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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (17. Januar 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uhrmacher und Fabrikanten zu dem Begriff "wasserdicht"
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- ArtikelUhrengeschäft und Kriegswirtschaft 13
- ArtikelDie wasserdichten Armbanduhren 14
- ArtikelWasserdichte Gehäuse 14
- ArtikelUhrmacher und Fabrikanten zu dem Begriff "wasserdicht" 18
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 20
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 21
- ArtikelFirmennachrichten 21
- ArtikelPersonalien 21
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 21
- ArtikelWer rechnet richtig? 21
- ArtikelBuchbesprechung 22
- ArtikelAnzeigen 22
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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20 UHRMACHERKUNS! Abb. 28. wasser und verursache ein Rosten des Werkes. Es bildet sich Komlens- wasser aber nur dann, wenn ich das Gehäuse mit ieuchter Lutt (z. n. über kochendem Wasser) fülle und dann eine Stelle des Glases ab kühle. An dieser Stelle wird dieses Kondenswasser wieder ersichtlich. Es kann Vorkommen, daß ein Herr im Freibad badet, sich in die Sonne legt und anbräunen läßt. Seine Uhr geht richtig, er springt wieder ins kühle Naß und findet dann zu seiner Verwunderung unt ei seinem Uhrglas einen Nebelflecken. „ Die Erklärung dafür ist folgende: Wahrend seines ersten Bades ist etwas Wasser eingedrungen, dieses verdunstet in der Uhr und wird während des Sonnenbades nicht sichtbar, sondern erst nach der Ab kühlung beim zweiten Bade. Das Wasser zeigt sich immer an der kühlsten Stelle, also unter dem Glase, und sitzt nicht im Boden, welcher vom Körper angewärmt wird. Das Werk einer »ertrunkenen« Uhr rostet sehr rasch, weil der Sauerstoff des eingedrungenen Wassers den Wasserstoff als Katalisator (Verstärker) benutzt. Deshalb muß eine ertrunkene Uhr gleich ge öffnet und getrocknet werden. Allen Klagen aber kann der Uhrmacher Vorbeugen, wenn er sich die kleine Mühe macht und sich selbst nach dem beschriebenem Ver fahren von der völligen Wasserdichtheit der eingekauften wasserdichten Armbanduhren überzeugt. Ja, er kann weitergehen und auch seinem Käufer die Wasserdichtheit der empfohlenen Uhr in gleicher Weise vor Augen führen. Eine solche Vorführung ist mehr^wert als lOOf Worte oder eine Bleiblombe ,,100 prozentig wasserdicht , welche kürz lieh in einer schweizerischen Fachzeitung ausgeschrieben war und von jedem Uhrenfabrikanten an seine Uhren angehängt werden kann. Die Empfehlung, darauf zu achten, daß die Krone beim Baden immer dicht sitzt und nicht auf Zeigerstellung herausgezogen sein darf, wird der Käufer verstehen. Jeder Uhrmacher ist heute froh, wenn er Uhren bekommt, und legt möglicherweise deshalb kein zu großes Gewicht auf völlige Wasser dichtheit; er darf aber nicht vergessen, daß sein Ruf mit den von ihm verkauften Uhren verbunden ist und daß die wasserdichte Armband uhr immer mehr verlangt werden wird. Alle Anzeichen dafür lieget bereits vor. Br—r. Die Luft in einer Uhrenfabrik oder Uhrmacherwerkstatt enthält aber wenig Feuchtigkeit, und diese schadet so wenig in einer wasser dichten Armbanduhr wie in einer gewöhnlichen Armbanduhr, und wenn sich einmal Nebel niederschlägt, so rührt dieser nicht von der Luft feuchtigkeit in der Uhr her, sondern von vorher, wenn auch in ganz geringer Menge, und unbemerkt eingedrungenem \\ asscr. Das Gehäuse einer solchen Uhr ist undicht. Die Firma Becker hat unseres Erachtens bewiesen, daß es wasser dichte Gehäuse gibt. Die Erfahrungen der Uhrmacher aber lassen die Forderung be- rechtigt erscheinen: Die Bezeichnung „wasserdichtes Gehäuse“ muß geschützt werden Abb. 30 Abb. 29. Iflü» Abb. 32. Abb. 31. Abb. 33. l/O&ehenseluiu de# ,fH”-CKunti Anspruch der entlassenen Soldaten auf den alten Arbeitsplan In Auswirkung der Vorschrift, daß das Beschäftigungsverhältnis während der Flinberufung aufrechterhalten bleibt, besteht für Soldaten, die aus dem Wehrdienst entlassen werden, grundsätzlich ein Anspruch auf Rückkehr an den früheren Arbeitsplatz. Der Reichsarbeitsminister stellt in einem Erlaß vom 13. Dezember 1940 hierzu fest, daß der Unternehmer ihm die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit im Betriebe zuzuweisen hat, soweit dies nicht durch eine kriegswirtschaftlich bedingte Umstellung des Betriebes unmöglich ge worden ist. In diesem Fall hat der entlassene Soldat Anspruch auf einen Arbeitsplatz zu denselben Bedingungen, wie ihn gleichartige Ge- iolgschaftsangchörige erhielten, die nicht zum Wehrdienst einberufen Reichsarbeitsministers von der Vorschrift des § 18 Abs. 2 der Kriegs Wirtschaftsverordnung Gebrauch gemacht werden. Danach kann 0 Betriebsumstellungen, die durch die Kriegsverhältnisse notwendig wer den, eine Versetzung von Gefolgschaftsmitgliedern auf andere Arbeits plätze stattfinden, und zwar unter Umständen auch auf solche mit "" günstigeren Arbeitsbedingungen. Der Reichsarbeitsminister hat heimgestellt, daß die Reichstreuhänder in Härtefällen eine zeitlich Be grenzte Fortzahlung des bisherigen höheren Entgeltes vorsehen. Das gefrorene Schaufenster Mit besonderer Betonung hebt der Erlaß hervor, daß der An spruch des entlassenen Soldaten auch dann besteht, wenn in zwischen, wie es häufig notwendig war, für ihn ein Ersatzmann eingestellt worden ist. Auch bei besonderer Bewährung des Ersatzmannes darf der entlassene Soldat nicht auf einen Arbeitsplatz mit ungünstigeren Arbeitsbedingungen verwiesen werden. Die Ver setzung des Ersatzmannes auf einen anderen Arbeitsplatz im Betriebe ist rechtlich ohne besondere Schwierigkeiten möglich, wenn seine Be schäftigung von vornherein auf den Zeitpunkt der Rückkehr des Ein berufenen aus dem Wehrdienst befristet worden ist. Dort, wo eine solche Befristung nicht vereinbart wurde, kann nach Auffassung des Wie alljährlich, so macht auch jetzt wieder die Reichsgrupp Versicherungen darauf aufmerksam, daß die Schaufenster in der rros periode besonderen Gefahren ausgesetzt sind. In Anbetracht der ho «- Werte, die das Schaufensterglas darstellt, sei deshalb auch in diese Winter darauf hingewiesen, daß es sehr unzweckmäßig ist, Schaufensterscheiben mit elektrischen Sonnen, Kerzen, warmem usw. aufzutauen. Bei den großen Temperaturunterschieden, denen ® Scheiben dabei ausgesetzt sind, können sie leicht zerspringen. Bekam* lieh ist der Versicherer für grobfahrlässig herbeigeführte Schäden nie ersatzpflichtig, so daß also auch die Kasse empfindlich angegriffen wir* wenn durch ein solches Vorgehen Schaden entsteht. Gefahrlos wi eine Scheibe vom Eisbelag befreit, wenn man einen Ventilator so au stellt, daß der Luftstrom die innere Seite des Schaufensters bestreic > In diesem Zusammenhang sei an eine andere, früher ausgesprochen' Mahnung erinnert, wonach für die Schaufensterscheiben auch dadur^ Gefahren entstehen, daß man sie zur Erleichterung der Verdunkelung teilweise mit schwarzer Farbe bestreicht. Bei starken Temperatu unterschieden können auch dadurch leicht Sprünge entstehen. Schu jjjUt’S dürfe Zweip ferne biete auf f 19-11 H Bleck] scheiij Persöj nicht Herrt kauft Mark" reich« unter Rohs von 1 amtli« daß bedar einnu vom band' au eil ha fü lai Wi di er ni Auto i Beir 27. 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