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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (21. März 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus dem Protektorat Böhmen und Mähren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Punkt hilft verdienen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Weckerverkauf und Kriegswirtschaftsverordnung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- ArtikelNachwuchs- und Kräftemangel im Uhrmacherhandwerk (Schluß) 91
- ArtikelDie Netzfrequenz als Grundlage der Zeitmessung mit Synchronuhren ... 93
- ArtikelAus der Praxis heraus entstanden 94
- ArtikelFirma Gebr. Junghans AG. erhält das Leistungsabzeichen für ... 95
- ArtikelDas Entschädigungsverfahren bei Flieger- und sonstigen ... 97
- ArtikelFür die Werkstatt 97
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 98
- ArtikelDer Punkt hilft verdienen 98
- ArtikelWeckerverkauf und Kriegswirtschaftsverordnung 98
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 98
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 99
- ArtikelFirmennachrichten 99
- ArtikelPersönliches 99
- ArtikelInnungsnachrichten 99
- ArtikelAnzeigen 100
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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98 UHRMACHERKUNst Aus dem Protektorat Böhmen und Mähren Von unserem Sonderberichterstatter in Prag Die von den Gerichtssachverständigen aus der Branche der Uhr macher, Goldschmiede und Juweliere in Prag am 12. Februar ein geleiteten Fachvorträge wurden so stark besucht, daß der große Saal der Flandels- und Gewerbekammer die Zuhörer nicht fassen konnte und die Vorträge für jene, die nicht Eingang finden konnten, wieder holt werden mußten. Die ersten Vorträge hielt Herr Fachlehrer Karl Täubel von der Goldschmiedeschule in Prag. Der nächste Vor tragende, Universitätsprofessor Ulrich, fesselte ebenfalls die wiederum große Hörerschaft mit dem Thema „Edel- und Halbedel steine, ihr Alter, Vorkommen, ihre Zusammensetzung und Färbung“. Für die nächsten Vorträge ist der große Büchereisaal der Stadt Prag vorgesehen. Den Abschluß dieser Fachvortragsfolge wird eine Exkursion nach T u r n a u und Umgebung bilden, woselbst die Edelsteih- schleifereien und die dortige Schleifereifachschule besichtigt werden sollen, und zwar an den Pfingsttagen. Neue Golderzfunde in der Slowakei Beim Bau eines Tunnels für eine neue Bahnstrecke nach Ober Stuben fand man oberhalb der Papierfabrik in Harmanz eine sehr er giebige Ader von goldhaltigen Pyriterzen. Ein sofort gebohrter Ver suchsstollen brachte so günstige Ergebnisse, daß die Möglichkeit er folgreicher Golderzschürfung gegeben ist. Der Punkt hilft verdienen Eine Schmucksachen- und Edelstein-Ausstellung in Turnau Die Edelsteinschleifereien in Turnau veranstalten im Sommer dieses Jahres gemeinsam mit der dortigen Fachschule und den Exportfirmen eine Werbeausstellung für Turnauer Schmucksachen, Edel- und Halbedelsteine. Neben Arbeiten von Schülern und Lehrern aus allen Zweigen dieses Gebietes wird insbesondere die Exportware stark vertreten sein. Noch dieses Jahr wird wieder böhmisches Gold geschürft Die Renovierungsarbeiten im ehemals größten Goldbergwerk Böhmens in Eule, etwa 25 km südlich von Prag, machen rasche Fort schritte. Es wird genau nach einem Plan deutscher Fachleute ge arbeitet, so daß man schon im Laufe der nächsten zwei Monate daran gehen kann, das erste Golderz zu schürfen. Der alte Wenzels-Stollen dieses Goldbergwerks ist in seiner ganzen Länge von über 1600 m be reits gereinigt und hergestellt, der Pegrov-Stollen bis zu einer Tiefe von 150 m vorgetrieben. Dieser Stollen hat sieben Stockwerke, deren Holzgerüste bereits fertig sind, so daß mit der Montage der Förder maschine begonnen wurde. Diese Maschinen sind modernster Kon struktion und ermöglichen es, auch dort goldhaltiges Erz zu fördern, wo dies früher unmöglich war. Die Tiefbohrung wird bis auf 1500 m gehen, weil die Fachleute in dieser Tiefe stärkere Adern von Golderz vermuten, denn vor Auflassen dieses Goldbergwerks hatte man nur bis etwa 200 m tief geschürft. Das Bestreben mancher Großhandlungen, dem Uhrmacher bei de; zeitbedingten Einrichtung größerer Furniturenlager mit aus praktischer Erfahrung kommenden Maßnahmen an die Hand zu gehen, ist für beidi Teile begrüßenswert und erfolgreich. Die Hinweise der Großhandlung, welche Ersatzteile gangbar sind und welche nicht, schmälern nicht den Verdienst des Grossisten. Der Uhrmacher wird von der gangbaren Ware mehr nehmen und sein Lager nicht durch ungangbaren Ballast unübersichtlich werden lassen Er spart Zeit und Geld, der Grossist behält den Ruf des praktischen, nicht nur auf Verdienst bedachten Beraters. Die Firma Rudolf Flume, Berlin, hat in Erkenntnis der Lage des Uhrmachers neben anderen, Korrespondenz und Zeit sparenden Ein richtungen nun eine Punktierung der gangbaren Gläser eingeführt, wie der neue Gläser-Katalog zeigt. Ein schwarzer Punkt bezeichnet die 100 gangbarsten und ein Stern die 200 gangbarsten unzerbrechlichen Gläser. Auf diese Weise sind in jeder Formengruppe einige Gläser besonders herausgehoben. Der Wille, sich in dieser Zeit nur zu dienen, nicht aber nur ver dienen zu wollen, wird zum Wohle des Uhrmacherhandwerks durch solche Maßnahmen Wirklichkeit. H)ö ehe ns eluui de# „Ql” -DCutul Zusatzurlaub für Arbeitsurlauber In weiterer Ergänzung seiner Anordnung über die Wiedereinführung von Urlaub vom 17. November 1939 hat der Reichsarbeitsminister unter dem 14. März 1941 bestimmt: Soldaten, die für den Einsatz in der Kriegswirtschaft einen Arbeits urlaub erhalten, haben, wenn sich ihr Erholungsurlaub nach der Ur *JA die l'rlaubs |c verdien te Arbeits jubsmt Reichst ilung V( Diese E * ~iOi , eUti'r>ei'Uuu{ tt/ttf ~fCriiißswieiseltaftsoevtu'tluimi/ Unsere Leser werden sich des Wecker-Urteils entsinnen, das vor einiger Zeit durch die Tagespresse lief. Ein Uhrmacher hatte den Verkauf eines Weckers abgelehnt und wurde vom Ge richt erster Instanz zu 3 Monaten Gefängnis Verurteilt. Der Uhr macher legte Revision gegen das Urteil beim Reichsgericht ein. Das Reichsgericht hob das Urteil erster Instanz auf und verfügte neue Verhandlung und Entscheidung. Aus dem Reichsgerichtsurteil verdient eine Reihe von Ent scheidungsgründen hervorgehoben zu werden. 3. Muß der Uhrmacher unter allen Umständen die Bedarfsfrage prüfen? Das Reichsgericht erklärt, daß den Uhrmacher eine gesetz liche Pflicht zur Prüfung der Bedarfsfrage nicht trifft. In vielen Fällen wird aber der Uhrmacher von sich aus die Bedarfsfrage prüfen müssen, wenn er sich nicht dem Vorwurf unbefugter Zu rückhaltung von Ware aussetzen will. Der Uhrmacher wird, gerade wenn er beispielsweise einen Wecker nicht abgeben will, eine ausreichende Begründung für sein ablehnendes Verhalten geben müssen. 1. Ein Wecker gehört auch zum lebenswichtigen Bedarf der Be völkerung. Zwar brauchen, so führt das Urteil aus, nur Teile der Be völkerung für die Ausübung ihres Berufes notwendig einen Wecker. Da der Wecker aber für diese Kreise ein lebenswichtiges Er zeugnis ist und eine Beeinträchtigung der Arbeitsleistung dieser Bevölkerungsteile im Kriege auf die Gesamtheit nicht hin genommen werden kann, gehört ein Wecker zum lebenswichtigen Bedarf der Bevölkerung. 2. Ist die Ablehnung des Verkaufs eines Weckers in jedem Falle die Zurückhaltung eines lebenswichtigen Erzeugnisses und da mit strafbar? 4. Ist dem Stammkunden ein uneingeschränktes Vorrecht auf lebenswichtige Erzeugnisse zuzubilligen? Das Reichsgericht erklärt: Ein uneingeschränktes Vorrecht der Stammkunden in dem Sinne, daß der Geschäftsmann nur an. sic abzugeben braucht, kann nicht anerkannt werden. Diesen Standpunkt hat der Reichsinnungsverband schon immer vertreten. Er hat die Uhrmacher immer wieder darauf hin.- gewiesen, daß der Kunde, der einen dringenden Bedarf nach einem lebenswichtigen Erzeugnis nachweisen kann, die gleiche Be handlung zu beanspruchen hat wie der Stammkunde. Das Reichsgericht verneint diese Frage. Die Zurückhaltung, also die Ablehnung des Verkaufs eines Weckers, braucht nicht in jedem Falle den Tatbestand der Zurückhaltung eines lebenswich tigen Erzeugnisses zu erfüllen. So ist dieser Tatbestand dann nicht gegeben, wenn die Zurückhaltung der geregelten Wirtschafts führung nicht zuwiderläuft, weil z. B. der Kaufliebhaber über haupt keinen Wecker braucht oder weil der Geschäftsmann den Wecker als Muster für weitere Bestellungen selbst benötigt. 5. Ein Vergehen nach 1 der kriegsw irtschaftsverordnung begeht, wer böswillig handelt. Zu der Böswilligkeit genügt nicht allein, daß man bewußt eine Ware einem Kunden vorenthält. Der Täter muß vielmehr trotz des Bewußtseins, die Bedarfsdeckung zu gefährden, mit bösem Willen zur Tat schreiten und sich der Verwerflichkeit seiner Gesinnung bewußt sein. Der böse Wille kann ausgeschlossen sein, wenn der Täter sein Verhalten deshalb für erlaubt oder viel leicht sogar für geboten hält, weil er die Aufklärung, die ihm von seinem Fachverband oder durch Fachzeitschriften erteilt worden ist, für richtig und verbindlich ansieht.
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