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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (31. Juli 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- ArtikelWir danken Dir - Meisterfrau 259
- ArtikelDie Bezirks-Uhrmacherschule Württemberg 260
- ArtikelGeschäftsberichte, Gefühle und Tatsachen 261
- ArtikelReichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks Berlin 262
- ArtikelPreissenkung und Gewinnabschöpfung im Handwerk 263
- ArtikelNeue Patente der Uhrentechnik 266
- ArtikelIrrt die Sonnenuhr? 267
- ArtikelBetriebsferien und Uhrmacher 267
- ArtikelDie Leistungskette 268
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 268
- ArtikelZum 50 jährigen Arbeitsjubiläum von Generaldirektor Paul ... 269
- ArtikelDer Preis der Trauringe 269
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 270
- ArtikelFirmennachrichten 272
- ArtikelPersönliches 272
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 272
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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270 UHRMACHER KU NS f/O&eheniehau. de# ,fld - DCiuu t Die Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers teilt mit: Auf Grund der Verordnung über die verbindliche Einführung von Nonnen, Geschäfts- und Lieferbedingungen sowie von Gute- und Be zeichnungsvorschriften vom 8. September 1939 (RGBl. L S. U45) in Verbindung mit dem Erlaß des Reichswirtschaftsministers vom 3. Juli 194() III B L 16/401 — ordne ich an, was folgt: Hie Bestimmungen meiner Anordnungen vom 23. Juli 1940 (RMBliV S 1869) vom 1 November 1940 (RMBliV., S. 2043), rorn 8 Januar 1941 (RMBUA 7 ., S. 126) und vom 26. Mai 1941 (RMBliV S. 1022) werden mit Wirkung vom 1. Januar 1942 aut die Orden und Ehrenzeichen des \\ eltkriegs erstreckt. Berlin, den 9. Juli 1941. Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers. Dr. Meißner. Die Firma Otto Schicklc, Pforzheim, hat die Genehmigung er halten ihre noch auf Lager befindlichen Erzeugnisse in Orden und Ehrenzeichen des Dritten Reichs durch Vermittlung der Leistungs- gemeinschaft der deutschen Ordcnshersteller, die die Qualitätsprüfung vornehmen wird, in den Handel zu bringen. Die Leistungsgemein schaft hat die Durchführung des Ausverkaufs der Industrie- und Handelskammer Pforzheim übertragen. Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei des Führers hat der Firma Petz & Lorenz in Unterreichenbach (Württemberg) mit so fortiger Wirkung die Herstellung und den Handel mit Orden und Ehrenzeichen, die nach dem 30. Januar 1933 gestiftet sind, sowie deren Verkleinerungen, ebenso die Anfertigung von entsprechenden Stanzen untersagt. Verboten sind der Firma ferner die Anfertigung und der Vertrieb von kombinierten Verkleinerungen, in denen Orden und Ehrenzeichen der vorbezeichneten Art enthalten sind, sowie die An fertigung und der Vertrieb von Ordensschnallen jeder Art, die ganz oder zum Teil Bänder der vorbezeichneten Orden und F,hrenzeichen enthalten. Wer Anfertigungen der genannten Art weiterhin von der Firma Petz & Lorenz bezieht, macht sich strafbar. Die der 1 irma I etz & Lorenz erteilte F/rlaubnis, die bei ihr noch vorhandenen Bestände der vorbezeichneten Art durch Vermittlung der Leistungsgemeinschaft der deutschen Ordenshersteller nach Qualitätsprüfung und Aussonde rung unvorschriftsmäßiger Stücke abzusetzen, mußte vorläufig zurück gezogen werden, nachdem festgestellt wurde, daß die Firma entgegen der ihr mitgeteilten Entscheidung ihren W arenkatalog, der verschiedent lich unvorschriftsmäßige Ware verzeichnet, nach wie vor den Ab nehmerfirmen zusendet. Bevorzugte Güterbeförderung zur Leipziger Herbstmesse Zwischen Reichsbahn und Messeamt ist vereinbart worden, daß alle für die Leipziger Herbstmesse bestimmten Sendungen bevorzugt und beschleunigt werden. FZs handelt sich dabei in erster Linie um Handelswaren, die zum Verkauf während der Herbstmesse be stimmt sind, um mit ihnen den stark erhöhten Bedarf zur Messezeit zu decken. Die deutschen Reichsbahndirektionen werden angewiesen, alle Sendungen, die mit einem, vom Reichsmesseamt abgestempelten Aufklebezettel „Messegut“ versehen und nach der Reichsmessestadt B fjcms-Jooctiitn Sperling t Unser junger Berufskamerad Hans-Joachim Sperling aus Berlin - Spandau ist im Freiheits kampf gegen den bolschewistischen Weltfeind ge fallen. Er widmete sein junges Leben mit seltener Berufsbegeisterung dem Uhrmacherhandwerk und fand durch seinen Eifer auch das Interesse der „Uhrmacherkunst“, die sein vorbildliches Werk statt-Wochenbuch wiedergab. Mit der gleichen kraftvollen, ideellen Einstellung, die er stets gegenüber seinem Handwerk zeigte, kämpfte und fiel er für Großdeutschland und seinen Führer. Die „Uhrmacherkunst“ denkt in Stolz und Treue an diesen jungen Helden. D. Leipzig adressiert sind, unabhängig von etwaigen Gutersperren zunehmen und zu befördern. Natürlich muß nachgewiesen .werden, die bestellten Waren zur Deckung des Messebedarfs notwendig . Ferner wird auch sogenanntes Ausstellergut (d. h. Meßmusti wieder bevorzugt befördert. Hier ist lediglich eine Kennzeichnung „Messegut“ erforderlich, ohne daß es der vom Reichsmesseamt gestempelten Aufklebezettel bedarf. Die Slowakei auf der Reichsmesse Leipzig im Herbst l% Das Wirtschaftsministerium der slowakischen Republik wird läßlich der kommenden Reichsmesse Leipzig im Flerbst 1941, die „ kanntlich vom 31. August bis einschließlich 4. September stattfinde wiederum eine Kollektivausstellung der wichtigsten Exportgütet sein Landes durchführen. Die Ausstellung wird spezialisiert sein auf _ Zeugnisse der Berg- und Vletallindustrie. Der slowakische Wirtschafti minister Dr. Geza Aledricky erklärte in seinem Grußwort an d. Reichsmesseamt, daß sich die Slowakei nach Kriegsende viel stärk, als bis jetzt mit seiner hochentwickelten Metallindustrie in den intt nationalen Warenaustausch einzuschalten beabsichtigt. Slowakin Emaillewaren, Zinkwannen, Milchkannen und die Erzeugnisse seini Kabelindustrie fanden schon zu den vergangenen Reichsmessen Leipzig erhebliche Nachfrage, und diesen wird auch jetzt wieder besondere Interesse der deutschen und ausländischen Einkäuferschi gelten Die Schweiz wächst hinein in die Reichsmesse Leipzig An den Reichsmessen Leipzig im Frühjahr und Herbst 1940 die Schweiz lediglich mit einem Informationsstand teil, in dem Handel auskünfte gegeben wurden. Im Frühjahr 1941 w r urde erstmalig eil Kollektivausstellung veranstaltet. Der Erfolg dieser Veranstaltung) Veranlassung, daß die Schweiz an der Reichsmesse Leipzig im Herb 1941 nunmehr mit einer Kollektivausstellung teilnimmt, die den bish innegehabten Platz um mehr als das Doppelte übersteigt. Die weltbekannte schweizerische Uhrenindustrie wird einen ganten Uhrensalon errichten; in Vitrinen werden auserlesene Gtiid der führenden Uhrenfirmen dem deutschen und ausländischen Sucher angeboten werden. Lohnansprüche bei Ausfall der Arbeitsleistung Auch nach den heute geltenden Rechtsauffassungen steht eine Angestellten oder Arbeiter beim Ausfall der Arbeitsleistung nur du ein Anspruch auf Weiterzahlung des Lohnes oder Gehaltes zu, fa sich ein solcher aus gesetzlichen oder tariflichen Vorschriften, oo aus Bestimmungen einer Betriebsordnung, oder eines Einzelarbai Vertrages herleiten läßt. Von solchen gesetzlichen Vorschriften *" vor allem die Bestimmungen über die Fortzahlung des Gehaltes Krankheitsfällen zu erwähnen, die, sow'eit das Handelsgesetzbuch' greift, einen Gehaltsanspruch auf die Dauer von sechs Wochen w ähren. Das Landesarbeitsgericht Leipzig führt jedoch in einer Entscheide! vom 24. Januar 1941 aus, daß dieser Gehaltsanspruch nur gegeben 1 ' wenn die Arbeitsleistung lediglich infolge der Krankheit oder eines deren unverschuldeten Unglücks unterblieben ist. Dagegen beste der Anspruch nicht, wenn der Handlungsgehilfe gar nicht den V habe, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, die Unterbrechung Arbeitsleistung also entweder überhaupt nicht oder jedenfalls ent zweiter Linie auf die Krankheit zurückzuführen ist. In diesem sammenhang führt die Urteilsbegründung aus, daß auch nach heutigen arbeitsrechtlichen Auffassung Lohn und Gehalt nicht etwa eine Rente anzuschcn sind, die der IJnternehmer auf Grund derb Sorgepflicht zu gewähren hat, sondern als Gegenleistung für vi sprochenc Arbeit. Nachwuchswerbung und Zeitungsinserate Die Zeitungen dürfen nach einer Weisung des Herrn Reichsarbe ministers an den Reichsverband der Deutschen Zeitungsverleger Emü inserate über die Nachwuchswerbung nur aufnehmen, wenn inserierende Firma nachweist, daß das zuständige Arbeitsamt ihr Einstellung von Lehrlingen usw. genehmigt hat. In der Anzeige d Lockangebote (z. B. Zusicherung kostenloser Ausbildung) nicht halten sein. Sammelinserate von Berufsgruppen dürfen von Zeitungen nicht angenommen werden. u. j k‘(I Als. def Riic di< st eil e: hrn| au: eii st cn.;g wäre eine ged he'tf ec nt Wiri nuf sotvt Rtjic deh sohd dtls sorg Lai geza erre bi zi wit vers S.| 3. Irh vfrs fJng scha J ini s. hl n nt k ai eine bä zjile bbti z'eh die ehnj den enp auf tpi ejn< rjioi Hür ijet Ab) Pei ikei 4. "rd »es ’ae Jen % Keine „Postaufträge zur Wechsel-Annahmeeinholung ^ Seit 1876 kann die Post beauftragt werden, im Wege des auftrags zur Annahmeeinholung“ Wechsel dem Bezogenen zur der Annahmeerklärung vorzulegen. Die Inanspruchnahme dieser richtung ist jedoch seit vielen Jahren derartig stark zurückgegw daß ein allgemeines Bedürfnis zu ihrem Weiterbestehen nicht * ne werden kann. Die Deutsche Reichspost hebt daher diesen Dienst# mit Ablauf des Monats Juli 1941 auf. \re Jiei Fül Vei Hn die äls ^Ur |der Spj zur 14.
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