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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- III. Tagung des Deutschen Uhrmacher-Bundes (Schluss aus vorr. Nummer)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- ArtikelCentral-Verband 251
- ArtikelUnlauterer Wettbewerb 252
- ArtikelNachtrag zur Handwerksausstellung in Magdeburg 252
- ArtikelAus dem Jahresbericht des Direktors des Direktors des ... 252
- ArtikelJubelfeier der Uhrmacher-Verbindung "Urania" in Glashütte 253
- ArtikelGründe für die sofortige Entlassung eines Gehilfen 255
- ArtikelBeamtenschaft und selbständiger Mittelstand 256
- ArtikelDie Verantwortlichkeit des Uhrmachers für mangelhafte Reparaturen 257
- ArtikelSchlussradschlagwerk 258
- ArtikelEinstellbarer Brücke für die Lagerung der hinteren Zapfen von ... 258
- ArtikelAus der Werkstatt 259
- ArtikelIII. Tagung des Deutschen Uhrmacher-Bundes (Schluss aus vorr. ... 260
- ArtikelUnsere Geschäftsbücher 261
- ArtikelJuristischer Briefkasten 261
- ArtikelSprechsaal 262
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 263
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 265
- ArtikelVerschiedenes 265
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 267
- ArtikelArbeitsmarkt 267
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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260 Allgemeines Journal der UhrmacherkunsL Nr. 18. Deckstein iliessen zu lassen, selbstverständlich wird aber das Deck-! plättchen vorher abgeschraubt. Der Unruh bereits einen Schwerpunkt zu geben, ehe inan sich überhaupt überzeugt bat. wie die Uhr im Hangen und Liegen reguliert, halte ich für mindestens verfrüht: aber ebenso selbst verständlich ist es doch, dass sich eine Spiralrolle auf ihrem Putzen nicht leicht drehen darf, so dass diese besondere Er wähnung überflüssig erscheint. Eine Arbeit, die heutzutage sehr vernachlässigt wird (tahrt der Artikel schreiber fort), aber sehr wichtig ist, ist der gleiche Abfall, d.h. dass die I hr nach beideu Seiten gleiehinässig leic-ht angeht.“ Nach diesem Satze sollte man glauben, der Herr Einsender. Verbandskollege A., doziere vor einem Laienpublikum. Wir lehnen solche sonderbare Belehrung ab und glauben, hierzu das Ein verständnis selbst der jüngeren Lehrlinge nicht erst einholen zu brauchen. Rätselhaft wird es wohl bleiben, welches Loch beim Anker zu eng sein mag, und wie man es erst beim Zusammenselzen abhill'L wenn bei Damenuhren das Kleinbodenrad an die Zähne des Federhauses streift, da der geehrte Herr Kollege dann die Uhr aufzioht und nun den vorher beschriebenen Abfall richtig macht! Ueberilüssig halten wir es ferner, das Oel am Cyhnder herunter laufen zu lassen! „Eine wichtige Sache ist das Regulieren.“ Dies ist sogar eine Wissenschaft für sich, aber nicht in dem Sinne des Herrn J. B. A. in B., denn wer mit Biegen der Riicker- stiftc. mit dem Enger- und Weitermachen derselben öffentlich operiert, kann bei Belehrungen über Beginge nicht ernst genommen werden. Verbandsmitglied H. H. in L. III. Tagung des Deutschen Uhrmacher-Bundes. (Schluss aus vor. Nummer.) Punkt 4 der Tagesordnung betraf die ungesetzliche Stempelung Hkarätiger Uhrgehäuse. Hierzu sprach der Bundes-Syndikus Justizrat Henschel. Es empfehle sich im Interesse der Solidität, des Verkehrs und der Sicherheit des kaufenden Publikums, die Stempelung des Feingehaltes der goldenen Uhrgehäuse bei einem geringeren Foingehalt als 14 Karat zu verbieten, es also bei deu bestehenden Vorschriften zu belassen. Denn das Publikum er blicke in dem Stempel eine amtliche Bestätigung des Goldgehaltes. Es würde zu einer Irritierung führen, wenn die Stempelung auch dann noch gestattet werden würde, wenn der Goldgehalt w T eniger als die Hälfte betragen würde. Lassen wir es bei den alten Be stimmungen, schloss der Redner, da eine Aenderung des Gesetzes über den Feingehalt nicht wünschenswert ist. Von mehreren Rednern wurdon nun verschiedene Mit teilungen gegeben, aus denen hervorging, dass sich nicht, nur Skaräiige gestempelte Uhren im Umlaufe befinden, sondern sogar 0- und 5 karätige. Herr Marfels erwiderte hierauf, dass die amtliche Revision jeden Tag stattfinden könne, und jeder Laden inhaber möge dafür sorgen, dass das Zeichen 0,333 mittels Durch kreuzen, Punzen. Ausstreieheu beseitigt werde; Beschlagnahmen solcher Uhren haben schon stattgefunden, und müsse deshalb, um sich vor Schaden zu schützen, das Stempelzeichen 0,333 entwertet werden. Einige Kollegen sprechen sich für die Stempelung auch ge ringerer Werte aus, da doch auch goldene Ringe mit dem Stempel 0.333 und geringer versehen werden dürfen, während bei Uhren diese Bezeichnung fallen miisso, um sich keiner Be strafung auszusetzen. Koll. Freygang gibt, vom Vorsitzenden autgeiordcrt, zu diesem Punkt der Tagesordnung folgende Auskunft. Zuerst er wähnt er die Eingabe an den Rundesrat. betreffend das Ueber- handnehmen von goldenen Taschenuhren, deren Gehäuse ungesetz liche Stempelungen tragen, und weist daraufhin, dass die Be hörde berechtigt sei. Uhren, deren Gehäuse mit 0,333 gestempelt sei. unbrauchbar zu machen, den Deckel abzubrechen und zu ver nichten. wie es mit den falschen Geldstücken geschehe. Er j wiederhole, was er schon in einer Kundgebung gesagt habe, man i möge sich hüten, fernerhin noch solche ungesetzlich gestempelten Uhren zu kaufen, selbst wenn es sich um ein eingetragenes Fabrikzeichen handele; denn auch dadurch linde eine Irreführung des Publikums statt. Er bitte aber die Kollegen, ein wachsames Auge auch auf die Behörden selbst zu haben. Die Leihhäuser in Leipzig und überall belieben 14 karätige und 8 karätige Uhren in o-leicher Weise, ln den Pfandhäusern würden sich also auch viele Uhren auf halten, die den ungesetzlichen Stempel 0.333 trügen. Wenn nun der Uhrmacher nicht berechtigt sei, solche Uhren mit ungesetzlichem Stempel zu verkaufen, so dürften das auf jeden Fall auch die Behörden nicht tun, und die Pfandhäuser dürften die mit 0,333 gestempelten Uhren auch nicht zur Auktion bringen. Geschehe das, so machten sich die Leihämter einer Pflichtverletzung schuldig und müssten zur Anzeige gebracht werden; denn was dem Privatmann recht und billig sei, müssten auch die Behörden einhalten. Durch das Ministerium wurden die Behörden aufgefordert, eine Statistik aufzunehmen über die Zahl der im \ erkehr befind lichen Uhren mit ungesetzlicher Stempelung. Man möge sich stets an den Lieferanten halten, und dieser müsse aut der Rechnung bescheinigen, für alle Vorkommnisse zu haften. Eine atis der Versammlung gestellte Anträge, ob der 'Ver käufer einer 8 karätigen Uhr verpflichtet sei, solche wieder zurück zunehmen. wurde dahin beantwortet, dass sie nicht zurückzunehmen sei. wenn sie als 8karätige verkauft worden. Nachdem der Vorsitzende noch darauf aufmerksam gemacht, hat, dass sieben goldene Uhren mit Beschlag belegt worden sind, in deren Gehäuse eine auf Täuschung berechnete Fabrikmarke mit der Bezeichnung 333 angebracht ist, wurde folgende Reso lution angenommen: „Die Teilnehmer an der dritten Tagung des Deutschen Uhrmacher-Bundes begrüssen mit Freuden das Vor gehen des Ministeriums gegen die auf Täuschung des Publikums berechnete Stempelung 333 goldener Taschenuhrgehäuse und werden ihrerseits alles tun, um das Ministerium dabei zu unterstützen.“ Punkt 5, einer der wichtigsten der Tagesordnung, behandelte den Antrag, betreffend Bekämpfung der beanstandeten Reklame der Union horlogere, einer Gesellschaft, die durch ihre geschäftlichen Massnahmen die deutschen Uhrmacher auf das empfindlichste schädigt. Bundesvorsitzender Marfels führte aus, dass es nun höchste Zeit sei, Gegenmassnahmen zu schaffen. Das einzige wirksame Mittel erblicke er darin, dass sich die erst klassigen Schweizer und Glashütten Fabriken ihrerseits zu einem Verbände unter der Bezeichnung „Verband der grossen Schweizer und Glashütter Uhrenfabriken“ zusammenschliessen. Die Gesell schaft solle dann wiederum mit den deutschen Uhrmacher-Ver bänden einen Vertrag schliessen, nach dem es an solchen Plätzen, wo die Union horlogere die Existenz der einzelnen Uhrmacher bedrohe, diesen Bedrohten gestattet sein sollte zu firmieren: „Niederlage des Verbandes der grossen Schweizer und Glashütter Uhrenfabrikanten.“ Nur so könne dem gefährlichen Gegner er folgreich entgegengetreten werden. In der eingehenden Beratung über diesen Gegenstand nahm zuerst der Vorsitzende des Central-Verbandes Deutscher Uhr macher, Herr Koll. Freygang, das Wort. Der vorliegende Antrag, gestellt von Verbandsmitgliedern aus Frankfurt a. M., habe den Central-Verband vor allen Dingen veranlasst, hier vertreten zu sein. Nachdem die „Deutsche Uhrmacher-Zeitung“ diese Frage angeregt habe, hätten sich viele Kollegen erst darauf besonnen, welchen Schaden die Union horlogere ihnen bringe, und sie hätten Briefo über Briefe mit Klagen über Schädigungen an den Central- Verband geschrieben, ganz besonders aus kleineren Orten. In grossen Städten werde das Schild als Vertreter der Union horlogere nicht so viel ausmachen; aber an kleineren Plätzen sei vielfach das Publikum der Meinung, dass man nur dort eine gute Schweizer oder Glashütter Uhr kaufen könne, wo jenes Schild aushänge. Der Central-Verband habe sich auch entschlossen, jede unlautere Reklame der Union horlogere zu bekämpfen. Nachdem die von dem Vorredner erwähnte Versicherung gegeben worden sei und die Firma Assmann ihren Austritt erklärt habe, hätte man die Sache gewissermassen für begraben gehalten. Aber nach den neuesten Erhebungen habe sich herausgestellt, dass der Kampf wiederum beginne. Der Central-Verband zähle 3000 Mitglieder. I-
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