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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- III. Tagung des Deutschen Uhrmacher-Bundes (Schluss aus vorr. Nummer)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Geschäftsbücher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Juristischer Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- ArtikelCentral-Verband 251
- ArtikelUnlauterer Wettbewerb 252
- ArtikelNachtrag zur Handwerksausstellung in Magdeburg 252
- ArtikelAus dem Jahresbericht des Direktors des Direktors des ... 252
- ArtikelJubelfeier der Uhrmacher-Verbindung "Urania" in Glashütte 253
- ArtikelGründe für die sofortige Entlassung eines Gehilfen 255
- ArtikelBeamtenschaft und selbständiger Mittelstand 256
- ArtikelDie Verantwortlichkeit des Uhrmachers für mangelhafte Reparaturen 257
- ArtikelSchlussradschlagwerk 258
- ArtikelEinstellbarer Brücke für die Lagerung der hinteren Zapfen von ... 258
- ArtikelAus der Werkstatt 259
- ArtikelIII. Tagung des Deutschen Uhrmacher-Bundes (Schluss aus vorr. ... 260
- ArtikelUnsere Geschäftsbücher 261
- ArtikelJuristischer Briefkasten 261
- ArtikelSprechsaal 262
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 263
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 265
- ArtikelVerschiedenes 265
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 267
- ArtikelArbeitsmarkt 267
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. Nr. 18. Allgemeines Journal der Uhnnacherkunst, 261 und von den 150 Mitgliedern, welche die Union horlogere habe, gehörten vielleicht nur 100 dem Central-Verband an. Um der grossen Mehrzahl der Kollegen Rechnung zu tragen, würde der Central-Verband mit dem Uhrmacher-Bund in der Weise, wie es Herr Marfels vorgetragen habe, Hand in Hand gehen, sobald sich die Union horlogere nicht dazu verstehen würde, ihre Reklame in anderer Art zu machen. Vielleicht würde der nächste Antrag, der auf der Tagesordnung stehe, die ganze Sache heben, wenn in dieser Beziehung ein Einfluss auf die Fabrikanten ausgeübt werden könnte. Nach dom nächsten Antrag sollten die Fabri kanten veranlasst werden, Hauptniederlagen überhaupt nicht mehr zu errichten. Wenn man den Fabrikanten diesbezügliche Vor schriften machen könnte, so würde damit die Sache abgetan sein. Jedenfalls werde der Central-Verband die Sache mit dem Deutschen Uhrmacher-Bunde im Auge behalten und im Interesse der Mit glieder gemeinsam vorgehen. Nach langer Diskussion wurde folgende Resolution an genommen: „Die Teilnehmer an der dritten Tagung des Deutschen Uhrmacher-Bundes ermächtigen den Vorstand, hehufs Abwehr der durch die bisherigen Reklamen der Union horlogere hervor gerufenen Schädigungen eine Vereinigung der grossen Schweizer und Glashütter Uhrenfabriken zu gründen und den geschädigten Kollegen das Recht zu erwirken, als Niederlage jener Gesellschaft zu firmieren.“ Eine besonders lebhafte Besprechung brachte der 6. Punkt, der Tagesordnung, ein Antrag des Koll. Leuchs-Frankfurt a. M., betreffend die „Hauptniederlagen“ gewisser Uhrenfabrikate. Dieser wichtige Antrag ist mit folgendem Wortlaut eingereicht worden: „Der Bundestag des Deutschen Uhrmacher-Bundes möge be- schliessen, an die Fabrikanten (der betreffenden Industrieen) der Schweiz und Deutschlands die Aufforderung zu richten, einzelnen Abnehmern weder das Recht einzuräumen, noch die Zustimmung zu erteilen, die Bezeichnung „Hauptniederlage“ oder eine andere desselben Sinnes zu führen. — Eine solche Bezeichnung muss zu Irrtum im Publikum und zur Schädigung anderer Abnehmer führen, indem sie den falschen Glauben erweckt, letztere seien von der „Hauptniederlage“ abhängig, und der Kauf in dieser sei günstiger. — Statthaft wäre diese Bezeichnung nur, wenn die betreffenden Fabrikate an einem Platze und seiner Umgebung ausser in der sogen. „Hauptniederlage“ nicht geführt werden oder von der Fabrik an andere nicht geliefert wurden und werden, und sie mit weiteren Abnehmern in Verbindung zu treten ablehnt.“ Zu dieser Angelegenheit sprechen verschiedene Redner, Eisass, Schultz, Zenker, Reinhardt, Marfels, ührenfabrikant Lange und Freygang: letzterer hatte Veranlassung, dreimal das Wort zur Debatte zu ergreifen. In der Vergebung solcher Hauptniederlagen liegt eine grosse Schädigung der Kollegen am Platze und be sonders der einer solchen Niederlage benachbarten Kollegen. Es möchte doch jeder dazu beitragen, dass solche Bezeichnungen eingestellt werden. Die Debatte erstreckte sich nicht nur auf Schweizer Fabrikate, sondern auch auf die Hauptniederlagen der Glashütter Firma A. Lange & Söhne. Herr Uhrenfabrikant Emil Lange sprach die Meinung aus, dass er nicht denken könne, es würde durch die Bezeichnung erste, älteste oder Hauptniederlage irgend jemand beeinträchtigt, auch würde inan den Fabrikanten niemals Vorschriften geben können. Hierauf erwiderte Koll. Freygang, es stehe unzweifelhaft fest, dass durch die Vergebung von Hauptniederlagen stets die anderen Kollegen, die diese Be zeichnung nicht führen, geschädigt würden. Seine Worte wurden von der Versammlung mit grossem Beifall aufgenommen. Schliesslich wurde gegen vier Stimmen folgende Resolution angenommen: „Die Teilnehmer an der dritten Tagung erblicken in der Firmierung als Hauptniederlage, Alleinverkauf oder ähnlicher Bezeichnungen seitens einzelner Uhrengeschäfte eine Schädigung der grossen Mehrheit der anderen und sprechen den Wunsch aus. dass die Fabrikanten ferner ihre Einwilligung zu solcher Be zeichnung einschränken, bezw. versagen möchten.“ Der 8. Punkt betrifft, die Frage: „Wie kann sich der Uhr macher angesichts der ablehnenden Haltung der Versicherungs gesellschaften am besten gegen Einbrüche sichernV“ Zu dieser sprach Inspektor Vollmer von der Transatlantischen Feuer- Versicherungsgesellschaft. In der darauf folgenden Besprechung wurden lebhafte Klagen geführt, dass die Einbruchs-Versicherungs gesellschaften die Uhrmacher, trotzdem dieselben ihre Lokale möglichst gegen Diebsiahl und Einbruch zu schützen versuchen, nur unter sehr erschwerten Bedingungen aufnehmen. Nach langer Diskussion wurde folgende Resolution angenommen: „Die dritte Tagung des Deutschen LThrmaeher-Bundes beschliesst, der Vorstand möge ein Preisausschreiben für die beste Sicherung eines Uhren- und Goldwarenladens erlassen.“ Alsdann hielt Herr Prof. Strasser. Direktor der Deutschen Uhrmacherschulo zu Glashütte, den in voriger Nummer unseres Organs gebrachten Vortrag über die neueren Fortschritte in der Uhrmacherei, vorzugsweise über Präzisionsregulierung. Der 11. Punkt, Beratung der Frage: „Steht der Uhrmacher der zwangsweisen Einführung der Alters- und Invaliditäts versicherung für selbständige Handwerker günstig oder ablehnend gegenüber?“ wurde in ablehnendem Sinne beantwortet. Die Weitergewährung des jährlichen Beitrags von 1000 Mk. an die Deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte wurde bereit willigst, zugesagt. Der letzte Punkt befasste sich mit der Zuwahl zum Vorstande, und wurden die Herren Hennings und Otto Fritz, beide in Berlin, gewählt. Nach Erschöpfung der Tagesordnung erklärte der Bundes vorsitzende den offiziellen Teil für geschlossen. K-sm Unsere Geschäftsbücher. Reparaturenbuch für Uhrmacher und Goldschmiede, in recht praktisch eingerichtetes Reparaturenbuch für Uhr macher, Gold- und Silberschmiede und Juweliere ist durch die Expedition unseres Journals, Hallo a. S., Mtihlweg 19, zu beziehen. Zu den üblichen, allgemein bekannten Eintragungen dienen zehn Rubriken. In Anbetracht der guten Ausstattung, bestehend in stattlichem, dauerhaftem Einband, starkem, holzfreiem Papier und sauberem Vordruck ist der festgesetzte Preis ein sehr niedriger, denn ein Reparaturenbuch mit 100 Blatt kostet bei freier Zu sendung nur 4,50 Mk., mit 200 Blatt 7,50 Mk. Die Zusendung unter Nachnahme beträgt 20 Pfg. mehr. Der gemeinschaftliche Bezug mehrerer Exemplare von seiten unserer Innungen und Vereine ist wegen der Portoersparnis empfehlenswert. F. R. Jurlstlscher Briefkasten. R. M. in B. Ihre Frage lautet: Ich habe im vorigen Monat einen Gehilfen probeweise und zur Aushilfe engagiert und ihn von Anfang an darüber aufgeklärt, dass er auf eine bleibende Stellung vorläufig bei mir nicht zu rechnen habe, da ich mir erst ein Urteil über seine Arbeitsweise, über seine Leistungen und vor allen Dingen über die Art des Verkehrs mit der Kundschaft, bilden müsse. Nun bin ich aber zu der Ueberzeugung gelangt, dass gerade in der letzten Beziehung dieser Gehilfe für mich sich nicht eignet, und ich habe ihm deshalb, nachdem er zehn Tage bei mir gearbeitet hatte, eröffnet, dass mich der bisher angestellte Versuch nicht befriedigt, habe und ich ihn fortzusetzen nicht willens sei, er brauche deshalb am nächsten Tage nicht mehr wiederzukommeu. Jetzt droht er mir mit Klage, weil 14 tägige Kündigungsfrist für unsern Vertrag massgebend gewesen sei. Wenn ich mich im Rechte befinde, so will ich es gern aut den Prozess ankommen lasson, anderseits es aber natürlich vorziehen, dem Manne das, was ihm nach Recht und Gesetz zukommt, aus freien Stücken zu zahlen. Antwort: Die massgebenden Gerichte sind darüber, ob ein- Dienstverhältnis, das zur Probe oder zur Aushilfe eingegangen worden ist, hinsichtlich der Kündigung den allgemeinen gesetz lichen Bestimmungen unterliegt oder ob es von ihnen aus genommen ist. geteilter Meinung. Das Landgericht I zu Berlin hat unter dem 17. Juni 1892 ein Urteil gefällt, in welchem in eingehender Begründung ausgeführt wird, dass die Vorschriften der Gewerbe-Ordnung über die Kündigungsbedingungen auch für
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