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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 42 (17. Oktober 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Für die Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilung der Leistungsgemeinschaft der Deutschen Ordenshersteller
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Möglichkeit einer Unterversicherung bei der Altersversorgung
- Autor
- Hahn, Theodor
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gebrüder Junghans AG., Schramberg
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus dem Protektorat Böhmen und Mähren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- ArtikelWie war es bei den betriebswirtschaftlichen Kursen in den ... 357
- ArtikelMeine Berufskameraden! 358
- ArtikelBericht über den Verlauf der betriebswirtschaftlichen Lehrgänge ... 358
- ArtikelEindrücke vom betriebswirtschaftlichen Lehrgang des ... 358
- ArtikelTechnische Neuerungen an Uhren 359
- ArtikelDie Front berichtet: 359
- ArtikelZeugen handwerklicher Kunst 360
- ArtikelFür die Werkstatt 361
- ArtikelMitteilung der Leistungsgemeinschaft der Deutschen ... 361
- ArtikelDie Möglichkeit einer Unterversicherung bei der Altersversorgung 361
- ArtikelGebrüder Junghans AG., Schramberg 361
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 361
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 362
- ArtikelFirmennachrichten 362
- ArtikelPersönliches 362
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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66. JAHRGANG / 1941 / N R. 42 361 Cfiie die IVetkslxitt Praktisches Zeigerabheben Wer von den Uhrmachern am Werktisch hat nicht schon einmal Kummer beim Abheben der Zeiger, speziell bei kleinen, neuen Arm banduhren mit Metallzifferblättern, gehabt? Ich habe mir da zwei kleine Hilfswerkzeuge erdacht und diese schon jahrelang mit gutem Erfolg im Betrieb angewandt. Ich bog zwei Hebel aus 1 mm starkem Rundstahf und habe die Enden messerartig nach mehrmaligem Ausglühen auf poliertem Amboß breitgeklopft und nach vorn zu mit einemStein schön scharf geschliffen. Die Arbeitsweise ist folgende: 1. Werk wie immer aus dem Gehäuse nehmen. 2. Zifferblattschrauben öffnen. 3. Werk mit Zifferblattseite nach unten auf Arbeitsplatte legen. 4. Je einen von den eben beschriebenen Hebeln zwischen Werk und Zifferblatt in Nähe der Zifferblattfüße schieben. 5. Je einen Hebel zu sich und von sich drücken. 6. Sollte der Minutenzeiger sehr festsitzen, so kommt auch gleich das Viertelrohr mit herunter. In diesem Falle das Zifferblatt mit Zeigern auf der Vorderseite liegen lassen, die Angel einer Barettfeile auf Rückseite des Viertelrohres legen und dann mit den Hebeln dasselbe Manöver ausführen wie vorhin, jetzt jedoch die beiden Hebel zwischen Stundenrad und Zifferblatt schieben, einen zu sich, den anderen von sich drücken, und schon ist alles in schönster Ordnung. Die Arbeit geht schnell vonstatten, und wir stellen fest, daß selbst das schöne, neue, vergoldete Zifferblatt nicht im geringsten eine Spur von Beschädigung aufweist. Auch die drei Zeiger, der Sekunden zapfen, das Viertel- und Stundenrohr weisen keine Spuren der Beschädigung auf. Sollte das Zifferblatt mittels Schrauben von oben am Werk be festigt sein, so lege man ein aufgeschnittenes Papier unter den Se kundenzeiger bzw. Stundenzeiger, auf denselben wieder eine ent sprechend große Angel einer kleinen Feile, damit die Zeiger nicht weg spritzen können, und hebt diese mit den Hebeln wie vorhin be schrieben ab, indem man diesmal dieselben unter den Zeiger schiebt. Dann wird das Zifferblatt abgeschraubt. Otto Berg, Uhrmachermeister. Mitteilung der Leistungsgemeinschaft der Deutschen Ordenshersteller Die Firma Otto Schickle, Pforzheim, hat neben einem Rund schreiben vom 10. Juli, das der Präsidialkanzlei des Führers und Reichs kanzlers zur Genehmigung Vorgelegen hat, ein weiteres Rundschreiben vom gleichen Tage an ihre Kunden versandt, das zu Irreführungen An laß geben kann. Die Leistungsgemeinschaft der Deutschen Ordenhersteller weist darauf hin, daß durch eine Verordnung der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers auch die Herstellung von Orden des Weltkrieges konzessionspflichtig gemacht wurde. Weiter wurde konzessionspflichtig gemacht die Herstellung von Feldblechen, Schleifchen, Auflagen usw., also das gesamte Zubehör zu Orden und Ehrenzeichen. Die Termine sind für den 1. Dezember 1941 bzw. 1. Januar 1942 festgesetzt. Die Leistungsgemeinschaft ist von der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers ermächtigt worden, mitzuteilen, daß die Firma Otto ochickle mit einer Konzession zur Herstellung all dieser Erzeugnisse nicht rechnen kann. Wir halten es für notwendig, um Stockungen in der Versorgung des Marktes zu vermeiden, darauf heute schon hinzuweisen. Die Möglichkeit einer Unterversicherung bei der Altersversorgung Die Gefahren einer Unterversicherung sind wohl jedem verständ lich, der sein Mobiliar oder sein Haus gegen Feuer versichert. Im Nhadenfall erhält er von der Versicherung nur einen entsprechenden oruchteil des Wertes vergütet. So zwecklos es ist, sich überzuversichern, s o kann andererseits eine Unterversicherung zu einer erheblichen Er schwerung der wirtschaftlichen Grundlage bzw. zum Verlust des Er- frages vieler arbeitsreicher Jahre führen. Gleich schwerwiegend wäre eine durch verschiedene Umstände bedingte Art von Unterversicherung bei der Altersversorgung für den privatversicherten Handwerker. Die Mindesthöhe^ einer privaten Lebensversicherung, die dem Handwerker die Versicherung bei der jwichsversicherung für Angestellte ersetzen soll, beläuft sich auf ^0 Ml. Es fragt sich, ob diese Mindestversicherungssumme heute J>°ch einen gleichwertigen Ersatz für den Versicherungsschutz bei der Keichsanstalt darstellt. Der bisherige kapitalisierte Wert eines Durch schnittsruhegehaltes der Angestelltenversicherung hat etwa bei 8000 Ml gelegen. Dieser Wert wurde aber durch das Gesetz über die Ver besserung der Leistungen in der Rentenversicherung vom 24. Juli 1941 wesentlich erhöht. Durch weiteren Abbau des Rechtes der Notver ordnungen in der Sozialversicherung, durch Verbesserung des Anwart schaftsrechtes und durch Krankenversicherung aller Rentenbezieher aus der Angestelltenversicherung dürfte der heutige kapitalisierte W ert eines Durchschnittsruhegeldes der Angestelltenversicherung gegen 9000 Ml betragen. B B s Die Differenz zwischen der Mindestsumme der Lebensversicherung von 5000 Ml und dem kapitalisierten Wert eines Durchschnittsruhe geldes der Reichsversicherung für Angestellte von 9000 Ml ist gewaltig. Spätere Vorwürfe über den Abschluß einer zu geringen Lebensver sicherungssumme nützen nichts mehr. Jeder Handwerker, der sich zu seiner Altersversorgung nur mit der Mindestsumme von 5000 Ml lebens- versichert hat und der es irgendwie wirtschaftlich ermöglichen kann, möge die nachträgliche Erhöhung seiner Lebensversicherung überprüfen und auch vornehmen. Dr. rer. pol. Theodor Hahn, Diplom-Volkswirt. Gebrüder Junghans AG., Schramberg In der Aufsichtsratsitzung der Gebrüder Junghans AG., Schram berg, wurde der Abschluß für das Geschäftsjahr vom 1. April 1940 bis 31. März 1941 vorgelegt. Der Hauptversammlung, die am 7. November stattfinden wird, soll vorgeschlagen werden, aus dem ausgewiesenen Ge winn von 773 531,24 Ml eine Dividende von 6% (Vorjahr 5%) zu ver teilen und 89 531,24 Ml auf neue Rechnung vorzutragen. Aus dem Protektorat Böhmen und Mähren Von unserem Sonderberichterstatter aus Prag Das monatlich erscheinende Hauptorgan der Uhrmacher, Gold schmiede und Juweliere, „Orloj“, begrüßt in seiner letzten Folge die Re gierungsverordnung Z. 311 über die Errichtung gewerblicher Fach genossenschaften und deren Verbände und sagt in seinem Leitartikel, daß mit dieser Regierungsverordnung endlich das langersehnte Ziel er reicht sei. Die Leitungen der Zentrale der Fachorganisationen für Uhr macher, Goldschmiede, Juweliere, Optiker und Feinmechaniker hatten es jahrelang vergeblich angestrebt. Künftig wird es im Protektorat keinen Fachgenossen geben, der nicht von unseren Fachgenossenschaften erfaßt wird. Die Uhrmachergenossenschaft in Prag hat in ihrer letzten Ver sammlung unter anderem auch die Frage des Gehilfenmangels beraten, und um Abhilfe zu schaffen, wurde beschlossen, mit dem Fachver band der Uhrmachergehilfen in Prag diesbezügliche Verhandlungen zu pflegen. Eine Entlohnung der Genossenschaftsvorstände wurde mit Erlaß des Handelsministeriums in Prag — Z. 70. 042/N 44—Ml — III/D — zu gelassen, und zwar im Höchstbetrage von jährlich je 12 000 Kr. für Vorstände in Fachgenossenschaften und für deren Stellvertreter und je 18 000 Kr. für Vorstände der Genossenschaftsverbände und deren Stell vertreter. Diese Funktionen wurden bisher ehrenamtlich versehen. Fachvorträge. Die Sektion der Goldschmiede, Juweliere und Uhr macher beim Zentralverband beeideter Gerichtssachverständiger hat mit Rücksicht auf den großen Erfolg der im Vorjahre und jetzt ab gehaltenen zehn Fachvorträge über Edelstein- und Edelmetallschmuck beschlossen, jetzt weitere vier Fachvorträge in Prag zu veranstalten, den letzteren mit anschließender Aussprache. Neue Regelung für den Ladenschluß. Die Protektoratsregierung hat durch eine Verordnung, die in der Gesetzsammlung vom 3. Ok tober 1941 erschienen und sofort in Kraft getreten ist, die Bestimmungen über Öffnung und Sperre der Geschäfte abgeändert. Danach können die den Kunden zugänglichen Geschäftsräume samt den dazugehörigen Schreibstuben und Lagern von 6 bis 19 Uhr offengehalten werden. Ausschluß von Juden aus der Lehre. Das Handelsministerium in Prag hat bekanntgegeben, daß es im Gebiet des Protektorats nicht zu lässig ist, jüdischen Lehrlingen die Lehre in Handel oder Handwerk zu ermöglichen, da die Errichtung oder Aufrechthaltung jüdischer Unternehmungen in Zukunft unterbunden bleiben müsse. Es ist daher notwendig, Juden aus der Lehre allgemein auszuschließen, ganz gleich, ob es sich um die Lehre bei einem jüdischen oder bei einem arischen Gewerbetreibenden handelt. Die Preisbildung für Protektoratswaren. Durch Erlaß der Preis bildungsstelle in Reichenberg vom 10. Oktober 1941 an die Wirtschafts kammer Sudetenland wurde die bisher geltende Sonderregelung für die Preisbildung der Protektoratswaren mit Wirkung vom 15. Oktober 1941 aufgehoben. Beim Weiterverkauf von Protektoratswaren im Sudeten land ist daher in Zukunft der Erlaß des Reichskommissars für die Preisbildung vom 27. März 1941 unverändert und ausnahmslos an zuwenden, welcher besagt, daß für Protektoratswaren beim Weiterver kauf im übrigen Reichsgebiet keine höheren Preise berechnet werden dürfen, als sie für vergleichbare Waren im übrigen Reichs gebiet zulässig sind. Die Aufhebung der erwähnten Sonderregelung ist eine mittelbare Auswirkung der Kundmachung der Obersten Preis behörde in Prag (Amtsbl. Z. 192), nach der für eine Reihe der wich-
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