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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 45 (7. November 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- ArtikelDer Reichsgau Wartheland und sein Handwerk 379
- ArtikelTechnische Neuerungen an Uhren 379
- ArtikelZur Kriegsbuchwoche 1941 381
- ArtikelEs wird Zeit, an Weihnachten zu denken! 382
- ArtikelMetallscheine für Metallerzeugnisse? 382
- ArtikelEisenkontingente für Werkzeuge, Geräte und Maschinen des ... 383
- ArtikelFür die Werkstatt 384
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 384
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 385
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 385
- ArtikelFirmennachrichten 388
- ArtikelPersönliches 388
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 388
- ArtikelInnungsnachrichten 388
- ArtikelAnzeigen 388
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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3ö6 Was erhält nun der eiserne Sparer als B cloh nun*, dafür'-» Er hat zunächst einmal die Verzinsung seiner Einlagen zu dem Satz der bei Spareinlagen mit einjähriger Kündigungsfrist üblich ist. Die Zinsen werden seinem Sparkonto jährlich gutgeschrieben. Diese Zinsen sind einkommensteuerfrei. Dabei kann der Inhabei die - beträge abheben, er braucht sie also nicht dem Konto zuschreibcn lassen Das gesamte Guthaben ist außerdem vermogensteuertrei. Die Einkommenstelle, die der Lohn- oder Gehaltsempfänger aut ein eisernes Sparkonto überweisen läßt, sind nicht nur frei von_ a len Reichssteuern, sie sind auch frei von allen Beitragen clor Soz, ; he - sicherung. Sie werden bei der Berechnung der Lohnsteuer bei ck Be rechnung des Beitrages zur Invalidenversicherung oder zur Angestcllten- versicherung, bei der Berechnung des Beitrages zur Krankenkasse und zum Reichsstock für Arbeitseinsatz nicht berücksichtigt Die Lohn steuer und die Beiträge zur Sozialversicherung werden also nur_ von dem Teil des Lohnes oder Gehaltes berechnet, der nach Abzug des Sparbetrages übrigbleibt. Die Vorteile, die dem eisernen Sparer daraus erwachsen, sind recht beträchtlich. Läßt sich z. B. ein Lediger mit 300 XU Monatsgehalt da von 26 H)l auf sein eisernes Sparkonto überweisen, so vermindert sich der Betrag, der an ihn bar ausgezahlt wird, nur um etwa 15■ XU. Um 11 'RU verringern sich die Abzüge für Steuern und Sozialbeitrage. br verzichtet also in Wirklichkeit nur auf 13 XU Barauszahlung und erhalt dafür eine Erhöhung seines eisernen Sparguthabens um z6 MH. Betont werden muß, daß es sich bei dieser Maßnahme um eine absolut freiwillige Maßnahme handelt. Niemand ist verpflichtet oder gezwungen zur Einrichtung eines eisernen Sparkontos. Wer aus be sonderen Gründen auch heute sein gesamtes Arbeitseinkommen notig hat, braucht nicht zu sparen. Dagegen kann jeder, der Arbeitslohn oder Gehalt empfängt, ein eisernes Sparkonto sich einrichtcn lassen. Robert Bosch — Ehrenmeister des deutschen Handwerks Robert Bosch, der Betriebsführer der Bosch-Werke m Stuttgart, wurde am 23. September 80 Jahre alt. Er hat das Mechanikerhandwerk erlernt und eroffnete dann als Mechanikermeister eine eigene W erk- statt, die er im Laufe der letzten Jahrzehnte zu einem Unternehmen von weltumspannender Bedeutung ausgebaut hat. Handwerkliche ^ * l( jh- kenntnisse, verbunden mit unbeugsamer Energie, haben dem Jubilar die W ege geebnet, seine W erke zu ihrer heutigen Elöhe emporzuführen. Robert Boseh ist stolz auf seine Herkunft aus dem Handwerk, das die Grundlage für die Entwicklung seines Betriebes zum W eltunternehmcn gebildet hat. Und umgekehrt ist auch das Handwerk stolz auf diesen Mann, in welchem sich bestes Handwerkertum verkörpert. Der Reichs handwerksmeister hat deshalb auch den Mechanikermeister Robert Bosch aus Anlaß der Vollendung seines 80. Lebensjahres zum Ehren meister des deutschen Handwerks ernannt. Er hat das um so lieber getan, als sich Robert Bosch trotz der starken Belastung, die die I iih- rung seines Unternehmens mit sich bringt, in besonders warmherziger Weise immer der hörderung des Nachwuchses angenommen hat. Aiich heute noch zeigt er trotz seines hohen Alters nicht selten den Lehr lingen seines W erkes an der Werkbank das heilen, Drehen und Schleifen. Die Ernennung zum Ehrenmeister des deutschen Handwerks be deutet die höchste Ehrung, die das Handwerk zu vergeben hat; sie wird sehr selten verliehen. Reichsmarschall Goring war in den letzten Jahren der einzige Ehrenmeister des deutschen Handwerks; der be rühmteste unter den früheren Ehrenmeistern war Generalfeldmarschall von Hindenburg. Ehemaliger Schmiedegeselle Ritterkreuzträger und Träger des Clausewitz - Preises Vor kurzem wurde dem Sturmmann der W affen - ff Fritz Christen das Ritterkreuz verliehen. Christen, Sohn eines Forst- arbeiters, war als Schmiedegesellc tätig. Er zeichnete sich als Richt schütze bei einer Panzerjägerabteilung besonders aus. Wegen seiner Bewährung wurde er schon früher mit beiden Eisernen Kreuzen aus gezeichnet. Seine letzte Tat, die Vernichtung einer Reihe von Sowjet- Tanks, brachte ihm das Ritterkreuz. Reichsstatthalter und Gauleiter Arthur Ci r e i s e r verlieh jetzt Christen den Clauscwitz-Preis. Das Eichenlaub zum Ritterkreuz für einen Schreinermeister Als erster Angehöriger des Unteroffizierstandes wurde der Ober feldwebel der Luftwaffe Heinrich H o f m a n n aus Worms a. Rh. mit dem Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes ausgezeichnet. Er hat 64 feindliche Flugzeuge abgeschossen und dabei vorbildliche Tapferkeit bewiesen. Dieser hervorragende Idiegcr ist Schreinerineistcr. Er stammt aus einer Handwerkerfamilie, lernte im väterlichen Betrieb in Worms und hat sich dort bis kurz vor Ausbruch des Krieges als tüchtiger junger Meister bewährt. Kriegsverdienstkreuzes, d. h. in Bronze, getragen. Sofern das Band des Kriegsverdienstkreuzes mit Schwertern aus dem Knopfloch des Uniform rocks getragen wird, dürfen auf ihm nach Entscheidung des Führers Schwerter nicht getragen werden. Der Verkauf des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes sowie des Eichenlaubes und des Eichenlaubes mit Schwertern zum Ritterkreuz in öffentlichen Verkaufsstellen ist verboten. Im Fall des Verlustes oder der Beschädigung der vorbezeichneten Auszeichnungen leistet die Präsi dialkanzlei des Führers. Berlin, Voßstraße 4, unentgeltlich Ersatz. Die, in den Verkaufsstellen vorhandenen Stucke werden gegen Erstattung der Beschaffungskosten von der Präsidialkanzlei des 1 uhrers über-i, nommen und sind dorthin abzuliefern. Die Zurückbehaltung eines Stückes zu Ausstellungszwecken ist gestattet. [fu^ das |jyj Einvernehmen mit dem Oberk.ommiintlü der Wchrmächt wird den Verkaufsstellen für Orden, Ehrenzeichen und Ordensbändern ge stattet in Zukunft Offizieren in Uniform und im Offiziersrang stehen, den anderen Uniformträgern Orden, Ehrenzeichen und Ordensbänder abzugeben, ohne daß ein Ausweis über die erfolgte Verleihung vor-i gelegt wird. cht 1 Arb tndlb diel f «ttur Auf Juni b ui Preisstop in Lothringen Im neuesten „Mitteilungsblatt“ Nr. 43 veröffentlicht der Reichs^ kommissar für die Preisbildung eine Preisstopverordnung für Lothringen Das Verbot der Preiserhöhungen gilt rückwirkend vom 1. Oktober 1941. Die Preise dürfen diejenigen für vergleichbare Güter und Leistungen der benachbarten Teile des Altreiches nicht übersteigen. Ausnahmen kann der Ghef der Zivilverwaltung — Preisbildungsstelle genehmigen. Preisstop im Elsaß Der Chef der Zivilverwaltung für Elsaß hat mit Anordnung vom 19. September 1941 einen Preisstop für das Elsaß verfügt: Als Grundsatz wird herausgestellt, daß volkswirtschaftlich niehl gerechtfertigte Preise weder gefordert noch gewährt werden dürfen Der Preisstop gilt rückwirkend vom 1. August 1941. Er verbietet die Erhöhung der Preise für Güter und Leistungen mit Wirkung vom 1. August 1941. Unter den Preisstop fällt auch jede Verschärfung bzw Verschlechterung der Zahlungs- und Lieferbedingungen. Besonders be- deutsam ist, daß die Preise im Elsaß die vergleichbaren Preise der be nachbarten Gebiete des Altreichs nicht übersteigen dürfen. Man kann insoweit von einem doppelten Stop sprechen, dem zeitlichen Preisstof und dem gebietlichen Preisstop. Selbst die zum 1. August 1941 geJ forderten Preise für Güter und Leistungen sind dann nicht gereent fertigt, wenn sie die Preise der Nachbargebiete des Altreichs über steigen. ... . Der Chef der Zivilverwaltung kann die Abführung der Gewinn« anordnen, die entgegen diesen Stopvorschriften seit dem 1. August D4t erzielt wurden oder künftig erzielt werden. * ’ A h D itsc® . igen , ießli' Leit Stil* ir; sleiti k“, i erzie Für itfen < M (in L Hi idw« d; idw< 11 i vo ife fse Die Präsidialkanzlei des Führers teilt mit: Anfragen verschiedener Stellen lassen erkennen, daß über die Trageweise des Kriegsverdienstkreuzes 2. Klasse mit Schwertern noch vielfach Unklarheiten bestehen. Im Anschluß an die Veröffentlichung vom September 1940 (folgt Nummer der betreffenden Zeitschrift) wird deshalb erneut auf folgendes hingewiesen: Das Kriegsverdienstkreuz 2. Klasse mit Schwertern ist ein Schwerterorden. An der kleinen Ordens schnalle werden deshalb auf dem Band des Kriegsverdienstkreuzes 2. Klasse mit Schwertern zwei gekreuzte Schwerter in der Farbe des Anträge auf Ausnahmen vom Lohnstop Der Reichstreuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Branden bürg betont in einer Mitteilung nochmals ausdrücklich, daß die un bedingte und straffe Durchführung des Lohnstops von kriegsentschei elender Bedeutung ist und Ausnahmen von den bestehenden Bestim mungen von dem Reichstreuhänder nur in vereinzelten Fällen genehmig 1 « werden können. Es wird in der Hauptsache nur dann möglich sein { wenn Gefolgschaftsmitgliedern einwandfrei eine höherwertige Tätigkei i übertragen wird. In den Anträgen müssen daher eingehende Angabei über die Art der bisherigen sowie der neuen Tätigkeit des Gefolg schaftsmitgliedes gemacht werden, wobei es nicht ausreicht, Beruf un( Tätigkeit nur mit einem Sammelbegriff zu bezeichnen. Fällt das Ar heitsverhältnis unter eine Tarifordnung, so ist außerdem die Tarif gruppe anzugeben. Ferner ist für die Beurteilung von Bedeutung, dai Lebensalter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, der Berufszugehörig keit, das Entlohnungsdienstalter, den Familienstand, die Vorbildung den Zeitpunkt und den Umfang der letzten Gehaltsänderung zu kennen. Bei der Angabe des bisherigen Gehalts sind auch etwa ge währte Leistungszulagen, Gewinnanteile, Gratifikationen, Prämien Sachleistungen sowie Bezüge aller Art, die die Gefolgschaftsmitgliede im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis bekoinmen, aufzuführen. Weite* ist eine Mitteilung dahin erforderlich, welches Gehalt das Gefolgschafts mitglied bei Einführung des Lohnstops (am 16. Oktober 1939) oder, wem das Gefolgschaftsmitglied zu diesem Zeitpunkt dem Betrieb noch nien angehört hat, bei seinem Antritt beanspruchen konnte. Der Reichstreu händer der Arbeit weist noch darauf hin, daß es angesichts seine! gegenwärtig überaus großen Arbeitsbelastung unmöglich ist, in jeden Einzclfalle eingehende Untersuchungen anzustellen. Er sei deshalb zwungen, in allen Fällen, in denen nicht einwandfrei das Vorliegen de ■-s Voraussetzungen für eine Gehaltserhöhung nachgewiesen wird, eine «■ solchen Antrag abzulehncn. („Reichsarbeitsblatt“ Nr. 2t , Teil V, S. 48- Wer trägt die Reisekosten zur Berufsschule? Die Einrichtung von Bezirksfachklassen an den Berufsschulen hal ^ S] zur Folge, daß die Lehrlinge in den Handwerksbetrieben Eisenbahn Straßenbahn oder sonstige Verkehrsmittel benutzen müssen, um die aus wärts gelegene Berufsschule, bei der die Bezirksfachklasse eingeriente an ist, zu besuchen. Zweifel konnten nun entstehen, wer die Fahrtkoster ^ d\ tragen muß. Der Lehrling und seine Eltern sind leicht geneigt, du 1 Auf tschi der Hai !u -er; tschi ln ii ist 11036, len Ein Li ildwi H idwi ii lam Ha liier s Ir W tistle »rk“, u ibui Au S; ' D, 4m f ifer D; 'fiel
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