Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (18. Juli 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Firmennachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Persönliches
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sie fragen / Wir antworten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Astronomische Uhr in Münster in Westfalen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Abbildung
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- ArtikelMeinem Freund Waldemar Popitz zum Gedenken 245
- ArtikelWo ist Reparatur-Nr. 2217? 246
- ArtikelLorenz Beha, ein Altmeister der Schwarzwälder Uhrmacherkunst, † 247
- ArtikelIch fertige einen Zeigeramboß an 248
- ArtikelNeue Patente der Uhrentechnik 249
- BeilageSteuer und Recht (4. Jahrgang, Folge 7) 17
- ArtikelFür die Werkstatt 251
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 251
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 251
- ArtikelFirmennachrichten 251
- ArtikelPersönliches 252
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 252
- AbbildungAstronomische Uhr in Münster in Westfalen 252
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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252 UHRMACHERKUNST Locle (Kanton Neuenburg). Fabriques des montres Zenith S. A. des Verwaltungsrates wurde Edgar Nicolet in La-Chaux-de-Fonds, und Hans Soldan wurde Präsident des Verwaltungsrates, zum Vizepräsident wurde er nannt: Jacques Nardin. Lausanne (Kanton Waadt). Journal Suisse d’Horlogerie et de Bijouterie, S. A. Das Aktienkapital beträgt nunmehr 50 000 Fr. Landskron (Sud.). (Neue handelsgericlitliclie Eintragung.) Erich Schwab, Uhrengroßhandlung. Posen. (Neue handelsgerichtliche Eintragung.) Rudolf Althoff, Martin straße 45 a, Uhren- und Juweliergeschäft. München. Karl Schantz, Uhrenhandlung, Ganghoferstraße 48/111. Karl Schantz ist als Inhaber gelöscht, nunmehrige Inhaberin ist Margaretha Schantz, Kaufmannswitwe. Berlin N 58. Justus Faßmann, Herrenschmuck- und Lederwaren - Groß handel, Schönhauser Allee 164. Die Gesellschaft ist aufgelöst, Erich Genth ist nunmehr Alleininhaber. Einzelprokura erhielt: Reinliold Sadilek, Berlin. Pforzheim. Die Goldwarenfabrik und Großhandlung Abrecht & Keppler, Inhaber E. Köhler, konnte ihr 50 jähriges Jubiläum feiern. Photo - Archiv: Dr. Leo Koszella Astronomische Uhr in Münster in Westfalen Sie (iiujen /10it antiomten Kostenlose r Auskunttsdienst der .Uhrmacherkunst" Augsburg. Herr Josef Baumüller, Abteilungsmeister bei der Firma J. N. Eberle & Cie., AG., konnte sein 50 jähriges Arbeitsjubiläum feiern. Berlin. In der Firma Kienzle-Uhrenfabriken AG. feierte Gottfried Schauer am 10. Juli das 25 jährige Arbeitsjubiläum. Albert Link begeht am 23. Juli das 40 jährige Arbeitsjubiläum. Furtwangen. Die schon zwei bis vier Jahrzehnte an der L T hrmacherschule in Furtwangen, Staatliche Meisterschule für das Uhrmacherhandwerk und Fach schule für Feinwerktechnik, tätigen Fachlehrer Edwin K l r n e r . Albert Metzger und Emil Sanberger wurden vom Badischen Herrn Minister präsidenten zu Fachschuloberlehrern befördert. Die Ernennungen dieser hoch verdienten Lehrkräfte bedeuten neben der Bestätigung ihrer Verdienste gleich zeitig eine Anerkennung der Leistungen der Furtwanger Fachschule. Schramberg. Ihr 25 jähriges Dienstjubiläum in der Betriebsgemeinschaft Junghans feierten: Schreibgehilfin Margarethe Rometsch, Werkmeister Karl Gresser und Stanzer Karl Spinner. Todestafel: Frankfurt a. M. Seniorchef der Firma Ludwig & Fries G. m. b. H., Uhren furnituren, Roßmarkt 15. Herr Carl Greulich ist verstorben. Heepen i. Westf. Uhrmachermeister und Optiker Wilhelm Mormann ist ge storben. Hamburg-Ohlsdorf. Gestorben ist Uhrmacher Alfred Kawetzki. Zeugen handwerklicher K u n s f Alle Anfragen werden brieflich beantwortet; nur die Fällt «o« besonderem allgemeinem Interesse werden hier veröffentlich 7987. Wir haben ein Kind angenommen, das später eventuell adop. tiert werden soll. Steht mir nun bei der Einkommensteuer Kinder ermäßigung zu? H. O. in T. Antwort 7987. Für Kinder, die nicht aus der Ehe hervorgegangen und die auch nicht mit dem Pflichtigen oder seiner Ehefrau verwandt sind, gibt es Kinderermäßigung nur dann, wenn es sich um ein Pflegekindschaftsver hältnis handelt. Ein solches liegt nach den Einkommeusteuerrichtlinien vor, wenn das Pflegekind im Haushalt der Pllegeeltern seine Heimat hat. Die Über nahme der geldlichen Fürsorge für das Kind genügt für sich allein nicht Die von den Jugendämtern in Pflegestellen untergebrachten Pflegekinder im Sinne des Reichs-Jugendwohlfahrtsgesetzes sind Pflegekinder im Sinne de« Einkommensteuergesetzes in der Regel nur, wenn sie mit Aussicht auf An nahme an Kindes Statt oder dauernd in unentgeltliche Pflege genommen werden. Sobald das Kind adoptiert ist, erhalten Sie ohne jede Einschränkung die Kinderermäßigung. 7988. Muß ich der erkrankten Hausgehilfin Lohn bezahlen? L. N. in F. Antwort 7988. Eine Hausgehilfin hat nach § 616 BGB. während ihrer Erkrankung Anspruch auf Lohnzahlung, sofern sie nur für eine „Verhältnis mäßig nicht erhebliche Zeit“ an der Dienstleistung verhindert ist. Im all gemeinen wird hierunter bei Hausangestellten eine Frist von 2 (höchstens 3) Wochen verstanden. Im Streitfall entscheidet richterliches Ermessen unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des jeweiligen Falles. 7989. Im Jahre 1940 gehörte ich sechs Monate der Wehrmacht an. Während dieser Zeit war mein Geschäft geschlossen. Jetzt schickt mir die Gemeindekasse eine Gewerbesteueranforderung. Wie verhält es sich hiermit? K. W. in W. Antwort 7989. Solange der Betrieb wegen Ihrer Einberufung zum Wehr dienst geschlossen war, ruht gemäß dem Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 20. Dezember 1939 (L 1494 — 16 III) die Gewerbesteuerpflicht. Erst vom Beginn des Monats, der auf die Wiedereröffnung folgt, setzt die Ge werbesteuer neu ein. Es ist aber nicht der alte Gewerbesteuersatz weiter zuzahlen, und es gilt auch nicht mehr der letztjährige Gewerbeertrag als Be rechnungsgrundlage, sondern die neue Gewerbesteuer muß nach dem voraus- sichtlichen ersten Jahresergebnis nach der Wiedereröffnung geschätzt werden. Wir empfehlen Ihnen dementsprechend, den Steueranforderungsbescheid der Gemeinde sehr eingehend zu prüfen, ob er diesen Vorschriften entspricht. Sollte das nicht der Fall sein, müssen Sie reklamieren. 7990. Bin ich verpflichtet, Bruchgold, das mir die Kunden zur Her stellung von Trauringen übergeben, in das Goldankaufsbuch und in das Goldüberwachungsbuch einzutragen? W. B. in D. Antwort 7990. Wenn Sie das Bruchgold von den Kunden lediglich mr Verarbeitung annehmen, es also nicht erwerben (d. h. auch keine Zahlung da für leisten), und es unter den gleichen Voraussetzungen an die Trauringfabrik weitergeben, bedarf es einer Eintragung in das Altgoldankaufsbuch sowie ia das Goldüberwachungsbuch nicht, weil Sie in diesem Fall nicht Eigentümer des Bruchgoldes werden. Die vorgeschilderte Geschäftsabwicklung muß aber auch nach außen hin in Erscheinung treten. Sie dürfen dementsprechend dea Kunden nur den Preis für die Herstellung der Trauringe (Fassonpreis) be rechnen und nicht etwa den üblichen Verkaufspreis unter Abzug des Gegen- wertes für das angelieferte Bruchgold verlangen. Aus einer derartigen Hand habung müßte nämlich auf einen Ankauf des Altgoldes und einen Verkauf der neuen Ringe geschlossen werden, was die übliche Pflicht zur Vornahme der Eintragungen in das Ankaufsbuch und in das Goldüberwachungsbuch auslösea würde. In der gleichen Weise, wie Sie dem Kunden gegenüber handeln, muß aueb der Fabrikant verfahren. 7991. Ich habe Gelegenheit, ein zweites Geschäft am Orte w kaufen. Kann ich beide Betriebe getrennt nebeneinander führen? Be steht die Möglichkeit, eines der Geschäfte aufzugeben? P. M. in F. Antwort 7991. Betreibt ein Steuerpflichtiger mehrere Geschäfte der gleichen Branche, so liegt nach den Bestimmungen des GewerbesteuergesetK* ein einheitlicher Gewerbebetrieb vor, d. h. eines der Geschäfte gilt als Haupt geschäft und die anderen sind als Filialen zu behandeln. Hieran ändert sieb auch nichts dadurch, daß die Geschäfte vielleicht unter verschiedener Finnen- bezeichnung laufen. Gegen eine getrennte Buchführung für jedes der Geschäfte bestehen kern» Bedenken. Es muß nur am Jahresschluß bei Einreichung der Steuererklärung der Gewinn aller Betriebe zusammengerechnet werden. Ob die Möglichkeit gegeben ist, eines der Geschäfte zu schließen, häuft von den örtlichen Verhältnissen ab. Hierüber entscheidet die zuständige Poll» 1 ' behörde. Gegebenenfalls müssen Sie sich an diese mit einem entsprechen« 11 Antrag wenden. Verantwortlich für den Textteil: Hauptschriftleiter Bernhard Dierieä Uhrmachermeister, Berlin W8 — Hauptgeschäftsstelle: Halle (Saale), Muja weg 19 — Verlags- und Anzeigenleitung Hans Knapp, Halle (Sa» 1 ' 1 — PI. 4 — Druck und Verlag von Wilhelm Knapp, Halle (Saale)
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