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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (28. Februar 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handwerkshandel und HR.-Kontingent
- Autor
- Wenzlawski
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- ArtikelDer Uhrmacher auf der Leipziger Frühjahrsmesse 65
- ArtikelDienen und Verdienen 66
- ArtikelDie Berufsaussichten im Handwerk 69
- ArtikelHandwerkshandel und HR.-Kontingent 70
- ArtikelEine Fahrt ins Schneegebirge 71
- ArtikelUhren-Allerlei 72
- ArtikelZeugen handwerklicher Kunst 73
- ArtikelDer Ton macht die Musik 73
- ArtikelEine gute Lösung 73
- ArtikelErweiterung der Schmuckwarenmesse in der Reichsmessestadt Leipzig 74
- ArtikelHandwerkerförderung 74
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 74
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 74
- ArtikelFirmennachrichten 75
- ArtikelPersönliches 75
- ArtikelAnzeigen 75
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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/o UHRMACHER KUNSl *J A 1 linnüiueuUslinnüel unö fjR.-Kontingent (rißllß 13 C ft l m m U n g o n ) Don Dipl.- Jna. CD o n j I a m s h i, Referent im Reicfis|tcmö ües öeutfdien fjanöojrt 5 Seit dem Erscheinen des Aufsatzes mit der gleichen Überschrift in Nr. 47 dieser Zeitschrift vom 15. November 1940 sind einige Monate vei gangen. Inzwischen haben sich in der Handelskontingentierung einige Neuregelungen ergeben. Diese werden im folgenden dargestellt, damit der handeltreibende Handwerker über dieses zwar kleine, für ihn aber unter Umständen sehr wichtige Teilgebiet genau unter richtet ist. 1. Wegfall der Kennzeichnungen ZX und ZY W ohl jeder Handwerker hat die Unterscheidung der Eisen zuteilungen, die ihm für seinen Fertigungs-, Unterhaltungs- oder Han delsbedarf gemacht wurden, nach den verschiedenen Dringlichkeits- stulen durch den Zusatz ZX bzw. ZY als eine erhebliche Belastung empfunden. Dies um so mehr, als er die Erfahrung machen mußte, daß Kontrollnummern mit dem Kennzeichen ZY im allgemeinen nicht gern entgegengenommen bzw. für die damit bestellten Erzeugnisse recht lange Lieferfristen benannt wurden. Über die Gründe dieser Erschei nungen braucht hier Näheres nicht gesagt zu werden. Diese Dringlichkeitsstufen sind nunmehr durch eine Anordnung des Reichsverteidigungsrates wenigstens für den zivilen Bedarf ge fallen. Damit fallen sowohl beim Handwerks- (Fertigungs- bzw. Unter haltungsbedarf) als auch beim Handelskontingent die Kennzeichnungen ZX und Z\ weg bzw. werden unwirksam, soweit sie bereits erteilt waren, und zwar mit sofortiger Wirkung. Wenn also in Zukunft — auch für das erste Quartal 1941 — ein IHandwerker für seinen Handelsbedaxf eine W b-HR-Kontrollnummcr zugeteilt erhalt, so ist entweder die Kennzeichnung ZX bzw. ZY gar nicht angegeben oder nachträglich gestrichen, auf jeden Fall aber un wirksam und braucht daher bei der Bestellung (Weitergabe der Kon trollnummern; nicht mit aufgegeben zu werden. In Zukunft werden daher alle Bestellungen auf Handelsware hin sichtlich der Dringlichkeit ihrer Durchführung nicht mehr ungleich be handelt, sofern nicht irgendwelche besonderen Gründe — z. B. Über lastung des Lieferbetriebes mit vordringlichen W’ehrmachtaufträgcn — (.lies fordern. Selbstverständlich konnten die Dringlichkeitsstufen nicht gänzlich abgeschafft werden; sie sind jedoch auf ganz bestimmte kriegswichtige Aufträge beschränkt. 2. Kürzung der Warenliste \ oraussetzung dieser Befreiung von Dringlichkeitsstufen im Han delskontingent ist aber, daß der Kreis der gehandelten Erzeugnisse auf die unbedingt lebensnotwendigen beschränkt wird. Deshalb ist die bis herige „Liste der Handelswaren aus Eisen und Stahl" — im Handwerk die Ausgabe vom Juni 1940 — einer eingehenden Durchprüfung auf Entbehrliches unterzogen und gekürzt worden. Die Erzeugung der jetzt noch in der Liste enthaltenen Flandelsw aren w ird dafür im Rahmen des I landeiskontingentes gesichert. Die neue Liste befindet sieh im Druck und wird den einzelnen handeltreibenden Handwerkern nach I'ertigstelluni* xut*chcn. 3. Wegfall der Warengruppeneinteilung Gleichzeitig wird voraussichtlich ab zweitem Quartal 1941 die Unterteilung nach Warengruppen bei der Zuteilung und Bestellung von Handelswaren wegfallen. Lediglich die Gießereierzeugnisse der Waren gruppen 1 1, F 2 und F 3 des Teiles 1 der Liste werden noch besonders gekennzeichnet. Es gibt dann noch zwei Arten von Handelskontroll nummern, also z. B.: Wb-HR/F/k 079 538/11/1941 für Gießereierzeugnisse der Gruppen I 1 — F .3 und Wb-HR/k 1.30 95411/1941 für alle anderen Erzeugnisse. ^ Damit wird aber die Warenliste nicht etwa überflüssig. Vielmehr sonnen auch in Zukunft mit W b-HR-Kontrollnummcrn nur Waren be stellt werden, die in der neuen „Liste der flandelsw aren aus Eisen und Stahl ' enthalten sind. Damit ist der Kreis der Handelsware ein deutig auf das Notwendigste begrenzt. Für b e s t i m m t e O u a r - talekan n a u ß e r d c m a n g e o r d n c t w e r d e n , d a ß \Y a r e n gewisser W arengruppen überhaupt nicht bestellt w e r d e n d ü r f e n ! Innerhalb seiner Zuteilungsmenge kann jeder handeltreibende Handwerker in freier Auswahl beliebige Erzeugnisse der Warenliste bestellen, soweit nicht besondere Beschränkungen an geordnet sind. Damit ist das Handelskontingcnt den übrigen Kontin genten angeglichen; es bleibt allerdings auf den WarenkreTs der Liste beschrankt. Bei dieser Erleichterung ist man davon ausgegangen, daß die Be stellungen sich etwa in der gleichen W eise wie bisher auf die ein zelnen W arengruppen verteilen bzw. wenigstens nach einigen Verschie nungen aut ein bestimmtes Verhältnis untereinander einspiclen werden. Allzu heftige Schwankungen und Verschiebungen sind im Interesse der gleichmäßigen Fertigung unerwünscht. Im Bedarfsfälle kann angeordnt’ werden, daß innerhalb eines Quartals nur W aren bestimmter Waren gruppen bestellt werden dürfen. 4. Übergang von Betrieben in die kontingentmäßige Betreuung durch die Handelsorganisation Handeltreibende Betriebe sollten ursprünglich auch der Organi sation des llandels angehören, wenn ihr Handelsumsatz eine gewisse Hohe erreicht, die eine besondere Betreuung erforderlich macht. Der bisherige Zustand der Organisation entsprach dieser Forderung nicht Manchmal gehörten wohl die größeren Handelsbetriebe des Hand werks auch der Handelsorganisation an. Viele dieser Betriebe waren aber nur beim Handwerk organisiert. Die Eingliederung beim Handel war meist wegen der verfügten Organisationsruhe unterblieben. Als die Handelskontingenticrung begann, versuchten manche Be triebe, das Versäumte nachzuholen, und meldeten sich beim Handel als Mitglieder an. Vor einiger Zeit ist im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den Reichsgruppen Handwerk und Handel die Organisations ruhe aufgehoben worden. Das hat eine zwangsmäßige Erfassung und Fungliederung der handeltreibenden Handwerker in die Handelsorgan! sation zur Folge. Damit eine ordentliche kontingentsmäßige Betreuung der Betriebe ermöglicht wird, ist ein Verfahren zur Ubergliederung der Betriebe fcstgelcgt worden, das im folgenden beschrieben wird. Man unterscheidet folgende Arten von Betrieben; an- Handwerkcr, die schon früher der Handelsorganisation gehörten: Sie wurden schon bisher und werden auch weiterhin von der Handelsorganisation kontingentsmäßig betreut. Sie erhalten ihre Zuteilungen für den Handelsbedarf allein von dieser. Handwerker, die sich nachträglich zur Handelsorganisation an gemeldet und etwa bis zum 15. Oktober 1940 dort eingegliedert wurden: Diese sollen ebenfalls von der Handelsorganisation betreut werden. .3. Flandwerker, die seit dem 15. Oktober 1940 VO n der Handels Organisation erfaßt werden: Diese werden allmählich nach dem bereits erwähnten Ver fahren aus der Betreuung durch die Handwerksorganisation in diejenige der Handelsorganisation übergeleitet. Dieses Verfahren geht in der folgenden Weise vor sich: Der handeltreibende Handwerksbetrieb ist der FJandelsorgani- sation durch seine Anmeldung bekannt und hat ihr in den meisten Fällen den Grundfragebogen ausgefüllt eingeschickt. Nunmehr erhält er einen von Handel und Handwerk gemeinsam abgefaßten Zusatz 1 ragebogen von der zuständigen Gruppe (Fachgruppe oder Zweckver cinigung) des Einzelhandels in doppelter Ausfertigung zugesandt. Dieser fragt in der 1 lauptsache nach der Höhe seiner bisherigen Zuteilung in 1 landelsware und danach, von welcher handwerklichen Dienststelle er sie erhalten hat. Diesen Fragebogen in doppelter Ausfertigung füllt er wahrheits gemäß und genau aus und reicht ihn an diejenige Dienststelle des Handwerks weiter, von der er bisher seine Zuteilungen er halten hat. Diese prüft seine Angaben und reicht die Bogen an die übergeordnete Stelle weiter. Hier werden die Bogen nach den Fach gruppen des Handels geordnet und in je einem Stück diesen zugeleitet Aut diese Weise erfahren die Handelsgruppen, welche Zuteilungen der Handwerker von ihnen erhalten muß. Sie teilen dem Betrieb darauf hin schriftlich verbindlich mit, von welchem Quartal ab sie ihn in ihre kontingentsmäßige Betreuung übernehmen. Von dieser Mitteilung erhält die Handwerksorganisation je ein Doppel, heftet es mit dem bei ihr verbliebenen Doppel des Frage bogens zusammen und reicht beides an die zuteilende Dienststelle weiter. Diese stellt daraufhin von dem mitgeteilten Quartal ab die Zuteilung an den Handwerker ein; dafür beginnt die Zuteilung durch die Handelsorganisation. Die betreffenden Gesamtmengen werden zwischen den Spitzen organisationen des Handwerks und des Handels ausgeglichen. Auf diese W eise ist eine gewissenhafte Überleitung der Betriebe gewähr leistet und damit jede Nicht- oder Doppelzuteilung vermieden. Die Handel treibenden L hrmacher, die bisher vom Reichsinnungs verband des Lhrmacherhandwerks mit Kontrollnummern bedacht wur den, reichen den in dem Artikel erwähnten Fragebogen beim Reichs innungsverband ein. Dieser wird den Fragebogen der zuständigen I landeisgruppe zuleiten.
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