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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (30. Mai 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Für die Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Reichsbeauftragte für Edelmetalle ordnet an:
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- ArtikelWorte sind nichts - Handeln ist alles! 183
- ArtikelDie Netzfrequenz als Grundlage der Zeitmessung mit Synchronuhren ... 184
- Artikel3000 Jahre Zeitmessung 185
- ArtikelDas Schaufenster im Kriege 186
- ArtikelFür die Werkstatt 187
- ArtikelDer Reichsbeauftragte für Edelmetalle ordnet an: 187
- ArtikelErrichtung einer Uhrmacher-Fachklasse in Frankfurt (Main) 188
- AbbildungDie Werkstatt W. Rustemeyer in Oberhausen- Osterfeld 188
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 188
- ArtikelFirmennachrichten 189
- ArtikelPersönliches 189
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 189
- ArtikelAnzeigen 190
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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N ST liesen einer stand, t nur Jand- 1 fr JAHRGANG / 1941 / N R. 22 187 (Jur die li)erkstaft Die Sportuhr ohne Irrtümer Chronographen alter Bauart waren nur mit dem Druckknopf in der kröne versehen; man konnte bei ihnen den Mechanismus nur in der vorgeschriebenen Reihenfolge beeinflussen: zuerst kam das „Starten“ dann das „Stoppen“ und zum Schluß die „Nullstellung“. Etwas anderes -»h es einfach nicht. Da aber mit Stoppuhr und Chronograph auch Zeitabschnitte ge messen werden sollten, die ^von Pausen unterbrochen wurden, baute man die „Additions-Stopper“. Durch einen zweiten Drücker war es möglich, die Uhr in Gang zu setzen und anzuhalten, während der Druck auf die Krone die Nullstellung bewirkte. In neuerer Zeit werden die Sport-Chronographen mit drei Drückern ausgerüstet, so daß nunmehr jeder nur eine einzige Aufgabe hat. Ein Druck auf Knopf I schaltet die Chronographenräder ein; Knopf II trennt diese Eingriffe wieder, ohne aber eine Nullstellung vorzunehmen, entspricht also dem Additions-Stopper; der Druck auf den Kronenknopf stellt die Zeiger auf Null zurück. Wie arbeitet dieser Mechanismus? Betrachten wir unsere Zeich nung, die den Augenblick erfaßt, da durch einen Druck auf Knopf III der Eingriff der Chronographenräder getrennt und die Zeiger in 'die Nullstellung gebracht sind. Haben wir ein kompliziertes Werk mit gegenseitigen Sicherungen und Blockierungen erwartet, so sind wir angenehm überrascht. Der Grund für die Einfachheit ist der Umstand, daß alle drei Druckknöpfe ' einen einzigen Hebel A wirken, der um die Schraube a drehbar ist. Der Startdrücker I dreht den Hebel a nach außen, die beiden an deren jedoch wirken entgegengesetzt. Knopf III vermag den Hebel bis in seine äußerste Stellung zu bewegen, jedoch Knopf II nur ein kurzes Stück. Durch ein Schultergelenk dreht Hebel A den Hebel B um den Stift b; Hebel B trägt an seiner Verlängerung nach unten die beiden Nullstellungshebel. Damit sind aber die Aufgaben dieses Hebels noch nicht erschöpft: Oben sind zwei kurze Sperrzähne sichtbar, gegen die die Feder i drückt. Hierdurch wird erreicht, daß Hebel B in zwei Stellungen blockiert wird. Eine kurvenförmige Nase an der linken unteren Ecke drückt mit Stift e den Hebel D zurück, der am anderen Ende das Schaltrad 4 trägt. Und endlich wird durch die Schraube f der Hebel C in und außer Eingriff gebracht. Verfolgen wir nun das Spiel des Mechanismus, wenn wir auf knöpf I drücken, also die Chronographeneinrichtung in Gang setzen; Hebel A bewegt Hebel B im Schultergelenk nach außen, die beiden Sperrzähne gleiten unter der Feder i hinweg, Schraube f läßt den Hebel C tiefer gleiten, wodurch Rad 2 in Eingriff mit Rad 1 gebracht wird, und ferner gleitet Stift e in Hebel D von der Nase an Hebel B herunter, und Rad 4 tritt in den Bereich des Schaltfingers unter Rad 1. Wenn wir nun auf Knopf II drücken, so soll lediglich ein Anhalten erfolgen. Der Weg des Knopfes II ist schon begrenzt dadurch, daß die Druckschraube auf den Grund der Ausfräsung trifft. Hebel A wird darum nur ein kurzes Stück bewegt, nämlich so weit, bis die Feder i in die erste Raste einfällt. Auf diese Weise wird zwar jeder Eingriff getrennt — sowohl bei der Sekunde als auch bei der Minute —, aber zur Nullstellung reicht die Bewegung nicht aus. Der Hebelmechanismus auf dem Werk Jetzt kann man je nach Bedarf entweder wieder alles in Gang setzen — durch Druck auf Knopf I — oder aber durch Druck auf Knopf III in der Krone die Nullstellung herbeiführen. Erst jetzt wird Hebel A in seine äußerste Stellung gebracht. Bei den Eingriffen tritt natürlich keine Wirkung mehr ein, lediglich durch die weitere Drehung von Hebel B wird die Nullstellung bei beiden Zeigern erreicht. An die Stelle des bisher üblichen Schaltrades mit den Säulen, die die Auseinanderfolge der einzelnen Funktionen regelten, ist hier die Schloßscheibe getreten, die man auch als Kurvenscheibe bezeichnen könnte. Die geschickte Verbindung mit dem Nullstellungshebel ver meidet einige Fehlerquellen und Reibungsstellen, wie überhaupt die ganze Einrichtung durch die Verbesserung nur gewonnen zu haben scheint. „ T j • * i • H. Jendritzki. ian ei Ji ent ter mit i. Vor it ent- dem änden, . Zum darauf r Uhr- schäftJ- i n hat. Tiefe, e be- neren i viel nicht nden, dchen ,ß sie hrend nden. racher Der Reichsbeauftragte für Edelmetalle ordnet an: § i In den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet gelten die nachstehenden Anordnungen der Reichsstelle für Edelmetalle: Anordnung Nr. 15, betr. den Verkehr mit Platin und Platinbeimetallen vom 25. Oktober 1938 ((„Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger“ Nr. 249 vom 25. Oktober 1938); Anordnung Nr. 16, betr. Meldepflicht über inländische Silbergewinnung, Silberverbrauch und Silberbestand, Regelung der Herstellung von Silberwaren vom 12. November 1938 („Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger“ Nr. 265 vom 12. November 1938); Anordnung Nr. 17, betr. den Verkehr mit Gold, Altgold, Bruchgold und anderen Edelmetallen vom 24. Dezember 1938 („Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger“ Nr. 304 vom 30. De zember 1938); '"Ordnungen Nr. 18, 19 und 20, betr. Meldepflicht und Verfügungs- 'erbot für Platin und Platinbeimetalle, Meldepflicht und Verfügungs- 'erbot für Silber, Beschlagnahme von Gold vom 13. September 1939 (..Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger“ Nr. 214 v ° m 14. September 1939); ^M r f nun ? ^ a> betr. Ergänzung zur Anordnung Nr. 19 über Meldepflicht und Verfügungsverbot für Silber vom 22. Dezember 939 („Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger“ ‘ f. 301 vom 23. Dezember 1939): Anordnung Nr. 21, betr. Beschränkungen bei der Verwendung von v*old vom 4. Mai 1940 („Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer ataatsanzciger“ Nr. 106 vom 8. Mai 1940). M i'' 0We 't die genannten Anordnungen in den Gebieten von Eupen, Ln. m ? dy . un d Moresnet nicht unmittelbar angewendet werden können, sie sinngemäß anzuwenden. § 2 (1) Die Bestandsmeldungen nach Anordnung Nr. 18 § 2 sind ge trennt von den Bestandsmeldungen nach Anordnung Nr. 15 § 3 zu er statten. (2) Die Bestandsmeldungen nach Anordnung Nr. 19 § 2 sind ge trennt von den Bestandsmeldungen nach Anordnung Nr. 16 § 5 zu erstatten. § 3 Die Anordnung tritt, soweit nicht im § 4 eine Sonderregelung ge troffen ist, einen Mo'nat nach ihrer Verkündung in Kraft. § 4 (1) Die Vorschriften des § 10 der Anordnung Nr. 21 finden keine Anwendung a) bis zum 31. August 1941 auf den gewerbsmäßigen Verkauf vom Hersteller an den Großhändler, b) bis zum 31. Dezember 1941 auf den gewerbsmäßigen Verkauf vom Hersteller oder Großhändler an das Augenoptikerhandwerk oder den Einzelhandel. (2) Die Vorschriften des § 12 der Anordnung Nr. 21 finden keine Anwendung a) bis zum 31. August 1941 auf den gewerbsmäßigen Verkauf und Erwerb sowie die Lieferung an Wiederverkäufer, b) bis zum 31. Dezember 1941 auf den gewerbsmäßigen Verkauf und auf die Lieferung an Verbraucher. Berlin, den 2. Mai 1941. Der Reichsbeauftragte für Edelmetalle, von Schacwen. (Der „Deutsche Reichsanzeiger und Preußische Staatsanzeiger“ ist erhältlich in Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32.) ui ■■ 11 ii miiiiiaiiii
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