Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einige Betrachtungen über die in Uhrenbranche herrschenden Kreditverhältnisse
- Autor
- Rocke
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- ArtikelCentral-Verband 287
- ArtikelWollen wir eine Genossenschaft gründen? 288
- ArtikelDer Nutzen der örtlichen Vereinigungen 289
- ArtikelDie Gehilfenprüfung 290
- ArtikelUeber Preisdrückerei 291
- ArtikelWarennachschübe bei Ausverkäufen 292
- ArtikelDie Rathenower optische Industrie 293
- ArtikelNeuheiten 294
- ArtikelVon dem Unruhkloben unabhängige Befestigung für Spiralklötzchen ... 294
- ArtikelUnsere Werkzeuge 295
- ArtikelEinige Betrachtungen über die in Uhrenbranche herrschenden ... 295
- ArtikelSprechsaal 297
- ArtikelEingesandt 298
- ArtikelJuristischer Briefkasten 298
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 299
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 299
- ArtikelVerschiedenes 301
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 302
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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•'Urni i s - selbst Fe 1 Oll CT" 'len Kr nul (du, die R,,: 0. Iiiit„ an da m. erliiindi, si, j roe’l seine W wie m;,, ’olihäi.-r morgen. V, • betteln ■reu g,-*.' en verlier ann nie a dnnia! .tnismiis-, nicht a,:,; hnng defC- wenige o als ■ 5 last md; dann der in it. Beansfo. im — auel: C:.- Werktisch: imal ein ir- ir hin, M" n dabei lii;: unter den; Gesnnduf" rs wird ge iViisst den U ,'omii veriz den i’Hfelti; ird? Verf - a, wenn ■■ ceit und h; Nr. 20. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 297 S 1117.011 l- im V erbe 1 ulen- il] ;; gesund -■ mkcht vescii vk das 'f‘ [ h "' iUU , gesa? ii ver/A' 1 - dio Promptheit im Verkehr mit seinen Abnehmern abhanden gekommen ist, ist dann noch weniger prompt gegenüber seinen Lieferanten. Er bezahlt, nicht mehr zu dem Zeitpunkte, da er nach allgemeiner tJebung oder nach der Vereinbarung dazu ver pflichtet ist. sondern erst, wenn ihm das Messer an die Kehle gesetzt wird, d. h., wenn der langmütige Grossist oder Fabrikant verjährungshalber mit Klage drohen muss. Und dann noch Proteste, Schikane und Abzüge! Abzüge — ein Kapitel für sich, über das sich vieles Un angenehme sagen lässt. Das deutsche Wort hat einen schlechten Klang, es lässt zu deutlich die vielfach darin liegende Ungerechtig keit und Willkür durchblicken. Die wohllautende italienische Sprache, im Mittelalter die herrschende Handelssprache, hat unserer „plumpen deutschen Sprache“ angenehmen Ersatz für jene miss lautende Bezeichnung zur Verfügung gestellt. Man lässt sich keinen Abzug zu schulden kommen, das wäre unkulant, sondern man beansprucht Rabatt, oder Seonto und trägt, diesem Ansprüche bei Erledigung seiner Verbindlichkeiten zur Bequemlichkeit seines Lieferanten Rechnung, ohne erst dessen Einwilligung abzuwarten. Ein Abzug bleibt- ein Abzug, auch wenn er Rabatt genannt wird. Er kann von vornherein beim Geschäftsabschlüsse ver einbart oder später noch vom Gläubiger bewilligt sein. Dann ist es ein erlaubter Abzug, ein Rabatt, der eine vom Zahlungs berechtigten aus wirtschaftlichen Gründen und zu seinem eigenen Vorteile gewährte Vergünstigung darstellt. Solche Rabatte sind beispielshalber mit, Recht vielfach üblich beim Bezüge grösserer Posten von Waren als Umsatzvergütung für die Grossabnehmer, bei der Abnahme der Waren zu besonderer Jahreszeit, z. B. von Kohlen im Sommer, aus leicht erklärlichem Grunde, bei der Lieferung nach gewissen Distrikten, namentlich nach dem Aus lande, aus triftigen Konkurrenzrücksichten. Seonto ist eine be sondere Unterart des Rabatts, ein Abzug, eine beanspruchte und gewährte oder geduldete Vergünstigung (je nachdem) für Bar zahlung innerhalb bestimmter kurzer Frist- Aus dieser Definition des Wortes Seonto geht hervor, dass es beispielshalber ganz unangemessen ist, Seonto zu beanspruchen und in Abzug zu bringen,- wenn man nicht, in barem Gelde oder in diesem gleichwertigen Kassenscheinen, sondern in Wechseln oder anderen kaufmännischen Papieren, oder gar in Waren seine Zahlungen leistet. Ebenso unangemessen ist es, noch nach Monaten Seonto abzuziehen. Streng genommen ist Seonto nur angebracht und zulässig, wmnn die Zahlung sofort, bezw T . post wendend bei Eingang und nach Prüfung der Ware erfolgt, und zwar in bar. Man hat sich usancemiissig daran gewöhnt, noch eine innerhalb 30 Tagen erfolgende Zahlung als „sofortige" Zahlung zu betrachten. Weiter darf man aber auf der schon beschrittenen schiefen Bahn nicht gehen, und jedenfalls wird kaum eine zur Begutachtung aufgeforderto Handelskammer weiter zu gehen geneigt, sein.“: Auch ist daran festzuhallen, dass eine sofortige Bezahlung nicht auf jeden Fall zum Abzüge des Scontos berechtigt, sondern nur, wenn es zwischen den Parteien vereinbart ist- oder es der Zahlungsempfänger sich gefallen lassen will. Wie oft wird gegen diese natürlichen Regeln verstossen und welche Abzüge und Unregelmässigkeiten glaubt- man nicht alle mit den Zauberworten „Seonto“ und „Rabatt“ decken und ent schuldigen zu können! Eines humoristischen Beigeschmacks ent behrt nicht jene Motivierung eines Uhrmachers, der bei Zahlung nach sechs Monaten den Seonto unter dem naiven Vorwaud in Abzug brachte, er habe nie etwas zu Weihnachten geschenkt- be kommen und erlaube sich deshalb, dio zurückbehaltene Summe als ein kleines Weihnaehlspräsent in Anspruch zu nehmen! Ein Grund für den Abzug wird jedenfalls immer gefunden. Am be liebtesten ist die Bemängelung der Ware, trotzdem nach Vorschritt des Handelsgesetzbuchs die Mangelanzeige sofort nach Eingang der Ware und darauf geschehener Untersuchung zu erfolgen hat. Und so weiter in infiuitum! Dass durch solches Gebaren nicht nur die Gläubiger, sondern eben so sehr auch die Schuldner geschädigt werden, liegt aut'der Hand. Das geschieht schon deswegen, weil alle wirtschallenden Individuen untereinander mit tausend Fäden verknüptt sind. Wer heute der Gebende ist. ist morgen der Nehmende: wer in dem einen Falle, einer Unsitte folgend, einen Vorteil iür sich heraus* schlägt, muss im anderen Falle die Wirkung dieser Unsitte als passiver Teil emplinden. Heute mir, morgen dir! Und weil jedermann sich auf solche Schläge gefasst machen muss, sucht er sich von vornherein nach Möglichkeit gegen ihre üblen Wirkungen zu schützen. Das geschieht auf seiten des Lieferanten durch einen Preisaufschlag auf die Waren oder durch Verschärlung der Lieferungsbedingungen, durch F.inkalkulieren einer Risiko prämie. die doch immer nur der Abnehmer tragen muss, wobei leider der Gerechte, d. h. der prompt. Zahlende, mit dem Un gerechten, d. h. dem faulen Zahler und Schikanör. zu leiden hat. Wir können daher dem Leser nicht nur aus Gereehtigkeils- gründen. sondern auch in seinem eigensten Interesse nur raten, eingegangenen Verpflichtungen bis auls strengste nachzukommen und sich aller ungerechtfertigten Abzüge zu enthalten — er wird dadurch nicht nur im allgemeinen zur Hebung des Faches bei tragen, sondern sich auch den Ruf eines anständigen, reellen Geschäftsmannes erwerben und sich dadurch viel mehr nützen, als durch die wenigen Mark, die er im Laufe der Jahre durch ungerechtfertigte Abzüge erzielen mag. —— Sprechsaal. Aus der Werkstatt, uf die Entgegnung des Koll. H. 11. in L. in Nr. 18 unseres Verbandsorgans will ich gern zugeben, dass ich mich in mancher Beziehung nicht ganz richtig, auch manchmal zu weitläufig ausgedrückt habe. Zuerst muss ich ihm recht geben, dass ein wirklich guter Arbeiter beim Zusammenselzen nicht alles so genau anzusehen braucht, aber schaden kann es auf keinen Fall, und der Zeit verlust dabei ist gleich Null. Dass dio bei reifenden Fehler erst beim Zusammensetzou ab- geholfen werden sollen, habe ich durchaus nicht gesagt; man soll sich nur nochmals überzeugen, ob nichts übersehen wurde; jedenfalls ist- es besser, dem Fehler daun .noch abzuhelfen, als die Uhr mit dem Fehler aus dem Hause zu geben. Wie es mit der Kreide zu halten ist, muss jeder selbst aus probieren; ein Zuviel ist nur schädlich, und die Kreide hat nur den Zweck, die Bürst,o etwas länger rein zu halten. Das Reinigen der Uhrteile aus dem Benzin in Spiritus kann nur der beurteilen, der es selbst längere Zeit gemacht hat; heute tue ich es auch nicht mehr, halte es aber trotzdem für gut. Dass Federhausbrückon bei richtigen Reparaturen auseinander müssen, ist jedem guten Arbeiter bekannt, und trotzdem gibt es viele Uhrmacher, die sie zusammengeschraubt ins Benzin legen. Es kommen aber F’älle vor, wo ein Auseinandernehmen nicht- bezahlt wird. z. B. die Uhr ist. kurz vorher gereinigt worden und es soll nur Schmutz entfernt, werden, der Kunde hat aber die Brücke mit den Fingern an gefasst u. s. vv. Wie es mit dem Festmachen des Decksteins zu halten ist, möge jeder selbst probieren; viel Holz beizustecken, ist nicht erlaubt, da es nur den Zweck hat, den Stein vor dem Zerspringen zu bewahren. Der Schwerpunkt ist von jeher ein Zankapfel gewesen; bei besseren Uhren ist- er auch nicht notwendig, und ich wollte nur darauf hinweisen. dass der Schwerpunkt, nicht an einer anderen Stelle sein darf und ebenfalls so gering wie möglich sein soll. Dass ich einem guten Arbeiter die Wichtigkeit des Abfalls nicht- erst zu erklären brauche, weiss ich sehr wohl; es möge aber jeder Prinzipal einmal die in seinem Geschäft reparierten Uhren auf diesen Fehler prüfen, er wird mir dann wohl recht geben. Auch habe ich nicht über das Regulieren im allgemeinen, sondern über das schnelle Regulieren geschrieben. Dass die Riickerstifte so eng wie möglich sein sollen, bestreite ich nicht, bei guten Uhren muss es sogar so sein. Aber bei billigen Uhren ist das Weilermachen der Habel (natürlich nicht zu sehr) wohl erlaubt, und Koll. 11. H. wird es in seiner Werkstatt wohl auch nicht anders machen, wenn die (Qualität der Uhr es erfordert. Beim Anker meine ich die Zapfenlöcher, welche nicht zu genau sein dürfen; es ist dies manchmal der Grund, weshaib der • ma w
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