Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Juristischer Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- ArtikelCentral-Verband 205
- ArtikelDanksagung 206
- ArtikelBericht über die siebenundzwanzigste auf der Deutschen Seewarte ... 206
- ArtikelLieferung nur an Wiederverkäufer 210
- ArtikelPrachtuhren aus vergoldetem Kupfer 211
- ArtikelAus der Praxis 212
- ArtikelElektrische Aufziehvorrichtung für Uhren und andere Triebwerke ... 212
- ArtikelUnsere Werkzeuge 213
- ArtikelSprechsaal 214
- ArtikelJuristischer Briefkasten 214
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 215
- ArtikelVerschiedenes 217
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 218
- ArtikelArbeitsmarkt 218
- ArtikelModerne Zimmeruhren -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 15. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 215 ist“, von jedem Teile mit Frist von 14 Tagen täglich gekündigt werden kann. Antwort: Das Gesetz spricht nur scheinbar gegen Sie, in Wirklichkeit entscheidet es zu Ihren Gunsten. Die Praxis der Gewerbegerichte und auch der ordentlichen Gerichte ist sich allenthalben darüber einig, dass der Ortsgebrauch, der in Ansehung der Kiindigungsbedingungen herrscht, den gesetzlichen Bestimmungen vorgeht, auch wenn davon beim Vortragsschlusse nicht die Bede war. Selbst dann, wenn der eine oder andere Teil von dem Vorhandensein eines solchen Ortsgebrauches nichts gewusst hat, so muss er sich ihm dennoch unterwerfen: denn wenn er an einem Orte ein Dienstverhältnis als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eingeht, so ist es seine Pflicht, sich hierüber zu erkundigen. Verlässt also Ihr Gehilfe, nachdem er am 4. ge kündigt hat, am 18. Ihren Dienst, so macht er sich eines Vertrags bruches schuldig, für den Sie nach Massgabe der Bestimmung des § 124b der Gewerbe-Ordnung Schadensersatz fordern können. P. R. in K. Sie haben einen Knaben auf Grund eines form- gerechten Vertrags in die Lehre genommen, u. a. auch mit folgenden Vereinbarungen: Es sollte eino Probezeit von 4 Wochen mit der Massgabe für beide Teile gelten, dass vor dem Ablaufe jedem das Kecht zum Kiicklritte nach Belieben zustehe, sodann aber war festgesetzt worden, dass derjenige, der später noch den Rücktritt erklären würde, eine Konventionalstrafe von 100 Mk. zu zahlen haben solle. Nun waren Sie dahin übereingekommen, dass der Antritt der Lehre am 7. April d. J. zu geschehen habe; aus irgend welchen Gründen ist er aber erst am 10. April erfolgt. Am 7. Mai d. J. aber hat der Vater seinen Sohn bei Ihnen wieder abgeholt, und jetzt entsteht die Frage, ob an dem genannten Tage die vierwöchentliche Frist schon abgelaufen war. Sie glauben dies bejahen zu sollen, indem sie jene Probezeit vom 7. April rechnen, als dem Tage an, an welchem der Antritt ver- tragsmässig hätte geschehen müssen, während der Vater wiederum geltend macht, dass die 4 Wochen ihren Lauf erst am 10. April begonnen, ihn mithin am 7. Mai noch nicht beendet hätten; denn es komme darauf an, wann die Lehrzeit tatsächlich angefangen habe, nicht aber, wann sie hätte anfangen müssen. Unseres Erachtens befinden Sie sich im Unrechte, Sie haben also auf die Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe von 100 Mk. nach uDserm Dafürhalten keinen Anspruch. Die Gewerbe-Ordnung sagt nämlich in § 127b, Abs. 1: „Das Lehrverhältnis kann, wenn eine längere Frist nicht vereinbart ist, während der ersten 4 Wochen nach Beginn der Lehrzeit durch einseitigen Rücktritt aufgelöst werden.“ Massgebend ist also der Beginn der Lehrzeit, d. li. der Zeitpunkt, in welchem tatsächlich das Lehrverhältnis seinen Anfang genommen hat. Indem Sie darein willigten, dass sich der Lehrling anstatt am 7. erst am 10. April bei Ihnen einfand, ist stillschweigend eine Veränderung des Vertrags erfolgt und der Beginn der Lehrzeit vom 7. auf den 10. April verlegt worden. Würden Sie dennoch aber Ihren Anspruch für begründet erachten, so müssen Sie die Klage vor den Gewerbegerichten anbringen, weil das Streitobjekt die Wert grenze von 100 Mk. nicht über schreitet, Dr. B. Innungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Kostenlos geöffnet für Unterverbände, Vereine, Freie und Zwangs-Innungen ')■ Verein Allgäu. Wir geben hiermit uusern werten .Mitgliedern, sowie den sonstigen hollegen des Allgäu bekannt, dass unsere diesjährige Generalversammlung am .0 Zur Beachtung. Der unberechtigte Nachdruck unserer Vereinsnachriehten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten und wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Central •Verbandes. Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Vereine uud Innungen werden dringend ersucht, alle Vereins- und lumingsberichte, ebenso die Einladungen zu Versammlungen rechtzeitig eiuzusendeu. Für Nr. 16 bestimmte Einsendungen werden bis spätestens den 6. August au die Adresse des Vorsitzenden Koll Rob. Frevgaug. Leipzig, Johaonisplatz 24, erbeten. ' Montag, den S. August, im Schützengarten dahier stattfiudet. Wegen wichtiger Beratungen hoffen wir auf vollzähliges Erscheinen. Kempten, August 1904. Mit kollegialischem Gruss Ernst Weitnauer, Schriftführer. Heiur. Dauuheimer, Vorsitzender. Landesverband badischer Uhrmacher. Einladung zum VII. Verbandstag am 10. August d J., vormittags 9’/., Uhr, in Mannheim. e Atu Mittwoch, den 10. August, vormittags !)'/.. Uhr, beginnend, findet in Mannheim, „Hotel National"*, unsere diesjährige Vcrbauds- versammlung statt, zu welcher unsere verehrlicben Mitglieder, sowie sämtliche selbständigen Uhrmacher des Grossherzogtuins Baden hiermit freundlichst ein geladen werden. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht, 2. Kassenbericht, 3. Bericht der einzelnen Vereine über ihre Tätigkeit im verllossenen Jahre, 4. Anträge der Mitglieder, 5. Bestimmung von Ort uud Zeit der nächsten Verbandsversammlung, C. Neuwahl des Vorstandes. Etwaige Anträge (§ 8 der Satzungen) wollo man baldigst dem Unter zeichneten einschicken. Zu Nr. 3 der Tagesordnung bitten wir die Vorsitzenden oder Schriftführer der Vereine, einen kurzen Bericht erstatten zu wollen Nach Schluss der Verhandlungen, nachmittags 1 Uhr, findet im gleichen Lokale ein gemeinschaftliches Mittagessen und nach diesem eine gemeinsame Uheinrundfahrt und Besichtigung der Hafonanlageu statt. Abends Zusammen kunft bei Konzert im Stadtpark. Die am Vorabend, den 9. August, schon eititrefteudeii Gäste versammeln sieh im Hotel National. Am zweiten Tage, Donnerstag, den 11. August, morgens 9 Uhr, Be sichtigung des Rosengartens, Festhallo, Panorama, Schloss u. s. w.; gemein schaftliches Mittagessen im Stadtpark. Nachmittags Ausflug ins Neckartal. Die Mannheimer Kollegen bitten dringend, um die Teiluohmerzahl am gemeinschaftlichen Mittagessen feststellen zu können, möglichst bald per Post karte die Anmeldung bei Herrn Koll. L. Weil, Kaufhaus, Mannheim, bewirken zu wollen, mit dem Bemerken, ob auch ein Nachtquartier bestellt werden soll. Iudem wir nochmals' die geehrten Herren Kollegen zum zahlreichen Besuche der Versammlung auf das freundlichste einladen, hoffeu wir gern, bei diesem unseren 4 II. \ erbaudstage die Mitglieder des Verbaudos in grösser Zahl begriissen zu können; ebenso sind auch alle Kollegen, welche im badischen Lande wohnon, unserem Vorbaude aber noch nicht augehöron, zur Teilnahme an der Versammlung freundlichst eingeladen. Mit kollegialem Grusso Karlsruhe, den 7. Juli 1904. Der Vorstand. Willi. Devin, Vorsitzender. Verein Berlin. Am 25. v. M., dom 81. Geburtstage von Albert Baumgarteu, der diesen Tag fern von der Heimat in seinem ihm lieb gewordenen Glashütte verlebte, widmete und überreichte der Berliner Vorstand namens seines Vereins dem beliebten Senior uud Ehrenmitgliede, in Abwesenheit desselben, in seiner Behausung, Wilhelmstr. 116, an dessen Angehörige, unter innigen Worten und Wünschen für noch langjähriges Wohlergehen und Erhaltenbleiben des allzeit treubewährten, hochgeachteten Kollegen als äusseres Zeichen in Erinnerung des glücklich vollendeten frohen Tages eine Blumen -Vaseudekoration. Verein Chemnitz und Umgegend. Die diesjährige Bezirksversammlung wurde am 4. Juli im „Hotel zur goldenon Sonne“ in Sehneeberg abgehalten, in welcher die Orte Chemnitz, Schneeberg, Neustädtel, Lössnitz, Aue. Buchholz und Schwarzenberg vorlreten waren. Der Vorsitzende, Koll. Oottel, eröffuete '/.,12Uhr die Sitzung, hiess die Erschienenen willkommen, sprach aber gleichzeitig sein Bedauern über den verhältnismässig schwachen Besuch aus. Koll. Merz wird durch Zuruf als Vertreter der ausserhalb Chemnitz wohnenden Kollegen bestimmt. Vor Eintritt in die Beratung gedachte der Vorsitzonde des im letzten Halbjahr erfolgten Ablebens der Mitglieder H oru- Raschau uud Glaser- Chemnitz, zu deren Ehrung sieh die Anwesenden von den Plätzen erhoben. An Eingängen warou zu verzeichnen: 1. eine Anfrage der Gewerbekammer Chemnitz zwecks gutachtlicher Aeusserung über eine Mitteilung des Reichskanzleramtes, die Stempelung achtkarätiger behause in Verbindung mit einem Warenzeichen betreffend. Infolge der kurz gehaltenen Frist erledigte der \ orstand diese Sache, uud er klärte sich die Versammlung mit dessen Auffassung einverstanden. 2. Einladung zur Tagung des Uutervorbandes Sachsen am 25. Juli in Döbeln. Dem seinerzeit Delegierten wird die Weisung, am Bestehen dieser Vereinigung festzuhalten und darauf hiuzuwirkeu, dass dieselbe durch einen Vertrauensmann im Central-Verbaudsvorstaude vertreten wird, vielleicht sei auch die Bezeichnung „Landesverband sächsischer Uhrmacher“’ em pfehlenswert. Eine Angelegenheit mit einer auswärtigen Engrostirma, die mehrfachen briefweehsel zeitigte, erledigte sich in 1ür beide Teile befriedigender Weise. Der Vorsitzende berichtete über den Stand der bekannten Klagesacheu, die teils von mehr, teils von weniger gutem Erfolge gewesen sind, und recht fertigt ein V orstandsmitglied in sachlicher \\ eise die vom Verein eiugeschlageneu Wege zum Schutz gemeinsamer Interessen. ^ Im weiteren meldet der als Gast anwesende Kollege, Herr Paul Flemming jun. in Sehneeberg, seinen Beitritt an. Durch einen Kollegen wird wiederholt die leidige Hausiererfrage an geschnitten und empfohlen, der Central -Verband möchte dieser Frage fort-
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