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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 47 (21. November 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer und Recht (4. Jahrgang, Folge 9/10)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Einkommensteuervorauszahlungen vom 10. Dezember 1941
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die neuen Betriebsanlagen-Guthaben / Ihre Bedeutung für den Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kinderermäßigung für Arbeitsmaiden im Kriegshilfsdienst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- Artikel"Vollendet das ewige Werk!" 399
- ArtikelTechnische Neuerungen an Uhren 400
- ArtikelDie Front berichtet: 401
- ArtikelEine Armbanduhr für einarmige "Ehrenbürger der Nation" 401
- ArtikelDie alte Uhr 401
- ArtikelFür die Werkstatt 402
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 402
- BeilageSteuer und Recht (4. Jahrgang, Folge 9/10) 21
- ArtikelDer Firmenwert des Uhrmacherbetriebes 21
- ArtikelSteuerliche Behandlung der Entschädigungen für durch den Krieg ... 22
- ArtikelDie Einkommensteuervorauszahlungen vom 10. Dezember 1941 24
- ArtikelDie neuen Betriebsanlagen-Guthaben / Ihre Bedeutung für den ... 24
- ArtikelKinderermäßigung für Arbeitsmaiden im Kriegshilfsdienst 24
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 403
- ArtikelFirmennachrichten 404
- ArtikelPersönliches 404
- ArtikelInnungsnachrichten 404
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 404
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Die Einkommensteuervorauszahlungen vom 10. Dezember 1941 Es kann*unter Umständen Ermäßigung beantragt werden Die Umsätze der Uhrmacher sind im laufenden Jahr fast all gemein zurückgegangen. Das bedeutet in der Regel auch eine Verminderung des Einkommens. In diesen Fällen empfiehlt es sich, zu prüfen, ob die meist nach dem letzten Einkommensteuer bescheid festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen noch zu treffend sind. Wird festgestellt, daß die geforderten Beträge zu hoch liegen, so kann für die am 10. Dezember 1941 zu leistende letzte Vorauszahlungsrate ein Herabsetzungsantrag nach § 35 EinkStG. gestellt werden. Im allgemeinen genügt es, wenn dem Finanzamt an Hand des Umsatzrückganges nachgewiesen wird, mit welcher Einkommenssenkung voraussichtlich zu rechnen ist. Gemäß der Steueränderungsverordnung vom August 1941 haben die Finanzämter bei der Entscheidung über derartige Er mäßigungsanträge die für 1941 bereits geleisteten Vorauszahlungen auf den nach dem verminderten Einkommen sich wahrscheinlich ergebenden Steuerbetrag anzurechnen und die letzte Einkommen steuerrate so zu bemessen, daß die gesamte Vorauszahlungs summe die voraussichtliche Jahressteuer nicht übersteigt. Beispiel 1: Uhrmacher A. hat im Jahre 1940 einen Umsatz von 60 000 EM. erzielt. Davon entfielen auf die Monate Januar—Oktober 1940 45 000 EM. Sein Gewinn belief sich auf 16 500 EM. Er ist für 1940 zu einer Einkommensteuer tSteuergruppe 111) von 3600 EM. ver anlagt worden. Gleichzeitig wurden seine Vorauszahlungen auf vierteljährlich 900 RM. festgesetzt. Die Vorauszahlungen vom Juni und September 1941 hat er in dieser Höhe geleistet, zusammen also 1800,— RM. Im März ist von ihm auf Grund des Steuer bescheides 1939 ein Vorauszahlungsbetrag von . . 1162,— RM. entrichtet worden. Die bisherigen drei Voraus zahlungsraten fiir 1941 machen demnach ins gesamt 2962,— RM. aus. Der in den Monaten Januar—Oktober 1941 erzielte Umsatz beträgt nur 30 000 RM., also ein Drittel weniger. Dementsprechend ist damit zu rechneh, daß auch der Gewinn des laufenden Jahres mindestens im gleichen Umfange zurückgehen wird. (Wahrscheinlich Ist die Senkung sogar größer, weil die Aussichten für das Weihnachts geschäft 1941 ungünstiger liegen als im Vorjahr.) Das Einkommen für 1941 wird infolgedessen voraussichtlich 11 000 RM. nicht über steigen. Einem derartigen Einkommen entspricht in der Steuer gruppe III ein Steuersatz von «m. Zieht man hiervon die geleisteten Vorauszali- lungen mit 2962,- RM. ab, so besteht bereits ein Guthaben von 832,— RM. In diesem Falle ist die Einkommensteuervorauszahlung vom 10. De zember 1941 auf 0 RM. herabzusetzen bzw. bis nach Durchführung der Veranlagung für 1941 zu stunden. Beispiel 2: Uhrmacher B. hat im Jahre 1940 einen Umsatz von 40 000 RM. erzielt. Davon entfielen auf die Monate Januar Oktober 1940 30 000 RM. Sein Gewinn belief sich auf 12 000 RM. Er ist für 1940 zu einer Einkommensteuer (Steuergruppe II) von 3360 RM. ver anlagt worden. Gleichzeitig wurden seine Vorauszahlungen aul vierteljährlich 840 RM. festgesetzt. Die dritte Vorauszahlungsrate hat er in Höhe von • ■ • • • • ■ • • • geleistet, während die erste und zweite Rate nach der Veranlagung für 1939 mit zusammen . - 1220,— KM. gezahlt worden sind. Die bisherigen drei Vorauszahlungsraten für 1941 machen demnach insgesamt 2060, RM. aus. Der in den Monaten Januar—Oktober 1941 erzielte Umsatz beträgt nur 22 500 RM., also ein Viertel weniger. Dementsprechend ist damit zu rechnen, daß auch der Gewinn des laufenden Jahres mindestens im gleichen Umfange zurückgehen wird. Das Einkommen f'ir 1941 wird infolgedessen voraussichtlich 9000 RM. nicht übersteigen. Einem derartigen Einkommen entspricht in der Steuergruppe II. ein Steuer satz von _..... 2289,— RM. Zieht man hiervon die geleisteten Vorauszah- lungen mit 2060,- RM. ab, so verbleibt ein Rest von 229, RM. In diesem Falle ist die Einkommensteuervorauszahlung vom 10. De zember 1941 auf diese Summe herabzusetzen. Eine Ermäßigung der Vorauszahlungsrate erfolgt stets nur auf besonderen Antrag von seiten des Steuerpflichtigen. Das dies bezügliche Gesuch muß so rechtzeitig eingereicht werden, daß es von dem Finanzamt vor dem Fälligkeitstag bearbeitet werden kann. Soweit also eine Ermäßigung der vierten Rate der Ein kommensteuervorauszahlungen 1941 begehrt wird, ist die ent sprechende Eingabe unverzüglich zu machen. Die neuen Betriebsanlage-Guthaben Im Rahmen der Verordnung über die Lenkung der Kaufkraft vom 30. Oktober 1941 sind neben den für die Arbeitnehmer ein gerichteten „eisernen Sparkonten“, über die bereits in Nr. 45 der „Uhrmacherkunst“ berichtet worden ist, Betriebsanlage-Guthaben geschaffen worden. Sie stellen eine steuerbegünstigte Sparmög- lichkeit für die Gewerbetreibenden dar. Die gewerblichen Unternehmer können bei ihrem zuständigen Finanzamt durch Einzahlung von Geldbeträgen Guthaben bilden, die für die Anschaffung abnutzbarer Anlagegüter des beweg lichen Betriebsvermögens in der Nachkriegszeit bestimmt sind. Diese Guthaben tragen den Namen „Betricbsanlage-Guthaben“. Während des Krieges sind sie unverzinslich und können in der Regel nicht zurückgefordert werden. Eine Rückzahlung findet, solange der Krieg dauert, nur statt, wenn der Betriebsinhaber nachweist, daß er das Geld aus wehrwirtschaftlichen Gründen oder infolge einer besonderen wirtschaftlichen Notlage dringend gebraucht. Erfolgt eine vorzeitige Rückforderung des Betriebs anlage-Guthabens, so geht die vorgesehene Steuervergünstigung verloren. Andererseits wird der vorzeitig zurückgezahlte Betrag vom Beginn des Monats, der auf den Tag der Guthabeneinzah lung folgt, verzinst. Ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Krieges werden die Betriebsanlage - Guthaben allgemein verzinst und können dann auch nach vierteljährlicher Kündigung ohne weiteres zurückver langt werden. Die mit den Bctriebsanlage - Guthaben verbundene Steuer vergünstigung besteht darin, daß der Unternehmer in Höhe des Guthabens für die nach dem Kriege zur Anschaffung kommenden Wirtschaftsgüter des beweglichen Betriebsvermögens (Maschinen, Einrichtungsgegenstände usw.) Bewertungsfreiheit erlangt, d. h. diese Gegenstände nach Belieben, also unter Umständen sofort voll abschreiben kann. Dadurch vermindert sich die von ihm dann zu zahlende Einkommen- und Gewerbesteuer. Die Möglichkeit, Betriebsanlage-Guthaben zu bilden, ist in sofern beschränkt, als von dieser Einrichtung nur die gewerb lichen Unternehmer Gebrauch machen können, die ordnungs mäßige Bücher führen. Ferner wird die Bildung von Betriebs anlage-Guthaben wahrscheinlich nur bis zum 10. Januar 1942 statthaft sein. Möglich ist es, daß einige Zeit später erneut Ein zahlungen auf Betriebsanlage-Guthaben zugelassen werden. Für diese gelten dann aber andere Bedingungen in bezug auf Ver zinsung und Rückzahlung. Endlich darf der Gesamtbetrag der 24 / Ihre Bedeutung für den Uhrmacher Einzahlungen auf das Betriebsanlage - Guthaben die Hälfte der Wertansätze nicht übersteigen, die für abnutzbare Wirtschafts güter des beweglichen Betriebsvermögens in der Steuerbilanz für 1940 ausgewiesen sind. Diese Begrenzung stellt für die Uhrmacher zweifellos eine gewisse Benachteiligung dar, weil bei ihnen die Einrichtungsgegenstände, die Maschinen und das Werkzeug meist nur mit einem verhältnismäßig geringen Wert zu Buch stehen. Es ist bereits angeregt worden, die Betriebsanlage-Gut haben auf notwendige Instandsetzungsarbeiten an den Einrich tungsgegenständen usw. sowie an den Geschäftsräumen aus zudehnen. Zur Beseitigung bereits aufgetauchter irriger Ansichten sei noch darauf hingewiesen, daß die Einzahlungen auf die Betriebs anlage - Guthaben keine Steuerbegünstigung genießen, demnach nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden dürfen; sie sind viel mehr wie eine Bankeinzahlung zu behandeln. Das gebildete Be triebsanlage-Guthaben ist also in der Bilanz als Forderung unter „Aktiven“ aufzuführen. Kinderermäßigung für Arbeitsmaiden im Kriegshilfsdienst Nach den neuen Bestimmungen sind bekanntlich die Arbeits maiden verpflichtet, nach Ableistung der Arbeitsdienstpflicht wei tere sechs Monate Kriegshilfsdienst zu leisten. Hierbei handelt es sich zum Teil um eine Beschäftigung in Rüstungsbetrieben, Be hörden, öffentlichen Verkehrsunternehmen usw. Die kriegsdienst pflichtigen Arbeitsmaiden erhalten für ihre Tätigkeit eine Ent schädigung. Zur Klärung von Zweifeln weist der Reichsminister der Finanzen in einem Runderlaß vom 22. Oktober 1941 (S 2197 — 360 III/S 2191 — 367 III) darauf hin, daß diese im Kriegshilfs dienst eingesetzten Arbeitsmaiden, soweit sie minderjährig sind, weiter als zu dem Haushalt gehörend gelten, dem sie während der Ableistung der aktiven Dienstpflicht angehört haben. Im allgemeinen ist das der elterliche Haushalt. Trotz der Abwesen heit der Arbeitsmaid, ohne daß sie sich in einer Berufsausbildung befindet, kann also der Vater auch weiterhin für sie Kinder ermäßigung beanspruchen.
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