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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (21. Februar 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer und Recht (4. Jahrgang, Folge 2)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Noch einige Winke zu den Steuererklärungen 1940
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- ArtikelDer Kriegseinsatz deutscher Kunst 55
- ArtikelDas Uhrmacherhandwerk in der Öffentlichkeit 57
- ArtikelEine für alle Berufskameraden wichtige Ergänzung des ... 57
- ArtikelDie gelernte Uhrmacherin 59
- ArtikelFrau im "Uhrmacherberuf" 60
- ArtikelMein Weg zum Uhrmacherhandwerk 60
- ArtikelSchönheit der Arbeit 60
- ArtikelDas zeitgemäße Schaufenster 60
- BeilageSteuer und Recht (4. Jahrgang, Folge 2) 3
- ArtikelVorbildliche Schaufenster eines Uhrmachergeschäfts 61
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 61
- ArtikelBetr.: Instandsetzung von Taschen- und Armbanduhren für ... 62
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 62
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 62
- ArtikelNeue Erzeugnisse und Preisbildung 63
- ArtikelFirmennachrichten 64
- ArtikelPersönliches 64
- ArtikelAnzeigen 64
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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21. Februar 1941 Folge 2 4. Jahrgang Steuer und Recht Beilage der „Uhrmacherkunsl" Halle (Saale) earbeitet von Rudolf Apelt. Steuerberater, Leiter der Betriebswirtschaftsstelle des R1V. des Uhrmacherhandwerks Noch einige Winke zu den Steuererklärungen 1940 Entsprechend dem in der letzten Beilage „Steuer und Recht“ gemachten Hinweis bringen wir heute noch einige Winke für die Steuererklärungen 1940. Allgemeine Beurteilung der Geschäftslage des vergangenen Jahres Uber die Gesamtlage des vergangenen Jahres läßt sich ein abschließendes Urteil noch nicht abgeben, weil noch eine Reihe von Berichten aus verschiedenen Bezirken fehlt. Es kann aber schon heute gesagt werden, daß die Umsätze des Jahres 1940 mit wenigen Ausnahmen niedriger sind als die Umsatzzahlen des Jahres 1939. Bei den größeren Geschäften handelt es sieh teil weise um verhältnismäßig wesentliche Spannen, während sich bei den kleineren und mittleren Geschäften die Minderungen in engeren Grenzen bewegen, weil hier der im \ erkauf ent standene Ausfall durch erhöhte Reparaturen zum Ted aus geglichen werden konnte. Diese rückläufige Umsatzentwicklung beruht in erster Linie darauf, daß das Publikum schon seit langem nicht mehr so wahllos kauft, wie es in den letzten Monaten des Jahres 1939 der Fall war. Es werden wieder große Ansprüche an die Ware gestellt. Weiter sind die Käufer weniger geneigt, für den eventuellen Erwerb von goldenen Gegenständen alte gebrauchte Goldsachen abzuliefern. Dadurch ist der Umsatz in goldenen Uhren und in goldenem Schmuck besonders stark zurück gegangen, was sich bei den größeren Geschäften sehr bemerkbar gemacht hat. Natürlich spielt auch die Warenverknappung eine Rolle. , , Die Rohgewinne des Jahres 1940 liegen im Durchschnitt etwas niedriger als die des Jahres 1939. Das ist in der Haupt sache darauf zurückzuführen, daß die Uhrmacher im allgemeinen bemüht waren, ihre Preise der Kriegswirtschaftsverordnung an zupassen. t 11- Entsprechend der Minderung der Umsätze sind auch die Reingewinne zahlenmäßig geringer geworden. Bei den größeren Geschäften hat das zu einer Senkung der prozentualen Rein- gewinnspanne geführt, da es nur selten möglich war, die Ge schäftsunkosten dem verringerten Umsatz anzupassen, im Gegen teil ergaben sich durch die Zahlung der nach dem Gewinn 1 AD errechneten Gewerbesteuer, durch vermehrte Fracht und Fahr geldspesen usw. häufig Erhöhungen. Die kleineren Geschalte weisen zum Teil geringe Verbesserungen der prozentualen Rein gewinnspanne auf, was damit zusammenhängt, daß die Bctric s- inhaber in erheblichem Umfange eigene Mehrarbeit bei den Re paraturen geleistet haben. Jahresumsatzsteuererklärung Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß zum steuerpflichtigen Umsatz auch die Vergütungen gehören, die der Uhrmacher für Überlassung von Gegenständen des Betriebsvermögens (z. B. Auto) an die Wehrmacht oder andere Bedartsstellen erhalten hat. Gewerbesteuererklärung Betriebsgrundstücke Bei der Ermittlung des steuerlichen Gewerbeertrages dürfen die Uhrmacher, die ihr Geschäft im eigenen Hause betreiben, für die selbstgenutzten Geschäftsräume keinen Mietwert u 'i te > Geschäftsunkosten in Abzug bringen, sondern es sind lediglich die auf die Geschäftsräume anteilig entfallenden Hausunkosten abzusetzen. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück nicht zum Betriebsvermögen gehört. , Uber die Frage, wann ein Grundstück bzw. ein eigengew erb lich genutzter Grundstücksteil dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist, sagen die Veranlagungsrichtlinien folgendes. „Bei Grundstücken, die teils betrieblich, teils privat genutzt werden, gehört der betrieblich genutzte Teil ein- kommensteuerrcchtlich stets zum Betriebsvermögen. Das üilt — abweichend von § 57 Abs. 2 Satz - RBcwG. auch, wenn der Wert des betrieblich genutzten Grund stücksteil nur die Hälfte des Wertes des ganzen Grund stücks oder weniger beträgt. Ein betrieblich genutzter Grundstücksteil darf nicht als Betriebsvermögen be handelt werden, wenn er im Verhältnis zum Wert des ganzen Grundstücks von untergeordneter Bedeutung ist. Ein Grundstücksteil ist in der Regel von untergeordneter Bedeutung, wenn sein Wert nicht mehr als ein 1 unttel des Gesamtwertes ausmacht u n d den Betrag von 10 000 Jt)l nicht übersteigt.“ Vollkaufleute — handelsgerichtlich eingetragene Firmen — können auch den nicht betrieblich genutzten Grundstucksteil in das Betriebsvermögen einglicdern, wenn der Wert dieses Grund- stückstcils weniger als die Hälfte des Wertes des ganzen Grund stücks beträgt. Eingezogene Autos usw. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrages können diejenigen Uhrmacher, die für die Überlassung ihres Geschäftsautos an die Wehrmacht oder eine andere Bedarfsstclle eine Ubernahme- cntschädigung erhalten haben, durch Einrichtung eines steuer freien Rücklagekontos erreichen, daß dieser Einnahmebetrag nicht zur Steuer herangezogen wird. Führt der Uhrmacher keine ordnungsmäßigen Bücher, son dern ermittelt er seinen Gewinn durch Gcgenübcrstellen der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, so kann er beantragen, den in den Betriebseinnahmen enthaltenen Vergütungsbetrag für ein an die Wehrmacht abgegebenes Geschäftsauto usw. heraus zulassen. Näheres hierüber ergibt sieh aus F'olge 2 der Beilage „Steuer und Recht“ in Nr. 28 der „Uhrmacherkunst“ vom 5. Juli 1940. Übergang zu ordnungsmäßiger Buchführung Soweit im Jahre 1940 erst mit einer ordnungsmäßigen Buch führung begonnen worden ist, muß zu dem bilanzmäßig er mittelten Gewinn die steuerliche Korrektur, wie sie in den Folgen 1 und 2 der Beilage „Steuer und Recht“ in den Nr. 24 und 28 der „Uhrmacherkunst“ vom 7. Juni und 5. Juli 1940 be sprochen worden ist, hinzugercchnet werden. Im Rcichsgau Sudetenland, im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig, im Memelgebiet, in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malinedy und Moresnet sind derartige Korrekturen im allgemeinen nicht vorzunehmen. (Sic haben im übrigen auch zu unterbleiben, wenn in diesen Gebieten mit der ordnungsmäßigen Buchführung erst im Laufe des Ka lenderjahres 1941 begonnen wird.) Miet- und Pachtbeträge Das Gewerbesteuererklärungsformular sieht unter anderem eine Position (III Ziffer 2 e) vor, laut welcher die Hälfte der Miete oder Pacht für die Benutzung fremder Wirtschaftsgüter, die zu den Anlagewerten des Betriebes gehören, dem Gewerbe ertrag zugesetzt werden muß. Das bezieht sich nicht auf die Miete für die Geschäftsräume. Diese ist also in keinem Falle hier einzutragen. Ferner brauchen auch solche Miet- oder Pacht- beträge für fremde Betriebsgegenstände nicht eingesetzt zu wer den, die einem Verpächter zufließen, der mit seinem Gewerbe ertrage der Gewerbesteuer unterliegt. Es ist z. B. die Miete für eine gepachtete Telephonanlagc, für eine Normalzeituhr oder für eine Raumschutzanlage nicht einzustellen, denn die Verpächter dieser Anlagen haben regelmäßig einen steuerpflichtigen Ge- werbebetrieb. Abzug für eigengenutzte gewerbliche Räume Der unter III Ziff. 3a erwähnte Abzug von 3°o des Ein heitswertes des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes ist nach den Gewerbesteuerrichtlinien auch dann statthaft, wenn eine Einrechnung des eigenbetrieblich genutzten Grundstückteils in das Betriebsvermögen nicht in Betracht kommt, weil die weiter oben erwähnten Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind. In jedem Falle darf natürlich stets nur von dem Teil des Einheitswertes ausgegangen werden, der eigengewerblich genutzt wird Beträgt also z. B. der Einheitswert für das Grundstück eines Uhrmachers 20 000 1RU und macht der auf den Laden sowie die Merkstatt entfallende Anteil 40° « aus, so sind abzusetzen: 40% von 20 000 'R)i = 8000 .7?)/, davon 3% = 240 M. Einkomniensteuererklärunf: Auslosungszinsen Auch im vergangenen Jahr ist wieder eine Reihe von Ab lösungsanleihen ausgelost worden. Die Inhaber haben dabei ein mal den fünffachen Auslosungsbetrag und zum anderen die Zinsen seit dem Jahre 1925 erhalten. Diese Zinsbeträge sind bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen in voller Höhe mit an zugeben. Es kann aber beantragt werden, die Zinsen als außer gewöhnliche Irinnahmen nach § 34 EinkStG. zu behandeln und einem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen. Der diesbezügliche Antrag wird zweckmäßigerweise auf der letzten Seite der Ein- kommcnsteucrerklärung gestellt. Luftschutzausgaben Bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Ver pachtung gelten die Aufwendungen für den Ausbau von Luft- 3
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