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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 51/52 (27. Dezember 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen des Berufserziehungshandwerks für das Uhrmacherhandwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- AbbildungIn einem Bunker vor Tobruk 423
- ArtikelFür den Sieg kämpfen und arbeiten wir! 423
- ArtikelDer Uhrmacher bei seiner Arbeit für die Wehrmacht 424
- ArtikelBesichtigung der Bezirksfachklasse des Uhrmacherhandwerks in ... 424
- ArtikelStark die front - stark die Heimat 425
- ArtikelDie Aufgaben des Uhrmacherhandwerks 427
- ArtikelZeitwaagen 428
- ArtikelDas erste Siemens-Patent: Galvanische Vergoldung 429
- ArtikelDuncker, der Begründer der optischen Industrie in Rathenow 430
- ArtikelGalileo Galilei 431
- ArtikelDie Front berichtet: 431
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 432
- ArtikelMitteilungen des Berufserziehungshandwerks für das ... 432
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 433
- BeilageSteuer und Recht (4. Jahrgang, Folge ) 28
- ArtikelAnzeigen -
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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432 l/Oö^hpn&eliaiL de# ,{ll” - DCiut&t Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei Einberufung Nach einer neuen Verordnung des Reichsarbeitsführers wird das •Vrbeitsverhältnis von Mädchen durch ihre Einberufung zum Reichs arbeitsdienst nicht beendet; vielmehr besteht das Beschaftigungsver- hältnis fort. Das ist insbesondere für die Rückkehr der weiblichen Be schäftigten nach Beendigung des Arbeitsdienstes und für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses von Bedeutung. Reichsmanteltarifordnungen für den Handel Der Reichstreuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Sachsen wurde vom Reichsarbeitsminister als Sondertreuhander eingesetzt, um die allgemeinen Arbeitsbedingungen der Gefolgschattsmitglieder im ge samten Handel für das Deutsche Reich durch Schaffung von Reichs- manteltarifordnungen zu regeln. Bei den derzeit in Kraft befindlichen Tarifordnungen für den Handel muß man vor allem eine klare Abgrenzung zwischen Handel und Handwerk vermissen. Es geht wirklich nicht an, daß man die Arbeitsbedingungen handwerklicher Gefolgschattsmitglieder in Ta ["‘ Ordnungen des Handels regelt, weil die Tarifordnungen gerade die be sonderen Verhältnisse der handwerklichen Ausbildung und Beschatt- gung nicht berücksichtigen und infolgedessen auch den Leistungsgrund satz nicht hinreichend verwirklichen. Preisstop in Luxemburg In Luxemburg wurde mit Verordnung vom 24. Oktober 1041 der Preisstop eingeführt. Der Preisstop gilt rückwirkend ab 1. August 1941. Darüber hinaus dürfen die Preise in Luxemburg die I reise für \ er- gleichsware der Heimat und Leistungen der benachbarten Teile des Altreichs nicht übersteigen. Preiserhöhungen für Weingeist Die Preise für Weingeist sind mit Genehmigung des Reichs kommissars für die Preisbildung erhöht worden. Diese Preiserhöhungen können die Hersteller und nachfolgenden Händler an den Let/tvcr- braucher weitergeben. Anwerbung ausländischer Arbeitskräße in der Auslandspresse In einem kürzlichen Bescheid des Herrn Reichsarbeitsministers wird zum Ausdruck gebracht, daß Stellenangebotsanzeigcn deutscher Firmen in ausländischen Zeitungen und Zeitschriften in all denjenigen Ländern unerwünscht sind, in denen eine amtliche deutsche Anwerbung von Arbeitskräften erfolgt. Das ist zur Zeit der Fall in Finnland, Nor wegen Dänemark, Niederlande. Belgien, Frankreich, Italien, Slowakei, Jugoslawien, Bulgarien und Ungarn. Auch im Generalgouvernement, UHRMACHERKUNSl im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg müssen Stellenangebotsanzeigen deutscher Firmen unterbleiben. Wer ausländische Arbeitskräfte ein stellen will, muß sich an sein Arbeitsamt wenden. Edelmetallbewirtschaftung im Distrikt Galizien Anfang Dezember 1941 wurden die im Generalgouvernement geltenden Vorschriften über die Bewirtschaftung von Edelmetallen ( Uhrmacherkunst“ 41/1941) auch im Distrikt Galizien eingefuhrt Juden und jüdische Unternehmen, die bisher gewerbsmäßig Edel metalle, Edelsteine, Perlen usw. be- oder verarbeiteten oder mit diesen Gegenständen handelten, müssen den Gesamtbestand an Edelmetallen, Erzeugnissen aus Edelmetallen, Edelsteinen usw. zum 1. Januar 1942 bei der Goldbewirtschaftungsstellc des Generalgouvernements an melden. Sie dürfen über diese Gegenstände nur mit Genehmigung der Bewirtschaftungsstelle verfügen. Strafbare Zurückhaltung einer Armbanduhr? Ein Uhrmacher, der ein nur noch kleines Lager in Armbanduhren hatte verweigerte einem Rüstungsarbeiter den Verkauf einer Armband uhr 'Gegen den Uhrmacher wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein und führte unter an derem aus: , , ... Ein Kontrahierungszwang in der Weise, daß der Beschuldigte die in seinem Besitz befindlichen Uhren an jedermann verkaufen müßte, der es verlangt, besteht nicht. Die Anwendung des § 1 der Kriegswirtschaftsverordnung ist nicht möglich, da eine Ge fährdung der Bedarfsdeckung in Anbetracht des geringen Waren lagers des Beschuldigten nicht in Frage kommt. Ein Ritterkreuzträger aus dem Tischlerhandwerk Feldwebel Ohlrogge vernichtete 39 Flugzeuge Der Führer verlieh dem Feldwebel \V alter Ohlrogge aus Bochum das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes. Ohlrogge erlernte das Tischler handwerk und legte im Jahre 1930 die Gesellenprüfung mit Erfolg ab. Bis zu seiner Einberufung des Jahres 1939 war er im Betrieb der Mutter tätig. Da& Ritterkreuz erhielt er, weil er 39 Feindtlugzeuge im Feind flug vernichtete und sich in vielen Angriffen erfolgreich bewährt hat. Aufhebung von Aus- und Einfuhrverboten im Verkehr mit den besetzten niederländischen Gebieten Mit Wirkung vom 20. Dezember 1941 werden zahlreiche Aus- und Einfuhrverbote im Verkehr mit den besetzten niederländischen Ge bieten aufgehoben. Einige Aus- und Einfuhrverbote werden aufreent- crhalten. So dürfen nach wie vor Taschenuhren, Armbanduhren, Uhr werke zu Taschen- und Armbanduhren, Furnituren von Taschen- und Armbanduhren aus den besetzten niederländischen Gebieten in das Reich nicht eingeführt werden. 0 HUÜeUut*# en des Berufserziehungswerkes für das Uhrmacherhandwerk Fachlicher Meistervorbereitungslehrgang im Reichsgau Danzig-Westpreußen Der Reichsinnungsverband des UhrmacherbaiulwerkB hat j n \ ( ^^ ber , im Warthpgau einen Meistervorbereitungslehrgang mit jrutem Eirolß durtii erführt Die Beteiligung war sehr rege. Von verschiedenen Amtstrugein U Berufsangehörigen wurde dem Reichsinnungsverband die Anregung gegellt n, einen Lehrgang im Reichsgau Danzig-Westi>reuUen duretizufuhren. Das Bernfserziehungswerk für das Uhrmaidierhnndwerk w 1 ' 1 '' 1111 ( ‘ l ' u | ‘ n Meistervorliereitungslelirgang für den Heichsgau Danzig-W i stpu nlitn führen. 1. Schulungsort: Karthaus bei Danzig, „Central-Hotel“. 2. 1) a u e r d e s Lehrgangs: 15 Tage zu je 8 Stunden. 3. Beginn des Lehrgangs: -Voraussichtlich am 17. I ebruar 1942. 4. E n d e d e s Lehrgangs: 3. Mürz 1942. Das „ Uhrmacherkun st“-Inhaltsverzeichnis 1941 ist in Vorbereitung und erscheint Anfang Januar 1942. Es wird den Lesern auf Anforderung kostenlos zugestellt und ist vor allem für diejenigen Bezieher wichtig, die sich die „Uhrmacherkunst“ einbinden lassen. T e i I n a h 111 e h e d i n g u 11 g e 11 : . a) Zu dem Meistervorbereitungslehrgang werden zugelassen: deutsche un Volksdeutsche Uhrmacher, die in absehbarer Zeit ihre MiMstcrpru ung i Uhrmacherhandwerk machen wollen. Auch Uhrmacher, die noch keine Oeliilfenprül'uug abgelegt haben, aber seit einer Reihe \on Jalnen rhnnacherhanilwerk ausüben, können am Lehrgang Teilnehmern 1,1 Es ist für den Lehrgang eine tlebiihr von 25 M bei Beginn des Lehrgangs an den Schulungsleiter zu entrichten. L e h r ]> 1 a n und Lehrkräfte: Beichsinnuiigsmeister Flügel: Aufgaben des Uhrmacherhandwerks im Kriege und im Frieden. Der Bezirksinnungsmeister des Keichsgaues Danzig-W estpreulien: Die Aufgaben des Uhrmaolierhandwerks und seine Organisation in Uanzig- Westpreulien. (iewerheoberlehrer Brauns: Kühnen Fachtheoretischer Unterricht, unter anderem Fachzeichnen. bachretnn . Werkstoffkunde, eventuell Uruudbegritf der Elektrizität.. Schulungsleiter Müller: Fachpraktischer Unterricht, eventuell mit praktischer Arbeit. Steuersyndikus 11. A p c 1 t : „i.orlnnd- (ieschiiftskunde, Buchführung und Preisberechnung im Uhrmachern-. werk. . li n t e r k u n f t u n d Verpflegung: Die Kreishandwerkerschaft Karthaus und der Reichsiniiun^verbant 1 uej. maeherhandwerks sind bemüht die Kosten tur «he Uneik h mer pilegung so preiswert wie möglich zu gestalten. Su sind \ selbst zu tragen. . Anmeldung z u d e 111 Lehrgang: uvoich teil An diesem Lehrgang können auch Berufsangehorige aus 194* beim nehmen. Alle Teilnehmer haben sich bis zum -0. .1 a n u ai ■ - «eie h s i „ n u n g s v e r b a n d d e s U h r m a c h er li a n we k s ß »e r n f 8 e r z i e h u n ff ß w e r k —* Berlin \\ 8, Maik^iaitns schriftlich anzumelden. In der Anmeldung bitten wir am“ b p fun (leii such eines Buchfiihrungslehrgangs des Reiehsinnungsi eibandes sta S jst hat. gegebenenfalls ob ein anderer Buchtuhrungskursus besucht woide Flügel, Leiter des Berufserziehungswerkes für ' lirmaeherhandwerk.
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