Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 39 (26. September 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer und Recht (4. Jahrgang, Folge 8)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Verfahren bei der Erstattung von Luftschutzaufwendungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- ArtikelDie Gefolgschaft der Arbeit 333
- ArtikelUmgang mit Menschen im Betrieb 334
- ArtikelWer dort war, kennt den Nutzen! 335
- ArtikelAusklang der Reichsmesse Leipzig 1941 336
- BeilageSteuer und Recht (4. Jahrgang, Folge 8) 19
- Artikel40 jähriges Jubiläum 337
- ArtikelNachruf 337
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 337
- ArtikelDie Deutsche Arbeitsfront, Fachamt: Das deutsche Handwerk 337
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 337
- ArtikelTodestafel. 337
- ArtikelFirmennachrichten 338
- ArtikelPersönliches 338
- ArtikelInnungsnachrichten 338
- ArtikelAnzeigen 338
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
II - /II Das Verfahren bei der Erstattung von Luftschutzaufwendungen Nach der Neunten Durchführungsverordnung zum Luft schutzgesetz vom August 1939 waren ursprünglich die Mieter eines Hauses verpflichtet, sich am Ausbau der Luftschutzraume zu beteiligen bzw. die dem Hauseigentümer entstandenen Kosten anteilio mitzutragen. Das hat zu manchen Schwierigkeiten ge führt ” Deshalb wurde in den Zweiten Richtlinien über Art un Umfang des Beitragens bei der Ausführung von behelfsmäßigen I uftschutzräumen und von Brandmauerdurchbruchen an be stehenden Gebäuden bestimmt, daß in Zukunft die Kosten für die Luftschutzräume und Brandmauerdurchbrüche vom Beich er stattet werden. Uber das Erstattungsverfahren gibt der Keichs- minister der Finanzen im „Reichssteuerblatt“ nähere An weisungen. Hieraus ist für die Grundstückseigentümer folgendes wichtig: Umfang der Erstattungen Bauliche und handwerkliche Maßnahmen Es kommen zur Erstattung: Geldliche Aufwendungen: a) für die Herrichtung von Luftschutzräumen, b) für die Beschaffung und Anlage der vorgeschriebenen Beleuchtung und Notbeleuchtung, c) für die Beschaffung und Anlage von Heizeinrichtungen aller Art, mit Ausnahme der nicht fest eingebauten elek trischen Heizöfen und Heizsonnen, d) für die Durchführung von Brandmauerdurchbrüchen. Zu unterscheiden ist, ob die Maßnahmen v o r oder seit dem 1. Oktober 1940 durchgeführt worden sind. Während im letzten Fall die vollen Kosten zur Erstattung gelangen, werden bei den Maßnahmen, die vor dem 1. Oktober 1940 erfolgten, nur die geldlichen Aufwendungen berücksichtigt, die den umlage fähigen Höchstbetrag überstiegen haben. Die Frage, ob die Maßnahmen vor dem 1. Oktober 1940 oder seit dem 1. Oktober 1940 .durchgeführt worden sind, ist nach dem folgenden zu entscheiden: Es können die Maßnahmen in mehreren „einzelnen Herrich tungen“ bestehen. Es können das sein: die Sicherung von Fenster öffnungen, die Schaffung von Notausgängen, die Absteifung der Decken, die Anlage der Beleuchtung, die Anlage der Heizein richtung, die Brandmauerdurchbrüche usw. Die Prüfung, ob die Maßnahmen vor dem 1. Oktober 1940 oder später durchgeführt worden sind, hat sich auf die „einzelne Herrichtung“ zu er strecken. Ist eine solche einzelne Herrichtung zwar vor dem 1. Oktober 1940 begonnen, aber -erst nach dem 30. September 1940 beendet worden, so gilt die einzelne Herrichtung als seit dem 1. Oktober 1940 durchgeführt. Beheizung (Beleuchtung) Auch die Kosten für die Beheizung (gegebenenfalls auch für die Beleuchtung), die seit dem 1. Oktober 1940 entstanden sind, werden auf Antrag erstattet. Wenn der Luftschutzraum elektrisch beheizt wird und ein besonderer Zähler für den Luftschutzraum nicht vorhanden ist, hat der Hauseigentümer die monatlich für die Beheizung des Luftschutzraums aufgewendeten Kosten nach seinen Unterlagen zu ermitteln. Die Kosten werden nur einmal jährlich (Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. September) in einer Summe erstattet. Der diesbezügliche Antrag muß spätestens am 31. Dezember ge stellt sein. Mietminderungen Gerechtfertigte Mietminderungen für die Zeit ab 1. Oktober 1940 werden auf Antrag ebenfalls ersetzt. Die Erstattung er folgt auch nur einmal jährlich in einer Summe, und zwar wie bei den Hcizungs- und Beleuchtungskostcn für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. September. Der diesbezügliche Antrag muß bis zum 31. Dezember gestellt sein. Kleinbeträge Föne F-rstattung erfolgt nur, wenn die geltend gemachten Kosten mehr als 10 .7?W betragen. Ant ragsfristen Die Anträge auf Erstattung für Maßnahmen, die vor dem 1. Oktober 1940 durchgeführt worden sind, sind spätestens am 31. Dezember 1941 zu stellen. Für die Maßnahmen, die seit dem 1. Oktober 1940 ent standen sind, können die Anträge auf. Erstattung jeweilig nach Fertigstellung der einzelnen Herrichtungen cin- gereicht werden. Die Anträge auf Erstattung der Kosten für die Beheizung (gegebenenfalls auch für die Beleuchtung) sowie für Ersatz der Mietminderungen, die in der Zeit vom 1. Oktober 194( bis 30. September 1941 entstanden sind, sind spätestens am 31. Dezember 1941 zu stellen. Antragsstellen Der Antrag ist an das Finanzamt zu richten, in dessen Amts bezirk das Grundstück liegt, für das die Aufwendungen ge macht sind. Inhalt der Anträge Jeder Antrag muß enthalten: a) die Bezeichnung des Grundstücks (nach Straße und Haus nummer), für das die Aufwendungen gemacht worden sind, b) den Namen und die Anschrift des Hauseigentümers 1 , c) die Versicherung des Hauseigentümers, daß seine An gaben richtig sind, d) die Bezeichnung des Bank- oder sonstigen Kontos, auf das der Erstattungsbetrag überwiesen werden soll. Erstreckt sich der Antrag auf eine Reihe von Maßnahmen, so muß eine Zusammenstellung der für die „einzelnen Her richtungen“ entstandenen geldlichen Aufwendungen gemacht werden. Beispiel: Maurerarbeiten für die Sicherung von Fenster öffnungen ........ zusammen . ... ‘Jl)i Zimmererarbeiten für die Absteifung der Decken zusammen .... 'Ji)l Maurerarbeiten für den Durchbruch der Brandmauern zusammen .... 1R)1 Ferner sind die vor und die seit dem 1. Oktober 1940 durchgeführten Arbeiten getrennt zusammenzustellen. Die Arbeiten müssen in quittierten Rechnungen mit Einzel ansätzen aufgeführt sein. Wenn der Hauseigentümer die Erstattung der Kosten für die Beheizung (gegebenenfalls auch für die Beleuchtung) des Luft schutzraums beansprucht, muß der Antrag ergeben, wie er den angesetzten Kostenbetrag ermittelt hat. * Anlagen zum Antrag Jedem Antrag sind die Belege über die angesetzten Kosten (quittierte Rechnungen usw.) beizufügen. Den Anträgen auf Erstattung des nicht umlagefähigen Teils der Kosten für bauliche und handwerkliche Maßnahmen, die vor dem 1. Oktober 1940 durchgeführt worden sind, muß außerdem ein Verzeichnis der Mieter und der leerstehenden sowie der vom Hauseigentümer selbstgenutzten Räume, aus dem sich die Jahresmieten und die Höhe der auf die Mieten umgelegten Kosten ergeben, beigelegt werden. Ferner ist den Anträgen stets eine gutachtliche Äußerung des zuständigen Baubearbeiters des Reichsluftschutzbundes über die Notwendigkeit der Maßnahmen und die Angemessenheit der Kosten beizufügen. Eines derartigen Gutachtens bedarf es nicht, wenn die Kosten für die einzelne Herrichtung bzw. bei Maß nahmen vor dem 1. Oktober 1940 der nicht umlagefähige Teil der Kosten 50 [R)l nicht übersteigt. Bei den Anträgen auf Erstattung von Kosten für die Be heizung (gegebenenfalls auch für die Beleuchtung) der Luftschutz räume, die seit dem 1. Oktober 1940 entstanden sind, ist auf Verlangen des Finanzamtes eine gutachtliche Äußerung des zu ständigen Baubcarbeiters des Reichsluftschutzbundes über den Grund und die Angemessenheit der Kosten beizubringen. Den Anträgen auf Ersatz von Mietminderungen für die Zeit ab 1. Oktober 1940 sind außer den Belegen beizufügen: a) eine gutachtliche Äußerung des zuständigen Baubearbeiters des Reichsluftschutzbundes über Grund und Flöhe der Mictminderung, b) eine Versicherung des Hauseigentümers, daß die her- gegebenen Räume vorher gewerblich oder für Wohnzwecke genutzt worden sind und daß den Nutzungsberechtigten Ersatzräume nicht gestellt werden konnten. Erledigung der Anträge Der Antragsteller erhält eine Mitteilung über den fest- gestellten F.rstattungsbetrag nur dann, wenn das Finanzamt von dem Antrag wesentlich abgewichen und der Antragsteller nicht bereits im Prüfungsverfahren aufgeklärt worden ist. Geht das Finanzamt mit dem Antrag überein, so wird der Erstattungs betrag ohne besondere Mitteilung auf das angegebene Konto überwiesen. 20
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder