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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (28. Februar 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Dienen und Verdienen
- Autor
- Natorp
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- ArtikelDer Uhrmacher auf der Leipziger Frühjahrsmesse 65
- ArtikelDienen und Verdienen 66
- ArtikelDie Berufsaussichten im Handwerk 69
- ArtikelHandwerkshandel und HR.-Kontingent 70
- ArtikelEine Fahrt ins Schneegebirge 71
- ArtikelUhren-Allerlei 72
- ArtikelZeugen handwerklicher Kunst 73
- ArtikelDer Ton macht die Musik 73
- ArtikelEine gute Lösung 73
- ArtikelErweiterung der Schmuckwarenmesse in der Reichsmessestadt Leipzig 74
- ArtikelHandwerkerförderung 74
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 74
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 74
- ArtikelFirmennachrichten 75
- ArtikelPersönliches 75
- ArtikelAnzeigen 75
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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(6 UHRMACHERKUNST Dienen und Verdienen Von Assessor Natorp Wer die W'irtsehaftspresse der letzten beiden W oehen verfolgt hat, wird mit größtem Interesse die Ausführungen des I’reiskommissars über die Verantwortung des Unternehmers und seine Verantwortlich keit sowie die daran anschließenden Erläuterungen der Männer der W'irtsehaftspresse gelesen haben. Damit jeder Uhrmacher klar sieht, sollen die wichtigsten Satze — dem Sinne nach — nochmals heraus gestellt werden: 1. Der Preisstop ist kein Ruhekissen. Wer meint, daß er sieh schon dadurch richtig verhalte, daß er den Preisstop achtet, denkt zu mindest ungenau. Denn jeder Unternehmer hat gerade in Kriegszeiten die Pflicht, zu prüfen, ob die Stoppreise kriegswirtschaftlich gerecht fertigt sind. Ich darf hierzu auf meine früheren Ausführungen in der Presse und Rundschreiben des Reichsinnungsverbandes hinweisen. Der Uhrmacher soll immer wieder prüfen, wo er die Kosten senken kann; gelingt ihm diese Aufgabe, z. H. durch Einsatz arbeitssparender Ma schinen, billigerer, weil angelernter Arbeitskräfte, so hat er das Ge samtergebnis der Kostensenkung durch Senkung des Arbeitspreises dem Letztverbraucher gutzubringen. 2. Der § 22 der Kriegswirtschaftsverordnung, nach dem Preise für Guter jeder Art nach den Grundsätzen der kriegsverpflichteten W irt sehaft zu bilden sind, ist unmittelbar geltendes Recht; er ver pflichtet j e d e n e i n z e1ne n U n t e rn e h mer, seine Preise u n d G e w i n n e z u p r u f e n. 3. Im Interesse der Erhaltung des Gleichgewichtes der Volkswirt sehaft sind a u ß e r g e w ähnliche Ge w i n n e zugunsten eines einzelne n unhaltbar. „Die Erträgnisse des ersten Kriegsjahres müssen teilweise als sehr gut und durchschnittlich als günstig bezeichnet werden. Auf der an deren Seite steht die Beschränkung in der Versorgung mit Konsum gütern. Diese Spannung zwischen den Versorgungsmengen auf der einen Seite und den günstigen Erträgnissen auf der anderen Seite kann man im Sinne der volkswirtschaftlichen Verpflichtung aller nicht langer auf sieh beruhen lassen Deshalb muß jeder einzelne durch mittelbaren oder unmittelbaren Verzicht zur Verstärkung der gleich- bleibenden Wirtschaftsordnung beitragen Es wird niemandem ein wirkliches .Opfer', sondern nur der Verzieht auf einen durch eine besondere Konjunktur erzielten Gewinn zugemutet." („Berliner Börsen- Zeitung" Xr. 77 vom 15. Februar 1941.) 4. Der Unternehmer muß wissen, wann ein Gewinn zu hoch sei und wann er daher mit dem Gewinn heruntergehen müsse (Finger spitzengefühl in der Preis- und Gewinnbildung). Mit diesen Ausfuhrungen wird nochmals stärkstens unterstrichen: Jeder soll im Kriege dienen, niemand soll am Kriege verdienen. Bevor tlie Wirtschaftsgruppen im Einvernehmen mit dem Preis kommissar Richtlinien oder Vergleichsmaßstäbe bekanntgeben, halte ich es für notwendig, die L hrmaeher auf folgende Punkte aufmerksam zu machen: 1. Der Uhrmacher soll vor sieh und der kriegsverpflichteten W irt schaft Rechenschaft ablegen, ob der von ihm erzielte Gewinn im Kriege vertretbar ist. An Hand der Jahresabschlüsse vergleicht er die im Kriegsjahr erzielten Umsätze mit den Umsätzen der letzten hriedensjahrc; ferner prüft er die Gemeinkosten der letzten Jahre durch und stellt den in den Jahren 1939 und 1940 ausgewiesenen R e i n g c w i n n in Vergleich zu dem Reingewinn der letzten Eriedensjahre. Diese Pflicht zur Selbstprüfung kann nicht ernst genug genommen werden. 2. Der übermäßige Gewinn kann nicht nach steuerlichen Grund sätzen errechnet werden. Steuerbilanz und Erfolgsbilanz des Betriebes haben wcscnsvcrschiedcne Ausgangspunkte und Grundlagen. 3. Auf den übermäßigen Gew inn muß der Unternehmer un mittelbar oder mittelbar verzichten. Also hat der Uhrmacher Gewinn und Kosten sorgfältig zu trennen. Nicht zu dem Gew inn, sondern zu den Kosten rechnen das volkswirtschaftlich vertretbare F ntcrnehiner gchalt, kalkulatorische Abschreibungen usw. 4. Wann der Gewinn übermäßig hoch ist, das hat der Unter nehmer kraft eigener Verantwortung selbst festzustellen. Bei der Prüfung der Ertragslage — vergleiche meine Bemerkung zu Ziffer 1 — kann sieh heraussteilen, daß die Erträge der Jahre RI') und 1940 nicht wesentlich günstiger als die des Jahres 1938 liegen. Dann hat der Uhrmacher die Pflicht, festzustellen, ob der in Friedens Zeiten gemachte Gewinn zu hoch bemessen war. Liegen die Erträge wesentlich besser als in den Friedensjahren, so hat der Uhrmacher die Ursachen genauestens festzustellen. Einige Beispiele sollen das verdeutlichen. Die Einkünfte der W erkstatt können durch beträchtlich gesteigerte Arbeitsleistung entstanden sein; für so manchen Uhrmacher der Heimat ist der 10-Stunden-Arbeitstag keine Seltenheit. Der so erzielte Gewinn wird vertretbar sein, wenn der Reingewinnzuschlag sieh im Rahmen der kriegsverpflichteten Wirt sehaft bewegte. — Erzielte der Uhrmacher durch Kostensenkung einen Mehrgewinn, so hat ei dadurch sicherlich bewiesen, daß er die von uns immer wieder geforderte Rationalisierung verwirklicht hat. Ob er den Mehrgewinn abführen muß, hängt davon ab, ob dieser Teilgewinn zu einer unangemessenen Besserung der G e s a m t e r t r a g s 1 a ge iührte. Im Juli 1939 setzte eine unverhältnismäßig starke Nachfrage nach Uhren ein. Selbst unmodern gewordene Uhren, veraltete Muster waren gefragt. Der Verkauf dieser „Reserven" erbrachte ungehoffte Gewinne. Von diesem Gewinn sind zunächst die Kosten für die Auf arbeitung der Uhren abzusetzen. Sodann ist genau wie im zweiten l all zu ermitteln, ob der Teilgewinn einen unangemessen hohen Gc- s a m t g e w i n n bewirkte. Darf nun der U nternehmer bei der Ermittlung des Kriegsgewinncs irgendwelche Beträge absetzen oder anrechnen? Zunächst ist klar, daß ein Teil der Erträge noch von der Besteuerung erfaßt wird. Sodann wird man wohl die Auffassung vertreten können, daß ein Teil der Er träge für die normale Miederauffüllung des geräumten Lagers zu- ruckgcstellt werden darf. Ob man einen Risikobetrag dafür freisteilen kann, daß bestimmte, jetzt aus Uhrenmangel hereingenommene Waren nach dem Siege unverkäuflich sein werden, wird der Uhrmacher oder der Obermeister am besten mit dem örtlichen Preisorgan alsbald klären. Im übrigen dürften irgendwelche weiteren Rückstellungen aus dem Gewinn im Hinblick auf künftige kriegsbedingte Schwierigkeiten nicht in Betracht kommen. Maßgeblich für die Feststellung des un angemessenen Reingewinns ist allein der Ertrag des Kriegs- j a h r e s 1940. Die W irtsehaftspres.se hat sieh bemüht, einige Anhaltspunkte für die Feststellung des Kriegsgewinnes zu geben. So erklärt die „Berliner Börsen-Zeitung" vom 23. Februar P>41 (Nr. 91) mit Recht, daß ein Kriegsgewinn per 31. Dezember 1949 dann vorliege, wenn sieh sowohl der absolute Gewinn im Vergleich zu den Ericdensjahren, als auch die Quote des Reinverdienstes am Umsatz erhöht habe. Die „Frankfurter Zeitung" vom lö. Februar 1941 meint, daß ein Reingewinn, der 2°/o über Rcichsbankdiskont zuzuglieh Kapital Verzinsung und l "nternchmer- verdienst ausmache, vertretbar sei. Immer wieder darf aber betont werden, daß jeder Uhrmacher seinen Betrieb prüfen und mit seinem durch den Krieg geschärften Gewissen feststellen muß. ob er einen Kiiegsgevvinn erzielte! 5. \\ as hat mit dem unangemessenen Reingewinn zu geschehen.' 1 Er ist zur P i e i s s e n k u n g zu verwenden oder a b z u f ü h r e n. Bis her fehlt es noch an einer genauen Klarstellung, wann die eine oder die andere Pflicht zu erfüllen ist. 12s ist zu hoffen, daß gerade hierfür klare Richtlinien durch die Gruppen der gewerblichen Wirtschaft ge geben werden. Immerhin darf man heute wohl schon so viel sagen, daß die Pflicht zur 1 ’reissenkung dann gegeben ist, wenn die Ursachen, die die Ertragssteigerung herbeiführten, auch künftig weiter- w i r k e n. Die Pflicht zur Abführung des Gewinns greift dagegen dann Platz, wenn die Ursache des Reingewinns eine ihrer Natur nach ein malige wai. t berblickt man die Lage in unserem Gewerbe so wird die Erfüllung der zweiten Pflicht die Regel bilden. Auf jeden Fall muß aber erwartet werden, daß der Uhrmacher die Hohe der Handels spanne mul iles Reparaturaufschlags sofort überprüft; sind sie nach dem Maßstab des Krieges zu hoch, so muß er sie unter allen Unv ständen senken. Die von dem Preiskommissar aufgezeigten Pflichten kann der Uhrmacher nicht ernst genug nehmen. Er trete unverzüglich in die Selbstprufung des Betriebes ein und handle dann entsprechend seinem Gewissen als deutscher Handwerker, als ein W irtschafter, der genau so wie der Soldat seine selbstverständliche Aufgabe darin sieht, an der Erringung des Sieges mitzuhelfen. i^rirgsroim^iß^rrt 194041 Oer Opferfonntao fall flueöruch Oee Opferioillens öeo ßcfomleo Oolhee fein«
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