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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (31. Januar 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer und Recht (4. Jahrgang, Folge 1)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Steuererklärungen für 1940
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- ArtikelLebendige Leistungskräfte 29
- ArtikelDie Innungsversammlung 30
- ArtikelEin alter Wunsch des Uhrmachers erfüllt! 30
- ArtikelDas Uhrmacherhandwerk spricht nach Übersee 31
- ArtikelVom Mechaniker abgeguckt . . . 32
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 32
- ArtikelAn alle "Schaufensterdienst"-Bezieher 33
- ArtikelFirmennachrichten 33
- ArtikelPersönliches 34
- BeilageSteuer und Recht (4. Jahrgang, Folge 1) 1
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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31. Dezember 1940) anzugeben und mit der Gewerbesteuer erklärung zusammen einen Antrag auf Wertfortschreibung ein zureichen. Einkommensteuererklärung Personalien und Familienstand Die Beantwortung der diesbezüglichen Fragen ist so genau wie möglich vorzunehmen, denn hiervon hängen einmal die an- zuwenaende Steuergruppe und zum anderen die zu gewährenden Kinderermäßigungen ab. Neben der Ermäßigung für minderjährige Kinder und an dere minderjährige nahe Angehörige (Geschwister, Enkel, Neffen, Nichten, Schwiegerkinder, Stiefkinder, Stiefenkel), die im Jahre 1940 zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört haben bzw. deren Unterhaltskosten er überwiegend getragen hat, kann Kinder ermäßigung auch noch für volljährige Kinder und andere voll jährige nahe Angehörige beansprucht werden, die nach dem 30. April 1940 das 25. Lebensjahr vollendet haben und für die der Steuerpflichtige im Jahre 1940 mindestens vier Monate über wiegend die Kosten des Unterhalts und der Berufsausbildung ge tragen hat. Als Berufsausbildung in diesem Sinne gelten auch: 1. die Zugehörigkeit zum Reichsarbeitsdienst bis zum außer planmäßigen Truppführer oder bis zur außerplanmäßigen Gehilfin; 2. die Zugehörigkeit zur Wehrmacht bis zum Gefreiten; bei einem höheren Dienstgrad bis zum Unteroffizier (Maat), soweit der Wehrmachtsangehörige nicht Gehalts empfänger der Wehrmacht ist, und bei Fahnenjunkern bis zum Oberfähnrich; 3. die Zugehörigkeit zur ))-Verfügungstruppe (Waffen-))) bis zum ))-Mann; bei einem höheren Dienstgrad bis zum Unterscharführer, soweit der Angehörige der Waffen-)) nicht Gehaltsempfänger der Waffen-)) ist, und bei ))- Führeranwärtern bis zum )) - Standartenoberjunker (Führeranwärter ist nur der Führernachwuchs, der die besondere Führerlaufbahn eingeschlagen hat); 4. die Ausbildung in der Hauswirtschaft gegen Lehr- oder Schulgeld (die Tätigkeit in der Landhilfe und die Ab leistung des Pflichtjahres sind dagegen keine Berufsaus bildung). Einkünfte Auf den beiden Innenseiten des Einkommensteuererklärungs- tormulars sind sodann die Angaben über die im Kalenderjahr 1940 gehabten Einkünfte zu machen. Neben seinem eigenen Einkommen hat der Uhrmacher auch eventuelle Einkünfte seiner Ehefrau und seiner Kinder sowie sonstiger Angehöriger, die zu seinem Haushalt zählen und für die er Kinder ermäßigung beansprucht, anzugeben. Hierbei bleiben nur die Lohn- und Gehaltsbezüge, die die Kinder oder sonstigen Angehörigen aus einem dem Haushaltsvorstand fremden Be triebe beziehen, außer Ansatz. Einkünfte aus Land - und Forstwirtschaft Die diesbezüglichen Einkünfte sind auch dann anzugeben, wenn der Betrieb nur nebenbei ausgeübt wird. Sofern das Ein kommen des Pflichtigen 8000 m nicht übersteigt, bleiben die aus Land- und Forstwirtschaft bis zum Betrage von 3000 M steuerfrei. Einkünfte aus Gewerbebetrieb Die einzusetzende Zahl entnimmt der Uhrmacher aus der Dewerbesteuererklärung. Einkünfte aus selbständiger Arbeit Unter diesen Begriff fallen die Einnahmen als Aufsichts- ratsmitghed, Nachlaßpfleger, Testamentsvollstrecker, Lotterie- einnehmer, Stempelverteiler usw. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Diese Frage ist von allen dienstverpflichteten Uhrmachern zu beantworten, und zwar haben sie die aus der Dienstverpflich- zugeben " en Gehaltsbeträge (Bruttosummen) an- Von den einzustellenden Bruttobeträgen können die Wer bungskosten gekürzt werden. Als solche gelten: das Fahrgeld w VVol ? nun ß s - und Arbeitsstätte, Beiträge zur Deutschen Arbeitsfront besondere Aufwendungen für Werkzeuge. .Y'. e ^kürzten Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkasse ^aben H SenVer K C h e r Ung) auf Seite 3 unter 111 (Sonderaus- Lke 4 .mfpr ei iv e Lohnsteuern und Kriegszuschläge auf oeite 4 unter IV einzusetzen. Einzustellen ist stets der volle Bruttobetrag, d. h. einschließ lich eventuell gekürzter Kapitalertragsteuer und Kriegszuschlag. Diese Beträge sind auf Seite 4 unter IV Ziffer 2 aufzuführen und werden bei der Veranlagung von der sich tariflich ergeben den Steuer abgezogen. Im Zusammenhang mit den Einkünften aus Kapitalvermögen entstandene Werbungskosten, wie Bankspesen, können in der hierfür besonders vorgesehenen Spalte abgesetzt werden. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Als solche gelten alle Überschüsse aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Grundstücksteilen. Die Er mittlung des Überschusses geschieht im allgemeinen durch Gegenüberstellen der Mieteinnahmen und der mit dem Grund stück verbundenen Unkosten einschließlich der Abschreibung für Abnutzung. Sonstige Einkünfte Darunter fallen Renten, Altenteile, Spekulationsgewinne usw. Familienunterstützung und Beihilfen Die den Angehörigen der zum Wehrdienst oder zu sonstigen rormationen (z. B. zum Polizeidienst, zum Hilfs- und Sicher heitsdienst) Einberufenen gezahlten Unterstützungen sind ein kommensteuerfrei, brauchen also nicht in der Einkommensteuer- erklarung angegeben zu werden, soweit es sich um Unterhalts leistungen, Erziehungsbeihilfen, Beiträge zur Aufrechterhaltung einer Lebensversicherung usw. handelt. Dagegen sind die Wirtschaftsbeihilfen, die bei der Weiter- fuhrung eines Betriebes zur Auszahlung kommen (z. B. für Miete), als Betriebseinnahmen anzusetzen, müssen also schon bei der Errechnung des Gewinnes aus Gewerbebetrieb, d. h. bei Auf- werderf ^ B ‘ lanZ nebst Gewinnb erechnung, berücksichtigt Abzüge Von der Gesamtsumme der Einkünfte können die Sonder ausgaben gekürzt werden. Sie gelangen nur insoweit zum Abzug, als sie der Steuerpflichtige geltend m ® c | lt - ( Den früheren Pauschbetrag von 200 m gibt es nicht mehr.) Die diesbezüglichen Angaben sind auf Seite 3 unter III zu machen. Als Sonderausgaben kommen in Betracht: 1. Schuldzinsen, soweit sie nicht schon bei einer der Ein kunftsarten berücksichtigt worden sind, sowie Renten und sonstige dauernde Lasten. 2. Beiträge des Steuerpflichtigen für sich, seine Ehefrau, seine minderjährigen Kinder, sowie für minderjährige nahe Angehörige, die zu seinem Haushalt gehören, und für die volljährigen Kinder, für die ihm Kinderermäßi gung gewahrt wird, zu Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- Angestellten-, Invaliden- und Erwerbslosenversiche rungen, ferner Prämien für Lebens-, Witwen-, Waisen- Versorgungs- und Sterbeversicherungen. Zu den vorgenannten Beiträgen zählen auch die An gestelltenversicherungsbeiträge oder Lebensversicherungs- pramien die der Uhrmacher im Rahmen der Altersver sorgung des deutschen Handwerks im Jahre 1940 gezahlt hat, ferner die Kranken- und Arbeitslosenversicherungs beitrage, die den dienstverpflichteten Uhrmachern von ihrem Lohn bzw. Gehalt gekürzt worden sind. 3 darlehens ZU Bausparkassen zw ecks Erlangung eines Bau- 4. Verluste aus Gewerbebetrieb in den letzten zwei Jahren sofern ordnungsmäßige Bücher geführt werden. Wirtschaftliche Belastung mit* iV at de A Uh u rmachcr im letzten Jahre durch den Unterhalt ÜnplücTSl^"- , rCh ^ rankbe ‘L Todes- oder sonstige Ungluckstalle in der Familie besondere Ausgaben gehabt die tföen wir L tschafthcht ; Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträch- nach' $°3 3 a püikStG* p 4 “‘VT V1 einen Antra § stellen, ihm nach § 33 LinkbtG. eine Ermäßigung der Einkommensteuer z i gewahren Es empfiehH sich, inUhen FäHen^“chst aus" , *. ht .. Angaben zu machen und vorhandene Belege (wie Arzt- aufentü U inrCL \ hn , Ung c n ’ Untc /^cn über einen notwendigen Kur aufenthalt usw.) der Steuererklärung beizufügen. Einkünfte aus Kapitalvermögen Hierunter sind alle Einkommensbezüge aus der Verzinsuna ^on Kap,talvermögen anzugeben, z. B Dividenden aus Akt^
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