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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (21. Februar 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer und Recht (4. Jahrgang, Folge 2)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Noch einige Winke zu den Steuererklärungen 1940
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Bürgersteuerbescheide für 1941
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- ArtikelDer Kriegseinsatz deutscher Kunst 55
- ArtikelDas Uhrmacherhandwerk in der Öffentlichkeit 57
- ArtikelEine für alle Berufskameraden wichtige Ergänzung des ... 57
- ArtikelDie gelernte Uhrmacherin 59
- ArtikelFrau im "Uhrmacherberuf" 60
- ArtikelMein Weg zum Uhrmacherhandwerk 60
- ArtikelSchönheit der Arbeit 60
- ArtikelDas zeitgemäße Schaufenster 60
- BeilageSteuer und Recht (4. Jahrgang, Folge 2) 3
- ArtikelVorbildliche Schaufenster eines Uhrmachergeschäfts 61
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 61
- ArtikelBetr.: Instandsetzung von Taschen- und Armbanduhren für ... 62
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 62
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 62
- ArtikelNeue Erzeugnisse und Preisbildung 63
- ArtikelFirmennachrichten 64
- ArtikelPersönliches 64
- ArtikelAnzeigen 64
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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schutzraumen sowie die Ausgaben für die Anschaffung von Luft schutz- und Löschgeräten stets in voller Höhe als abzugsfähige Werbungskosten. Betriebsgrundstücke Uhrmacher, die ihr Geschäft im eigenen Hause betreiben, müssen bei Berechnung des Mietüberschusses den auf diese Räume entfallenden Mietwert außer Ansatz lassen. Andererseits sind die Hausunkosten um den Betrag zu kürzen, den der Uhr macher bei Errechnung seines Gewerbeertrages unter Geschäfts unkosten berücksichtigt hat. Versicherungsbeiträge Die im Jahre 1940 entstandenen Sonderausgaben (Versiche rungsbeiträge) dürfen nur bis zu den folgenden Höchstbeträgen in Abzug gebracht werden: bei einem unverheirateten Steuerpflichtigen . 500 jR)l bei einem verheirateten Steuerpflichtigen . . 800 J?)l bei einem verheirateten Steuerpflichtigen mit 1 minderjährigen Kind .... 1100 1R)1 mit 2 minderjährigen Kindern . . . 1500 JIM mit 3 minderjährigen Kindern . . . 2100 JiM mit 4 minderjährigen Kindern . . . 2900 JIM mit 5 minderjährigen Kindern . . . 3900 JIM Für jedes weitere minderjährige Kind erhöht sich die Grenze um 1000 Jt)l. Die Grenzen gelten auch für die Nachzahlungsbeträge, die die Uhrmacher im Rahmen der Altersversorgung für das Deutsche Handwerk geleistet haben. Mußte also z. B. ein verheirateter Uhrmachermeister mit einem Kind im Jahre 1940 an laufenden Beiträgen und Nachzahlung zum Wiederaufleben der An gestelltenversicherung 1400 JiYl abführen, so darf er in seiner Steuererklärung nur 1100 JiYl von seinem Einkommen absetzen. Ermäßigungsanträge Anträge auf Ermäßigung der Einkommensteuer nach § 33 EinkStG. wegen wirtschaftlicher Belastung haben nur dann Aus sicht auf Erfolg, wenn die außergewöhnlichen Ausgaben min destens betragen haben: Bei Steuerpflichtigen, b ■i denen Bei Einkommen keine 1 oder 2 3 oder 4 5 oder mehr von Kinder Kinder Kinder Kinder zu berücksichtigen sind: m °/o % °/o °/u höchstens 5000 10 8 6 4 mehr als 5000— 10000 12 10 8 6 „ „ 10000— 15000 15 12 10 8 „ „ 15000-25000 20 15 12 10 „ „ 25000 — 50000 25 18 14 12 über 50000 33 Vs 24 18 15 Abrundung Das sich ergebende Gesamteinkommen wird den gesetz lichen Vorschriften gemäß von den Finanzämtern stets auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag nach unten abgerundet. Es spielt also keine Rolle, wenn das in der Steuererklärung errech- nete Einkommen die Stufengrenze um einige Mark übersteigt. Weist z. B. der Uhrmacher ein Gesamteinkommen von 7763 'Jt)l aus, so fällt er doch noch in die Stufe 7250 — 7750 31)1 der Ein kommensteuertabelle. (In Folge 1 der Beilage „Steuer und Recht“ in Nr. 24 der „Uhrmacherkunst“ vom 7. Juni 1940 ist eine weit gehende Einkommensteuertabelle veröffentlicht worden, die heute noch Gültigkeit hat, nur daß der darin aufgeführte Kriegs zuschlag bei der Veranlagung für 1940 stets die Hälfte der Ein kommensteuer beträgt.) Vorauszahlungen für 1941 Die Steuervorauszahlungen für 1941 sind, soweit die Ein kommensteuer in Frage kommt, nach dem Steuerbescheid für 1939, soweit es sich um die Gewerbesteuer handelt, nach dem Bescheid für das Rechnungsjahr 1940 vorläufig weiter zu leisten. Beide Bescheide bauen sich auf dem meist hohen Einkommen des Jahres 1939 auf. Die Einkünfte des Jahres 1940 liegen im all gemeinen nicht unwesentlich niedriger. Es empfiehlt sich des halb, mit der Einkommensteuererklärung zusammen einen An trag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen für 1941 gemäß § 37 Abs. 2 EinkStG. an das Finanzamt einzureichen bzw. an die Ge meinde (in Berlin an die Bezirkssteuerämter) ein Gesuch zu stellen, die Gewerbesteuervorauszahlungen 1941 bis zur Durch führung der Veranlagung für das Rechnungsjahr 1941 ent sprechend zu stunden. In den Begründungen wird zweckmäßigerweise darauf hin gewiesen, daß die Gewinnaussichten des laufenden Jahres aus den allseits bekannten Gründen noch ungünstiger sind als für Die Bürgersteuerbescheide für 1941 Die Uhrmacher haben in den letzten Wochen die Bürger steuerbescheide für 1941 erhalten. Im allgemeinen weisen diese eine wesentliche Erhöhung der Steuerbeträge gegenüber dem Vor jahre auf. Das beruht darauf, daß sich die Bürgersteuer 1941 nach dem Einkommen des Jahres 1939 richtet. Steuerberechnung Die Festsetzung der Bürgersteuer erfolgt in der Weise, daß zuerst nach dem Einkommen und unter Berücksichtigung der zu lässigen Ermäßigungen ein Steuermeßbetrag festgelegt wird. Maßgebend ist stets das Einkommen laut dem Einkommensteuer bescheid für 1939, und zwar gilt der festgelegte Mittelbetrag. Die Steuermeßbeträge belaufen sich auf: Bürgersteuermefebetrag bei einem Steuerpflichtigen Lebensalter -o c c c c c c Einkommen am u c 5 c V V — ~o V V V 1939 10. Oktober ■C c - ■— c Ej 1940 °5 E CM fO o r-» m m m M m m m m I. Steuerpflichtige, die im Jahre 1939 steuerfrei gewesen sind a) mindest. 2 50 Jahre b) unter 50 Jahren II. Steuerpflichtige, die im Jahre 1939 nicht einkommensteuerfrei gewesen sind, mit einem steuerpflichtigen Einkommen: von mehr als 1 a) mindest. 50 Jahre 4 4 2 insgesamt 599 — 2299 1 b) unter ( 50Jahren 6 6 4 2 _ _ _ 2299— 2599 ohne Rück sicht auf das Lebensalter: 6 6 4 2 2599- 4799 6 6 5 4 2 — — — 4799— 6299 9 9 8 7 5 3 1 — 6299— 8299 12 12 11 10 8 6 4 2 8299-12549 18 18 17 16 14 12 10 8 12549-16549 24 24 23 22 20 18 16 14 16549 20549 30 30 29 28 26 24 22 20 20549-25549 50 50 49 48 46 44 42 40 Für jedes weitere Kind ermäßigt sich der Steuermeßbetrag um je 2 RM. ohne Rücksicht a. d. Familienstand 25549- 50549 50549— 75549 75549-100549 o 150 300 usw. Von dem Steuermeßbetrag berechnet die Gemeinde unter Zugrundelegung ihres Hebesatzes die zu zahlende Steuer. Beispiel: Das Einkommen eines verheirateten Uhrmacher meisters mit zwei minderjährigen Kindern belief sich im Jahre 1939 laut dem Einkommensteuerbescheid auf 8275 JIM (Mittel betrag 8000 JIM). Nach der obenstehenden Tabelle beträgt der Steuermeßbetrag 11 JIM. Hat die Gemeinde einen Hebesatz von 600 ü /o, so sind also 66 JIM zu zahlen. Rechtsmittel Ergeben sich bei der Nachprüfung der Bürgersteuerbescheide irgendwelche Unrichtigkeiten, so muß innerhalb der gesetzlichen Rechtsmittelfrist von einem Monat Anfechtung erhoben werden. Die Reklamation kann sich aber nicht darauf stützen, daß das in dem Einkommensteuerbescheid festgestellte Einkommen un richtig ist. In dieser Beziehung sind die Gemeindebehörden un weigerlich an den Steuerbescheid gebunden. Ermäßigungsmöglichkeit Das Bürgersteuergesetz sieht im § 17 verschiedene Ermäßi gungsmöglichkeiten vor. Insbesondere kommt für die Uhrmacher die Bestimmung in Betracht, daß die Bürgersteuer auf Antrag herabzusetzen ist, wenn das mutmaßliche Einkommen im Jahre 1941 gegenüber dem Einkommen im Jahre 1939 um mehr als 30°/o zurückbleibt. Das wird in manchen Fällen zutreffen. Wenn sich auch für 1941 noch keine bestimmten Voraussagen über die Höhe des Einkommens machen lassen, so gibt doch meist schon das Einkommen des Jahres 1940 einen Anhaltspunkt dafür, mit welchem Einkommen für das laufende Jahr gerechnet werden kann. Ist eine mindestens 30 prozentige Senkung zu erwarten, so wird auf Antrag die Bürgersteuer für 1941 bis auf den Betrag ermäßigt, der sich bei Zugrundelegung des voraussichtlichen Ein kommens ergibt. Das Herabsetzungsgesuch ist an die Behörde, die den Bürgersteuerbescheid erlassen hat, zu richten.
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