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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ausstellung für Handwerk und Kunstgewerbe in Breslau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Oeffentliche Versteigerung von Uhren
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- ArtikelCentral-Verband 235
- ArtikelErnst Wilhelm Kreissig † 236
- ArtikelUeber neuere Fortschritte in der Uhrmacherei und über das ... 236
- ArtikelHandwerks-Ausstellung in Magdeburg 238
- ArtikelAusstellung für Handwerk und Kunstgewerbe in Breslau 239
- ArtikelOeffentliche Versteigerung von Uhren 240
- ArtikelElektrische Unruhuhr mit minutenweise erfolgendem Antrieb 242
- ArtikelElektrische Aufziehvorrichtung für Uhrwerkemit einem das Oeffnen ... 243
- ArtikelAus der Werkstatt 244
- ArtikelNeuheiten 246
- ArtikelUnsere Werkzeuge 246
- ArtikelSprechsaal 247
- ArtikelIII. Tagung des Deutschen Uhrmacher-Bundes 247
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 248
- ArtikelVerschiedenes 248
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 249
- ArtikelArbeitsmarkt 250
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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240 Allgemeines Journal der Uhrmacherkiinst. Märchens“, das „Feenschloss“, das „Wasserschloss" und viele andere Hauten mehr. Wenden wir unser Augenmerk nun der Hauplhallc zu. so finden wir viele hervorragende Arbeiten des schlesischen Handwerkes und Kunstgewerbes. Die schlesische Uhrenindustrie ist in hervorragender Weise durch die Freiburger Aktiengesellschaft zu Geltung gebracht worden, und. wie erwähnt, durch den Uhrmacherverein Breslau vertreten worden. Die stattlichen Fabrikate, etwa 50 Stück Haus uhren und Freischwinger, sind in einer 25 m breiten Koje unter gebracht. Hei der Auswahl der Muster der ausgestellten Uhren ist jedem Geschmak und den einfachsten, sowie den höchsten An sprüchen Rechnung getragen. Vorherrschend ist der neudeutsche Stil, der, im Gegensatz, zur Zeit seines Ursprunges, in ruhigen und gefälligen, das Auge itusserst wohltuend berührenden Linien Anwendung gefunden hat. Die einzelnen Muster sind zum Teil hoehkünstleriseh durchgeliihrl: Zifferblatt. Hendel und Gewichte in Stil. Art und Farbe dem Gehäuse angepasst. Die Werke sind durchweg das rühmlichst bekannte Fabrikat mit der Marke „Gustav Hecker“ und rechtfertigen ihren Ruf als vorzügliche Zeitmesser. Unser Verbandsmitglied Koll. Max Weigman n- Glatz hat eine, in einem 3'/» m hohen Gehäuse befindliche, mit Viertel und Stundenschlagwerk versehene und auf grosso Glocken schlagende Turmuhr ausgestellt; dieselbe ist für ein Kloster in Wartha bestellt. Die Uhr. welche später noch die Zeigerwerke zweier kleineren Zifferblätter zu treiben hat. besteht aus einem neu konstruierten Gehwerk mit konstanter Kraft. Das Zeigerbetriebswerk wird von dem gesonderten Gehwerk jede Minute um den bestimmten Teil durchgelassen, und zwar so. dass das Gehwerk nicht, im geringsten beeinflusst werden kann. Wie aus vorher Gesagtem hervorgeht, bestellt diese Grossuhr aus vier einzelnen Werken: 1. Das eigent liche Gehwerk mit der Hemmung, 2. das Zeigerbetriebs- oder Laufwerk. H. das Viertelschlagwerk und 4. das Stundenschlagwerk. Die Gangdauer nach einem Aufzug beträgt acht Tage. Das Geh werk mit dem Zeigerbetriebswerk befindet sich zwischen gemein samen Messingplatincn (19X21 cm). Die Schlagwerke sind ge sondert und befinden sich je zur rechten und linken Seite des Gehwerkes zwischen besonderen Platinen. Die Konstruktion zur Auslösung des Zeigerlaufwerkes ist einlach, praktisch und sicher; sie ist durch Deutsches Reichs-Gebrauchsmuster geschützt. Fine Störung des Zeigerbetriebes ist vollständig ausgeschlossen, da die Zeiger durch das besondere, selbstlaufende Werk, das jede Minute vom Gehwerk ausgelöst wird, betrieben werden. Die praktische Ausführung der Uhr ist als eine gute zu bezeichnen. Dio Firma Kppner-Breslau hat eine Kollektion ihrer be kannten Wächter-Kontrolluhren und zwei Turmuhren ausgestellt. Koll. Eduard Pfitzner-Breslau hat recht aparte, selbstge fertigte Arbeiten ausgestellt, unter anderem eino Remontoiruhr mit Chrouometergang in feiner Ausführung, sowie auch einige schwierige Umarbeitungen von Uhren mit Schlüsselaufzug in Krononaul'zug. Koll. Willi. Ho ffmann-Breslau hat gleichfalls einige Schlüssel uhren in Remontoiruhren umgewandolt. Die Silberwarenfabrik von Lemor-Breslau hat untor anderem eine ungefähr 3 / 4 m hohe, in Silber getriebene, verzierte Pyramide ausgestellt, auf welcher sich die. auch aus Silber gefertigte, natur getreue Ausführung des Breslauer Rathauses befindet. Dieses her vorragende Ausstellungsstück ist von einem Herrn aus Nimptsch angekauft worden, und wird der Breslauer Handwerkskammer als Geschenk überreicht worden. Ferner hat diese Firma noch die Herstellung eines silbernen Esslöffels, von der ersten runden Stange an bis zum fertig polierten Löffel, in neun verschiedenen Stadien der Herstellungs-Reihenfolge veranschaulicht. Der Eintrittspreis beträgt 50 Pf.. nur an den Elitetagen Mon tag und Sonnabend 1 Mk.. für Kinder an allen Tagen die Hälfte. --- Der Besuch der Ausstellung ist in steter Zunahme begriffen: beispielsweise betrug am Sonntag, den 14. August, die Zahl der zahlenden Besucher 80560. wobei die Inhaber der Dauerkarten nicht mitgerechnet sind. R. H. Oeffentliclie Versteigerung von I hren, Von Dr. jur. Biberfeld. [Nachdruck verboten] icht weniger wie unter den wirklichen und fingierten Ausverkäufen hat der reelle Geschäftsbetrieb des l'hr- machers unter den \ ersteigerungen zu leiden, die allenthalben, bald aus diesem, bald aus jenem Grunde, bald unter Benutzung oder unter Missbrauch des einen oder ändern Vorwandos veranstaltet werden. Aeusserlicb vollzieht sich ein solcher Hergang meistens in den vom Gesetze vorgeschriebenen Formen, und sofern dies geschieht, beruhigt sich die" Behörde hierbei durchaus, und sie nimmt keinerlei Ver anlassung. danach zu fragen, ob denn dio Absicht, die hierbei bestimmend war. im Einklänge mit dom Willen des Gesetzgebers steht, oder ob sich hierbei nicht ein tiefgehender Widerspruch zwischen dem. was dem äusseren Anscheine nach wohl statthalt, seinem ganzen Wesen nach aber durchaus verwert lieh ist, bei genauem Zusehen erkennen lässt. Wenn verlangt wird, dass der Freiheit, Uhren und ähnliche Gegenstände öffentlich meistbietend zu versteigern, noch weitere Beschränkungen gezogen werden als es bisher der Fall ist, so mochte man sich versucht fühlen, diesem Begehren die Bemerkung entgegenzusetzen, dass der moderne Geschäftsverkehr von den Grundsätzen der Gewerbefreiheit beherrscht werde, dass es also jedem freistehen müsse, sein Geschäft so zu betreiben, wie es ihm beliebt und zweckmässig erscheint, wenn er dabei nur nicht, mit einer ausdrücklichen Gesetzesbestimmung in Kollision gerät, So schrankenlos aber ist in Wirklichkeit diese Gewerbefreiheil nicht, und sie darf es auch gar nicht sein, denn jedes Recht, welchen Inhalt auch immer es haben mag, findet seine selbstverständliche Grenze dort, wo der Missbrauch anfängt, und niemand kann aut Grund irgend einer Gesetzesbestimmung für sich dio Befugnis in Anspruch nehmen, gegen die gute Sitte zu verstossen. Abgesehen hiervon aber, so hat die Gewerbe-Ordnung es sich gerade an gelegen sein lassen, den Gefahren, dio mit einem unreellen Ver triebe von Uhren für das Publikum verbunden sind, entgegen zuwirken. Es darf an dieser Stelle als bekannt vorausgesetzt werden, dass an und für sich schon das Feilbieten von Taschen uhren. ebenso wie von Gold- und Silberwaren und dergl. im Um herziehen . durch § 56, Ziffer 8 der Gew.-O. bei Strafe verboten ist, und dass ebendaselbst in § 56c, Abs. 1. auch die Ver anstaltung von sogen. Wanderauktionen, sofern es sich dabei um Taschenuhren, um Gold- und Silberwaren handelt, ebenfalls unter sagt und für strafbar erklärt wird. Als Ergänzung zu diesen Sondervorschriften für den hier in Rede stehenden Geschäftszweig dient sodann dio allgemein gehaltene Regel aus § 42a, Abs. 1 der Gew.-O.. wo es heisst: „Gegenstände, welche von dem Ankauf oder Feilbieten im Umherziehen ausgeschlossen sind, dürfen auch innerhalb des Gemeindebezirks des Wohnorts oder der gewerblichen Nieder lassung von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen. Strassen. Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten nicht, feilgeboten oder zum Wiederverkauf aiigekauft, werden, mit Ausnahme von Bier und Wein in Fässern und Flaschen und vorbehaltlich des nach § 33 erlaubten Gewerbebetriebes.“ Welches ist, aber der Zweck aller der Satzungen, und worin besteht, das Uebel. das sie bekämpfen wollen? Auszugehen ist dabei von der Tatsache, an der leider — wie es scheint — alle legislatorischen Massnahmen nichts zu ändern vermögen, dass das Publikum gerade dort, wo es die grüsste Vorsicht, und Zurück haltung müsste walten lassen, sich ausserordentlich vertrauensselig und leichtsinnig zeigt, und dass es selbst den gröbsten und durch sichtigsten Schwindel oft für eine unverbrüchliche Tatsache hin- nimmt. Wo aber die Leute davon lesen und hören, dass ein Ausverkauf stattfindet oder eine Auktion veranstaltet werde, da bildet sich bei ihnen die feste Ueberzeugung. dass man nirgends billiger als gerade bei dieser Gelegenheit kaufen könne, dass man die leiztere daher unbedingt wahrnehmen müsse, um sich mit Vorräten zu versehen, auch wenn für diese gegenwärtig noeb gar keine \ erwendung besteht. Alles strömt also diesem Ausverkauf und dieser Auktion zu, ersteht dort Sachen, dio man gar nicht braucht und sonst, niemals gekauft haben würde, der den wirk-
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