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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (2. Mai 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wie kann der Handwerker Porto sparen?
- Autor
- Martin, E.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- ArtikelUhrenersatzteile, ein Problem im Kriege 153
- ArtikelEtwas Neues für den Goldankauf 154
- ArtikelHier hat der RIV, des Uhrmacherhandwerks seinen Sitz 154
- ArtikelSysteme von wasserdichten Gehäusen, die nur durch den erwähnten ... 155
- ArtikelWie kann der Handwerker Porto sparen? 157
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 157
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 157
- ArtikelKarl Giemsa 50 Jahre alt! 158
- ArtikelFirmennachrichten 158
- ArtikelPersönliches 158
- ArtikelInnungsnachrichten 158
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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66. JAHRGANG / 1941 / NR. 18 157 Wie kann der Handwerker Porto sparen? Portoermäßigung für „Geschäftspapiere Von Dr. jur. E. Martin „Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert!“ Dieses alte Sprichwort hat gerade auf dem Gebiete der Postgebühren eine hohe praktische Bedeutung. Wenn auch an einem einzelnen Brief bei richtiger Versendung vielleicht nur wenige Pfennige gespart werden können, so macht diese Ersparnis doch bei vielen Sendungen gleicher Art einen erheblichen Betrag aus. Eine wesentliche Portoersparnis läßt sich oftmals dadurch erzielen, daß Briefe als „Geschäftspapiere“ ver sandt werden. Die Vorteile sind im einzelnen aus nachstehender Tabelle zu ersehen. Gewicht Briefe GeschäftsDapiere bis Fernverkehr Ortsverkehr Fernverkehr erspart Ortsverkehr erspart fl Pf. Pf. Pf. Pf. Pf. Pf. 20 12 8 8 4 8 0 100 24 16 8 16 8 8 250 24 16 15 9 15 1 500 40 20 30 10 30 teurer Welche Briefe können nun als „Geschäftspapiere“ zu den er mäßigten Portosätzen versandt werden? Hierüber besagt § 10 der Post ordnung folgendes: „Als Geschäftspapiere gegen ermäßigte Gebühr werden zugelassen alle ganz oder teilweise geschriebenen oder gezeich neten Schriftstücke und Urkunden, die nicht die Eigenschaft einer eigentlichen und persönlichen Mitteilung haben, wie Prozeßakten; von öffentlichen Beamten aufgenommene Urkunden jeder Art; Frachtbriefe; Ladescheine; Rechnungen; Empfangsscheine; verschiedene Papiere der Versicherungsgesellschaften, Berufsgenossenschaften, Krankenkassen usw.; offene Briefe und Postkarten, die ihren ursprünglichen Zweck erfüllt haben; Abschriften oder Auszüge außergerichtlicher Verträge; geschriebene Notenblätter und Notenhefte (Partituren); die für sich versandten Urschriften (Manuskripte) von Werken oder Zeitungen; nicht verbesserte oder verbesserte Schülerarbeiten mit Ausschluß jeder Angabe, die sich nicht unmittelbar auf die Ausführung der Arbeit be zieht; Lohn-, Dienst- oder Arbeitsbücher usw. Den „Geschäftspapieren“ dürfen Hinweiszettel oder Übersichten beigegeben werden, in denen die einzelnen Teile des Inhalts aufgezählt sind oder auf einen Schrift wechsel zwischen Absender und Empfänger hingewiesen wird.“ Hiernach dürfen als „Geschäftspapiere“ nur solche Schriftstücke versandt werden, die nicht die Eigenschaft einer persön lichen Mitteilung besitzen. Als „persönliche Mitteilungen“ sind Angaben zu verstehen, die für den Einzelfall bestimmt sind und eine besondere Mitteilung des Absenders an den Empfänger darstellen. Für die Entscheidung der Frage, ob Rechnungen usw. als „Geschäfts papiere“ versandt werden können, kommt es nicht auf die äußerliche Bezeichnung der Schriftstücke an, sondern auf den wirklichen Inhalt und Zweck der übersandten Papiere. Von besonderer praktischer Bedeutung ist die Zulassung der Rechnungen zur Versendung als „Geschäftspapiere“. Diese Ver günstigung betrifft jedoch nur diejenigen Rechnungen, die sich inhalt lich auf die üblichen Angaben beschränken, also auf die Bezeichnung der gelieferten Waren, die Einzel- und Gesamtpreise, einen etwaigen Preisnachlaß, Art und Zeit der Zahlung, Tag und Menge der einzelnen Lieferungen, auf die sich die Rechnung bezieht, allgemein gehaltenen Angaben über die Rücksendung von Leergut, Bezeichnung des Auf traggebers usw. Unter dieser Voraussetzung sind auch Nebenausferti gungen von Rechnungen (Abschriften, Doppel, Durchschläge, Durch schriften) als „Geschäftspapiere“ zugelassen. Unzulässig ist dagegen der Versand als „Geschäftspapiere“, wenn weitere Angaben in der Rechnung enthalten sind, die sich nicht auf den Gegenstand der Rechnung be ziehen. Zu solchen unzulässigen Angaben gehören z. B. Vermerke über den Stand des laufenden Abschlusses, über das Fehlen und die Nach lieferung von Waren usw. Offene Briefe und Postkarten dürfen als „Geschäfts papiere“ nur versandt werden, wenn sie ihren ursprünglichen Zweck bereits erfüllt haben. Es muß sich also um ein Schriftstück älteren Datums handeln. Dasselbe gilt für Abschriften und Durchschläge von Briefen. Auf weitere Einzelheiten kann leider im Rahmen dieses Auf satzes nicht eingegangen werden. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, bei dem Aufgabepostamt nachzufragen, ob eine Sendung als „Ge schäftspapiere“ anzuerkennen ist oder nicht. Der Handwerker kann demnach im Laufe der Zeit manche Marke sparen, wenn er von der Portoermäßigung für „Geschäftspapiere“ Gebrauch macht. Gleichzeitig ist die Kenntnis der postalischen Bestimmungen eine Reklame gegen über den Kunden; denn diese werden aus dem Umstand, daß der Handwerker über die Portobestimmungen so genau Bescheid weiß und die Erleichterungen auszunutzen versteht, den Schluß ziehen, daß der Handwerker „auf der Höhe“ ist und sicher auch ein besonders gutes fachliches Können besitzt. Auszeichnungspflicht Nach einer Bekanntmachung des Herrn Preiskommissars sind nicht auszeichnungspflichtig Schmuckstücke, Broschen, Ohrringe, Anhänger, Kolliers. Dagegen aber müssen ausgezeichnet werden: Haushaltwaren, Schalen, Brot körbe, Kannen aus Silber oder anderen Metallen. 'TOoekemekau der ,fll” - DCiiiut OlcLehzUkteit Absatzregelung für Porzellangeschirr und Ziergegen- stände aus Porzellan Nach einer Verordnung vom 15. April 1941 werden die Her steller von Porzellangeschirr und Ziergegenständen aus Porzellan zu einem Marktverband zusammengeschlossen. Die Hersteller dieser Waren müssen künftig für Lieferungen dieser Waren die Genehmigung des Marktverbandes einholen. Verantwortlich: Assessor Hans Natorp, Berlin W 8 Bewilligung von höheren Einkaufspreisen für Uhren Wir machen nochmals unsere Uhrmacher darauf aufmerksam, unter a llcn Umständen Preisdisziplin zu bewahren. i. y or c 'niger Zeit hat ein Llhrmacher für Uhren einen höheren Ein aufspreis bezahlt, als nach den Vorschriften des Reichskommissars ur die Preisbildung zulässig war. Schon allein diese Tatsache wird ihm eine scharfe Preisstrafe einbringen. Die Uhrmacher haben in diesem Fall die Ware zurückzuweisen, eitere Anweisungen werden wir den Obermeistern unserer Innungen ■n unserem nächsten Rundschreiben geben. Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks. Flügel, Natorp, Reichsinnungsmeister. Geschäftsführer. Der Ankauf von „Neugold“ und „ Viertelgold“ in der Ostmark Es dürfte die Berufskameraden der Ostmark interessieren, was man unter „Neugold“ und „Viertelgold“ zu verstehen hat. Von berufener Seite wird darüber folgendes gesagt: Der Ausdruck „Neugold" stammt noch vom alten Punzierungs- gesetz. Es w r ar damals die Erzeugung von Neugoldwaren mit einem I'eingehalt bis höchstens 250/000 Teile zugelassen. Sie unterlagen nicht der amtlichen Punzierungskontrolle, mußten jedoch das Zeichen „N“ oder „Neugold“ tragen. Üblicherweise wurden solche Waren mit einem Feininhalt von 150/000 bis 200/000 hergestellt, gelegentlich auch mit einem Feininhalt von 240/000. Die praktische Seite dieser An gelegenheit sieht so aus, daß beim Einkauf von Ncugold gewöhnlich ein Drittel des Betrages für 585/000 Gold gegeben wird, ein Satz, der auch dem durchschnittlichen Feininhalt entspricht. Da der Feininhalt des sogenannten Neugoldes derart verschieden ist, kann eine schema tische Behandlung kaum anders als 3 : 1 gegenüber 14kar. Gold statt linden. Da das richtige Drittel bei 195/000 liegt, gutes Neugold bis I
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