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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (10. Januar 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Muß der Uhrmacher die Preise senken?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Altersversicherung des dienstverpflichteten Uhrmachers
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Für die Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- ArtikelDer menschliche Anteil am Arbeitsprodukt 7
- ArtikelWas hat der Uhrmacher bei der diesjährigen Bilanz zu beachten? 8
- ArtikelMuß der Uhrmacher die Preise senken? 10
- ArtikelDie Altersversicherung des dienstverpflichteten Uhrmachers 11
- ArtikelFür die Werkstatt 11
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 12
- ArtikelPersonalien 12
- ArtikelAnzeigen 12
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Preistreibereien während des Krieges, sondern auch für eine gesunde Rentabilitätsgestaltung im Einzelhandel gegeben. Die Preisstopverord- nung wirkte sich in der Praxis meist nicht nur nach oben, sondern auch nach unten aus. Unerfreuliche Preisschleudereien und dadurch hervor gerufene schmutzige Konkurrenzmethoden verschwanden auf dem Ge biete des Einzelhandels. Die günstige Umsatzentwicklung der letzten Jahre bei fixiertem Preisniveau und die damit verbundenen Mehrgew inne waren dem Einzelhändler sehr zu gönnen. Gehörte er doch zu den Wirtschafts kreisen, die ganz besonders schwer unter den Krisenjahren gelitten hatten. Dem Einzelhändler war die Möglichkeit gegeben, seinen Betrieb wieder zu sanieren, die Läger aufzufüllen und an eine neue Kapital bildung zu denken. Während des Krieges hielt die günstige Umsatzentwicklung an, ja sie nahm in vielen Fällen noch erheblich zu. Dies konnte nicht nur im Einzelhandel, sondern auch in manchen anderen Wirtschaftskrisen festgestellt werden. So hatten z. B. auch alle für kriegswichtige Erzeug nisse arbeitenden Unternehmen erhebliche Steigerungen ihrer Umsätze zu verzeichnen. Dadurch waren aber auch Möglichkeiten für eine Preissenkung geschaffen, die natürlich in den einzelnen Geschäfts zweigen ein ganz verschiedenes Ausmaß haben kann. Mit diesem Thema beschäftigt sich der neue Erlaß des Reichs kommissars für die Preisbildung. Er bringt zum Ausdruck, daß es nicht nur erforderlich ist, die Preisstopverordnung vom Jahre 1936 weiterhin strikt zu beachten, sondern daß die in der W 7 irtschaft er zielten, über das normale Maß hinausgehenden Ge wi nne (infolge der durch den Krieg erhöhten Um sätze) zu vernunftgemäßen Preissenkungen benutzt werden sollen. Es heißt dort: „Wenn zum Beispiel jemand das Anschwellen von Aufträgen .... dazu benutzt, sich einen Gewinn zu verschaffen, der den übersteigt, der bei normaler Wirtschaftslage erzielt worden wäre, so ist das weder mit den Grundsätzen einer kriegs verpflichteten Wirtschaft, noch mit dem Geschäftsgebaren eines ehr lichen Kaufmannes zu vereinbaren und deshalb verboten und strafbar. In solchen Fällen müssen die Preise gesenkt werden, auch vv e n n sie nach den sonstigen Preis Vorschriften zu lässig sein sollten.“ Es wird weiter in dem Erlaß ausgeführt, daß auch ein übernormaler Gewinn, der durch den Verkauf von Waren geringerer Qualität zu den bisher gültigen Preisen erzielt wird, dazu benutzt werden muß, eine Preissenkung herbeizuführen. Die wichtige Frage, wann ein Gewinn als normal oder wann ein Preis als zu hoch anzusehen ist, beantwortet der Erlaß mit einem Appell an das Verantwortungsgefühl des Kaufmannes: „Es muß angenommen werden, daß jeder Angehörige der deutschen Wirtschaft weiß, wann ein Preis zu hoch ist, und daß er sich darüber klar ist, daß die Kriegsverhältnisse es nicht gestatten, bei der Frage, ob ein Gewinn normal oder angemessen ist, die in Friedenszeiten üblichen und er laubten Maßstäbe anzulegen, daß der Krieg vielmehr von jedem erhebliche Opfer verlangt.“ Dieser Erlaß ist für den Uhrmacher von großem Interesse. Wem es möglich gewesen ist, durch gesteigerte Nachfrage einen höheren Umsatz und dadurch einen höheren Gewinn zu erzielen, muß jetzt sorgfältig prüfen, inwieweit er die von ihm vertriebenen Erzeugnisse verbilligen kann. Gewiß wird man nicht einer ziellosen Preisschleuderei das Wort reden, es müssen nun aber die verantwortlichen Organi sationen prüfen, welche Möglichkeiten nach dem neuesten Erlaß des Keichskommissars für die Preisbildung gegeben sind, um die bisherige Preisgestaltung zu ändern. Der Uhrmacher wird gewiß nicht in dem Bestreben arbeiten, Kriegsgewinne einzuheimsen, sondern wird gern auch zu seinem Teil dazu beitragen wollen, den Verbrauchern wäh rend des Krieges möglichst viele Güter zu günstigen Preisen zu zuführen. Besonders wird dieser Gesichtspunkt Geltung haben bei denen, die noch günstige Warenbeschaffungsmöglichkeiten gegenüber solchen besitzen, deren Geschäftszweig verständliche Einschränkungen während des Krieges erdulden mußte. Um dieses Gebiet abschließend zu beurteilen, muß allerdings in den Uhrengeschäften die verringerte Einkaufsmöglich keit berücksichtigt werden. Dort, wo eine Umsatzsteigerung unter Zuhilfenahme des bisherigen Lagers möglich war, ist damit zu rechnen, daß der Umsatz künftig absinken wird, da eine Ergänzung des Lagers in normaler Weise nicht mehr möglich ist. Ein Absinken des Um satzes bedeutet aber Schmälerung des Gewinnes, bei starkem Absinken sogar Verlust. Die bisher erzielten Mehrgewinne könnter dann als Reserve für die Zeit betrachtet werden, in der eine Umsatzminde rung eintritt. Es wird sicher noch geklärt werden, ob diese Ausgleichs- moglichkeit geschaffen und ob auf eine Preissenkung verzichtet wird, wenn der bisherige Preis, der — angesichts der großen Absatzmöglich keiten — einen Sondergewinn zuließ, künftig aber kaum die unvermeid lichen Kosten decken wird. Das Problem der Ausgleichskalkulation, das jedem Einzelhändler und insbesondere auch dem Uhrmacher vom Modeartikel her bekannt ist, gewinnt in diesem Zusammenhang er höhte Bedeutung. Wichtig ist in jedem Fall, daß der Uhrmacher sich mit diesen rragen beschäftigt, sei es zunächst auch nur, indem er strikt darauf achtet, daß jede Erhöhung seiner bisherigen Preise unterbleibt, will er sich nicht den allerschwersten Strafen aussetzen, die er dann mit Recht als Volksschädling verdient. Hie Rltersoerflrtiecung öes öienftoerpfUctiteten Uhrmachers In Nr. 27 der „Uhrmacherkunst“ vom 28. Juni 1940 berichteten wir über die Altersversicherung der dienstverpflichteten Uhrmacher. Es wurde darin klargelegt, daß auch in diesen Fällen die Altersver sicherung des Handwerks (Angestelltenversicherung oder den Be freiungsvorschriften entsprechende Lebensversicherung) weitergeht, daß dagegen der Uhrmacher einer sonstigen Pflichtversicherung, z. B. In validenversicherung, nicht unterliegt. Weiter wurde die Frage behandelt, inwieweit die Arbeitgeber der dienstverpflichteten Uhrmacher die durch die handwerkliche Selbst versicherung eingesparten Arbeitgeberanteile an den Pflichtversiche rungen den Beschäftigten auszahlen müssen. Wir vertraten seinerzeit die Ansicht, daß die Arbeitgeber verpflichtet sind, diese Anteile unter allen Umständen zu vergüten, ohne Rücksicht darauf, ob der Uhr macher Angestelltenversicherungsmarken klebt oder hiervon wegen einer Lebensversicherung befreit ist. Diese Auffassung wurde jetzt durch Verordnung vom 20 De zember 1940 (RGBl. I, S. 1671) bestätigt. Es heißt hier. „Der Handwerker hat, soweit er neben selbständiger Tätig keit auch in einem Beschäftigungsverhältnis bei einem Unternehmer steht, gegen diesen einen Anspruch auf die Unternehmerhälfte des ersparten Pflichtbeitrages, und zwar auch dann, wenn er auf Grund eines Lebensversicherungsvertrages Versicherungsfreiheit oder Halb versicherung geltend macht.“ Die Verordnung ist mit dem 1. Dezember 1940 in Kraft getreten. Zur Vermeidung von Irrtümern sei noch darauf hingewiesen, daß der Arbeitgeber natürlich immer nur die Hälfte des Versicherungsbei trages zu vergüten hat, der sich nach dem Entgelt aus der Dienstver pflichtungsbeschäftigung ergibt. Erhält also z. B. ein Uhrmacher, der in einem R-Betriebe tätig ist, einen W ; ochenlohn von 55 Ml, so hat ihm der Arbeitgeber die Hälfte des wöchentlichen Invalidenversiche rungsbeitrages von 2,70 = 1,35 Ml auszuzahlen. Die Höhe der Beiträge, die der Uhrmacher zur Angestelltenversicherung oder für seine Lebens versicherung (bzw. bei Hälbversicherung für beide) entrichtet, spielt hierbei keine Rolle. CJziu*■ die Werkstatt Wieder einmal: Rundlaufzirkel Ein unerschöpfliches Kapitel! Der eine Berufskamerad schwört aut die „Achterform“, der andere hat den neuen Halter in Benutzung, der andere hat auch diesen wieder verbessert. Und wieder ein anderer richtet nur im umgeänderten Eingriffzirkel, und der nächste hat sich gar ein ganz neues Instrument gebaut. r , e ' ni S er Zeit sahen wir eine interessante Konstruktion, die dieser Meister schon aus seiner Lehrwerkstatt mitbrachte. Das Vor- Der Rundlaufzirkel, der auch schräg nach hinten umgelegt werden kann zügliche daran ist die /Möglichkeit des „Umlegens“, damit der zu rich tende Reif der Unruh gut in die Blickrichtung gelangen kann. Diese Möglichkeit ist ganz einfach durch eine entsprechend ge winkelte Grundplatte G erreicht. An der Säule P ist mit der massiven Schraube S der eigentliche Rundlaufzirkel befestigt, der aus den Backen A und B besteht. Die Stahldrahtfeder F drückt heide Arme ständig zusammen und sorgt für sanfte Drehung der Welle ohne Luft. Beim Rundrichten der Unruh — wenn also die Augen von oben blicken müssen — steht der Rundlaufzirkel senkrecht wie in der Zeich nung. Das Flachrichten des Reifens erfordert aber, daß wir die Fläche genau überschauen und beobachten, wie der Lichtspalt zwischen Lineal und Reifen schwankt: dann legen wir das W erkzeug ^chräg nach hinten auf die andere Grundfläche. Jendritzki.
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