Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (25. Juli 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uhrmacherinnung Berlin
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Persönliches
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sie fragen / Wir antworten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- ArtikelDer Duce grüßt das Handwerk der Achse 253
- ArtikelZeugen handwerklicher Kunst 254
- Artikel"Ich lebte unter Bolschewisten . . ." 255
- ArtikelUhren-Anekdoten 256
- ArtikelNeue Patente der Uhrentechnik 257
- ArtikelAbführung des Kriegsgewinns im Bereich des Handels 257
- ArtikelUhrmacherinnung Berlin 258
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 258
- ArtikelInnungsnachrichten 258
- ArtikelPersönliches 258
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 258
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
UHRMACHERKU N $ j Ulirmaclieriiiniing Berlin Berlin C 2, den La Juli 1941. Wallstraße 68, 1. B e t r i f f t : G e h i 1 f e n p r ü f u n g. Die Lehrlinge die im Herbst ihre Lehrzeit beenden, haben ihren Antrag bis zum ’ld. August 1941 bei deI i 1 Uhr ™?!‘" , ™f ,n ^ ul ®Yu„g Berlin C 2, Wallstraße 68, I., einzureichen. Dem Antrag aut Zulassung zur Gehiltenprüfung sind beizufügen: 1. ein selbstgeschriebener Lebenslauf mit einer Erklärung über die arische Abstammung, 2. der Lehrvertrag oder die Lehranzeige, 3 das vorläufige, vom Lehrherrn auszustellende Lehrzeugms, 4 die vorhandenen Zwischenprüfungszeugnisse, 5. Berufsschulzeugnisse, Zeugnisse von Lehrgängen usw., 6. die Prüfungsgebühren von 8 31)1, 7. die Werkgebühren von 14 31)1. W&eJumehau de* „dl” -JCuml 33g Lehrlinge ohne Ausnahme. Die sofortige Anmeldung zur Berufssehu geschieht durch den Lehrmeister. Das Jugendschutzgesetz muß , m fo trieb ausgehängt sein, ebenso die in § 23 des Jugendschutzgesetz bezeichneten Aushänge und Verzeichnisse. Der Lehrmeister ist * pflichtet, seinem Lehrling die durch den Chef der Z.v.lyerwaltung , Elsaß im Monat April 1941 verordneten Erziehungsbeihilfen zu g währen. .. Der Lehrvertrag ist vierfach und, sofern eine Behörde (Vormund schaftsgericht) mit beteiligt ist, fünffach auszufertigen und über die z,J ständige Innung bzw. Kreishandwerkerschaf der Handwerkskan®, innerhalb 6 Wochen nach Einstellung vorzulegen. Es empfiehlt sic den Lehrvertrag zwecks Befreiung von den Beitragen zur Arbeitslose Versicherung vor Beginn der Lehre abzuschließen. Mit der Vorlage d Lehrvertrages ist eine vorgedruckte Lehrlingsanmeldung sowie die Z weisungskarte des Arbeitsamtes einzureichen. Gleichzeitig ist die Ei„ schreibegebühr in Höhe von 3 31)1 durch^ den Lehrherrn an die k» der Handwerkskammer zu überweisen. Für Lehrverhaltmsse zwische- Eltern und Kindern genügt die vorgedruckte Lehrlingsanmeldung. Auskunft erteilen die Obermeister der Innungen bzw. die Krei, handwerkerschaften. Lehrvertragsformulare sind durch die Kreishand werkerschaften bzw. Verwaltungsgemeinschaften zu beziehen. Unn uh f/J n a cditiehten Beschränkung im Postdienst nach Rumänien Im Postdienst nach Rumänien sind zur Zeit von der Beförderung gewöhnliche Briefe, eingeschriebene Pnvatbnete, Warenproben Päckchen, Wertbriefe und Wertpakete ausgeschlossen. Demnach sind nur zugclassen: einfache Postkarten und Drucksachen (jedoch keine Besuchskarten), Einschreibebriefe mit Akten und Aktenabschriften ohne persönliche Mitteilungen und Einschreibebriete von Handels- und Industrieunternehmungen, die keine persönlichen Mitteilungen ent halten. Zugelassen sind ferner Postpakete ohne W ertangabe und 1 ost- anweisungen. Die rumänische Post haftet nicht mehr tur die Post sendungen. Dienstsendungen von Behörden und Diplomatensendungen unterliegen keinerlei Beschränkungen. Die Anschritten der lost- Sendungen und die Schriftstücke dürfen nur in deutscher, französischer, ( italienischer und rumänischer Sprache abgefaßt werden. Bromberg. (Uhrmacherinnung.) Vom 6. bis 8. Juli fand in Bromberg <l, betriebswirtschaftliche Lehrgang statt, der von dem Leiter der Berufsforder^ des Reiclisinnu n gsverbandes, Herrn Ebeling, geleitet wurde. Bezirks,nnun* feister und Obermeister Neufert, Bromberg, eroffnete den Kursus und begrufil ieTeilnehmer. Es waren 45 Berufskameraden, die hierzu erschienen wir Der Kursus selbst war für alle Teilnehmer sehr lehrreich und brachte in - Buchführung des Beiehsinnungsverbandes die Grundlagen lur e.ne gerrt Preisgestaltung und ordentliche Geschäftsführung. Die Handwerkskammer Straßburg gibt bekannt: Verordnung über die Verleihung der Befugnis zur Anleitung von Lehr lingen im Handwerk im Elsaß vom 6. Juni 1941 Zur Regelung der Verleihung der Befugnis zur Anleitung von Lehr lingen wird verordnet, was folgt: § 1 Die widerrufliche Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen im Hand werk wird von der Handwerkskammer verliehen. § 2 Gegen die Entscheidung der Handwerkskammer ist innerhalb von zwei Wochen die Beschwerde an den Chef der Zivil Verwaltung —■ Finanz- und Wirtschaftsabteilung — zulässig. § 3 Mit der Durchführung dieser Verordnung wird die I landwerks- kammer betraut. Straßburg, den 6. Juni 1941. Der Chef der Z i v i 1 v er w a 1 t u n g im Elsa ß. Finanz- und Wirtschaftsabteilung: Köhler. Der neue Lehrvertrag der Handwerkskammer Straßburg In Durchführung der Verordnung des Chefs der Zivilverwaltung — Abteilung Erziehung, Unterricht und Volksbildung — über die Be rufsausbildungsordnung und das Prüfungswesen im Handwerk vom 24. März 1941 gelangt mit dem heutigen Tage der den veränderten politischen Verhältnissen angepaßte neue Lehrvertrag der Handwerks kammer Straßburg zur Ausgabe. Der neue Lehrvertrag unterscheidet sich in seiner jetzigen Fassung im wesentlichen von dem bisherigen durch gesetzliche Bestimmungen, die den Charakter des Lehrverhältnisses als Erziehungs- und Ausbil dungsverhältnis zwischen Lehrherrn und Lehrling besonders unter streichen. Von diesen für den elsässischcn Handwerker größtenteils neuen Bestimmungen seien die wichtigsten hier kurz zussammengefaßt: Die Einstellung von Lehrlingen erfolgt nur noch mit Zustimmung des Arbeitsamtes. Jeder Lehrmeister und jeder Lehrling muß die fach lichen Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswescns besitzen. Sie wer den von der zuständigen Innung ausgegeben. Das Werkstattwochen buch, das ebenfalls bei der Innung erhältlich ist, muß jeder Lehrling unter der Aufsicht des Lehrmeisters von Beginn der Lehrzeit an führen. Ferner muß der Lehrmeister dafür sorgen, daß sein Lehrling sofort nach Einstellung ein Arbeitsbuch erhält. Dasselbe ist beim zuständigen Ar beitsamt zu beantragen. Die Berufsschulpflicht besteht heute für alle Schwarzenberg i. Sa. Uhrmachermeister Georg Gebhardt und Gattin könnt am 21. Juli das Fest der goldenen Hochzeit begehen. Todestafel: Ebstorf. Bei den Kümpfen in Bußland starb den HeldentodI unser lieber rufskamerad, der Uhrmachermeister Heinrich Jaacks aus (. elJe 11111 Al :iü Jahren. Die Uhrmacherinnung Uelzen wird sein Andenken zu wahren Sie ßaqeii /1/0ix. auf 10orten K o s f e n Io s e r Au skunftsdien st der .Uhrmacherkunst’ All« Anfragen werden brieflich beantwortet; nur die betonderem allgemeinem Intereise werden hier veröfftnt&l 7992. Ich möchte das Uhren- und Goldwarengeschäft mit R«| raturwerkstatt meines Schwiegervaters übernehmen. Von beru ich Kaufmann. Welche Voraussetzungen sind hierfür no ™p jjj ß Antwort 7-192. Die Übernahme eines Handwerksbetriebes ist nur* ienigen gestattet, der entweder den Meistertitel nachweis odei der_aut ^ der Übergangsbestimmungen-der Dritten Handwerk sv o 1 o 1 d 1 im 1 h oller ,| bat. ohne Meistertitel einen l hrmarherbetrieb selbständig durch A* das Beeilt zur Führung eines selbständigen l hrmache 1 btJ 1 lebe b nahmegeiielimigung der Handwerkskammer erteilt wird^ D e berganp Hingen der Dritten Handwerksverordnung retten auf s e r1.cht zu,Aia Erlaß der Verordnung nicht selbständiger Uhrmacher wa ei,1. E'M A bewilligung der Handwerkskammer wird nur, wie schön «Ue Bezeich in ganz besonderen Ansnalimetüllen gegeben, und zwar 11 n gind Fachleute, die schon sehr lange 111der Lhrmaclierei r e "„ nde ren weit wir von hier aus übersehen können, gibt es lui Sie kl 1 «^ als den Meistertitel zu erwerben. Die Erlangung desselben in kurz durch Umschulung) ist nicht möglich. Der Meistertitel kanu “U “ ‘ | en pru: müßigem Weg erlangt werden, und zwar ist Voraussetzungml.e Leselieni^,, und mehrere Jahre praktische Tätigkeit als l hi machergese .. , UK1 Prüfung kann aber wiederum nur abgelegt werden, wenn eine orunuu* Lehrzeit nachgewiesen wird. , Der Weg, an den Sie noch gedacht haben. A. h. l lie übe . , ‘ I t ‘® '’fter *• schüfls durch Einstellung eines Uhrmacdiermeisters ;lU1U [y‘ in litren E r reichen, ist auch nicht gangbar. Nur die Mitwe oder die unm 1 eines Uhrmachermeisters haben das Beeilt, nach dem lode de , ., ere p Betrieb ein Jahr lang ohne weiteres fortzutuhreii1 und dann die wen i'ühruiiK durch die Einstellung? eines Meisters als Betriebsleitei Des weiteren ist die Übernahme des reinen Verkaufsgeschafts,«1» Handwerksbetrieb, ebenfalls nicht ohne weiteres zulässig. Die y» gruppe Einzelhandel erteilt eine ('bernahmegenehmigung nur dann, s sieh der vor der Industrie- und Handelskammer abzulegenden 1 acli- u kundepriifung mit Erfolg unterzogen haben. Verantwortlich für den Textteil: Hauptschriftleiter B e r n h a r d D 1 Uhrmachermeister, Berlin W 8 — Hauptgeschäftsstelle: Halle t (Si* weg 19 — Verlags- und Anzeigenleituug Hans knapp, — PI. 4 — Druck und Verlag von Wilhelm Knapp, Halle
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder