auch Vorstandsneuwahlen bevorstchcn, wurde in der Sitzung der Genossenschaftsvorstände am 3. Januar 1940 in Prag beschlossen, die von der letzten Hauptversammlung gewählten Vorstandsmit glieder ohne Änderung in den Vorstand des neuen Landcsvei- bandes zu entsenden. Dem Berichte über die Hauptversammlung für das Jahr 1939 der Uhrmacher- und Goldschmiedegenossenschaft mit dem Sitze in Ruttenberg ist zu entnehmen, daß bei den Neuwahlen zum Vorstand F.d. Reischl, Juwelier in Ruttenberg, zum 1. Stell vertreter Juwelier Franz C zizek aus Kolin und zum 2. Stellv ei treter .1. Jakesch aus Dcutsch-Brod gewählt wurden. Urlaubsanspruch der Dienstverpflichielen 1939 Durch die Anordnung des Rciehsarbeitsministers vom 16. Fe bruar 1940, welche einige Zweifelsfragen hinsichtlich der Wieder einführung von Urlaub geklärt hat, ist auch die Frage entschieden worden, welche Regelung für Dienstverpflichtete gelten soll. Fis sind drei Fälle zu unterscheiden: a) Gcfolgschaftsmitgliedcr, die durch das Arbeitsamt für u n b e g r e n z t e Zeit dienstverpflichtet sind, sind damit aus dem bisherigen Bcschättigungsvcrhältnis ausgeschieden. Daher gilt für sie die allgemeine Regelung, wonach Urlaubsansprüche, die am Tage des Ausscheidens aus dem alten Betrieb bereits entstanden, aber noch nicht erfüllt waren, abzugelten sind. Die Zustimmung des Reichstreuhänders oder Sondertreuhänders der Arbeit bzw. des Reichstreuhänders für den öffentlichen Dienst braucht nicht eingcholt werden. b) Kehren Gcfolgschaftsmitgliedcr, die durch das Arbeits amt für begrenzte Zeit dienstverpflichtet sind und für das Urlaubsjahr 1939 weder im alten Betriebe Urlaub gehabt noch im neuen Betriebe einen Urlaubsanspruch erworben haben, nicht vor dem 1. Juli 1940 in den alten Be trieb zurück, so ist ihnen von dem alten Betriebe der Urlaub für das LTlaubsjahr 1939 abzugelten, der ihnen bei Zusammen rechnung der Beschäftigungszeit in beiden Betrieben nach den für den alten Betrieb geltenden Urlaubsvorschriften zusteht. e) Kehren Gefolgschaftsmitglieder, die durch das Arbeits am! für begrenzte Zeit dienstverpflichtet sind und für das Urlaubsjahr 1939 weder im alten Betriebe Urlaub gehabt noch im neuen Betriebe einen Urlaubsanspruch erworben haben, vor dem 1. Juli 1940 in den alten Betrieb zurück, so ist ihnen der Urlaub, der ihnen bei Zusammenrechnung der Beschäftigungszeit in beiden Betrieben nach den für den alten Betrieb geltenden Urlaubsvorschriften zusteht, bis zum 30. Juni 1940 in Natur zu gewähren. Ist ausnahmsweise eine Gewährung von Freizeit nicht möglich, so kann diesen Gcfolgschaftsmitgliedern der Urlaubs anspruch ganz oder teilweise abgegolten werden; die Zustimmung des Reichstreuhänders oder Sondertreuhänders der Arbeit bzw. des Reichstreuhänders für den öffentlichen Dienst braucht nicht eingeholt zu werden, wenn der Dienstverpflichtete erst nach dem 31 März 1940 in seinen alten Betrieb zurückkehrt. Der Unternehmer des Betriebes, in dem der Dienstverpflich tete länger als zwei Monate gearbeitet hat, ist entsprechend der Dienstpflicht-Durchführungsanordnung vom 2. März 1939 zur a n - t e i 1 i g e n Erstattung des l’rlaubscntgelts verpflichtet. Wie soll die Urlaubsgewährung erfolgen? Der Reichsarbeitsminister hat in Ergänzung seiner Anord nung über die Wiedereinführung von Urlaub einige Zweifels fragen geklärt. Dabei ist nochmals der Grundsatz hervorgehoben worden, daß LTlaubsansprüche, die infolge der Urlaubssperre nicht erfüllt werden konnten, noch nachträglich zu erfüllen sind. Die Gefolgschaftsmitglieder sollen also nach Möglichkeit so ge stellt werden, als ob die Urlaubssperre nicht bestanden hätte. Ein besonderer Winterzuschlag braucht allerdings in diesem Jahr nicht gewährt zu werden. Kann der Erlaub für das letzte Ur laubsjahr nicht bis zum 30. Juni 1940 nachgeholt werden, so kann der Reichstreuhänder der Arbeit seine Abgeltung zulassen; bei ausgeschiedenen Gefolgschaftsmitgliedern kann eine Abgeltung ohne weiteres erfolgen. Fline Abgeltung wie bei ausgeschiedenen Gefolgschaftsmit gliedern ist auch für die zur Wehrmacht Einberufenen vor gesehen. Da bei ihnen das Arbeitsverhältnis ruht, wird zwar in der Zeit des Wehrdienstes ein neuer Urlaubsanspruch im Betrieb nicht erworben. Hatte jedoch der Einberufene zur Zeit der Ein berufung bereits eine Anwartschaft auf Urlaub, so soll schon jetzt der Urlaub in der bis zur Einberufung zustehenden Höhe in Geld abgefunden werden. Auf das Urlaubsentgelt kann der Be triebsführer jedoch freiwillige geldliche Leistungen an den Ein berufenen oder seine Familienangehörigen anrechnen. Die Anordnung des Reichsarbeitsministers, die in Teil I des „Reichsarbeitsblattes“ vom 23. Februar 1940 abgedruckt wird, enthält auch noch Bestimmungen über die Abgeltung des Urlaubs von Dienstverpflichteten. Meldung bei GeschäftsschlieBung und bei Hinzunahme neuer Waren Wenn während des Krieges ein Einzelhandelsgeschäft in folge der Zwangsbewirtschaftungsmaßnahmen oder weil der In haber zum Fleeresdienst eingezogen ist, geschlossen wird, darf das Geschäft nach dem Krieg ohne Genehmigung wieder er öffnet werden. Nach den Richtlinien für die Anwendung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels im Kriege vom 10. Januar 1940 ist die Wiedereröffnung jedoch nur dann möglich, wenn die
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