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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (20. Juni 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Reichsstand des deutschen Handwerks
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- ArtikelUhrenöl im Kriege 207
- ArtikelDer Reichsstand des deutschen Handwerks 208
- ArtikelEine endgültige Regelung zur Schaufenstergestaltung und zum ... 212
- ArtikelZeugen handwerklicher Kunst: 212
- BeilageSteuer und Recht (4. Jahrgang, Folge 6) 15
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 213
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 213
- ArtikelFirmennachrichten 214
- ArtikelPersönliches 214
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 214
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Zusammenwirken des Reichsstandes mit dem Fachamt Der Reichsstand des deutschen Handwerks erfaßt mit seinen Innungen auf gesetzlicher Grundlage pflichtgemäß alle Betriebsführer des Handwerks 1 ); der mittelständische Aufbau des Handwerks bringt es mit sich, daß die vom Reichsstand erftißten Betriebsführer etwa ein Drittel aller im Handwerk tätigen Menschen (Betriebsführer und Ge folgschaften) ausmachen. Die DAF. erfaßt mit ihrem Fachamt „Das Deutsche Handwerk“ auf freiwilliger Grundlage Betriebsführer und Gefolgschaften des Hand werks (mit Ausnahme des Baugewerks und des Zimmerhandwerks, die dem Fachamt „Bau“ zugeteilt sind, und des Druckerhandwerks, das zum Fachamt „Druck und Papier“ gehört). Zu einer solchen Zusammenarbeit in Formen, die in der gewerb lichen Wirtschaft einzig dastehen, haben wir — Reichsamtsleiter Hans Sehnert als Leiter des Fachamts und ich — uns zusammengefunden. Für die Berufserziehung und Ausbildung, für die Auslands- und die Kulturarbeit haben wir nicht nur die Befugnisse genau abgegrenzt, sondern auch die Formen der Zusammenarbeit festgelegt. 7. Leistungen und Wege der Handwerksförderung im neuen Reich Jede Organisation ist so viel wert, wie sie geeignet ist, den Zielen des Führers zu dienen. Das Handwerk ist ein großes, vielseitiges und noch verbesserungsfähiges Werkzeug des Führers. Die eine Aufgabe der Handwerksorganisation ist es, dieses Werkzeug scharf und ge brauchsfähig zu erhalten und es so stark und rasch zu vervollkommnen, wie es irgend möglich ist. Noch näher liegt natürlich in Zeiten der Kriegsvorbereitung und des Krieges die andere Aufgabe, dieses Werk zeug mit aller Kraft und Umsicht für die Ziele des Führers einzusetzen. Erhaltung des handwerklichen Bestandes und Steigerung der hand werklichen Leistung auf der einen Seite; planvoller, großzügiger Ein satz auf der anderen: das sind die beiden wichtigsten Gesichtspunkte der Handwerksförderung, unter die man alle Maßnahmen eingliedern kann. 8. Wege zur Leistungssteigerung Jede Kette ist so stark wie ihr schwächstes Glied; jede Mann schaft ist so leistungsfähig wie ihr schlechtester Spieler. Beides gilt in hohem Maße vom Handwerk. Wenn ein Industriewerk seine Kunden schlecht bedient, dann schädigt es damit sich selbst, aber nicht die Industrie als solche. Wird aber ein Kunde vom Handwerker enttäuscht, so schreckt ihn das vom Handwerk im ganzen ab. Ein einziger Pfuscher kann dem Handwerk mehr Schaden bringen, als viele tüchtige Meister wieder gutmachen können. Pfuscher aber hat es im Handwerk vor 1935 viele gegeben, denn im Zeichen der Gewerbefreiheit konnte jeder sich als selbständiger Handwerker niederlassen. Erst der Große Befähigungs nachweis, der im Altreich 1935 eingeführt wurde, hat hier einen Riegel vorgeschoben und zugleich eine gewisse Berufsbereinigung angebahnt. Nur wer die Meisterprüfung bestanden hat, darf sich seitdem im Hand werk selbständig machen. Das Meisterrecht des Großen Befähigungsnachweises schützt das Handwerk und den Verbraucher vor dem Pfuscherunwesen. Er sperrt es aber nicht ab und schafft keinen „numerus clausus“, sondern gibt dem, der das nötige Können und Wissen nachweist, den Weg ins selb ständige Handwerk frei. Das Kerngebiet einer weitsichtigen handwerklichen Leistungssteige rung, das Ausbildungs- und Prüfungswesen, ist durch den Großen Be fähigungsnachweis stark beeinflußt worden. Die Meisterprüfung war als Pforte zum selbständigen Handwerk plötzlich eine überaus wichtige und verantwortliche Aufgabe geworden. Der Reichsstand hat deshalb für die handwerklichen Vollberufe „Fachliche Vorschriften für die Meisterprüfung“ erarbeitet und die Prüfungsausschüsse neu besetzt. Die Fachlichen Vorschriften beruhen auf einer eingehenden Berufs- analvse. Das gleiche -— in weitem Umfang für die Industrie fruchtbar und vorbildlich gewordene — System hat der Reichsstand auch für die „Fachlichen Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens“ angewandt, die für den größten Teil des Handwerks bereits vorliegen. Die neueste Entwicklung des Lehrlingswesens ist durch zwei Ge sichtspunkte bestimmt: erstens soll bei der Knappheit des Nachwuchses erstrebt werden, daß nur die besten Lehrbetriebe noch Lehrlinge be^ kommen, und zweitens soll die Lehrzeit dadurch noch wirksamer ge staltet werden, daß in den wichtigsten Berufen eine kurze Zusatzlehre zur Ergänzung der Ausbildung im Betrieb des Meisters, wo die Zwi schenprüfungen dafür die Notwendigkeit erweisen, durchgeführt wird. Diese selbst aber bleibt als das unersetzbare, lebensnahe Ausbildungs und Erziehungsmittel des Handwerks unangetastet. Der technischen, betriebswirtschaftlichen und kulturell - gestalteri schen Leistungssteigerung dienen die rund 40 Gewerbeförderungsstellen des Reichsstandes. Auf kulturellem Gebiet wird die Arbeit der Gewerbeförderungs- stellen ergänzt durch ehrenamtlich : Kulturwarte und Fachberater für 1) Mit Ausnahme der 1937 der Industrieorganisation zugeteilten Handwerks- zweige der Drucker und Edelsteinschleifer. Handwerkskultur, die immer mehr Handwerkern den Weg zu zeit gemäßer Gestaltungsweise zeigen. Auch die Wirischaftswerbung gehört zu einer erfolgreichen Be triebsführung. Im 'Einvernehmen mit dem Werberat der deutschen Wirtschaft arbeitet die Werbestelle des Reichsstandes daran, die rechten Werbemethoden für das Handwerk und seine verschiedenen Zweige zu ermitteln und das Handwerk schrittweise auf den Weg einer lohnenden Einzel- und Gemeinschaftswerbung zu führen. „Alle Wer bung beginnt beim Meister“: das ist hier der erste Grundsatz Ein unentbehrlicher Helfer zur Leistungssteigerung ist die Iland- werkspresse, die sich in den Händen zahlreicher privater Verlage be findet. Der Reichsstand bemüht sich im Zusammenwirken mit allen in Betracht kommenden Stellen, die Handwerkspresse in ihrer unterrich tenden und erziehenden Leistung und in ihrer noch gänzlich un genügenden Verbreitung zu fördern — mit dem Ziel, daß alle Meister und viele Gesellen, vor allem auf dem Dorfe und in der Kleinstadt, Bezieher und Leser eines guten Fachblattes werden. Ich begrüße die Bemühungen des Fachamts, durch „Sozialgewerke“ auf genossenschaftlicher Grundlage im Handwerk solche soziale Ein richtungen zu schaffen, die den einzelnen kleinen und mittleren Be trieben nicht oder nicht immer möglich sind, also z. B. Unterkunfts heime, warmes Essen, ärztliche Betreuung sowie besondere Maßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten, Betriebssport, Gemeinschafts räume, LJrlaubsmöglichkeitcn für den Alleinmeister und seine Frau, besondere Förderung des Jugend- und Mutterschutzes sowie des Ge- sellcnwanderns und -austausches. Darüber hinaus trägt überhaupt die weltanschauliche und soziale Erziehungsarbeit der DAF. dazu bei, die Leistung des Handwerks für unser Volk weiter zu verbessern. Eine wichtige soziale Einrichtung, die Altersversorgung des Hand werks, ist vom Reich auf Grund der Vorarbeiten des Reichsstandes geschaffen worden; sie wird ergänzt durch eine vom Reichsstand durch geführte Altershilfe für bedürftige, nicht mehr versicherungsfähige alte Handwerker. 9. Einsatz des Handwerks in den großen Aufgaben Das Anwachsen der Großbetriebe hat im Handwerk die technische und kaufmännische Leistungssteigerung beschleunigt: die Zunahme der Großaufträge hat das Handwerk auf den neuen Weg der Gemein schaftseinrichtungen gebracht. Die wirtschaftliche Entwicklung seit 1933 wird hauptsächlich vom öffentlichen Großauftrag getragen. Damit hier das Handwerk nicht beiseite zu stehen braucht, hat der Reichsstand planmäßig geeignete Betriebe zu großen Wirtschaftskörpern zusammen gefaßt, die ebenso wie Industriewerke große Aufträge entgegennehmen und durchführen können. Bevor man darangeht, aus Handwerksbetrieben Leute durch Dienstverpflichtungen herauszuziehen, müssen erst alle Möglichkeiten erschöpft sein, den gleichen Zweck durch Einsatz vollständiger hand werklicher Betriebsgemeinschaften zu erreichen, sei es durch Einsatz einzelner Betriebe, sei es durch Großeinsatz über die handwerklichen Gemeinschaftseinrichtungen. Für den Einsatz vollständiger handwerk licher Betriebe gibt es im wesentlichen fünf verschiedene Formen. Die Wirkung der Gemeinschaftseinrichtungen, vor allem der Landeslieferungsgenossenschaften, ist durch die jahrelange vertrauens volle Zusammenarbeit der Wehrmacht mit der Reichszentrale noch er höht worden. Es gelang, für Handwerkslieferungen immer neue Er zeugnisse zu finden, darunter auch höchst verfeinerte Meßinstrumente, und so das Handwerk in ungeahntem Umfange für Rüstungslieferungen heranzuziehen. Von dem Einsatz des Handwerks für den Vierjahresplan ist schon die Rede gewesen. Im Vordergrund stehen hier zwei Aufgabengebiete, nämlich erstens die Umstellung auf neue Werkstoffe. Das zweite Ge biet ist die Verteilung der knappen Rohstoffe, die in erster Linie für den Wehrmachtbedarf und die Ausfuhr bereitgehalten werden müssen. Ein besonders zukunftsreiches Gebiet ist der organisierte Einsatz des Handwerks in der städtischen und ländlichen Siedlung. IV. Schlußbetrachtung Die Berufsaussichten im Handwerk Ich sehe für seine Zukunft nur eine große und ernste Gefahr: die Frage der Menschen, und hier besonders die Frage eines genügend befähigten Nachwuchses, denn das Handwerk hat hohe Anforderungen an die Ausbildung zum Gesellen und damit zum vielseitig einsatz fähigen Facharbeiter eingeführt und braucht hierfür unbedingt begabte Jungen und Mädchen. Unter diesem Nachwuchs müssen auch genügend junge Leute sein, deren Fähigkeiten zu einem zeitgemäßen Meister und Betriebsführer ausreichen. Gelingt cs auf die Dauer nicht, dem Lland- werk aus Handwerkerfamilien und aus allen Volkskreisen diesen Nach wuchs zuzuführen, dann ist alle Mühe um die Hebung des Handwerks und eine neue handwerkliche Blüte in Deutschland utnsonst. Dabei sind die Berufsaussichten gerade für begabte und auf geschlossene, unternehmende und zähe junge Menschen im Handwerk durchaus günstig. Das leuchtet schon dann ein, wenn man es nur ganz kurz in wenigen Punkten begründet. Schließlich deuten manche Zeichen der Zeit darauf hin, daß nach dem Siege die verschiedenen Aufgaben und Forderungen im Planen und Wirken der führenden Männer eine etwas andere Rangordnung haben werden als in den Jahren bis zur Entscheidung, in denen alles andere hinter dem Schicksalskampf unseres Volkes zurücktreten mußte. L)ann werden grundsätzliche nationalsozialistische Forderungen, wie der Auf bau und die Erhaltung eines gesunden Mittelstandes, auch für die I raxis wieder ihre alte Bedeutung gewinnen.
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