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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 26 (27. Juni 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gruß aus dem Felde
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- ArtikelKulturarbeit am Handwerk 215
- ArtikelZeugen handwerklicher Kunst 216
- ArtikelDie Entwicklung einer bodenständigen Uhrmacherkunst in Indien 216
- ArtikelDer Kassebestand muß stimmen 217
- ArtikelDie Acht-Tage-Uhr 219
- ArtikelDie schöne Uhr im handwerklich schönen Raum 220
- ArtikelNeuerung an einer Sonnenuhr 221
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 221
- ArtikelGruß aus dem Felde 222
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 222
- ArtikelFirmennachrichten 223
- ArtikelPersönliches 223
- ArtikelInnungsnachrichten 224
- ArtikelBuchbesprechung 224
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 224
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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222 Welcher Uhrmacher führt dieses Reparaturzeichen? Für wen wurde die Damenuhr repariert? Die Arbeit kann bis 1920 zurückliegen. Es handelt sich um eine güldene Damen-Zylinder-Remontoire-Uhr mit zehn Steinen, altes Mo dell, auf der Innenseite die Nr. 393 920 und das Fabrikzeichen „Metal“. Das Reparaturzeichen befindet sich auf der Innenseite des äußeren Deckels unterhalb des Scharniers. Mitteilungen an die Kriminalpolizei Leipzig zu Kr. R. 1326/41. Postanweisungs- und Postscheckverkehr mit den besetzten Gebieten Kärntens untl der Krain Die Deutsche Reichspost hat den Postanweisungs-, den Postscheck- und den Postreisescheckdienst mit den besetzten Gebieten Kärntens und der Krain in Rcichsmarkwährung nach den innerdeutschen Vor schriften eingeführt. ,Bauhilfe“ der DA F. In das Handelsregister des Amtsgerichts Merlin ist die „Bauhilte“ der Deutschen Arbeitsfront für den sozialen Wohnungsbau eingetragen worden. Die Gesellschaft hat die Aufgabe, den sozialen Wohnungsbau auf dem Gebiete der Bauwirtschaft nach Weisung des Reichskommissars für den sozialen Wohnungsbau zu fordern, und zwar insbesondere durch Beschaffung und Bereitstellung der für die Durchführung des W'ohnungsbauprogramms benötigten Baustoffe, Baugeräte, Bau maschinen, Transportmittel und Baracken sowie durch Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen für ihren zweckmäßigen Einsatz. Die Tätigkeit der Gesellschaft kann sich ferner auf die Organisation und den Einsatz von Bau- und Transportkolonnen erstrecken. Diese Gegenstände und Einrichtungen sollen nur den für den sozialen Woh nungsbau zugelassenen Trägern und anderen Beteiligten, und zwar nur zur Verwendung für Bauvorhaben des sozialen Wohnungsbaues, über lassen werden. Eine Betätigung als Bauunternehmer und die Herstellung von Baustoffen für eigene Rechnung ist ausgeschlossen. Das Stamm kapital beträgt 5 Mill. Jl)l. Der Gescllschaftsvertrag ist am 18. April 1941 abgeschlossen. Zu Geschäftsführern sind bestellt: Stadtrat Hans Schönbein, Berlin, und NSKK.-Gruppenführer Martin Wisch, Berlin. Zum Urlaub des dienstverpflichteten Handwerkers Die Dienstpflicht-Durchführungsanordnung vom 2. März 1939 be stimmt in ihrem § 13, daß bei Dienstverpflichteten die Zeit der Be triebszugehörigkeit in der Arbeitsstelle, die den Dienstverpflichteten abgibt, auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit in der neuen Arbeits- (jntfi aus. dem Cf elde Beruhkamerad Fleischhauer, Halle (Saale), dessen Betrieb zum zweiten Male im Leistungskampf der deutschen Betriebe ausgezeichnet wurde, grüßt alle Berufskameraden und gibt die Versicherung, daß er nach wie vor auch im Kriege lebhaft an der Entwicklung des Uhrmacherhandwerks beteiligt ist. Lobend erkennt er an, daß ihn die „Uhrmacherkunst" nie ver lassen hat und er sich gerade bei der Wehrmacht an Hand dieser wertvollen Fachzeitung über das Gesamtgeschehen unseres Hand werks bestens und umfassend unterrichten kann. Solche Urteile bekannter Berufskameraden beweisen immer wieder, daß die .Uhrmacherkunst" ihre Aufgaben zur vollen Zu friedenheit der verschiedensten Leser-Interessen erfüllt. V. moralisch schon mit der Aushändigung des Einberufungsbefehls ein setzt, nichts geändert. Denn, so erklärt das E rteil weiter, „etwaigen Mißbräuchen in der Ausübung des Kündigungsrechts in jener Zwischen zeit entgegenzutreten, ist im gegebenen Palle Sache der Rechtsprechung, soweit die Kündigung nicht schon an der notwendigen Zustimmung des Arbeitsamtes scheitert.“ stelle angerechnet wird, wenn Ansprüche nach der geltenden Tarif- Betriebs- oder Dienstordnung von der Dauer der Betriebszugchörigk tlt ' abhängen. Soweit es sich um die Dienstverpflichtung von Gefolgschaft*, mitgliedern handelte, war die Anwendung dieser Vorschrift klar. H,. klarheiten bestanden jedoch hinsichtlich der Auswirkung des § 13 ,j er Dienstpflicht-Durchführungsanordnung auf solche Dienstverpflichtete die bisher selbständig waren. Durch eine enge Auslegung dieser Vor- schrift ergaben sich für solche Dienstverpflichtete Härten. Daher hat der Reichsarbeitsministcr durch einen Erlaß vom 29. April bestimmt daß in sinngemäßer Anwendung der Vorschrift bei Dienstverpflichteten die bisher eine selbständige Tätigkeit ausgeübt haben, die Zeit ihrer letzten Tätigkeit auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit in der neuen Arbeitsstelle anzurechnen ist. Der Reichsarbeitsminister gibt hierzu folgendes Beispiel: „Ist also z. B. ein selbständiger Handwerksmeister, der seit zehn Jahren einen eigenen Betrieb gehabt hat, für einen Rüstungsbetrieb dienstverpflichtet worden, so ist ihm der Urlaub im ersten Jahr der Dienstverpflichtung in der Höhe zu erteilen, der einem Gefolgschafts mitglied mit zehnjähriger Betriebszugehörigkeit zusteht. Die Anrech nung seiner früheren Tätigkeit auf die W'artezeit für den Erwerb des Urlaubsanspruchs im laufenden Urlaubsjahr erfolgt nach § 13 Satz 2 der Dienstpflicht-Durchführungsanordnung in der Passung der Zweiten Anderungsanordnung vom 12. Dezember 1940 (RGBl. I, S. 1586) aller dings erst, wenn die Beschäftigung in dem Dienstpflichtbetrieb zwei Monate gedauert hat. Ist nach der für den Rüstungsbetrieb geltenden Urlaubsregelung die Wartezeit auf sechs Monate bemessen und das Ur laubsjahr das Kalenderjahr, so kann hiernach der Handwerksmeister, auch wenn er erst am 1. Oktober dienstverpflichtet ist, Urlaubs ansprüche noch im laufenden Urlaubsjahr geltend machen, sofern nicht bereits in seinem bisherigen Betrieb in dem betreffenden Jahr Ui laub genommen hat.“ ietr«: Ul kauf v Cii diese:/ halts s find g ,A g-! Handel Kriegsgewin n Der Reichskommissar für die Preisbildung sprach in Köln auch über das Problem des Kriegsgewinnes im Handel. Er führte hierzu aus „Pür den Handel wurde endgültig als Vergleichsjahr das Jahr 19.38 bestimmt. Für Einzelhändler, deren steuerpflichtiges Ein kommen aus dem Handel 6000 .'/?)/ nieht übersteigt, wurde die Befreiung von der Pflicht zur Abführung eines Kriegsgewinnes angeordnet. Bei der Ermittlung des Kriegsgewinncs ist bekanntlich vom Steuergewinn auszugehen. Es ist festgelegt worden, daß in Per sonaluntcrnchmen (Einzelkaufmann, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) der Unternehmerlohn vom Steuer gewinn abgesetzt werden darf.“ vielt ß i tut it ttq&av uh atuly- Qlaeliiiehttvi Verantwortlich: Assessor Hans Natorp, Berlin W lief r.: Beiträge zum Reichsinnungsverband Uhrmacher des Warthelandes haben uns um Zustellung des Vcr anlagungsbescheidcs gebeten. W ir machen darauf aufmerksam, daß der Rcichsinnungsverbantl keine unmittelbaren Veranlagungsbescheide an die einzelnen Uhr machcr herausgibt. Die Uhrmacher haben Innungs- und l landwerkskammerbeiträge zu zahlen und erhalten die entsprechenden Veranlagungsbescheide von den Kreishandwerkerschaften bzw. IIandWerkskammern" Betr.: Betriebswirtschaftliche Lehrgänge tles Reichsinnungr verbandes des Uhrmacherhandwerks im Reichsftau Wartheland Auf Grund mehrerer Anfragen geben wir nochmals die genauen Termine für die betriebswirtschaftlichen Lehrgänge d es Reichsinnung>- verbandes des Uhrmacherhandwerks im Gau W artlieland bekannt: I’oscn-La n d : Tagcslehrgang vom 15. bis 17. Juli (3 Tage), 8—12 Uhr, 14—18 Uhr Poscn-Stadt: Abendlehrgang vom 19. bis 23. Juli, und zwar am 19. Juli 18—22 l’hr, am 20. Juli Tagesunterricht (Sonntag), 9—13 Uhr 15—19 Uhr, vom 21. bis 23. Juli 18—22 Uhr. L i t z m a n n s t a d t : Tageslehrgang vom 19. bis 21. Juli täglich von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr.
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