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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zeitungskommission
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Noch einmal: Innung und Handwerkskammer
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- ArtikelCentral-Verband 15
- ArtikelEin mehrfacher Jubilar, Andreas Ludwig Teubner 16
- ArtikelZeitungskommission 16
- ArtikelNoch einmal: Innung und Handwerkskammer 17
- ArtikelGarantieleistung und Garantiefrist 18
- ArtikelAus dem Uhrenschatz des Germanischen Museums II 20
- ArtikelUhr mit einem durch ein Laufwerk angetriebenen Magnetinduktor 21
- ArtikelDoppel-Chronograph 21
- ArtikelVolkskrankenkassen und Sterbekassen unter spezieller ... 22
- ArtikelSprechsaal 24
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 25
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 26
- ArtikelVerschiedenes 27
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 27
- ArtikelArbeitsmarkt 27
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 2. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 17 besonderer, von der Zeitungskommission ausgehender Hinweise — das Recht zu tadeln, wenn in dieser Richtung gefehlt wird, steht jedem einzelnen unserer Verbandsmitglieder zu. Und die Zeitungs- kommission würde nicht, einen Augenblick anstehen, auch gegen den Verein Berlin oder irgend einen ändern Stellung zu nehmen, wenn ähnliche Vorgänge dies forderten. Es ist. übrigens auch auf dem Mainzer Verbandstag keineswegs beschlossen worden, „mit anderen Verbänden in Frieden zu leben“. Ein Beschluss in dieser oder ähnlicher Form wäre Ihr den Central- Verband der Deutschen Uhrmacher nach den verschiedensten Richtungen hin auch ein Armutszeugnis sondergleichen gewesen. Beschlossen wurde vielmehr, in grossen, die Allgemeinheit be treffenden. aktuellen Fragen ein Zusammenarbeiten der fachlichen Verbände herboizu führen. Ein gemeinsames Arbeiten in diesem Sinne aber wurde von den Unterzeichneten schon befürwortet, ehe es noch feststand, ob der Verbandslag im verflossenen Jahre in Glashütte oder in Mainz stattfinden würde. Die Hinweise des Herrn Theodor Welge waren also in dieser Richtung „für die Zoitungskommission" eigentlich überflüssig. In welcher Weise übrigens diese gemeinschaftliche Tätigkeit der Verbände zu er folgen hat, wenn dem Central-Verband und seinem Organ keine Nachteile daraus erwachsen sollen, darüber kann .man sehr ver schiedener Anschauung sein. Im Gegensatz zu der des Herrn Th. Welge vertreten wir die Auffassung, dass nicht dem Einzelnen oder kleineren Gruppen die Bestimmung hierüber anheimgestellt' werden kann, sondern dass dieselbe in einer so wichtigen und tief einschneidenden Frage in erster Linie einem Verbandstag und dem Central-Verbands-Vorstand zusteht und alle Kollegen oder Vereinigungen Experimente in dieser Richtung zu unterlassen haben, da sonst zu unserem eigenen Schaden sehr leicht unvor hergesehene und entgegengesetzte Wirkungen eintreten können. Wie sich der Vorstand dieser Aufgabe entledigt, ist. seine Sache, da er für seine Handlungen schliesslich ja auch verantwortlich ist. Aber es würde geradezu zu den schlimmsten Konsequenzen führen müssen, wenn unsere Mitglieder nicht, das Recht haben sollten, in derartigen wichtigen Fragen und Vorkommnissen auch ihre Meinung aussprechen zu dürfen. Die Unterzeichneten w r erden übrigens jeder Zeit einer Unterdrückung der freien Meinungs äusserung in unserem Organ entgegentreten und die Aufnahme einer solchen zu ermöglichen suchen, sofern sie nur in eine Form gekleidet ist, die den anders denkenden Kollegen nicht verletzt. Bei Ausführung des oben angeführten Beschlusses ist ferner nach unserer Auffassung und nach den trüben Erfahrungen, die wir in der verflossenen Verbandsperiode machen mussten, von vornherein darauf zu achten, dass das Ansehen und die Wahrung der Selbständigkeit, unseres Organs als eine der vornehmsten Auf gaben zu gelten hat, um es nicht zur Schleppenträgerin anderer Fach Zeitungen zu degradieren. Das zu vermeiden, ist nicht nur Aufgabe des Vorstandes, sondern auch der Zeitungskommission, und wir zweifeln auch nicht daran, uns mit diesem nach und nach auf dem Wege zusammen zu finden, auf dem die Lösung dieser durch die Verhältnisse bedingten, aber immerhin keines wegs leichten Aufgabe zum Besten unseres Organs möglich ist. Dazu ist aber vor allem nötig, dass von einzelnen Mitgliedern nicht auf eigene Faust, operiert wdrd. Die Zeitungskommission würde, falls sie einen anderen Stand punkt einnähme, mit Recht eines bedenklichen Mangels an Pflicht gefühl geziehen werden können, und einem solchen Vorwurf werden wir uns auf keinen Fall aussetzen. Wir fordern eine Zurückhaltung in dieser Richtung von seiten unserer Kollegen nicht etwa auf dem Wege des ausgesprochenen Zwanges, da wir die unangenehmen und nur zu oft eintretenden Wirkungen eines solchen im täglichen Leben zur Genüge be obachten konnten. Wir fordern dieselbe vielmehr, uns auf die kollegiale und freundschaftliche Basis stützend, in Rücksicht auf das Ganze und einen sicheren Erfolg unserer gemeinsamen Arbeit, an dem ja. schliesslich auch jedes unserer Mitglieder interessiert sein muss. Unser Central-Verband ist auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit aufgebaut, und ein gesicherter Erfolg unserer Arbeiten ist auch nur dann zu erwarten, wenn io den wichtigsten und einschneidendsten Fragen von seiten der Mitglieder Extra touren nicht beliebt, werden. Repressalien stehen uns nicht zur Verfügung, und wir sind auch ausgesprochene Gegner solcher. Um so leichter aber wird es selbst, dem eine gewisse Freiheit für seine Handlungen beanspruchenden Kollegen und dem Träger entgegengesetzter Meinung werden, sich freiwillig dem Ganzen zum Besten unseres Verbandsorgans einzuordnen. Von diesem Standpunkt aus war es unsere Pflicht., auf das Eingesandt des Herrn Th. Welge einzugehen, und wir empfinden sogar eine gewisse Genugtuung oder Freude darüber, dass dessen Schriftstück, welches, soweit unsere. Beobachtungen reichen, in der Hauptsache wohl gegen die in gewissen Kollegenkreisen nicht, gerade gern gesehene Zeitungskommission — vielleicht ändert, sich deren Anschauung noch — gerichtet war. Denn es war uns dadurch ermöglicht, einer Veröffentlichung desselben das Wort zu reden. Anderen gegenüber angewandt, hätten wir der Auf nahme unseren entschiedensten Widerspruch gegenübergestellt, wenn dies auch, wie die Verhältnisse hier lagen, nur nachträglich der Fall hätte sein können. -Nicht, der gegenteiligen Meinung, sondern der Form halber. Wir hoffen, dass mit unserer Antwort, auf das Eingesandt dieses Vorkommnis als erledigt angesehen wird, und apellieren bei dieser Gelegenheit an das Gerechtigkeitsgefühl unserer Mitglieder, durch Vermeidung ähnlicher Gepflogenheiten uns unser an und für sieh wenig amüsantes Amt, in erster Linie aber schon aus Rücksicht auf das Ganze, nach Möglichkeit zu er leichtern. Denn schliesslich hat. wie wir dies neulich schon bei anderer Gelegenheit an führten, auch die Selbstverleugnung ihre Grenzen. Wir dächten doch , dass wir in Rücksicht, auf unser Organ Sorge zu tragen hätten, einem tertius gaudens nicht selbst noch in die Hände zu arbeiten. F. Neuhofer-Berlin. A. Engolbrecht-Potsdam. E. Hartmann-Breslau. Auf Wunsch der Zeitungskommission hatte sich der juristische Beirat unseres Organs, Herr Dr. jur. Biberfeld, freundlichst bereit finden lassen, dieser im Laufe des Monats Oktober eine Abhand lung über die Kompetenzen der „Innungen und Handwerks kammern“ zur Verfügung zu stellen. Diese fand in Nr. 21 vom I.Novbr. v. J. Aufnahme, wurde äber in Bezug auf Richtigkeit des Inhaltes von Herrn Grob eck er-Magdeburg in einer Schrift gleichen Titels, die in Nr. 24 enthalten war, einer Kritik unter zogen. Wir haben uns daraufhin nochmals mit Herrn Dr. Biber feld behufs Klarstellung der Angelegenheit, in Verbindung ge setzt und wollen nicht verfehlen, unsere Mitglieder, besonders aber die interessierten Innungen, auf die in vorliegender Nummer enthaltenen erneuten Ausführungen des Herrn Dr. Biberfeld zu verweisen. Diese Klarstellung wird sicherlich freudig und mit Dank begrüsst werden. I. V.: F. Neuhofer. -♦«« Noch einmal: Innung und Handwerkskammer. Eine Entgegnung von Dr. jur. Biberfeld, n Nr. 21, Jahrg. 1903, dieser Zeitschrift, hatte ich es unternommen, an der Hand des Gesetzes darzulegen, welche Aufgaben der Handwerkskammer auf der einen und der Innung auf der anderen Seite zugewiesen sind, um im Zusammenhänge damit zu zeigen, wo in dieser Hinsicht, die Grenzlinie zwischen den Bestrebungen beider zu suchen ist. Da ich mich hierbei streng und ausschliesslich an die massgebenden Vorschriften der herrschenden Rechtsordnung hielt, so dürfte sich meine Untersuchung von dem Vorwurfe der mangelnden Un parteilichkeit von vornherein frei wissen, und wenn sie schliess lich zu dem Ergebnisse kam, dass Grenzstreitigkeiten zwischen den beiden Körperschaften recht gut vermieden werden können, wenn nur beide Teile sich dessen, wie weit sie zu gehen haben, stets bewusst, bleiben — so war dies doch am Ende ein Satz, den Freund und Feind der Handwerkskammern und der Innungen gleicbmässig als richtig anerkennen dürften. Irgend eine Ani mosität gegen die eine oder die andere Institution konnte in
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