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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Blütezeit der Goldschmiedekunst im 16. Jahrhundert
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Etwas von der Privatklage
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- ArtikelCentral-Verband 219
- ArtikelUeber das Hausierwesen 220
- ArtikelNochmals unsere Reparaturen 221
- ArtikelDie Gefahren und Schädigungen des Leihhausunwesens 222
- ArtikelModerne Zimmeruhren 223
- ArtikelAus der Uhrensammlung von Moritz Weise in Dresden 225
- ArtikelHandwerksausstellung in Magdeburg 225
- ArtikelDie Verantwortung des Uhrmachers für sein Personal 226
- ArtikelDie Blütezeit der Goldschmiedekunst im 16. Jahrhundert 227
- ArtikelEtwas von der Privatklage 228
- ArtikelInnungs- und Verbandsnachrichten 229
- ArtikelUhrmacher-Verbindung "Urania" in Glashütte i. Sa. 231
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 232
- ArtikelVerschiedenes 233
- ArtikelVom Büchertisch 234
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 234
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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•228 Allgemeines Journal der Uhrmaeherkunst. Nr. 16. Als fruchtbarster und künstlerisch ausgereittester unter den Goldschmieden des 16. Jahrhunderts wird allgemein der Nürn berger Wenzel Jamnitzer, ein geborener Wiener, angenommen, der es, für die damalige Zeit eine Seltenheit, zum „Goldschmied der kaiserl. Majestät“ brachte. Von seinen grossartigen Arbeiten ist das Meiste und leider auch das Beste nicht mehr auf unsere Tage gekommen, von dem wenig Erhaltenen sei der bekannte Merke Ische Tafelaufsatz, ferner zwei fokale, der eine im Besitz des deutschen Kaisers, der andere im Besitz des Grafen Ziehy in Pest, erwähnt. Ausser den Söhnen und dem Bruder des Genannten gab es in Nürnberg noch weitere berühmte Meister, so Hans Bezolt, Paul Flynt und Hans Lenker, von denen der erste nach neueren Forschungen der bedeutendste gewesen sein dürfte. Die Söhne des Letztgenannten schlugen ihren Wohnsitz in Augsburg auf und verschafften der Augsburger Goldschmiedekunst einen Namen, der oft mit dem der Nürnberger Arbeiten in Kon kurrenz trat. Die alte Handelsstadt am Lech brachte übrigens noch ^oine weitere Anzahl in der Kunstgeschichte rühmlichst bekannter Gold schmiede hervor. So den Balduin Drentwett, dessen Nach kommen den Ruf der alten Goldschmiedsfamilie bis in das aus gehende 18. Jahrhundert, festzuhalten verstanden; ferner den David Attemst.ett.er, der sich durch seine Emailarbeiten einen Namen gemacht hat. Ebenso sind uns aus all den anderen damaligen Kunstzentren die Namen grösser Meister überliefert worden, von denen als der Hauptvertreter der norddeutschen Goldschmiedekunst der in War- burg (Westfalen) lebende Antonius Eisenhoit besonders er wähnt sei. Es ist bezeichnend für die damalige trinklustige und trink feste Zeit, dass weitaus dio meisten Gefasse, die aus der Hand des Goldschmieds hervorgingen, Trinkgefasse waren, deren über raschender Formenreichtum uns noch heute ahnen lässt., mit welcher Liebe an ihrer immer wechselnden Ausgestaltung ge arbeitet wurde. Unter all den Krügen, Kannen, Bechern und sonstigen Trinkgefassen sind es besonders die Pokale, die, aus reicher Phantasie geschaffen, durch die mannigfaltige Gliederung des Profils (eine Hauptstärke der Renaissancekünstler!), durch die stets erneute Erfindung von Grundformen und durch die Schönheit, des getriebenen und gravierten Ornaments, sich auszeichnen. Ausser in den Trinkgefassen fanden die Goldschmiede in den Taufkannen und Taufschüsseln, ferner in Frucht- und Kontekt- schalen, sowie Tafelaufsätzen dankenswerte Aufgaben für ihre Kunstausübung. Auch zur Ausschmückung des Hauses und zur pruukhaften Ausstattung der Wohnräume trug die Kunst des Goldschmieds hervorragend bei. Da gab es reich verzierte Pracht,uhren, Leuchter und Kandelaber, Schmuckkästchen und Kunstschreine, zu deren Ausführung sich die Goldschmiede olt mit verschiedenen anderen Kunsthandwerkern verbanden. Für die Kirche wurden trotz des Aufkommens der lutherischen Lehre immer noch kleine Altäre, Reliquienbehälter, Kannen, Heiligenstatuetten u. a, m. geliefert, mit deren Stiftung die reichen Patrizier und Bürger sich selbst ein Denkmal zu setzen suchten. Bei diesen Arbeiten wurden vielfach Edelsteine und anderes Gestein, wie Bergkristall, Lapislazuli, Onix, Achat u. s. w. verwendet. An all den Erzeugnissen des 16. Jahrhunderts, einer Kunst periode. die immer wieder als eine künstlerisch nicht mehr zu übertreffende dargestellt wird, ist mit einer verblüffenden Kon sequenz, man möchte sagen stillschweigend lestgehalten, dass die Form des Gegenstandes lediglich aus dem Zweck entwickelt ist. Bekanntlich hat das moderne Kunstgewerbe die gleiche Devise auf ihre Fahne geschrieben, und so wird es wohl, auf dieser traditionellen Grundlage weiterbauend, nicht ohne alle Erfolge bleiben. Das Hauptarbeitsgebiet war übrigens damals, wie auch jetzt, die Erzeugung von Schmuckarbeiten. Und in diesen sind denn auch infolge oder trotz der ungeheueren Nachfrage zahlreiche Kunstwerke im kleinen entstanden, die als Vorbilder für alle Zeiten gelten können. Die Schmuckliebe der damaligen Zeit benötigte ausser Ketten und Schnüren. Nadeln und Ohrgehängen. Diademen. Ringen und Reifen, noch zahlreiche Medaillons. Medaillonketten und mannig faltige' Zierknüpfe. mit denen mau Gürtel, Fächer und Waffen besetzte. Bei diesem Streben nach Prunk kann es nicht hoch genug angerechnet werden, dass man niemals den Wort des Materials, sondern stets den Wert der kunstvollen Arbeit in den Vordergrund treten liess Die Arbeitskosten überwogen bei weitem den Wert des verwendeten Materials. Wiederholen wir uns nochmals die inneren und äusseren Ursachen der Blütezeit, so haben wir gefunden: Günstige, soziale Zustände durch die aus den neu entdeckten W eltteilen ins Land gebrachten Reichtümer, durch das Aufblühen dei Städte und des Seehandels, durch die praktische Einrichtung dei Zünfte, durch massige Abgaben und Steuern. Günstige politische Zustände durch den Mangel grösserer Kriege und durch die gebietende Machtentfaltung der grossen Städte. Der allgemeine W ohlstand befruchtet Gewerbe, Kunst und Technik und an lohnenden Auf trägen ist kein Mangel. Das Kunsthandwerk arbeitet an der Hand eines ausgereiften Stils nach den Richtpunkten: „gediegenes Material, gediegene Arbeit, richtige Konstruktion und logische Formengebung“ und bringt. Hervorragendes zu Stande. Und wir? Wie errreichen wir unser Ziel? Uns fehlen jene günstigen Glücks-, wie sozialen und zum leil politischen Umstände, die damals den Erfolg ausser Frage stellten. Wir können nichts tun, als im Vertolg der obigen traditionellen Richt punkte rüstig den erkannten Weg gehen, und das im Maschinen- zeit,alter ziemlich verflüchtigte Schönheitsideal, den Stil dessen, was wir schaffen, der Zukunft anbetohlen sein lassen. Die Buch staben können wir schon schreiben, sagt ein zeitgenössischer Kunstkritiker, mit den Sätzen hapert es noch. Ist auch dieses Hindernis überwunden, so mag ein neuer nationaler Stil vielleicht auch eine neue Blüte bringen. E. M. . -Kt»*-. Etwas von (1er Privatklage. ekanntlich können weder Privatpersonen noch Behörden ein Strafverfahren gegen irgend jemand einleiten; dies ist — abgesehen von dem Rechte, Stratverfügungen zu erlassen, das gewissen Behörden zusteht — das Vorrecht der Staatsanwaltschaft, die entweder von Amtswegen oder, und dies ist die Regel, auf Erstattung von Anzeigen hin Untersuchung veranlasst. Es gibt aber gewisse Fälle, in denen der Staatsanwalt nur einschreitet, wenn dies (wie das Gesetz sich ausdrückt.) im öffent lichen Interesse liegt.. Meint der Staatsanwalt, dass die Ueber- nahme der Strafverfolgung durch ihn nicht im öffentlichen Interesse liege, so verweist er den Anzeigenden „auf den Weg der Privat klage“. In diesem.. Falle muss der Anzeigende, der Verletzte, selbst die Stelle des Staatsanwalts übernehmen, er muss den Ankläger spielen. In folgenden Fällen kann der Staatsanwalt zur Privatklage verweisen, in diesen Fällen kann auch ohne vorgängige Anrufung der Staatsanwaltschaft die Privatklage erhoben werden: 1. Im Falle der Beleidigung, auch der verleumderischen. 2. Im Falle der vorsätzlichen leichten Körperverletzung, ferner der fahrlässigen Körperverletzung. 3. In den Fällen des unlauteren Wettbewerbes. Die Privatklage wird vor dem Schöffengerichte erhoben, und zwar vor demjenigen Gerichte, in dessen Bezirk der Beschuldigte die strafbare Handlung begangen oder in dessen Bezirk er gerade seinen Wohnsitz hat. Berechtigt zur Erhebung der Privatklage ist der Verletzte. Ist er noch nicht 18 Jahre alt, so ist. er nicht dazu befugt, sein gesetzlicher Vertreter (Vater, Vormund) muss es für ihn tun. Ist er über 18 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt, so kann der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen für diesen, und zwar auch gegen seinen Willen, Privatklage erheben, ebenso ist der Minderjährige selbst dazu berechtigt. Ferner kann, wenn eine Ehefrau oder wenn ein Beamter in Ausübung seines Amtes oder in Beziehung auf sein Amt beleidigt ist, der Ehemann oder die
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