Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (20. Juni 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- ArtikelUhrenöl im Kriege 207
- ArtikelDer Reichsstand des deutschen Handwerks 208
- ArtikelEine endgültige Regelung zur Schaufenstergestaltung und zum ... 212
- ArtikelZeugen handwerklicher Kunst: 212
- BeilageSteuer und Recht (4. Jahrgang, Folge 6) 15
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 213
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 213
- ArtikelFirmennachrichten 214
- ArtikelPersönliches 214
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 214
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
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- Die Uhrmacherkunst
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66. JAHRGANG / 1941 / NR. 25 (Ufieh i in niuiqSbnwlHuids- Q^aehuahltii Verantwortlich: Assessor Hans Natorp, Berlin W 8 Betr.: Kollektiv Lebensversicherung v Pr u^ C i t nfi ge • eblscb,ießli ch Versicherungsteuer für das dritte Oskar Wi tt Berlin TTT\ Vu Juli an den T ^uhänder weisen ’ Berhn W 8 - Postscheckkonto Berlin 196 235, zu über- Betr.: Stellvertretender Bezirksinnungsmeister des Uhrmacher handwerks für Bayern P„ ^er Bezirksinnungsmeister des Uhrmacherhandwerks für Bayern Pg. Richard L o s k a, wurde zur Wehrmacht eingezogen. Reichs- lnnungsmeister Pg. F 1 u g e 1 berief Uhrmachermeister Alois Lochner München, Ungererstraße 22, für die Dauer der Verhinderung des Be- SlTeÄw L e° r t ,S m Ba S ;e1'„ Ver,re ' ende " des Betr.: Reparaturen für Bedienstete der Straßenbahnen Wir nehmen Bezug auf unsere Amtlichen Mitteilungen in der Fach presse vom 21./22. Februar 1941 und vom 25./26. April 1941. Wir er weitern die dann gegebenen Anweisungen insofern, als auch die Repa raturen an Taschen- und Armbanduhren von Betriebsbediensteten der M raiien bahnen bevorzugt zu behandeln sind. Auch die Be diensteten der Straßenbahnen werden den Uhrmachern eine Dringlich- keitsbeschemigung ihrer Dienststellen vorlegen. Betr.: Staatliche Uhrmacherschule Furtwangen, Bad. Schwarzwald ...Der Herr Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volks bildung hat bekanntlich mit Bescheid vom 28. März 1941 — E IVb 178 — die Staatliche Uhrmacherschule Furtwangen zur Meisterschule des Uhr macherhandwerks erhoben. Auf zahlreiche Anfragen hin geben wir be kannt daß wir zu diesem Erlaß nicht abschließend gehört wurden Der Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks sah seine Auf gabe bekanntlich darin, zunächst die vom Herrn Reichserziehungs minister ernannte Meisterschule in Glashütte zu einer lebensfähigen bcnule des Uhrmacherhandwerks auszubauen. Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks. Flüge!, Natorp, Reichsinnungsmeister. Geschäftsführer. TO&ekemektuL der „Ql” -DCiuut Miete für Leuchtanschläge Werbungtreibende Handwerker bedienten sich häufig auch des Leuchtanschlages. Infolge der Verdunkelungsmaßnahmen ist nun wiederholt die Frage aufgeworfen worden, ob Werbungtreibende be- recntigt sind, die Senkung der Miete für die vermieteten Flächen an denen die Leuchtwerbung betrieben wurde, zu fordern. In dieser Frage sind bereits Urteile ergangen. So hat das Amtsgericht Hamburg in ! nem Urteil vom-18. Juni 1940 die Klage auf Herabsetzung des Miet zinses für eine doppelseitige Außenuhr mit Reklametransparent ab- geiennt weil die Uhr weiter instand gehalten wird, die Werbewirkung der Uhr selbst voll erhalten geblieben ist, die Leuchtreklame im sommer so gut wie keine Rolle spielt und der Werbungtreibende ver hältnismäßig geringe Nachteile im Winter in Kauf nehmen muß, („Wirtschaftswerbung“, April-Heft 1941, Seite 141.) Preissenkung und Gewinnabschöpfung im Handwerk Das amtliche Organ des Reichsstandes des deutschen Handwerks »Deutsches Handwerk“ teilt mit: Nachdem bekanntlich für die Reichsgruppen Industrie und Handel Bereitsi Anweisungen des Reichskommissars für die Preisbildung zur urchfuhrung der §§ 22 ff. der Kriegswirtschaftsverordnung vorliegen H ” D . e “ tsches Handwerk“ Nr. 12, S. 159, und Nr. 17, S. 229), ist mit “em Erlaß einer entsprechenden Anweisung auch für den Bereich der eichsgruppe Handwerk in Kürze zu rechnen. Jeder Handwerker ist “her schon jetzt gesetzlich verpflichtet, zu prüfen, ob sein Preis gebaren mit dem § 22 KWVO. in Einklang steht. Ergibt die Prüfung, aiJ trotz Befolgung der geltenden Preisvorschriften ein zu hoher Ge- wurde, so sind die Preise zu senken, der seit September ■" erzielte Übergewinn an das Finanzamt abzuführen. . Vielfach werden bei gewissenhafter Prüfung Zweifel entstehen, ** ein Übergewinn vorliegt oder nicht. Es kann sein, daß sich ein Mehrgewinn gegenüber dem letzten vollen Friedensjahr (1938) eraibt klaren. vor f>enomnien habe; er habe sich nicht endgültig darüber ussig werden können, ob ein bestimmter Mehrgewinn zur Preis Senkung verwendet werden bzw. für die Zeit ab September 1939 ab- den^ereich de T^ ^ hi ? rZU den Erlaß der Anw eisung für f.*« . -i Reichsgruppe Handwerk abwarten und habe den Be trag einstweilen auf Sonderkonto bereitgestellt. i „ Der Handwerker kann damit der Preisüberwachungsstelle beweisen zur Er,ullung -- Vorzeitige Lehrabschlußprüfung infolge Einberufung WeliÄ,irSV C, ^r , ! iCh ,uf Grund eincr Einberufung z., wenruienst oder Reichsarbeitsdienst vorzeitig zur Lehrabschlußnrüfnno zugelassen. Beim Bestehen der Lehrabschlußprüfung endet die Lehr zeit mit Ende des Monats, in dem die Prüfung stattfand Schwierie- vnr«5 n h Sm | v |T scb,ed ? ntlich dadurch entstanden, daß die infolge be vorstehender Einberufung vorzeitig zur Gesellenprüfung zugelassenen Lehrlinge spater aus irgendwelchen Gründen doch nicht einberufen wurden Unklar war es nun ob auch dann die L e h rTe i t lit S,tL M b 0 e Tn S d i n t r„ e i C useTc„tar Lehrab “ hlUl!prÜ " m8 beS, ‘" d '" 2, Ä, h !i f c s i A-rÄ arbeiter eingesetzt zu werden. Mit dieser Feststellung sei aber der d*m- C t h Re f ruf f usb,ldun f Verhältnisses erfüllt und das Lehrverhältnis nahm™ f' A^ul^ SSe ln Kauf g eno mmen werden, wenn aus- Hno^nTrhf ° a ^ ble ß un f einer Notprüfung davon betroffene Lehr linge nicht zum Arbeits- oder Wehrdienst eingezogen würden Gegenüber denjenigen Lehrlingen, bei denen kein derartiger Grund dam i nC t VOr f e l! 1 f Zula f s nng zur Lehrabschlußprüfung vorliegt, würden damit die Lehrlinge, die sich einer solchen Notprüfung unterzogen haben und bei denen später der Grund für die Ablegung der Not (Wn g T g p\ im u Vort eiI sein, denn während letzfere bereits Geselle oder Facharbeiter geworden sind, läuft das Lehrverhältnis bei n en p \ ZUr Beendigung bzw. bis zur Lehrabschlußprüfung \\eiter. Der Reichswirtschaftsminister hat sich daher durch einen Er a vom 1. April 1941 III BL 3204/41 — damit einverstanden erklärt daß ,n die Bedingungen für die vorzeitige Zulassung zu den Fach arbeiter- und Geh.lfenprufungen bei bevorstehender Einberufung zum daß rf" °A er V ^ hrd,enSt Bestimmung aufgenommen wird, daß die Aushändigung des Facharbeiter- bzw Ge- nUr d A a u n erfo| gU wenn der Prüfling auch tatsächlich zum Arbeits- oder Wehrdienst ein- wird ; Die Verkündung des Prüfungsergebnisses soll fi n VJ' ^ Cr Aushand >gung des Briefes er jagen Durch diese Regelung wird erreicht, daß die Rechtsfolgen im Falle des Bestehens der Notprüfung erst mit der Aushändi gung des Briefes eintreten. Für den Fall, daß eine Ein- u r uV n | n,C f ht stattfinde L gilt damit für den Lehrling, der seine Lehr abschlußprüfung bereits abgelegt hat, die Lehrzeit erst dann als beendet, wenn normalerweise eine Beendigung der Lehrzeit eintritt. s Postpakete nach Kroatien Vom 1 Juni an übermittelt die Deutsche Reichspost nicht dringende lakete ohne Wertangabe nach Kroatien vorläufig unter denselben Ver sandvorschriften und Gebühren wie früher Pakete nach Jugoslawien. Lufi-Güter-Tarif 1941 Die Deutsche Lufthansa hat soeben ihren Luft-*Güter - Tarif neu herausgegeben Der Luft-Güter-Tarif 1941 deckt sich mit dem für 1939 erschienenen Tarif. Neu sind die Frachtsatztafel für 1941 und ein An hang mit den inzwischen eingetretenen Änderungen. Beschränkung der Werbedrucksachen ab 1. Juni 1941 Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft veröffent licht im Deutschen Reichsanzeiger“ Nr. 123 eine Bestimmung, wonach der Verbrauch von Papier für Werbedrucksachen (Prospekte, Bro schüren, Kataloge, vervielfältigte Briefe und Karten) weitestgehend ein zuschranken ist. Es wird erwartet, daß jeder Werbungtreibende vom 1. Juni 1941 ab jährlich 50% weniger Papier für den Versand oder die sonstige Verteilung solcher Werbedrucksachen verwendet als im Ka lenderjahr 1940. Ferner darf vom 1. Juni 1941 ab ein Werbungtreibender Drucksachen der genannten Art an denselben Empfänger unverlangt höchstens einmal in drei Monaten aussenden oder in anderer Weise verteilen. Ausgenommen sind Mitteilungen über Preissenkungen. Für Erzeugnisse oder Leistungen, deren erste öffentliche Ausbietung nach I V
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