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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 40 (3. Oktober 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 40 jähriges Jubiläum von Herrn Prokurist Fritz Barth
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Goldene Hochzeit
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neueröffnung von Einzelhandelsgeschäften im Protektorat nur mit Genehmigung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus dem Protektorat Böhmen und Mähren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- ArtikelNachwuchssorgen des Handwerks 339
- ArtikelNeue Patente der Uhrentechnik 341
- ArtikelLachen um Uhren 343
- ArtikelTrotz Marsch und Staub - immer Humor! 344
- ArtikelBei der Flak im Osten 344
- ArtikelZeugen handwerklicher Kunst 345
- ArtikelUhrmacher- und Goldschmiedehandwerk im deutschen Stadtwahrzeichen 345
- Artikel40 jähriges Jubiläum von Herrn Prokurist Fritz Barth 346
- ArtikelGoldene Hochzeit 346
- ArtikelNeueröffnung von Einzelhandelsgeschäften im Protektorat nur mit ... 346
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 346
- ArtikelTheoretischer Meistervorbereitungskursus 347
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 347
- ArtikelFirmennachrichten 348
- ArtikelPersönliches 348
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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346 UHRMACHERKUNST 40 jähriges Jubiläum von Herrn Prokurist Fritz Barth Herr Barth ist am 23. No vember 1879 in Calmbach an der Enz geboren und hat seine kauf männische Lehre in Calw erfüllt. Danach war er in Freiburg im Breisgau tätig. Nach seiner Mili tärdienstzeit in Stuttgart trat er am 1. Oktober 1901 in die Firma Gebrüder Junghans AG. ein. Im Verlaufe seiner dortigen Tätigkeit war er auch einige Jahre in der Filiale Rottenburg am Neckar tätig. Während des Weltkrieges oblag ihm speziell die Abwicklung der Heeresaufträge. Nach Beendi gung des Krieges wurde ihm am 1. Oktober 1921 die Leitung der deutschen Verkaufsabteilung über tragen unter gleichzeitiger Er nennung zum Prokuristen. Im Verlaufe seiner Tätigkeit ist er wohl der Mehrzahl der deutschen Uhrenfachgeschäfte und deren Inhabern bekannt geworden; darüber hinaus auch fast allen deutschen Uhrcngroßhandlungen und deren Inhabern, die er besonders in den letzten Jahren aus schließlich betreut und bereist hat. Zur Zeit verwendet der Jubilar seine bedeutenden Erfahrungen auf kriegswichtigen Gebieten. Die ..Uhrmacherkunst“ wünscht ihm noch viele erfolgreiche Lebensjahre und hofft, daß ihm auch nach dem Siege ein umfangreiches Wirken zum Nutzen unseres schönen Berufes möglich ist. Aufn.: Privat Goldene Hochzeit Der Mitbegründer der Sächsischen Metallwarenfabrik August Wellner Söhne A G., Peter Paul Gaedt, Aue (Sachse n), begeht mit seiner Gattin Maria, geb. Wellner, am 3. Oktober 1941 das Fest der goldenen Flochzeit. Gaedt war fast 45 Jahre lang erster Leiter der obigen Gesellschaft. Der Jubilar hat sich neben seinen Dienstgeschäften sehr viel in gemeinnützigem Interesse betätigt; unter anderem geschah auch die Gründung des Verbandes deutscher Besteckfabriken auf seine An regung. Dieser Verband hat im heutigen Sinne in langen Friedens jahren eine gut geregelte Marktordnung im Einzelhandel sowohl am deutschen als auch an internationalen Märkten zum Nutzen aller Inter essenten durchgeführt. Als Erster Vorsitzender des Verbandes hat sich Gaedt große Verdienste um die Branche versilberter Bestecke er worben. Neueröffnung von Einzelhandelsgeschäilen im Protektorat nur mil Genehmigung in welchem Umfange die Versorgung der Verbraucher auf den jeweils in Frage kommenden Gebieten durch die vorhandenen Unternehmungen bereits sichergestellt ist. Unter den gegenwärtigen Umstanden muß dabei noch besonders darauf geachtet werden, daß in einer Reihe vor Einzelhandelszwcigen infolge der Umstellungen, die die Kriegswirt 1 r. Warp 711 r VerfÜ0un0 steht als früh»» schaft mit sich bringt, weniger Ware zur Verfügung steht als früher, = n Fällen die Notwendigkeit der Errichtung neuer Be so daß in solchen ruu™ u.v- triebe besonders scharf zu prüfen ist. Im Interesse aller 1 ersonen und Firmen die Verkaufsstellen im Protektorat errichten oder übernehmen wollen'liegt es deshalb, vor Einleitung irgendwelcher Schritte die er forderlichen Anträge zu stellen. Es empfiehlt sich auch, vorher ent sprechende Auskünfte bei den zuständigen Gliederungen der Wirt schaftsgruppe Einzelhandel oder den Handels- und Gewerbekammern einzuholen. Aus dem Protektorat Böhmen und Mähren V o n unserem Sonderberichterstatter aus Prag Rückschau auf die Prager Herbstmustermesse 1941 Nach Schluß dieser Messe am 14. September kann übersichtlic.. festgestellt werden, daß über 500 000 Besucher das Angebot von etwa 2000 Ausstellern besichtigt haben. Der getätigte Absatz muß als un gewöhnlich gut bezeichnet werden. Auslandskäufer kamen aus der Slowakei, Schweden, Dänemark, Holland, Ungarn, Kroatien, Italien und der Schweiz. Somit erbrachte diese Prager Messe wieder den Be weis, daß sie nicht nur eine wichtige Absatzzentrale ist für das Pro tektorat, sondern vor allem auch Mittlerin ist auf wirtschaftlichem Gebiet zwischen dem Reich und dem Protektoratsgebiet. Zur Zollabfertigung ins Protektorat eingeführter Waren Diese Zollabfertigung geschieht jetzt mittels einer sogenannten roten Meldung, wenn dem Einführer die diesbezügliche De Visenbescheinigung für Einfuhr erteilt wurde. Diese Devisen bescheinigung muß aber noch an dem Tage gültig sein, an dem Ware abgefertigt wurde. Ohne Vorlegung der Devisenbescheinigung darf der Einführer nur dann einzuführende Waren zollamtlich ab fertigen lassen, wenn ihm eine ordentliche und noch gültige Devisen bescheinigung bereits ausgestellt wurde, die er aber aus bestimmten Gründen dem abfertigenden Zollamt nicht vorlegen kann, weil sie sieb z. B. bei einem anderen Zollamt, einer Bank od. dgl. befindet. Ware die aus devisenpolitischen Gründen einzuführen verboten ist, darf keinem Falle mit roter Meldung abgefertigt werden. Die Nichtein haltung dieser Bestimmungen wird sowohl als Straftat als auch admini strativ, d. h. durch Ausschluß von der Einfuhr, geahndet Im Protektorat ist durch eine Verordnung des Handelsministers vom 30. Oktober 1940 die Neuerrichtung und Übernahme von Unter nehmungen des Einzelhandels genehmigungspflichtig gemacht worden. Der Inhalt dieser Einzelhandelsschutzverordnung lehnt sich weitgehend an die im Altreich geltenden Bestimmungen des Einzelhandelsschutz gesetzes an. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist auch im Protektorat der Nachweis der Sachkunde und der persönlichen Zu verlässigkeit. Auch hier wird geprüft, ob ein Antrag auf Ncuerrichtung eines Einzelhandelsgeschäfts etwa wegen außergewöhnlicher Über setzung abgelehnt werden muß. Es besteht Anlaß, auf diese Vorschriften hinzuweisen, weil ver schiedentlich im Altreich ansässige Firmen weitgehende Vorbereitungen für die Eröffnung von Verkaufsstellen trafen, so z. B. Mietverträge ab schlossen oder Ladenumbauten vornehmen ließen, ohne vorher die Ge nehmigung der zuständigen Gewerbebehörde einzuholen. Die Entschei dung über einen Antrag kann natürlich nicht dadurch beeinflußt wer den, daß etwa auf die Mittel hingewiesen wird, die durch solche Maß nahmen bereits investiert worden seien, oder auf die Bindungen, die der Antragsteller durch den Abschluß von Verträgen eingegangen ist. Auch die Praxis des Einzelhandelsschutzgesetzes im Altrcich hat in derartigen Fällen keinen Anlaß gesehen, das daraus entstehende Risiko irgendwie zu mildern. Das ist auch ausgeschlossen, weil anderenfalls jederzeit Gesetzumgehungen möglich wären. In die Begutachtung der Anträge nach der Einzelhandelsschutzver ordnung des Protektorats sind auch die bezirklichen Gliederungen der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel im Zentralverband des Handels für Böhmen und Mähren sowie die Handels- und Gewerbekammern ein geschaltet. Diese müssen bei ihren Gutachten natürlich berücksichtigen, Erweiterung des Kreditmarktes im Protektorat L'm die Wirtschaft für die zukünftigen Finanzierungsaufgaben gut auszurüsten, wird der Kreditmarkt durch Übernahme zweier Kredit institutionell, die im übrigen Reichsgebiet ausgebildet sind, aber im Protektorat bisher nicht verwendet wurden, ausgeweitet. Erstens durch Schaffung eines Akzeptmarktes, und fürs zweite soll das In strument der Industrieobligationen anwendungsfähiger macht werden, als cs bisher der Fall war. Es wird ein möglichst weites Feld für die Unterbringung von Kredit beschafft werden und deshalb auch der Ausgestaltung des Kapitalmarktes ein volles Augenmerk zu gewendet und mehr die Unterscheidung des langfristigen Kapital marktes vom Geldmarkt betont werden. Daß der Kapitalmarkt sich auch für die öffentliche Hand bereits als sehr aufnahmefähig gezeigt hat, zeigen die Kreditoperationen der Jahre 1940 und 1941. So stellte der Markt 1940 der öffentlichen Hand 1,5 Milliarden Kr. und im Jahre 1941 bisher schon 1,8 Milliarden Kr. zur Verfügung. Somit hat sich die Zusammenarbeit zwischen der Kreditwirtschaft des Protektorats und der des übrigen Reiches im Laufe der beiden Jahre sehr intensiv staltet und damit der Gesamtwirtschaft des Großdeutschen Reiches gedient. Angleichung an Reichspreise Die Preise aller S e r i e n w a ren, die nach der Verordnung 1451940 und 313 1940 (oder gemäß dieser erlassenen Vorschriften) gC' bildet sind, müssen ab 15. September 1941 an das Niveau der im übrigen Reichsgebiet (bzw. in Schlesien und im Sudetengau) zulässigen Preise für dieselbe Ware, für Ware derselben Sorte oder für vergleich bare Ware angepaßt werden. Es werden also bei Serienerzeugnissen ab 15. September 1941 in allen Absatzstufen immer z weierle- Prcisgrenzcn zu berücksichtigen sein, und zwar die durch die Bestimmung des § 1 gegebene Grenze, d. h. daß der geforderte Pre ,s - der nach der zuständigen Verordnung gebildet wurde, nicht höher isj als der Preis, der nach der gleichen Verordnung zum 1. August l™ gebildet wurde, und daß der Preis zum 1. August 1941 nicht höher ist als der Preis für dieselbe Ware oder M arc gleicher Art oder vergleich bare Ware, der im übrigen Reichsgebiet (bzw. in Schlesien und Hj Sudetenland) zulässig ist. Es kann also der in allen Absatzstufen a 15. September 1941 verlangte Preis in keinem Falle höher sein als der zulässige Preis im angeführten Reichsgebiet. Der Preis vom 1. Augu 5 1941 kann nur dann verlangt werden, wenn er dem zulässigen Reich 5 ' preis gleich ist. In dem Falle, daß der nach der für die betreffen^ Ware geltenden Verordnung errechnete Preis niedriger ist als beio* angeführten Preise, kann nur der nach der Verordnung errechnet' 66 \ —1 Eins Tli wer' Frai kur;
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