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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zum Kapitel "Einkaufsgenossenschaft für Uhrmacher"
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- ArtikelCentral-Verband 319
- ArtikelZum Kapitel "Einkaufsgenossenschaft für Uhrmacher" 320
- ArtikelGrosshandel und Einkaufsgenossenschaften 322
- ArtikelZur Leihhausfrage 324
- ArtikelAus dem Uhrenschatz des Germanischen Museums V. 326
- ArtikelStromwechsel-Nebenuhr mit Klinkenschaltung 327
- ArtikelDurch die Sperrklinke eines Schaltrades geregelte ... 328
- ArtikelUeber eine umfassendere Betätigung der Uhrmacherschüler 329
- ArtikelDie Aufbewahrungspflicht bei Reparaturen 329
- ArtikelHoffnungen des Mittelstandes 330
- ArtikelUnsere Werkzeuge 331
- ArtikelJuristischer Briefkasten 331
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 332
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 332
- ArtikelVerschiedenes 333
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 334
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 22. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 321 als er; ihr steheu alle Türen offen. Staat, Gesetz und Geld institut stehen ihr schützend und belebend zur Seite, während der Einzelne schutzlos ist, ihm hilft niemand. Wenn er sich nicht selbst helfen kann, ist er verloren. Was die Haftpflicht der Genossen anlangt, so ist auch hier kein grosses Risiko. Es empfiehlt sich, dieselbe zu beschränken, also eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu gründen, was nach dem Genossenschaftsgesetz zulässig ist Die Haftsumme wäre statutarisch aut etwa 300 Mk. für jeden Genossen festzusetzen. Geschieht dies, so kann der Genosso im Falle eines Konkurses, aber auch nur dann und nur in Höhe dieses Betrages, heran gezogen werden. Mag dann dio Uebersckuldung noch so gross sein, der Genosse haftet nur bis zur Höhe seiner Haftsumme, hier also bis zu 300 Mk. Das ist aber auch der schlimmste Fall, der nicht leicht eintritt und bei ordentlicher Führung der Geschäfte geradezu ausgeschlossen sein dürfte. Die Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht birgt also selbst im schlimmsten Falle keine erheblichen, jedenfalls bei weitem nicht diejenigen Gefahren, die dom Einzelnen drohen. Um aber die Genossen vor allen Nachteilen zu schützen, ist gesetzlich bestimmt, dass die Genossenschaft einen Reserve fonds zu bilden hat, Die Bedeutung liegt schon im Wort, Es soll ein Fonds reserviert, d. h. ein Betrag zurückgelegt werden für schlechte Geschäftszeiten. Dies soll gewissormassen ein Not pfennig sein, mit w T elchem man sich, wenn es notwendig wird, helfen kann. Erst wenn das ganze Genossenschaftsvermögen, das Gescbäfls- guthaben und der Reservefonds vollständig vergriffen ist und es sind immer noch Verpflichtungen da, dann kann der Genosse bis zur Höhe der Haftsumme herangeholt worden. Die Geschäftsführung einer solchen Genossenschaft muss eine streng unparteiische, vorsichtige und feste sein. Es ist ratsam, klein anzufangen und die Sache dann allmählich in die Höhe zu bringen. Der kleine Anfang ist dann zugleich ein Prüfstein. Geht die Sache, sieht man, dass die Genossen sich gehörig be teiligen und die Erträgnisse sich in gesunder Weise mehren, dann gehe man zu grösseren Anschaffungen über. Der Verkauf der Waren geschieht, am besten zum Tages preise. Der Gewinn wird angesammelt und am Jahresschluss ver teilt oder den Genossen gutgeschrieben, soweit er nicht zur Deckung der Verwaltungskosten und zur Verstärkung des Reserve fonds nötig ist. Unter Tagespreis empfiehlt sich die Abgabe nicht, weil sonst die Gefahr besteht, dass der Genosso durch den billigen Einkauf zu billigerem Arbeiten verleitet wird. Damit würden die Preise gedrückt und der Vorteil verwandelte sieh in Nachteil. Bei Barzahlung der Einkäufe muss die Genossenschaft, sich den üblichen Rabatt sichern. Damit, kann schon ein erheb licher Teil der Verwaltungskosten gedeckt, werden. Im Anfang wird die Sache vielleicht- langsam gehen, doch ist dies ganz natürlich, und man darf deshalb nicht verzagen. Es ist nicht gut anders möglich, denn die Genossen sind selbst verständlich nicht sofort bereit, allen Bedarf bei der Genossen schaft. zu entnehmen. Sie müssen vielmehr zunächst ihre Vorräte aufgebraucht und sich von ihren Lieferanten freigemacht haben. Es empfiehlt sich für die Genossenschaft, nur an ihre Mit glieder zu verkaufen. Wer die Vorteile geniessen will, mag eben Mitglied werden. Dadurch wird der Genossenschaft manch neuer Genosse zugeführt werden. Amserdem würde durch Verkauf an Niehlmitglieder die Genossenschaft zu einem allgemeinen Handels unternehmen werden, auf eine schiefe Ebene geraten und durch Um die ordentliche und saebgemässe Geschäftsführung in bestimmten Zeiträumen durch einen geeigneten, der Genossenschaft nicht angehörenden Revisor prüfen zu lassen, wird die Genossen schaft sich einem Revisionsverbande anzusehliessen haben. Aus alledem dürfte hervorgehen, dass es gar nicht schwer ist. eine Einkaufs-Genossenschaft zu errichten und erfolgreich zu tühren. Es gehört, eben nur guter, ernster Wille und genossen schaftlicher Geist dazu. Die Genossen müssen nur ihr Interesse erkennen und auch wirklich ihre Einkäufe bei der Genossenschaft machen. Wenn das Geschäftsjahr herum ist. dann werden sie mit Befriedigung sehen, dass sie wohlgetan, dass sie auch selbst an ihrer Wohlfahrt mitgearbeilet, ein ganz nettes Sümmchen er spart und ihre gowerblicho Leistungsfähigkeit, bedeutend erhöht haben. Nun ist noch ein wichtiger Faktor für die Einkaufs-Genossen schaft in Betracht, zu ziehen, welcher namentlich zu Beginn sehr in die Wagschale fällt und oft die Entfaltung hemmt. Das ist dio Tatsache, dass viele Handwerker durch fortgesetztes Kredit nehmen bei ihren Lieferanten in Schuld und damit in ein gewisses Abhängigkeilsverhältnis geraten sind. Sie können deshalb nicht so schnell mit ihren Lieferanten brechen, müssen vielmehr von denselben so lange weiter beziehen, bis sie ihn ganz befriedigt haben, um der Klage und Exekution zu entgehen. Ein Hauptgrund dafür, dass der Handwerker oft seinen Lieferanten nicht pünktlich bezahlt- und dadurch in eine abhängige, unfreie Stelle gedrängt wird, liegt, in dem Borgsystom, mit welchem leider zu viel und zu oft Missbrauch getrieben wird. Wonn das Publikum die Rechnungen des Handwerkers prompt bezahlte, dann könnte dieser meistens auch seine Lieferanten prompt, bezahlen. Allein, wenn der Handwerker alle Viertel oder halbe Jahre seine Rechnungen verschickt, dann muss er leider zu oft recht lange v\arten, bis er sein Geld bekommt. Wenn jemand nicht pünktlich zahlen kann, daun ist dagegen ja nichts zu sagen, aber viele tun es nicht, obwohl sie es sehr gut könnten. Trotzdem scheut man sich, seine Aussenstände energisch ein zutreiben, um die Kundschaft nicht zu verlieren. Da soll er solche Aussenstände der Genossenschaft zedieren. — Die Gründung der Genossenschaft ist einfach. Es wird ein Statut, wozu bewährte Muster vorliegen, beschlossen und von donGenossen unterschrieben. Diese wählen einen Vorstand und Aufsichtsrat. Die Genossen schaft wird zum Genossen.-chaftsregister angemeldet, eingetragen und veröffentlicht. Hierbei leistet die Handwerkskammer jeden gewünschten Beistand. Die Königl. Slaatsregierung ist- bereit, zur Deckung der Kosten der ersten Einrichtung der Genossenschaft einen ange messenen baren Zuschuss zu gewähren. Hiernach kann ich Ihnen nur empfehlen, zur Errichtung der von Ihrem verehrliehen Vorstand geplanten Genossenschaft zu schreiten. Sie beweisen damit, dass Sie die Zeichen der Zeit, ver stehen und Ihr Interesse erkennen. Ich bin überzeugt dass Sie auf diesem Wege schöne Erfolge erzielen werden und wünsche aufrichtig, es möge recht bald eine recht kraftvolle Genossenschaft aus Ihrer Mitte erstehen. Die Handwerkskammer ist sehr gern bereit-, Ihnen nach Kräften dabei zu helfen, weil sie die Ptlego des Genossenschaftswesens zu ihren Aufgaben zählt und an solch wirklich nützlichen und verständigen Bestrebungen der handwerk lichen Organisationen mit Freuden mitwirkt. — Es mag mir gestattet sein, hier noch aus meiner Erinnerung mitzuteilen, dass der erwähnten Frankfurter Versammlung auch I ein bedeutender Grossist beiwohnte, und als er sah. dass eine Üb erhöhten Umsatz zwar erhöhten Gewinn, aber auch erhöhtes j hafte Stimmung für die Genossenschaft vorhanden war, sofort er- tsro haben. j klärte, er sei bereit, der Genossenschaft, ein Uhronlager von Was nun die Abgabe au die Genossen angebt, so ist es; 50000 Mk. zu liefern und nur 5 Proz. Aufschlag zu nehmen, natürlich das Beste und Einfachste, dies gegen bar zu tun. Das | Wiesbaden, lässt sich bei vielen auch unschwer durchführen, weil sie täglich j ihren Bedarf haben können, also immer nur kleine Quantitäten ; nötig haben, die bar bezahlt werden können. : Auch ein angemessener Kredit kann bewilligt werden, nur darf das nicht, ausarten, muss vielmehr in bestimmten Grenzen bleiben. So dürfte beispielsweise nicht über drei Viertel des ein gezahlten Geschäftsanteils kreditiert werden. i den 5. November 1904. Albert Schroeder. Sekretär der Handwerkskammer.
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