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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190301002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19030100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19030100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen aus deutschen Handwerkskammern
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1903 I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 27
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 39
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 54
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 67
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 83
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 95
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 107
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 123
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 137
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 153
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 167
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 183
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 199
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 215
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 231
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 245
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 259
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 271
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 283
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 297
- ArtikelCentral-Verband 297
- ArtikelZeitungskommission 298
- ArtikelKorrespondenz 298
- ArtikelWie verhütet der Uhrmacher die Verjährung seiner Forderungen? 298
- ArtikelUnion Horlogère 300
- ArtikelDie menschliche Gestalt in der Plastik II. (Schluß aus Nr. 21) 301
- ArtikelMitteilungen aus deutschen Handwerkskammern 302
- ArtikelUnsere Werkzeuge 304
- ArtikelDie Kompensations-Vorrichtung für Unruh-Uhren von Otto Ahrens, ... 305
- ArtikelDie Lehre von dem Wesen und und der Wanderung der magnetischen ... 305
- ArtikelNeuheiten 306
- ArtikelBriefkasten 306
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 307
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83- Uhren 307
- ArtikelVerschiedenes 307
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 309
- ArtikelArbeitsmarkt 310
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 311
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 327
- BeilageAnzeigen -
- BandBand 28.1903 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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Nr. 22. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 303 1 Fig. 5. Fig. 6. Gewerbetreibenden, der Waren oder Leistungen gleicher oder ver wandter Art herstellt, oder in den geschäftlichen Verkehr bringt, oder von Verbänden zur Förderung gewerblicher Inter essen geltend gemacht; werden, soweit die Verbände als solche in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten klagen können. — Die Strafverfolgung tritt mit Ausnahme der in § 5 des Gesetzes bezeichneten Fälle nur auf Antrag ein. In den Fällen des § 4 hat das Recht, den Strafantrag zu stellen, jeder der in § 1, Abs. 1, bezeichneten Gewerbetreibenden und Verbände. Strafbare Hand lungen, deren Verfolgung nur auf Antrag eintritt, können von dem zum Strafantrage Berechtigten im Wege der Privatklage verfolgt werden, ohne dass es einer vorgängigen Anrufung der Staatsanwalt schaft bedarf. Die öffentliche Klage wird von der Staatsanwalt schaft nur dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt (§ 12 des Gesetzes). — Die gemachten Erfahrungen haben er geben, dass das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wett bewerbs vielfach versagt hat. und in den letzten Jahren sind in öffentlichen Kundgebungen, in der Tages- und Fachpresse, in den Versammlungen der gewerblichen Vereinigungen u. s. w. Klagen über Missbräuche auf dem Gebiete des Ausvorkaufswesens u. s. w., mit verstärkter Dringlichkeit laut geworden. Auch der Reichstag hat sich mit dem Gegenstand wiederholt beschäftigt, und nicht mit Unrecht verlangen die gesetzlichen Vertretungen von Handel und Gewerbe, die Handels-, Handwerks- und Ge werbekammern, im Interesse des Schutzes der soliden Gewerbe treibenden, eine Abänderung und Verschärfung des Gesetzes.! Die Erscheinung, dass das Gesetz vielfach versagt hat, mag vielleicht auch damit Zusammenhängen, dass die privaten Jutcr- essenkreise, denen das Gesetz der Regel nach auch die straf prozessuale Initiative zuweist, vor den hiermit verbundenen Kosten und Umständlichkeiten häufig zurüekschouon. Das Köuigl. Bayerische Staatsministerium des Inneren ordnete daher unter dem 7. Februar vor. Js. an, dass die Distrikts- und Ortspolizeibehörden dahin zu verständigen seien, dass die Ver anstaltung trügerischer Ausverkäufe im allgemeinen nicht einen einzelnen Mitbewerber, sondern über den privaten Interessen bereich hinaus grosso Gruppen von Gewerbetreibenden und Inter essenten schädigt und daher von Amtswegon zu verfolgen und zur Anzeige zu bringen sind. Diese Entschliessung wurde von den Gewerbetreibenden freudigst begriisst, und man hoffte, dass nunmehr die schwindel haften Ankündigungen und Anpreisungen, weil Verfolgung von Amtswegen eintritt, wohl seltener werden. Aber weit gclehlt, nach wie vor, vielleicht noch in vermehrtem Masse, wird das schwindelhafte Geschäftsgebaren fortbetrieben, ohne dass Straf verfolgungen von Amtswegen eintreten. bezw. bekannt werden. Auf Veranlassung und Ersuchen mehrerer Schuhmachermeister in M. und im Vollzüge eines Beschlusses ihres Vorstandes stellte nun vor einiger Zeit die Handwerkskammer von Ober franken in Bayreuth unter Vorlage eines zerlogten Schuhes — der meistens aus Pappe hergestellt war — und eines Sach verständigengutachtens, indem sie auf die erwähnte Ministerial-
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