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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (4. April 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Netzfrequenz (3. Folge)
- Untertitel
- Magnetfeld und Stromaufnahme der Synchronuhren-Wicklung
- Autor
- Bergtold, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handwerker und Mietfestsetzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- ArtikelKeine Messefahrt - ohne den Besuch des Beratungsstandes des ... 109
- ArtikelDie Front berichtet 110
- ArtikelDie Netzfrequenz (3. Folge) 111
- ArtikelHandwerker und Mietfestsetzung 112
- ArtikelSysteme von wasserdichten Gehäusen, die von verschiedenen ... 113
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 115
- ArtikelKommerzienrat Jacob Hohner 80 Jahr alt 115
- ArtikelFirma Josef Deiter, Essen 115
- ArtikelHandwerker-Besuch aus Dänemark 116
- ArtikelDie Wiener Frühjahrsmesse 116
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 116
- ArtikelPersönliches 117
- ArtikelInnungsnachrichten 117
- ArtikelAnzeigen 118
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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/; i 112 UHRMACHERKUNST den Wert der Netzspannung nicht ganz erreichen, so bliebe ein Spannungsüberschuß, der die Erhöhung des Magnetfeldes .bis auf den Wert erzwänge, bei dem der Spannungsüberschuß verschwindet und die Gegenspannung demgemäß gleich der Netzspannung wird. Wird die Wicklung statt an 110 V an 220 V gelegt, so bedeutet das auch die doppelte Gegenspannung und damit den doppelten Wert des Feldes. Welchen Wert der jedem jeweiligen Magnetfeld gehörige Wechselstrom annimmt, richtet sich bei ge gebener Wicklung und Netzspannung nach dem Eisenkern. Je besser der Eisenkern geschlossen ist, je größer sein Querschnitt und je geringer seine Länge ist, desto leichter entsteht das Magnetfeld und desto geringer bleibt daher die Stromaufnahme. Magnetischer Nebenschluß Um für verschieden hohe Netzspannungen gleiche Wick lungen verwenden zu können, muß man das Entstehen des Magnet feldes für die höhere Spannung erleichtern: Wird z. B. ein für 110 V bemessener Synchronmotor an 220 V an geschlossen, so gehört dazu eine doppelt so hohe Gegenspannung, wo mit auch das Magnetfeld den doppelten Wert annimmt. Doppeltes Magnetfeld würde für den ungeänderten Eisenkern wenigstens den doppelten Strom erfordern. Um mit derselben Wicklung bei gleichem Strom wie für 110 V das zweifache Magnetfeld zu erzielen, muß man dem Magnetfeld einen doppelt so bequemen Weg bieten. Das ge schieht z. B. durch einen magnetischen Nebenschluß (Abb. 4). Für 110 V wird der Eisenkern ohne magnetischen Nebenschluß verwendet, wobei sich das Magnetfeld im Eisenkern ausbildet und den Luftspalt durchsetzt. Für 220 V hingegen bringt man einen Eisenbügel so an, daß sich ein Teil des Magnetfeldes über ihn statt über den Luftspalt schließen kann. Man sucht den Eisenbügel so zu bemessen, daß er dem Magnet feld etwa die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten bietet wie der ur sprüngliche Eisenkern mit seinem Luftspalt. Damit erreicht man für die höhere Netzspannung nicht nur dieselbe Strombelastung wie für die niedere Netzspannung, sondern außerdem für beide Spannungen dasselbe Magnetfeld im Luftspalt. Eine behelfsmäßige Verwendung eines magnetischen Nebenschlusses in einer dafür nicht gebauten Synchronuhr ist recht wenig am Platz Mit dem Nebenschluß läßt sich wohl der Wicklungsstrom herab drücken, nicht aber die Spannung vermindern, die ja die Wicklung auch beansprucht. Magnetische Nebenschlüsse werden in Synchronuhren nicht nur benutzt, um mit einer Wicklung für zwei verschiedene Netzspannungen auszukommen. Man verwendet magnetische Nebenschlüsse in anderen ÄL. ttxnHem liMtl f IHI Mlll II IflfltfiJ Wicklung. Nebenschluß Wicklung Eisenkern Nebenschluß- Abb. 4 Synchronuhren auch, um mit verhältnismäßig geringen Verbindungs zahlen der Wicklungen auszukommen: Bei geringer Windungszahl tritt je Windung eine verhältnismäßig hohe Gegenspannung auf, wozu ein entsprechend kräftiges Magnetfeld gehört. Handwerker und Mietfestsetzung Wie hoch sind die Gebühren der Preisstellen? Viele Handwerker wohnen und werken nicht in eigenen Räumen, sondern haben Wohnung und Werkstatt gemietet. Wenn ihnen die Miete zu hoch erscheint, möchten sie oftmals die Miete durch die Preisstellen nachprüfen lassen. In solchen Fallen sind wir wiederholt nach den Kosten der Mietfestsetzung gefragt worden. Da diese Frage viele Berufs kameraden interessiert, haben wir unseren juristischen Mitarbeiter gebeten, zu dieser Frage ausführlich Stellung zu nehmen. Die Schriftleitung. Eine Erhöhung der Miete oder Pacht von Wohn- oder Geschäfts räumen usw. ist bekanntlich seit dem Jahre 1936 nur noch mit Ge nehmigung der zuständigen Preisbildungsstelle statthaft. Wer ohne Er laubnis der Behörde eine Mieterhöhung vornimmt, macht sich straf bar. Die Preisbehörden können auch von Amts wegen einschreiten, wenn sie von zu hohen und wirtschaftlich nicht gerechtfertigten Mieten Kenntnis erlangen. Die Preisbehörden berechnen für solche Genehmigungs- oder Prufungsverfahren Gebühren, die durch eine Ver ordnung vom 6. Januar 1941 neu festgesetzt sind. Vom 6. Februar 1941 ab gilt folgendes: Gebühren werden erhoben für die Festsetzung oder Genehmigung der Miete oder Pacht für Räume oder Grundstücke. Der Mindest betrag einer Gebühr ist 3 Ml, ihr Höchstbetrag 25 000 Ml. Innerhalb dieses Rahmens sind die Gebühren nach dem Jahreswert der be antragten Miet- oder Pachtzinsänderung zu errechnen. Im Falle eines von Amts wegen durchgeführten Verfahrens ist der Jahreswert der testgesetzten Miet- oder Pachtzinsänderung zugrunde zu legen Wenn der Antrag auf Änderung der Miete oder Pacht nicht ziffernmäßig be stimmt ist, wenn also z. B. ein Mieter beantragt hat, die Miete in „angemessenem ‘ Umfang herabzusetzen, so hat die Preisbehörde den tur die Gebuhrenberechnung maßgebenden Streitwert nach freiem Er messen zu schätzen. Dasselbe gilt, wenn das Verfahren keine Ände rung des Miet- oder Pachtzinses zum Gegenstand hat, wenn also z B bei einer erstmaligen Vermietung oder Verpachtung die Festsetzung des hochstzulässigen Miet- oder Pachtzinses beantragt worden ist Die Gebühr betragt bei einem Streitwert bis 1000 Ml einschließlich 10 ®/o von dem höheren Wert bis 2000 Ml einschließlich 5®/«. von dem höheren Wert bis 10 000 Ml einschließlich 3 ®/o und von dem darüber liegenden Wertanteil 1 °/o. Wenn also z. B. eine Wohnung für 60 Ml monatlich gemietet worden ist und der Mieter die Herabsetzung auf 40 Ml monatlich beantragt, so beträgt der Streitwert 240 Ml (Jahres- T4 e l/ e » f antragt f. Än feT g) und die Gebühr 10 ° /# hiervon gleich a a- u }e ™ and eine Wohnung für 250 Ml monatlich gemietet und U5X12-1W1 1 ™ ZU rr a n L 25 u^ beantragt, so beträgt der Streitwert oleiXim m Die Gebühren betragen dann 10 °/o von 1000 m O? \x^' Z ^ Ug « lch n /# VOn 500 ' M ß leich 25 insgesamt also Ub Ml. Wenn die Bewilligung eines höheren Miet- oder Pachtzinses wegen baulicher Verbesserung der Miet- oder Pachtsache oder wegen Erhöhung von Abgaben beantragt wird, ist nur die halbe Gebühr zu erheben. Die Gebühren sind auch dann zu bezahlen, wenn den Anträgen nicht stattgegeben wird. Sie ermäßigen sich auf die Hälfte, wenn die Anträge vor Abschluß der beantragten Genehmigungen oder Fest setzungen zurückgenommen werden. Von dem Ansatz einer Gebühi kann abgesehen werden, wenn der Antrag zurückgenommen wird, be vor mit der Prüfung des Antrags begonnen worden ist. Für einen ledig lich wegen Unzuständigkeit ablehnenden Bescheid wird eine Gebühi nicht erhoben. Zur Zahlung der Gebühren ist der Antragsteller verpflichtet. Schreitet die Behörde von Amts wegen ein, so wird die Gebühr von demjenigen erhoben, der durch das Eingreifen einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt. Haftet nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts ein anderer für die Kostenschuld des Antragstellers, so ist auch dieser zur Zahlung der Gebühren verpflichtet. Dies gilt z. B., wenn der Antrags gegner sich verpflichtet hat, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Gegen die Entscheidung der Preisbehörden ist die Beschwerde an die höhere Dienststelle zulässig. Ist diese erfolglos, so wird die Ge bühr noch einmal erhoben, und zwar von dem Beschwerdeführer. Richtet sich die Beschwerde nur gegen einen Teil der erstinstanzlichen Entscheidung oder hat die Beschwerde teilweise Erfolg, so ist die Gebühr entsprechend geringer festzusetzen. Wird die Beschwerde zu rückgenommen, bevor eine Entscheidung ergangen ist, so ermäßigt sich die Gebühr auf die Hälfte. Die Gebühren werden mit der Beendigung der gebührenpflich tigen Amtshandlung fällig. Die Behörden können jedoch die Zahlung eines Vorschusses verlangen und die Vornahme der Amtshandlung von der Zahlung oder Sicherstellung des Vorschusses abhängig machen. Bescheinigungen, Ausfertigungen und Abschriften sowie Urkunden können zurückgehalten werden, bis die Gebühren bezahlt sind. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit des Zahlungspflichtigen oder aus anderen Billigkeitsgründen kann die Behörde Gebühren und Aus lagen stunden, ermäßigen oder erlassen. Im übrigen können die Gebühren im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden, wenn die Zahlung nicht freiwillig erfolgt. Dr. M.
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