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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 51/52 (27. Dezember 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- AbbildungIn einem Bunker vor Tobruk 423
- ArtikelFür den Sieg kämpfen und arbeiten wir! 423
- ArtikelDer Uhrmacher bei seiner Arbeit für die Wehrmacht 424
- ArtikelBesichtigung der Bezirksfachklasse des Uhrmacherhandwerks in ... 424
- ArtikelStark die front - stark die Heimat 425
- ArtikelDie Aufgaben des Uhrmacherhandwerks 427
- ArtikelZeitwaagen 428
- ArtikelDas erste Siemens-Patent: Galvanische Vergoldung 429
- ArtikelDuncker, der Begründer der optischen Industrie in Rathenow 430
- ArtikelGalileo Galilei 431
- ArtikelDie Front berichtet: 431
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 432
- ArtikelMitteilungen des Berufserziehungshandwerks für das ... 432
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 433
- BeilageSteuer und Recht (4. Jahrgang, Folge ) 28
- ArtikelAnzeigen -
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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66. JAHR GANG / 1 941 / N R. 51 52 (T&lehiin tut ng^aaerbcuid s- Qta^htiehltiL Verantwortlich: Assessor Hans Natorp, Berlin W 8 Betr.: Prüfungen für zur Zeit bei der Wehrmacht befindliche U h rmachergeh ilfen Uhrmachergehilfen bzw. Uhrmacherlehrlinge, die entsprechend den ergangenen Vorschriften Wehrmachturlaub zur Ablegung der Meister prüfung oder Gesellenprüfung erhalten haben, wollen sich unverzüglich bei uns melden, damit wir sie wegen der Teilnahme an Vorbereitungs- tehrgangen und der Ablegung der Prüfung eingehend beraten können. Betr.: Verbuchung der Abgänge von Altgold , bei Bezug von Dubleetvaren j ß Reichsstelle für Edelmetalle hat bekanntlich darin eingewilligt |da5 das beim Bezug von Dubleewaren benötigte Gold den Altgold- 'ankaufen bzw. Altgoldbeständen entnommen wird. Da die Dublee gegenstände bei der am 15. September 1939 vorgenommenen Gold bestandsaufnahme nicht mitgerechnet worden sind und da die Dublee- gegenstände auch beim Verkauf nicht in das Goldüberwachungsbuch eingetragen zu werden brauchen, scheiden die für den Bezug der Dubleewaren verwendeten Goldmengen aus dem Altgoldbestand aus Auf eine Rückfrage bei der Reichsstelle für Edelmetalle, ob diese Abgänge im Goldüberwachungsbuch vermerkt werden müssen erging folgender Bescheid: „Der am 15. September 1939 vorhanden gewesene und gemäß Anordnung Nr. 20 der Reichsstelle für Edelmetalle vom 13. Sep tember 1939 beschlagnahmte Goldbestand ist grundsätzlich un veränderlich. Zur Durchführung eines normalen Geschäftsverkehrs sind daher Erleichterungen geschaffen worden, durch deren Anwen dung struktelle Änderungen des Goldbestandes eintreten dürfen. Absolute Verminderungen des gesamten Goldbestandes sind nur bei Vorliegen von Ausnahmegenehmigungen der Reichsstelle für Edelmetalle zulässig. Derartige Verminderungen müssen jederzeit aus dem Goldüberwachungsbuch klar ersichtlich sein. Daher ist die Abbuchung von A 1 t g o 1 d , das zur Be schaffung von Dublee waren dient, im Goldüber wachungsbuch unbedingt erforderlic h.“ Das zum Ankauf von Dubleewaren entnommene Altgold muß also im Goldüberwachungsbuch unter Angabe seiner Verwendung (Empfänger) ausgebucht werden. Betr.: Einstellung von Uhrwerkerinnen In der Fachpresse und in Fachkreisen ist die Frage der Beschäftigung von Anlernkräften in Uhrmacherbetrieben oft erörtert worden. Die Erörterungen sind zu einem gewissen Abschluß gekommen. Eine Reihe von Uhrmachern hat ungelernte weibliche Jugendliche als Anlernkräfte für ihre Werkstätten eingestellt. Bewährte Berufskameraden haben Vor schläge für die Ausbildung solcher Anlernkräfte gemacht. Der Gemein schaftsausschuß des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks/ Fachschaft Uhrmacherhandwerk im deutschen Handwerk in der DAF. hat wiederholt über ein Berufsbild der Anlernkräfte beraten. Der Gemeinschaftsausschuß hat vor längerer Zeit für die weibliche Anlern- kraft die Bezeichnung TTU . & „Uhrwerkerin auf Anregung des Reichsstandes des deutschen Handwerks übernommen und dem Reichsstand des deutschen Handwerks ein Berufsbild der .Uhrwerkerin“ zur Genehmigung eingereicht. Die Genehmigung steht im Augenblick noch aus. Da nun aber bereits nicht wenige Berutskameraden weibliche Jugendliche mit Erfolg beschäftigen, halten wir es für notwendig, das Berufsbild auszugsweise wiederzugeben: 433 Berufsbild des handwerklichen Anlernberufs „Uhrwerkerin“ Ausbildungszeit: 2 Jahre. Arbeitsgebiet: Annahme und Abgabe von Reparaturen, Hiltsarbeiten in der Werkstatt, buches dCr Ersatztei, Kartei u "d des Reparatur- Fertigkeiten, die in der Ausbildung vermittelt werden sollen. Annehmen und Abgeben von Uhrenreparaturen' kennenlernen der wichtigsten Uhrenersatzeile und ihre Bezeichnungen ■ Aussuchen und Ordnen der Ersatzteile, Führen der Ersatzteil-Kartei’ Hilfsarbeiten an äußeren Teilen der Uhr: Gehäuse polieren, Ansatzbänder befestigen, Gläser aufsetzen (rund, auch unzerbrechlich), Formgläser einschleifen bZw. einfeilen, Bügel ersetzen, Krone aufsetzen, Zeiger aufsetzen, Auffrischen der Zifferblätter. Auseinandernehmen von Haushalts- und einfachen Uhren: Auseinandernehmen und Zusammensetzen von Haushalts- und ein fachen Uhren, teilweises Zusammensetzen von Werken, z. B. des Laufwerkes der Federhauspartie, des Gehwerkes der Großuhren. Reinigen von Uhrteilen: Reinigen von zerlegten Groß-und Kleinuhren mit und ohne Maschine. Einregeln der Uhren mit Regelvorrichtung; Arbeiten im Ersatzteillager; Kennzeichnen der Uhrenreparaturen im Gehäuse; Führen des Reparaturbuches; I'ühren der Kunden- und Lagerkartei; Pflege der Uhren; Versenden von Uhren. Wir geben noch folgenden Hinweis: 1. Bekanntlich können weibliche jugendliche Arbeitskräfte Hand werksbetrieben nur vom Arbeitsamt zugewiesen werden. In dem Antrag des Uhrmachers ist zu betonen, daß man die weiblichen Jugendlichen als ungelernte Kräfte in der Werkstatt be schäftigen will. Das Arbeitsamt wird dem Ansuchen entsprechen, sofern es die allgemeine Arbeitseinsatzlage gestattet. 2. Mit dem gesetzlichen Vertreter der weiblichen Arbeitskraft wird zweckmäßig ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, in dem die wichtigsten Arbeitsbedingungen (Wirkungskreis der Beschäftigten, Entgelt, Kündigung, Urlaubsdauer, Sozialversicherungsbeiträge) behandelt werden. 3. Die Entlohnung der Beschäftigten wird man unter Berück sichtigung der ortsüblichen Verhältnisse vornehmen. Anhalts punkt für die Lohnhöhe bietet etwa der Stundenlohn einer un gelernten weiblichen Arbeitskraft in einem feinmechanischen Industriebetrieb. 4. Die Beschäftigung der ungelernten weiblichen Arbeitskraft wird man am besten nach dem oben abgedruckten Berufsbild vor nehmen. Sobald die Genehmigung für diesen Beruf erteilt wird, w'ird der betreffende Bescheid in der Fachpresse bekanntgegeben werden. Dazu werden allgemeine Weisungen herausgegeben werden. Sie werden unter anderem betreffen a) den Abschluß von Anlernverträgen bzw. die Umwandlung der oben bezeichneten Verträge in Anlernverträge; b) Berufsschulbesuch der Anlernkräfte; c) Zeugnisvordrucke; d) Prüfungsvorschriften. Anlernkräfte wird künftig nur derjenige einstellen können, der die Lehrbefugnis besitzt. Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks. Flügel, Natorp, Reichsinnungsmeister. Geschäftsführer. 'flöwhMvea' die buchende Registrierkasse zur Her stellung des Tagebuches für das deutsche Uhrengewerbe. Umsäfee in Handel und Handwerk werden völlig getrennt nebeneinander gebucht und addiert. Die neue Einheitsbuchführung des deutschen Uhimacherhandwerks in der ,,Hamovera M Tagebuchbank Barverkauf Bezahlte Rechnung Sonstige Einnahmen Kreditverkauf Zahlung für Wareneinkauf Geschäftsausgaben Privatentnahmen Sonstige Ausgaben Geldwechseln Total Addierwerke bis Umsatzgliederungsbank Klein-Uhren Groß-Uhren Schmuck Brillantenwaren Bestecke Korpuswaren Altgold und Altsilber Optik Sonstiges Werk II (Handwerk) 000,00 111,11 ■ 222,22 333,33 444,44 555,55 666,66 777,77 «88,88 999,99 .999,99 Die Tagebuch- und Umsatzgliederungsbank kann im Rahmen des vorgeschriebenen Kontenplanes beliebig gestaltet werden. Kontrollstreifen und Addierwerke ergeben automatisch die umsatzsteuerpflichtigen Beträge. Kontrollstreifen mit Raum für Notizen. Auf Wunsch mit Kassenzettelquittung lieferbar. Alleinhersteller: ■ Uli Pt A I I r n REGISTRIERKASSENFABRIK g M I L BAU C R Berlin-Weißensee Farnsprachar 5627 71 Werk I (Handel) 0000,00 1111,11 2222,22 3333,33 4444,44 5555,55 6666,66 7777,77 8888,88 9999.99 9999.99
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