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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190301002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19030100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19030100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kündigungslose Entlassung
- Autor
- Hansen, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1903 I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 13
- ArtikelCentral-Verband 13
- ArtikelDie Fortschritte auf dem Gebiet der Physik und Chemie im Jahre ... 14
- ArtikelUmschau auf dem Gebiete der ausländischen Fach-Literatur 15
- ArtikelGeräuschlose Hemmung für Uhrwerke 18
- ArtikelFedergehäuse für Uhren und sonstige Räderwerke 19
- ArtikelVorrichtung zum selbsttätigen Aufziehen eines Uhrwerkes durch ... 19
- ArtikelDie astronomische Kunstuhr des Straßburger Münsters (Fortsetzung ... 20
- ArtikelKündigungslose Entlassung 21
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 22
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 23
- ArtikelVerschiedenes 24
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 25
- ArtikelArbeitsmarkt 25
- ArtikelAnzeigen 26
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 27
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 39
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 54
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 67
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 83
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 95
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 107
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 123
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 137
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 153
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 167
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 183
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 199
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 215
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 231
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 245
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 259
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 271
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 283
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 297
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 311
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 327
- BeilageAnzeigen -
- BandBand 28.1903 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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22 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 2. in Bezug auf das Verhalten des Prinzipals und dessen Stellver treter. So ist die Erwiderung einer Beleidigung nur dann ein Grund zur Entlastung, wenn sie durch Tätlichkeiten geschieht, Ausserdem wird auch die Stellung des Arbeitnehmers und sein Bildungsgrad hierbei berücksichtigt. Bei einem einfachen Ge hilfen geben nur grobe Beleidigungen Anlass zur Entlassung, da gegen können Geschäftsführer u. s. w. schon wegen einfacher Ehrverletzung cntassen werden und auch ihrerseits sofort die Stellung aufgeben. Ebenso gelten des weiteren vorsätzliche und rechtswidrige Sachbeschädigungen (aber nur solche), die zum Nachteil des Arbeitgebers oder der Mitarbeiter erfolgen, als Ent lassungsgründe; ohne Vorsatz ausgeführte fahrlässige Beschä digungen von Arbeitsmaterial und Werkzeugen genügen nicht, Der letzte Absatz des § 123 der Gewerbeordnung gibt einen Entlassungsgrund an, der sehr oft falsch und rechtsirrtümlich er klärt wird: die Entlassung wegen Krankheit oder sonstiger Un fähigkeit. zur Fortsetzung der Arbeit. Hier muss ausdrücklich betont werden, dass die Entlassung nur während der Dauer der Unfähigkeit zur Arbeit, nicht, aber nach deren Beseitigung aus gesprochen werden kann. Denn ein Angestellter, der erkrankt und während dieser Zeit der Arbeitsunfähigkeit nicht, entlassen ist, kann nicht nur nach seiner Genesung die Arbeit fortsetzen, sondern er ist sogar ausdrücklich dazu verpflichtet. Einer be sonderen Erklärung des Gehilfen, dass er nach seiner Wiederher stellung das Arbeitsverhältnis forlsetzen werde, bedarf es nicht. Abschreckende Entstellungen, die nicht mit; irgend einer Krank heit verbunden sind, und abschreckende Krankheiten, von denen der Arbeitgeber schon früher Kenntnis hatte, sind keine Gründe zur sofortigen Entlassung. Die Beantwortung der Frage, ob und inwieweit, der wegen Krankheit, oder durch einen anderen Umstand zur Arbeit Unfähige Anspruch auf Gehaltsentschädigung hat. wird nach §§ 615 und 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches von der Dauer der Zeitversäumnis abhängig gemacht. In der Praxis wird gewöhnlich nur für ganze kurze Arbeitsunterbrechungen eine Entschädigung zugebilligt. Ist die Unfähigkeit zur Arbeitsleistung durch ein Verschulden des Gehilfen herbeigeführt, so ist er dem Prinzipal schaden ersatzpflichtig. während umgekehrt, wenn den Arbeitgeber dies Verschulden trifft, er dem Angestellten Schadenersatz leisten muss, also z. B. bei dem häufig vorkommenden Aussetzen der Arbeit, Zur sofortigen Lösung des Arbeitsverhältnisses ist der Prinzipal ferner noch berechtigt: während der Dauer eines Probe-Engage ments. wenn der Gehilfe nicht im stände ist, die Arbeit, für die er engagiert wurde, auszuführen, ebenso bei der Verweigerung von Ueberstundcnarbeit. Hier sind allerdings die Urteile der Gewerbegerichte sehr verschieden und zum Teil einander direkt, widersprechend. Es kommt zumeist darauf an. ob die Ueber- stundenarbeit ortsüblich ist. Die Verbüssuug einer kurzen Freiheits strafe ist nur dann ein genügender Grund, wenn der Arbeitnehmer nicht zuvor seinem Arbeitgeber davon Mitteilung gemacht hat. Als fernere Gründe kommen noch in Betracht: Todesfälle und Krankheiten der Familie des Arbeitgebers, wenn dadurch eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebes unmöglich wird, grosse Brände. Aufruhr, Krieg. Streik, kurz alle Umstände, durch welche der Betrieb längere Zeit, unterbrochen wird. Entschädigungspflichtig ist. der Prinzipal, wie schon oben angegeben, in allen solchen Fällen der Arbeits- und Vertragsunterbrechung nur dann, wenn ihn ein Verschulden trifft. Unzulässig ist die sofortige Entfernung von Gehilfen, wenn sie Mitglieder bestimmter Vereine sind oder sich an irgendwelchen aussergeschäftlichen Bestrebungen beteiligen, die dem Arbeitgeber nicht sympathisch sind. Das gilt auch, wenn die Arbeitsordnung eine darauf bezügliche Bestimmung enthält, denn diese letztere wäre gesetzlich ungültig. Aus dieser in gedrängter Kürze gehaltenen Darlegung dürfte zur Genüge ersichtlich sein, wie wichtig es sowohl für die Prinzipale, als auch tür die Gehilfen ist, wenn sie den Bestimmungen über den gewerblichen Arbeitsvertrag recht, aufmerksame Beachtung schenken. Fritz Hansen. Innungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Kostenlos geöffnet für Unterverbände, Vereine, Freie und Zwangs-Innungen')■ Landesverband badischer Uhrmacher. Unsern Mitgliedern diene zur Nachricht, dass an Stelle des zurück- getretenen Koll. Barth, Koll. Otto Föhner-Karlsruhe, Sehiitzeustr. 12a, zutn Kassierer des Landesverbandes gewählt wurde. Alle Geldsendungen. den Landesverband betreffend, sind von jetzt ab an die neue Adresse zu senden. Die Koll. E. Neumeister und H. Leibinger-Stoctach haben sieh als neue Mitglieder unserem Verband angesehlossen. Ferner möchten wir diejenigen unserer Mitglieder, welche Einwickel papier mit nnfgedrucktem llausicrverbot zu bestellen wünschen, bitten, uns dies mitzuteilen, damit bei genügender Nachfrage solches, laut Beschluss des Verbaudstages. angefertigt werde. Anfang Dezember v. J. fand in dem Prüfungszimmer der Handwerks kammer zu Karlsruhe die erste Gesellenprüfung des Karlsruher Bezirks statt, wobei das Ergebnis ein ganz zufriedenstellendes war. Weun auch für die erste Zeit sieh die Geschäfte der Prüfungskommission noch nicht so glatt abwickelten, so wird doch, durch die zweckmässigen Einrichtungen der Kammer, welche das PrüfuDgsgeschaft sehr erleichtern, diese für die Folge dem Prüfungsausschuss sehr geläufig worden. Karlsruhe, im Januar 1903. I. A.: Carl Beck, Schriftführer. Verein Chemnitz und Umgegend. Montag, den 2. Februar, findet die diesjährige Generalversammlung im Saale des Restaurants Bienenstock, am Plan, statt. Beginn derselben Vor mittag 1 j., 11 Uhr. Tagesordnung: 1. Geschäftliches und Eingänge: Wahl der Revisoren und Beisitzer. 2. .Jahresbericht des Schriftführers und Kassierers. 3. Mit gliederangelegenheiten. 4. Aussprache über eine Verbaudsangolegcnheit (Ver bandsorgan betreffend) 5. Beschlussfassung über eventuelle Anträge. 6. Wahl des Orts für den nächsten Bezirkstag. 7. Ersatzwahlen für die nusscheidenden Vorstandsmitglieder; Wahl der Delegierten. 8. Allgemeines. Die überaus wichtige und umfangreiche Tagesordnung lässt eine recht zahlreiche Beteiligung wünschen und bittet um pünktliches Erscheinen Der Vorstand. I.V.: E. Trüben b ach, Schriftführer. Uhrmacher-Zwangs-Innung Dresden. Freitag, den 30. Januar, findet im Restaurant „ Herzogin - Garten “> Ostra-Allee lob, Saal, abends l /j8 Uhr, das Nenjahrsc|uarlal slait, wozu alle Mitglieder hierdurch oingeladen werden. Vorläufige Tagesordnung: Ergänzungswahl des Vorstands für die statutarisch ausscheidendon Herren Schmidt, Weisse jun.. Brückner. Stübler seu., Ruoff; desgl. Wahl für den Gehilfen- und Lehrlingsausschuss. Nähere Tagesordnung dureh Zuschrift. Dresden, den 11. Januar 1903. Ernst Schmidt, Obermeister. Bezirks-Uhrmacherverein Göppingen, Esslingen u. s. w. Hauptversammlung und Feier des 25jährigen Bestehens JI25I& am 27. Oktober 1902 im Hotel Apostel in Göppingen. Der Vorsitzende, Koll. Albert K lein - Esslingen, eröffnete um 11 Uhr vormittags die Versammlung, begrüsste die anwesenden Kollegen herzlich und erinnerte daran, dass in diesem Jahre '/.i Jahrhundert verllosseu sei, seit der Verein im gleichen Hause, wo wir jetzt versammelt sind, gegründet wurde. Einem Antrag zufolge, der schon in der letzten Versammlung angeregt wurde, wird unser früherer Central-Verbands-Vorsitzender, Chr. Lauxman n-Stuttgart, welcher unseren Verein jederzeit mit Rat und Tat in opferwilligster Weise und gern unterstützt hat, einstimmig zum Ehrenmitgliede ernannt. Da Koll. Lauxmann leider durch Krankheit, am Erscheinen verhindert war, so wurde folgendes Telegramm an ihn abgesandt: „Bezirksverein Göppingen wünscht baldige Gesundheit und hat Sie einstimmig in Anerkennung Ihrer Verdienste zum Ehrenmitglied ernannt. Vorstand Klein.“ Hierauf wurde der Kassenbericht verlesen, die Kasse mit Vorrat dureh die Koll. A. Kopp und E. Wahl geprüft und für richtig befunden. Es ist ein Kassoubestaud von 79,43 Mb. zu verzeichnen. Koll. Krayl-Nürtingen rügt, dass die Versammlung erst im Spätherbst stattgefunden hat, er glaubt, man hätte im Monat Mai eine grössere Beteiligung erzielt. Bartholome-Göppingen stellt fest, dass in Esslingen und Göppingen je Schützenfest und Feuerwehrfest gewesen sei und zudem noch die Hälfte der Göppinger Mitglieder wegen Ladenumbaus und Häuserwechsels die Ver sammlung bis zur Eröffnung ihrer neuen Läden vertagt wünschten. Der in der letzten Versammlung angenommene Antrag, der Stuttgarter Verein möchte w r ie in Baden die Veranlassung zur Gründung eines Landes verbandes der Uhrmacher Württembergs geben, ist seinerzeit dom Stutt garter Verein ersuchend zugegangen, leider aber ohne Antwort geblieben, was 1) Zur Beachtung. Der unberechtigte Nachdruck unserer Vereinsnachrichten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten und wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Central-Verbandes.
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