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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (28. November 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aufhebung der Platin-Freigrenze
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Für die Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- ArtikelLehrbuch für das Uhrmacherhandwerk, Band I 405
- ArtikelDie deutschen Uhren-Reinigungsmaschinen 406
- ArtikelUhr-Reinigungsmaschine von Rudolf Flume 406
- ArtikelUhr-Reinigungsmaschine von Georg Jacob G.m.b.H. 407
- ArtikelUhr-Reinigungsmaschine der "UREMA" 407
- ArtikelDas Berufserziehungswerk für das deutsche Handwerk 408
- ArtikelDie Uhr 408
- ArtikelDie "Uhrmacherkunst" besucht Conrad Felsing, Berlin 409
- ArtikelUhrmacherhandwerk im Kriege - von der Tagespresse aus gesehen 410
- ArtikelAufhebung der Platin-Freigrenze 411
- ArtikelFür die Werkstatt 411
- ArtikelUmsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuervorauszahlungen 412
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 412
- ArtikelFirmennachrichten 414
- ArtikelPersönliches 414
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 414
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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IHQ Aufhebung der Platin-Freigrenze vr rÄ An A T i nUn 3 24 V i? m 15 - Novemb er 1941 („Reichsanzeiger“ 1941 L DezcXr' 1941 l ' er Al,ordm '"« 18 "*< Wirkung zum Reichäeil^fh? FHp| f "fu* P,at f inmetalle nur mit Genehmigung der Keicnsstelle für Edelmetalle verfugt werden (Grundsatz). Von diesem Fdelmetdl Ge A b0t *L ah § 5 der A "°rdnung 18 der Reichsstelle füj Edelmetalle; zwei Ausnahmen vor: h Sp^n I h b - ?n S ßiße u®* T und , Vera rbeiter und gewerbsmäßige Edel- metallhandler, z. B. Juweliere und Uhrmacher, konnten in einem Kalendermonat über nicht mehr als 10 g Platinmetall — um- gerechnet in hcinmetall — frei verfügen. 2. Genehmigungsfrei war der Verkauf von Platinmetallen an eine Keihe von Gold- und Silberscheideanstalten. Die zu Ziffer 1 erwähnte Freigrenze wird mit der nachstehend ab gedruckten Anordnung aufgehoben. Ab 1. Dezember 1941 bedarf auch die Verfügung über weniger als 10 g Platinmetall - umgerechnet in Feinmetall — der Genehmigung der Reichsstelle für Edelmetalle. Ge nehmigungsfrei ist dann nur noch der Verkauf von Platinmetallen an die in der Anordnung erwähnten Edelmetall Scheideanstalten. Die Anordnung 24 lautet: § 1 § 5 Absatz 1 der Anordnung Nr. 18 vom 13. September 1939 wird außer Kraft gesetzt. Der nunmehr einzige Absatz des § 5 erhält folgende Fassung: Einer Genehmigung bedarf es nicht, wenn Platinmetalle an eine der nachstehend genannten Firmen verkauft werden: 1. Berlin: Deutsche Gold-und Silber-Scheideanstalt vormals Roeßler Zweigniederlassung Berlin, Berlin W 8, Hinter der Kath. Kircne L 2. Bremen: Bremer Goldschlägerei Wilh. Herbst G. m b H Bremen, Fedelhören 15/17. 3. Dresden: Dresdner Gold- und Silber-Scheide-Anstalt Fritz & Co Dresden, Johann-Georgen-Allee 33/35. 4. Frankfurt (Main): Deutsche Gold- und Silber - Scheideanstalt vormals Roeßler, Frankfurt (Main), Weißfrauenstraße 9. 5. Freiberg (Sa.): Staatl. Sächs. Hütten- und Blaufarbenwerke Frei berg (Sa.). 6. Hamburg: Deutsche Gold- und Silber - Scheideanstalt vormals Roeßler, Zweigniederlassung Hamburg, Hamburg, Rothenbaum chaussee 40. 7 (Mafn"'/ W - C " Cr " CUS m b H • riatinschmclzc, Deutsche Gold- und Silber - Scheideanstalt vormals Roeßler (Main)"' 0 ' lassimß Hanau, Platinschmclze G. Siebert, Hanau 8. Köln: Edelmetall - Scheidcanstalt Clemens Koch Söhne, Köln- Ehrenfeld, Geißeistraße 80. 9 ‘ ki n . l ?p e [ g p Pr, ! : ! Conr 1 ad Gasinski - Edelmetallhändler, Königs berg (Pr.), Paradeplatz 17. B 10 ' ?Sr n n D | Ut M he u Gold ;, Unt ! Si,ber - Scheideanstalt vormals Roeßler, I lhalc München, München, Theatinerstraße 8. 11. Pforzheim: Allgemeine Gold- und Silberscheide - Anstalt AG Pforzheim; Dr. E. Dürrwächter, Platinschmelze, Pforzheim; C Flafner Gold- und Silberscheide- und Legier-Anstalt, Platin schmelze, Pforzheim; Heimerle & Meule K.-G., Gold- und Silberscheide- und Legier- Anstalt, I latin-Affinerie, Pforzheim; I'r. Kämmerer AG., Doublefabrik, Schmelz- und Walzwerk Draht- und Röhrenziehcrei, Pforzheim; G. Rau, Doublcfabrik, Walzwerk, Draht- und Röhrenzieherei r torzheim; Carl Schaefer, Gold- und Silberscheide- und Gekrätz-Anstalt Pforzheim; i?/' T h - ^ ieland, Scheide und Legieranstalt, Platin-Affinerie Pforzheim. 12. Schwab. Gmünd: Dr. Walter und Schmitt, Schwäb. Gmünd. 13. Wien. Deutsche Gold- und Silbcr-Scheideanstalt vormals Roeßler, Zweigniederlassung Wien, Wien VII., Neustiftgasse 117419' G. A. Scheid’sche Affinerie, Wien VI., Gumpendorfer Straße 85. § 2 Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1941 in Kraft. Berlin, den 15. November 1941. Der Reichsbeauftragte für Edelmetalle. Forkel. (J-Jir die. lOezkitatl Das Eindrehen von Unruhwellen mittels Lackscheibe Die augenblicklichen Verhältnisse bringen es mit sich, daß unsere rurniturenhandlungen häufig keine Originalunruhwellen liefern können. Es stehen uns aber Ersatzwellen zur Verfügung, die entweder zu starke Ansätze haben oder zu hoch sind. In beiden Fällen wurden die W 7 ellen dann zwischen Spitzen passend gedreht. Es ist hiergegen nichts ein zuwenden; jeder Fachmann weiß aber, daß sich hier bei kleinen W ellen jnit dünnen Ansätzen schon Schwierigkeiten bei der Verwendung von Zapfenschonerspitzen ergeben. Besonders unangenehm und nicht ganz ohne Gefahr ist aber das Nachsetzen der Zapfen. Aus diesen Gründen gebe ich hier Anregung zu einer neuen Arbeitsweise. zieherartig angeschliffenen Putzholzes nach dem Plateauansatz und dem Zapfen. Bei einiger Übung erfordert das Zentrieren nur wenige Se kunden. Zur Kontrolle hält man nun das Putzholz oder einen Schraubenzieher etwas vom Ansatz ab, daß ein möglichst schmaler Lichtspalt bleibt. So ist es sehr leicht, sich vom unbedingten Rund laufen zu überzeugen. Jetzt dreht man den Plateauansatz auf die ge wünschte Stärke und schleift die W eile auf die richtige Höhe zurück. Das genaue Messen geschieht hierbei am vorteilhaftesten mit der I'ühlerlehre. Nach dem Andrehen des Zapfens lacke man die Unruh ab und entferne den Perlkitt mittels Benzins. Bei Änderungen am oberen Teil der Welle würde man entsprechend verfahren. Für den Fall, daß der Unruhansatz zu stark ist, sind einige Lackfutter mit den Bohrungen 4 /io mm, 5 /io mm, 7 /io mm und 1 mm erforderlich. Man wähle sich dann das Futter, bei dessen Bohrung der Plateauansatz etwas Luft hat. Um der W 7 elle für die Bearbeitung genügend Halt zu geben, muß die Bohrung mit „Perlkitt“ ausgefüllt sein. Zentriert wird nun nach dem Unruhansatz und dem Zapfen. Zu erwähnen wäre nur noch, daß besonders bei dieser Arbeitsweise ein Motor als Antrieb wesent liche Vorteile bietet, unbedingt notwendig ist der Mo^or jedoch nicht. W enn auch diese Ausführungen die Methode kompliziert erscheinen lassen, so werden doch einige Versuche jeden von der Einfachheit und Genauigkeit überzeugen. . , c , c , . ö ^ Alfred bchiemann. Eingelackf läßt sich eine . fertige" Unruhwelle bequem nacharbeiten Angenommen, der Plateauansatz ist zu stark und zu hoch. Zu nächst wird die Unruh auf der W elle vernietet und ausgerichtet. Dann 'ersehe man eine Lackscheibe, die mindestens die Größe der Unruh u nd eine Bohrung von etwa 1,5 mm in der Mitte hat, durch Erwärmen nüt „Perlkitt“ und lacke die Unruh auf. Der Perlkitt hat den Vorzug, daß er benzinlöslich ist und dadurch das Auskochen erspart. Wenn s *ch die Lackscheibe nun dreht, zentriere man mittels eines schrauben- An unsere Leser! Die „Uhrmacherkunst“ wird auf höhere An weisung aus kriegswirtschaftlichen Gründen vor übergehend nur 14 täglich erscheinen. Für die Preisregelung wird das Einverständnis von dem Reichskommissar für die Preisbildung eingeholt.
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