Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (31. Juli 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geschäftsberichte, Gefühle und Tatsachen
- Autor
- Flügel, Hans
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- ArtikelWir danken Dir - Meisterfrau 259
- ArtikelDie Bezirks-Uhrmacherschule Württemberg 260
- ArtikelGeschäftsberichte, Gefühle und Tatsachen 261
- ArtikelReichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks Berlin 262
- ArtikelPreissenkung und Gewinnabschöpfung im Handwerk 263
- ArtikelNeue Patente der Uhrentechnik 266
- ArtikelIrrt die Sonnenuhr? 267
- ArtikelBetriebsferien und Uhrmacher 267
- ArtikelDie Leistungskette 268
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 268
- ArtikelZum 50 jährigen Arbeitsjubiläum von Generaldirektor Paul ... 269
- ArtikelDer Preis der Trauringe 269
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 270
- ArtikelFirmennachrichten 272
- ArtikelPersönliches 272
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 272
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Af- est gen Del ehr weil •heu sek |un£ 66. JAHRGANG / 1941 / N R. 31 261 Geschäftsberichte, Gefühle und Tatsachen I. Der „Beobachter im Uhrenhandel“, das Mitteilungsblatt des Uhren großhandels er erscheint in dem Verlag, der auch die „Uhrmacher kunst“ herausgibt —, veröffentlichte im Juli-Heft 1941 den Geschäfts bericht des Leiters des Uhrengroßhandels, Pg. Eduard Bickel. Es heißt dort unter anderem: »Hierauf berichtete Herr Bickel unter anderem noch folgendes: Der Geschäftsführer des Reichsinnungsverbandes hielt es Ende No vember und Anfang Dezember 1940 für richtig, in der „Uhrmacher kunst“ zwei Artikel zu schreiben, und zwar in der Hauptsache als Antwort auf zwei Aufsätze von Herrn Dr. Heßler im „Beobachter im Uhrenhandel“. Herr Assessor Natorp hat leider in beiden Artikeln den Boden der Sachlichkeit verlassen. Da im zweiten Artikel zu lesen war, daß weitere Aufsätze folgen, mußten wir verhindern, daß noch weiterhin herabsetzende und unsachliche Äußerungen gebraucht und unrichtige Darstellungen gegeben werden. Wir haben deshalb eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Dem Schriftleiter der „Uhr- inacherkunst“ wurde bei' Strafandrohung verboten, Aufsätze des der zeitigen Geschäftsführers des Reichsinnungsverbandes in der „Uhr macherkunst“ zu veröffentlichen, die herabsetzende Redewendungen enthalten. Das Verfahren in der Hauptsache kam nicht zur Durch führung, da der Schriftleiter der „Uhrmacherkunst“ alle unsere An sprüche aus dem Verfügungsverfahren anerkannte. Die Kosten fielen dem Beklagten zur Last. Sie betrugen insgesamt etwa 700 Ml. Abschließend ist noch folgendes zu sagen: Entschuldigungen sind dort nicht angebracht und werden auch nicht erwartet, wo Meinungs verschiedenheiten auf sachlicher Grundlage, wenn auch in scharfer, ja hitziger Weise ausgetragen werden. Entschuldigungen sind aber dort angebracht, wo ein Gericht bestätigt, daß Entgleisungen statt gefunden haben und Ausdrücke gebraucht wurden, die geeignet sind, Personen verächtlich und lächerlich zu machen und sie in ihrer Ehre herabzusetzen.« Hierzu bemerke ich: 1. Die Einstweilige Verfügung der Herren des Uhrengroßhandels (Herr Bickel, Herr Rechtsanwalt Dr. Heßler, Herr Scholze) gegen den Schriftleiter der „Uhrmacherkunst“ erkannte der Schriftleiter auf meine Veranlassung an, weil er nicht der Betroffene im eigentlichen Sinne war und weil der Streit zwischen den Herren des Uhrengroß handels und dem den Artikeln zugrunde liegenden Sachverhalt keine Klarheit geschaffen hätte. 2. Die Einstweilige Verfügung der Herren des Uhrengroßhandels wurde erst anerkannt, nachdem die Rechtsanwälte des Hauptschriftleiters Dierich den Antragstellern am 11. Januar 1941 folgendes geschrieben hatten: »Diese Anerkenntnis wird zur Wahrung des inneren Friedens und unter der Voraussetzung erklärt, daß Sie, nachdem Sie bereits der Einstweiligen Verfügung im „Beobachter im Uhrenhandel“ einen breiten Platz eingeräumt haben, sich einer weiteren Verwertung dieser vorläufig getroffenen Entscheidung enthalten, so daß beiderseitig jede weitere Veröffentlichung in der Presse, in Rundschreiben oder Briefen unterbleibt, die sich mit der Einstweiligen Verfügung befaßt.« Nachdem Herr Rechtsanwalt Dr. Heßler erwidert hatte, daß eine* solche Abrede außerhalb der im gerichtlichen Verfahren abzugebenden Erklärungen getroffen werden könne; nachdem der Verleger Karl Knapp, in dessen Verlag die „Uhr macherkunst“ und der „Beobachter im Uhrenhandel“ erscheinen, mir zugesichert hatte, daß Herr Rechtsanwalt Dr. Heßler jede weitere Ver öffentlichung des Uhrengroßhandels zu den Artikeln des Geschäfts führers des Reichsinnungverbandes im „Beobachter im Uhrenhandel“ unterbinden würde; nachdem der Verleger Karl Knapp, in dessen Verlag die „Uhr macherkunst“ und der „Beobachter im Uhrenhandel“ erscheinen, dem fauptschriftleiter der „Uhrmacherkunst“, Herrn Dierich, am 27. Januar * 41 folgendes geschrieben hatte: »Ich sagte Herrn Flügel zu, daß der „Beobachter“ in keiner NVeise mehr auf den Streitfall eingehen wird. Herr Dr. Heßler hat niir als Schriftleiter des „Beobachters“ zugesagt, daß er nach Be endigung des Prozesses die Angelegenheit ruhen lassen wird. Selbstverständlich ist Voraussetzung, daß auch die „Uhrmacher kunst" ihrerseits in keinem Falle auf die Angelegenheit zurück kommt, und der Zweck meines heutigen Briefes ist es, nochmals darauf hinzuweisen, daß diese Vereinbarung eine gegenseitige ist.« Ich stelle fest, daß der Reichsinnungsverband des Uhrmacher handwerks und die „Uhrmacherkunst“ sich strikt an diese Abmachung gehalten haben daß aber die Herren des Uhrengroßhandels, die die einstweilige Verfügung erwirkten, die Vereinbarung nicht geachtet 1 c n ö i 1 nn wie schon bemerkt, hatte Herr Rechtsanwalt Dr. Heßler als Schriftleiter des „Beobachters im Uhrenhandel“ die feste Zusicherung gegeben, daß er nach Beendigung des Prozesses die Angelegenheit ruhen lassen würde. Seine Pflicht war es, jedes Wiedereingehen auf diesen Vorfall, auch in der Form der Veröffentlichung des Geschäfts berichtes, zu unterbinden. II. In dem Geschäftsbericht erwähnte der Leiter des Uhrengroßhandels Pg. Eduard Bickel, noch folgendes: „Die Grundlage zur Zusammenarbeit zum Nutzen der betreuten binnen bildet zu allen Zeiten das gegenseitige Vertrauen und das gegenseitige Sichverstehen wollen. Alle formellen Erledigungen von aufgetretenen Differenzen nutzen aber dann nichts und führen nicht zu dem gewünschten Ziel, wenn das gegenseitige Vertrauen nicht da ist. Dies Vertrauen kann aber nur dann wieder einkehren, wenn mündlich und schriftlich getroffene Abreden eingehalten und nicht einfach, wenn es -einem paßt, übergangen oder beiseite ge schoben werden.“ Der enge Zusammenhang mit den oben wiedergegebenen Aus führungen beweist, daß der Reichsinnungsverband und ich als vertrags brüchig hingestellt werden sollen. Ich frage mich, 1. wie dieser Vorwurf in Einklang zu bringen ist mit unserem Ver halten und dem Verhalten der Herren des Uhrengroßhandels in Sachen der Artikel meines Geschäftsführers (vgl. meine Ausführungen zu I); 2. welche Stellung ich beziehen soll, wenn der „Beobachter im LIhrenhandel“ im Juni 1941 folgenden Fall bekannt gibt: Frage: „213. Im Mai 1927 machte ich mich in Z. selbständig (Ver kauf und Reparaturen) und wurde durch die Gemeinde bei der Handwerkskammer angemeldet. Im Februar 1940 zog ich nach hier. Durch meinen Umzug ist es leider versäumt worden, der Handwerkskammer darüber Bescheid zu geben. Dadurch wurde ich gestrichen und durch meine Nachfrage wieder neu eingetragen mit dem Hinweis, daß ich die Meisterprüfung ablegen müßte. Auf Drängen der Hand werkskammer habe ich mich zweimal der Prüfung ohne Er folg unterzogen. Kann dadurch mein Geschäft oder nur die Werkstatt geschlossen werden? Oder kann ich meinen Werkstattbetrieb als Nebenbetrieb bei der Handwerkskammer ummelden? Ich habe einen Umsatz ohne Reparaturen 1938: 11 967 Ml (Reparaturen 932 ‘Ml), 1939: 17 785 ‘Ml (Reparaturen 541 Ml), 1940: 17 420 Ml (Reparaturen 718 Ml). gehabt. Antwort: Wie aus Ihrem Schreiben hervorgeht, liegt Ihr handwerk licher Umsatz innerhalb der Unerheblichkeitsgrenzen, und Ihr Betrieb ist deshalb als ein Einzelhandelsbetrieb mit un erheblichem handwerklichem Nebenbetrieb anzusprechen (vgl. den ausführlichen Aufsatz „Organisationsgesetzgebung und ‘Uhrmacher“ in Heft 9/1940 unserer Zeitschrift, ins besondere S. 8). Solange Ihr handwerklicher Umsatz inner halb dieser Unerheblichkeitsgrenzen bleibt, unterliegen Sie in keiner Weise der handwerklichen Gesetzgebung, sind also vor allem nicht verpflichtet, die Meisterprüfung nachzuholen. Sie können in der Handwerksrolle gelöscht werden und bleiben doch berechtigt, Ihren Betrieb in der bisherigen Weise fortzusetzen.“ Meine Obermeister und Berufskameraden! Der „Beobachter im Uhrenhandel“ rät einem „Uhrmacher“, der zweimal durch die Meister prüfung unseres Handwerks durchgefallen ist, daß er sich nunmehr als Einzelhandelsbetrieb mit unerheblichem handwerklichem Nebenbetrieb behandeln lassen solle. Der „Beobachter im Uhrcnhandel“ bescheinigt dem Uhrmacher, daß er das Handwerk ausüben könne, obwohl der Uhrmacher in der Meisterprüfung ein glatter Versager war. Selbst wenn die Auskunft tatsächlich und rechtlich haltbar wäre, was ich mit Fug und Recht bezweifle, hätte der „Beobachter im Uhrenhandel“ wirk lich alle Veranlassung, von solchen Ratschlägen Abstand zu nehmen, wenn die Herren des Uhrengroßhandels meiner Aufbauarbeit Ver ständnis entgegenbringen würden und mit mir Zusammenarbeiten
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder