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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 45 (7. November 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus dem Protektorat Böhmen und Mähren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- ArtikelDer Reichsgau Wartheland und sein Handwerk 379
- ArtikelTechnische Neuerungen an Uhren 379
- ArtikelZur Kriegsbuchwoche 1941 381
- ArtikelEs wird Zeit, an Weihnachten zu denken! 382
- ArtikelMetallscheine für Metallerzeugnisse? 382
- ArtikelEisenkontingente für Werkzeuge, Geräte und Maschinen des ... 383
- ArtikelFür die Werkstatt 384
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 384
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 385
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 385
- ArtikelFirmennachrichten 388
- ArtikelPersönliches 388
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 388
- ArtikelInnungsnachrichten 388
- ArtikelAnzeigen 388
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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ine® ■en 66. JAHRGANG / 1941 / N R. 45 385 Gold-Klausel und über Pfandrechte für auf eine andere als inländische Wahrung lautenden Forderungen. Ist also eine in inländischer Wäh Zl ! er i ullend ® Verbindlichkeit gemäß einer nach dem 30 September 1940 getroffenen Vereinbarung durch Bezugnahme auf den Preis des leingoldes bestimmt, so wird der Schuldbetrag unter Zugrunde egung des für den Verkauf des Feingoldes durch die Nationalbank in rag geltenden Preises errechnet. Die diesen Preis festsetzende Ver legung der Nationalbank wird vom Finanzministerium in der Samm lung der Gesetze und verlautbart. Dieser Bestimmung entgegenstehende Vereinbarungen sind ungültig. Eine Bezugnahme auf den Preis des l eingoldes ist nunmehr auch bei Pfandrechten und grund- bucherhehcn Eintragungen nicht zulässig. Diese Verordnung ist mit dem Tage der Kundmachung, das ist am 14. Oktober 1941 in Wirk samkeit getreten. ’ ffceieh ä inn im g mtviuui d$- QLuektiehltn Verantwortlich: Assessor Hans Natorp, Berlin W Betr.: Meisterschulprümie 1940/41 Diejenigen Lehrlinge, die bei der diesjährigen Lehrlingszwischen- prufung zum ersten Male die Meisterschulprämie erhalten haben wer den gebeten, das Ermächtigungsschreiben bis zum 15. November aus- gerullt und unterschrieben an uns einzusenden. Wir bitten die Lehr meister, ihre Lehrlinge daraufhin anzuhalten. Betr.: Material für die Lehrlingszwischenprüfung 1941/42 Den Furniturenhandlungen zur gefl. Kenntnisnahme Damit in der Beschaffung des Materials für die kommende Lehr- lingszwischenprufung keine Schwierigkeiten für die Lehrlinge entstehen, geben wir den Furniturenhandlungen schon jetzt bekannt, welches Ma terial benötigt wird: 1. Lehrjahr: Präz. St. DIN 175, 5 mm -0", 50 mm lang; 2. Lehrjahr: MS DIN 58 oder 60, 25X25 mm, 2,5 stark, Präz. St. DIN 175, 4 mm -0", 50 mm lang, Präz. St. DIN 175, 1,5 mm gr, 10 mm lang, MS 58 oder 60, 4 mm -0", 35 mm lang; 3. Lehrjahr: MS 58 oder 60, 2—2,5 stark, 6X30 mm, Präz. St. DIN 175, 2,2—2,5 mm -0", 10 mm lang. Wir bitten die Furniturenhandlungen, die angegebene DIN-Qualität nach Möglichkeit einzuhalten und sich einzurichten, daß sie bei An forderung des Materials, Anfang Januar, damit dienen können. Betr:: Berufserziehungswerk für das Uhrmacherhandwerk Der Leiter des Berufserziehungswerkes für das deutsche Hand werk, Reichshandwerksmeister Pg. Schramm, berief Reichsinnungs- meister des Uhrmacherhandwerks Pg. Hans Flügel zum Leiter des Berufserziehungswerkes für das Uhrmacherhandwerk. Zum stellver tretenden Leiter des Berufserziehungswerkes für das Uhrmacherhand werk wurde der Fachschaftswalter des Uhrmacherhandwerks in der Deutschen Arbeitsfront, Pg. Gräfe, ernannt. Betr.: Versorgung der Uhrmacherbetriebe mit Brennspiritus Hier und dort sind Schwierigkeiten in der Versorgung von Uhr- roacherbetrieben mit Brennspiritus aufgetreten. Eine bevorstehende Verbrauchsregelung soll Abhilfe schaffen. Kleinhändler werden in ab sehbarer Zeit Brennspiritus an gewerbliche Verbraucher, z. B. an Uhr macher, nur gegen Vorlage eines Bezugscheins des Wirtschaftsamtes abgeben dürfen. Die örtlichen Wirtschaftsämter werden die Innungen rechtzeitig von den neuen Maßnahmen unterrichten. Die Innungen haben dann zu begutachten, in welchem Umfange dem einzelnen Be trieb eine Bezugsbescheinigung für Brennspiritus zugcteilt werden kann. Betr.: Vertrieb von Ordensschnallen, Ordensblechen. Ordensschleifen usw. Wir nehmen Bezug auf die Anordnung des Staatsministers und Lhefs der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers vom 16. Sep tember 1941, die in der Fachpresse vom 17. und 18. Oktober 1941 ver- °ffentlicht wurde. Wir haben festgestellt, daß diese Anordnung der Aufmerksamkeit einiger Lthrmacherbetriebe entgangen ist. Darüber hinaus haben L hr- macher der Ostmark, des Sudetenlandes und der Ostgebiete nicht hin reichend beuchtet, daß zum Vertrieb von Orden und Ehrenzeichen Besondere Genehmigungen erforderlich sind. Damit Unannehmlich keiten für diese Betriebe vermieden werden, ersuchen wir die Betriebe, s ’ch schnellstens mit uns in Verbindung zu setzen. Betr.: Genehmigung zum Ankauf von Alt- und Bruchgold für das Jahr 1942 Wir machen unsere Mitglieder darauf aufmerksam, daß die Hand werkskammern im Monat Oktober 1941 den Uhrmachern über die Innungen die Antragsvordrucke für die Goldgenehmigungen A und C daß 6 die 6 ' AnJTu 7 hoffcn - daß die Uhrmacher dafür gesorgt haben, kimmrr, Antr ^ svo . T(ir ^ sorgfältig ausgefüllt und den Handwerks kammern postwendend zugeschickt wurden. Sollte dieser oder jener Uhrmacher die Antragsvordrucke noch nicht erhalten haben, so möge er sich sofort mit seiner Handwerkskammer in Verbindung setzen Wir machen darauf aufmerksam, daß jeder Ankauf von Alt- und Bruch gold ohne eine entsprechende Genehmigung der Reichsstellc für Edel metalle auf das schärfste geahndet werden muß. Betr.: Antrag auf Genehmigung zum Erwerb von losen geschliffenen Diamanten für das Jahr 1942 Demnächst müssen bei der Reichsstelle für Waren verschiedener Art die Antrage auf Genehmigung zum Erwerb loser geschliffener Diamanten eingereicht werden. ... Bitten d '. e Obermeister der Uhrmacherinnungen darum, die Mitglieder, die eine solche Genehmigung benötigen und die ent sprechende fachliche Eignung für den Diamantenankauf bieten, zu ver anlassen beim Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks post wendend Antragsvordrucke anzufordern. Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks. Flügel, Natorp, Reichsinnungsmeister. Geschäftsführer. lO&ekeeuekau der ,fU” -CKuml Das eiserne Sparkonto Der Spareinlagenzuwachs, d. h. der Überschuß der Einlagen über die Auszahlungen, hat allein bei den Sparkassen in den beiden ersten Kriegsjahren 13,4 Milliarden 31)1 betragen, und der Gesamtbetrag der Sparkasseneinlagen beziffert sich damit heute auf rund 35 Milliarden 31)1. Diese Zahlen sind der beste Beweis, daß die Sparleistung des deutschen Volkes außerordentlich groß ist. Trotzdem ist ein verstärktes Sparen notwendig, weil eben nur da durch die überschüssige Kaufkraft mit all ihren verhängnisvollen volkswirtschaftlichen Folgen in unschädliche Bahnen gelenkt werden kann. Um einen An reiz zu diesem verstärkten Sparen zu geben, er hält der Sparer unter gewissen Bedingungen eine zu sätzliche Belohnung dadurch, daß ihm steuer liche Vergünstigungen zuteil werden. Staatssekretär Reinhardt fand für diese Art des Sparens den Ausdruck des „eisernen Sparens“. Was muß nun der Sparer leisten, wenn er sich einer solchen Belohnung teilhaftig machen will? Die Voraussetzung dafür ist, daß der Sparer für die Dauer des Krieges darauf verzichtet, das Spar guthaben zu kündigen, und daß er sich verpflichtet, und zwar min destens für drei Monate, einen bestimmten Betrag zu sparen, den er sich von seinem Lohn oder Gehalt abziehen läßt zur Überweisung auf das „eiserne Sparkonto“ durch den Arbeitgeber. Daraus geht bereits hervor, daß die Errichtung eines eisernen Sparkontos nur für Lohn- oder Gehaltsempfänger möglich ist. Eine Beschränkung dieser Sparmöglich- keit auf einen gewissen Kreis war ja notwendig, da sonst die Steuer ausfälle für das Reich zu groß werden würden. Aus dem gleichen Grunde ist auch eine Beschränkung der Beträge vorgf'nommen. Diese Begrenzung besteht darin, daß es jedem Arbeiter, jedem Beamten und jedem Angestellten erlaubt ist, bis zu 1 31)1 arbeitstäglich, bis zu 6 'Jl)l wöchentlich und bis zu 26 31)1 monatlich auf ein eisernes Sparkonto cinzuzahlen. Höhere Beträge sind zugelassen bei denjenigen Arbeitern und Angestellten, die Mehrarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Nacht arbeit oder Akkordarbeit leisten. Für sie erhöhen sich die zugelassenen Beträge um 50%, also auf 1,50 31)1 arbeitstäglich, 9 31)1 wöchentlich und bis zu 39 31)1 monatlich. Zur Vereinfachung des Abzugsverfahrens durch die Betriebe ist weiter vorgesehen, daß der beim Arbeitgeber zu stellende Antrag auf Abzug einer Sparrate für das eiserne Sparkonto nur auf 0,50 oder 1 31)1 arbeitstäglich, auf 3 oder 6 31)1 wöchentlich, auf 13 oder 26 31)1 monatlich lauten soll. Bei den obengenannten Ar beitern, für die erhöhte Beträge in Frage kommen, können die Anträge selbstverständlich auf diese Beträge lauten. Außerdem können Geldzuwendungen aus Anlaß des Weihnachts festes oder des Neujahrstages auf das eiserne Sparkonto überwiesen werden, soweit sie 500 31)1 nicht übersteigen. Nach dem Kriege kann das eiserne Sparkonto von dem Inhaber sofort nach Beendigung des Krieges mit zwölfmonatiger Frist gekündigt werden. Jeder Sparer erhält für sein eisernes Sparkonto ein besonderes Sparbuch.
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