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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 26 (27. Juni 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neuerung an einer Sonnenuhr
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- ArtikelKulturarbeit am Handwerk 215
- ArtikelZeugen handwerklicher Kunst 216
- ArtikelDie Entwicklung einer bodenständigen Uhrmacherkunst in Indien 216
- ArtikelDer Kassebestand muß stimmen 217
- ArtikelDie Acht-Tage-Uhr 219
- ArtikelDie schöne Uhr im handwerklich schönen Raum 220
- ArtikelNeuerung an einer Sonnenuhr 221
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 221
- ArtikelGruß aus dem Felde 222
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 222
- ArtikelFirmennachrichten 223
- ArtikelPersönliches 223
- ArtikelInnungsnachrichten 224
- ArtikelBuchbesprechung 224
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 224
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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(II len T Jf're men e H iten iten jnd ien. iDie ien zur de; taib eris h istir -hei icha ien, ktoi isch Der maifthes it. n i and eht raf D, Neuerung an einer Sonnenuhr Zweck dieser französischen, auch in Deutschland patentierten Fr fmdung ist cs, bei einer Sonnenuhr nicht nur eine genaue Ablesung sondern auch die Ablesung in der Hälfte des Jahres zu ermöglichen itatt C findet ne unmittelbarc ^Strahlung des Zifferblattes durch die Sonne Unter Verwendung von Prismen für die Schlitzblende zur Erzeu gung eines Lichtzeigers sind nach dem neuen Vorschlag die Prismen auf einer Drehscheibe derart angeordnet, daß sie den Drehpunkt der c ne entsprechende Bohrung des Ständers 2 und dient dem Ziffer blatt 11 als Drehzapfen. Das Zifferblatt kann also mit seinen Ein teilungen 12 und 13 um seine Achse gedreht werden. In der Bohrung 10 l , es i CI1 n stec * <t der Zapfen 14 einer kleinen Scheibe 15. welche die beiden l nsmen 16 und 17 trägt. Diese sind derart auf der Scheibe befestigt, daß ihre scharfen Kanten gegen den Drehpunkt der Scheibe gerichtet sind und einen feinen Spalt 18 frei lassen, durch welchen das bildet * dure.htritt und auf der Teilung 12 einen Lichtzeiger Will man einen für genaueste Ablesung geeigneten, besonders schmalen Zeiger erhalten, dann muß die Scheibe 15 derart gerichtet \\ erden, daß die Sonnenstrahlen schräg auf die Seitenflächen der nsmen fallen. Die obere Endfläche des einen Prismas trägt ein Lager stuck 2.1 mit einem V-förmigen Ausschnitt und die obere Endfläche des anderen l rismas ein Lagerstück mit einer geradlinigen Kante. Auf diesen beiden Lagerstücken ist ein erhabener Spiegel derart aufgelegt, \ ti er * n ^ re * ^ >un kt cn ruht und durch eine Schraube 23 gegen seine Auflage gedrückt wird. Diese Schraube sitzt in einem Bügel 24, der an den beiden Lagerstücken abnehmbarNingehängt ist. Der aus den 1nsmen und dem Spiegel bestehende Satz ist um den Zapfen 14 frei drehbar. »■ ii ^ es Spiegels bewirkt, daß auch von unten her ein- tallendes Licht durch die Schlitzwände geworfen wird. Der Spiegel J" C ^ er ^ e '*’ ’!? ^ er c ' ne unmittelbare Sonnenbestrahlung des Zifferblattes nicht möglich ist, das Licht auf und wirft cs durch den I nsmenschlitz zur Erzeugung des Lichtzeigers hindurch. Die Vorteile der 1 rismenanordnung kommen also im Sommer wie im Winter zur Geltung. _ nn _ Scheibe zwischen ihren scharfen Kanten einschließen. Durch geeignete Einstellung der Prismen kann der hindurchfallende Lichtzeiger beliebig schmal gestaltet und damit die Ablesegenauigkeit gefördert werden. Wie die Abbildungen zeigen, ruht das Gerät auf einem T-förmigen ruß mit drei Stellschrauben. An der Rückseite ist der Ständer durch eine Strebe 5 abgestützt. Der obere Teil der Strebe liegt gegen einen Anschlag 7. Das Zifferblatt trägt in der Mitte seiner Rückseite eine zylindrische Auflage 9 mit einer Bohrung 10. Diese Auflage paßt in 7?:?/////;//,’/a TOeehejue/uui de# ,///”-DCanst Schulungskurse des Reichsinnungsverbandes Auf Veranlassung von Reichsinnungsmeister Flügel werden zurZeit unter Leitung von Uhrmachermeister Franz Müller Schulungs- und Vor- e ^eitungskurse zur Meisterprüfung in Tirol durchgeführt. In Bozen und Meran ist eine größere Zahl von Berufskameraden an den Lehr gängen beteiligt. Diese Wirksamkeit des Reichsinnungsverbandes ist vorbildlich und wurde von der Reichshandwerksführung anerkannt. (chrlingszwischenpriijung im Uhrmacherhandwerk Die offizielle Zeitung des Reichsstandes'des deutschen Handwerks j e nchtete in einer der letzten Nummern ausführlich über die Lehr- J '^Zwischenprüfungen des Uhrmacherhandwerks und stellte dabei an erkennend fest, daß der Reichsinnungsverband des Uhrmacherhand- ' v erks die Zwischenprüfungen in hervorragender Weise gefördert und £ ste Erfolge aufzuweisen hat. Diese Veröffentlichung zeigt dem ge lernten Handwerk die Aktivität der Führung des Uhrmacherhandwerks jauch auf diesem Gebiete. Wehrdienst und Arbeitsplatz (. Der Soldat steht in Deutschland unter einem besonders starken jrilutz hinsichtlich seiner zivilen Rechte um den Arbeitsplatz. Der ■nberufene darf in der Regel — nur ganz seltene Ausnahmen sind j e rbei möglich — nicht mehr gekündigt werden. Sein alter Arbeits- mR r f lu ß >hm erhalten bleiben, oder wieder geöffnet werden, oder er u ß einen gleichwertigen zivilen Einsatz zugewiesen erhalten, wenn er vom Militär wieder entlassen wird. Unklar war jedoch in der Praxis noch, von welchem Tage an dieser arbeitsrechtliche Schutz der Ein berufenen gilt, denn zwischen der Zustellung des Einberufungsbefehls und der tatsächlichen Einberufung kann im Einzelfall eine verschieden lange Zeit liegen. . Hier hat nun das Reichsarbeitsgericht Klarheit durch ein Urteil geschaffen, das von der Deutschen Arbeitsfront jetzt bekanntgegeben wird. Danach ist unter Einberufung zum Wehrdienst im Sinne der Arbeitsplatz - Schutzbestimmungen nicht die Zustellung des Ein berufungsbefehls zu verstehen, sondern die tatsächliche Ein stellung in den Wehrdienst. Infolgedessen tritt das Ruhen der beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis erst im Zeitpunkt der tatsäch lichen Einstellung des Gefolgsmannes in den Wehr dienst ein. Diese Klarstellung bedeutet, daß an sich der Unternehmer bis zur tatsächlichen Einziehung auch berechtigt ist, unter den sonst gegebenen gesetzlichen Voraussetzungen das Kündigungsrecht gegenüber dem Gefolgsmann auszuüben. Ausdrücklich sagt jedoch das Reichs arbeitsgericht in diesem Zusammenhang: „Dabei wird es ihm (dem Unternehmer) aber die Fürsorgepflicht und der Gemeinschaftsgedanke wie auch das nationale Pflichtbewußtsein gebieten, in der Zeit von der Zustellung des Einberufungsbefehls bis zum Tage der Gestellung nicht eine nicht ^notwendige Kündigung des Gefolgschaftsmitgliedes aus zusprechen.“ Andererseits muß, wie das Urteil erklärt, dem Unter nehmer die Möglichkeit gegeben werden, bis zum Tage der Gestellung z. B. aus wichtigem Grunde zu kündigen und ein nach den gegebenen Umständen nicht mehr aufrecht zu erhaltendes Arbeitsverhältnis auch noch in dieser Zeit zur Auflösung zu bringen. Auch nach der Klar stellung des genauen Termins, von dem ab der besondere Arbcitsplatz- schutz für die Einberufenen wirksam wird, wird jedoch praktisch an dem weitgehenden Schutz vor Kündigungen, wie er auf jeden Fall ■ ■■ i■ i i i i i i ■ ui
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