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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (25. April 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kriegsgewinn - Anweisung für den Handel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- ArtikelDas Wecker-Urteil des Reichsgerichts im Spiegel der Kritik 145
- ArtikelKriegsgewinn - Anweisung für den Handel 146
- ArtikelWettbewerbsklausel in Mietverträgen 147
- ArtikelFür die Werkstatt 147
- ArtikelDie Uhr im Sprichwort 148
- ArtikelKleinstanzeigen erhalten die Freundschaft! 148
- ArtikelSysteme von wasserdichten Gehäusen, die von verschiedenen ... 149
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 151
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 151
- ArtikelFirmennachrichten 151
- ArtikelPersönliches 151
- ArtikelAnzeigen 152
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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146 UHRMACHERKUNSi Kriegsgewinn — Anweisung für den Handel In der vorigen Woche wurde die Anweisung des Reichskommissars für die Preisbildung zur Durchführung des § 22 der Kriegswirtschafts- i erordnung im Bereich des Handels erlassen. Sie weicht in einer Reihe von Punkten von der für die Industrie ergangenen Weisung ab. Aber auch sie läßt deutlich den Willen des Preisbildungskommissars er kennen, daß es in allererster Linie darauf ankommt, die Preise zu senken. Die Preissenkung braucht keine totale zu sein, d. h. sich nicht auf alle Waren des Unternehmens zu erstrecken. Es wird in vielen Fällen angesichts der Höhe des Übergewinns nur möglich sein, die Preise der Gegenstände des lebenswichtigen Bedarfs zu senken. 1. Was ist Gewinn? Gewinn ist der Ges a mtge w i n n des Unternehmens, nicht etwa der am einzelnen Stück erzielte Gewinn. Der kalkulatorische Auf schlag auf die einzelne Ware interessiert nicht. 2. Ermittlung des Gewinns Ausgangspunkt ist der steuerpflichtige Gewinn. Der steuerpflich tige Gewinn bedarf in der Regel der Berichtigung. Von dem fest gestellten Gewinn können unter anderem abgesetzt werden: a) Rückstellungen für unterbliebene, aber notwendige Reparaturen; b) außerordentliche Erträge, z. B. Erträge, die aus der Auflösung stiller Reserven entstanden sind; man denke an den eisernen Bestand von Lagerwaren, die infolge der Einstellung der Pro duktion und der starken ungeminderten Nachfrage der Runden verkauft werden mußten; c) der Unterschiedsbetrag zwischen den steuerlichen Abschrei bungen und den verbrauchsbedingten Abschreibungen, wenn die steuerlichen Abschreibungen niedriger waren; d) die Vermögensteuer; e) Spenden in angemessener Höhe. Fast noch wichtiger sind die Posten, die als Gewinn an gesehen bzw. dem Stcuergewinn hinzugerechnet wer den müsse n. Das sind: a) betriebsfremde Ausgaben, z. B. hohe Privatentnahmen; b) übermäßige soziale Aufwendungen; c) die Summen, die sich aus der Zahlung übertariflicher Löhne ergeben; d) übermäßige Abschreibungen. 3. Was ist nun Kriegsfjewinn? Es ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem nach der Ziffer 2 ermittelten Gewinn der Vergleichszeit und dem gleichfalls nach der Ziffer 2 ermittelten höheren absoluten Gewinn der Kriegszeit — der Zeit vom 1. September 1939 bis 31. März 1941. Der Preiskommissar hat nun für den Handel keine einheitliche Vergleichszeit —• kein einheitliches Vergleichsjahr — festgelegt. Dazu liegen die Verhältnisse im Handel zu verschieden. Vielmehr soll jeder Berufszweig im Einvernehmen mit der Reichsgruppe Handel das Ver gleichsjahr festlegen. Die Uhrmacher haben daher noch konkrete Richtlinien zu erwarten. Es empfiehlt sich aber schon jetzt, das darf nochmals wiederholt werden, daß die Uhrmacher ihren Gewinn in der Kriegszeit feststellen und prüfen, welche der von ihnen geführten Artikel etwa für eine Preissenkung in Aussicht ge nommen werden müssen. 4. Kriegsgewinn und Umsatz Der Umsatz ist in der Anweisung für den Handel ein wichtiges Merkmal. Man hat in ihr eine Umsatzsteigerung bis zu 25 °/o gegen über dem Vergleichsjahr als nicht kriegsmäßig bedingt anerkannt. Das soll noch näher dargelegt werden. a) Ist der Umsatz des Unternehmens in der Kriegszeit (1. Sep tember 1939 bis 31. März 1941) gleich hoch oder nied riger als im Vergleichsjahr, so kann durch Kostensenkungen dennoch ein höherer absoluter Gewinn in der Kriegszeit erzielt worden sein. Der Mehrgewinn ist abzuführen. Liegt er unter 1000 .7?)/, ist er zusätzlich zur Preissenkung zu verwenden. b) Der Umsatz des Unternehmens in der Kriegszeit kannbj s zu 25% gegenüber dem L'msatz des Vorkriegsjahres gestiegen sein. Hier ist dann nur der den Gewinnsatz der Vergleichszei übersteigende Betrag abzuführen. Dafür ein Beispiel: Umsatz des Vergleichsjahres 100 000 XH Umsatz der Kriegszeit 125 000 Jti Gewinn des Vergleichsjahres 10 000 JOl Gewinn der Kriegszeit 14 000 M Mehrgewinn im Kriege 4 000 m Abzuführender Betrag bzw. Preissenkungsbetrag: 40()0 J{)1 —■ (25 % von 10 000 IRR = 2500 //?>/) . . 1 500 m c) Übersteigt der Umsatz der Kriegszeit 25 u o des Umsatz; des Vergleichsjahres, so sind die ersten 25% der Umsatzsteigi rung wie im Beispiel b zu behandeln. Der darüber hinaus gehende Betrag des Mehrgewinns ist abzuführen. Auch hierfiii ein Beispiel: Umsatz des Vergleichsjahres 200 000.^)1 Umsatz der Kriegszeit 320 000 M Gewinn des Vergleichsjahres 25 000 M Gewinn der Kriegszeit 45 000 M Mehrgewinn im Kriege Abführungspflicht bzw. Preissenkungsbetrag: 20 000 :R)l — (25 % von 25 000 -RR = 6250 .'/?>/) 20 000 m 13 750 m 5. Persönliche Mehrleistung; und Kriegsgewinn Ein Beispiel: Ein Uhrmacher hat seine beiden Verkaufskräfte nadt Kriegsbeginn abgeben müssen. Den Ausfall hat er durch weit erhök Eigenleistung und Mitarbeit seiner Frau wettgemacht. Hier war a möglich, die Kostenspanne (Gemeinkosten) zu senken. Dadurch stand gegenüber dem Vergleichsjahr ein absoluter Mehrgewinn, durch diese persönliche Mehrleistung entstandene Mehrgewinn ist in Bereich der Richtlinien des Handels gleichfalls abführungspflichtif bzw. zur Senkung der Preise zu benutzen, denn der Krieg verlangt mm einmal den erhöhten Einsatz der Arbeitskraft; die Abführung da Mehrgewinns ist ein Beitrag zum Siege, ein geringer Beitrag, gemessen an den Opfern und Pflichten, die der Soldat an der Front ti bringt und erfüllt. 6. Rationalisierung der Arbeit und Kriegsgewinn Seit Jahren verlangt die Wirtschaftsführung Rationalisierung ii allen Zweigen des Gewerbes. Man denke an die Typisierung von Ei Zeugnissen und die Normung von Einzelteilen in dieser oder jener dustrie. Oder man denke an die vereinfachenden, zeitsparenden nahmen der Großhandlungen, z. 13. Vereinfachung des Bestellweseß der Auslieferungen, Abbau von kostensteigernden Faktoren aller Art Rationalisierung bewirkt Senkung der Selbstkosten und ein Anschneüfi des Gewinns bei gleichbleibender Handelsspanne. Der durch eck Rationalisierung entstandene Mehrgewinn soll dem Unternehmen vet bleiben. Es geht nicht an, daß der Unternehmer, der aus Pflichtgefühl rationalisiert, schlechter gestellt wird als der Unternehmer, bei schon das Wort Rationalisierung ein Gefühl des Mißbehagens hervorm' 7. Die Pflicht des einzelnen Die Richtlinien nehmen dem LJnternehmer nicht die VerantworM ab. Sie sollen vielmehr sein Verantwortungsbewußtsein schärfen. W Mehrgewinn soll sich zugunsten des letzten Verbrauchers auswirte Ob die Tatsache, daß die Produktionseinschränkungen in unserem Gt werbe künftig zu einer Minderung der Umsätze führen, berücksichtig wird, wird noch darzustellen sein. Vor allem benutze der Uhrmäck die Anweisungen zum „Großreinemachen“ in seiner Kalkulation. D* Zeit des über den Daumen gepeilten Aufschlags oder des traditionell Einheitsaufschlags ist endgültig vorbei. Zum Schluß nochmals der Hinweis: Die Anweisungen für das Handwerk stehen noch aus. Die konkreten Richtlinien des Gold-, Silberwaren- und Uhreneinzelhandels müssen noch abgewartet werden.
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